Nsw
Hallo
Ich wollte mal folgendes wissen:
Kann ich meine vorderen Nebelscheinwerfer so umbauen, dass sie mit dem Fernlicht angehen?
Darf ich das mit der Lichthupe?
Oder darf ich die NSW generell anmachen? Weil eigentlich blendet es ja keinen...
Hab mal nen Mercedes gesehn der beim nach rechts lenken rechts den NSW angeschaltet hat und das gleiche links. Darf ich, wenn ich alles oben nicht darf, wenigstens sowas reinbauen?
MfG,
David
22 Antworten
Re: Nsw
Zitat:
Original geschrieben von davidbaumann
Oder darf ich die NSW generell anmachen? Weil eigentlich blendet es ja keinen...
MfG,
David
von wegen blendet keinen!!!!! mal im dunkeln auf der autobahn gefahren und so ein rindvieh hiter dir gehabt der dir permanent nin die spiegel leuchtet??? solche leute muss man ausbremsen und zum aussteigen zwingen um denen danach ordentlich die fresse polieren. nee bei solchen aussagen platzt mir die hutschnur!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Re: Re: Nsw
Zitat:
Original geschrieben von lbi
solche leute muss man ausbremsen und zum aussteigen zwingen um denen danach ordentlich die fresse polieren. nee bei solchen aussagen platzt mir die hutschnur!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Genau! Punkt! 🙄
Gruß
Jan
...der auch für die Selbstjustiz auf deutschen Autobahnen ist... 🙄
Ich hab das gefühl es keiner wie man die NSW benutz.
Nur bei starkem Nebel nicht bei Regen und nur Standlicht mit NSW sonst blendet man sich selber, genau wie mit Fernlicht.
Das besagt auch die Strassenverkehrsordnung nichts anderes.
hallo,
das stimmt nicht ganz,
die NSW sind bei starker Sichtbehinderung durch Regen oder Schneefall erlaubt, mit Abblendlicht natürlich. Das Nebelschlußlicht ist nur bei Nebel erlaubt.
Beim E60 gibts von BMW einen Umrüstsatz für Zusätzliches Fernlicht (Halogen) statt NSW, vielleicht gibts sowas auch für andere Modelle.
@davidbaumann
Du hast noch nicht mal erwähnt, um was für ein Auto es geht. Das ist nicht der richtige Stil wenn man Hilfe erwartet.
Bei Deinem Kerbholz hätte ich noch einen Tip: Das Tempo ist den Straßen- und Sichtverhältnissen anzupassen.
Gruß Armin
wenn schon zu schnell gefahren werden soll, dann bitte außerorts...
ich wusste bis zum lappenentzug, dass ich überall maximal 20 zu schnell fahren darf, hab das in der stadt nie ausgenutzt, da dort jeden moment dir jemand vors auto springen kann
außerorts war mein spitzentempo 150 und das bei nahezu freier autobahn und kein tempolimit...
sobald tempolimit kommt auch auf dieses runtergehen, gerade auf baustellen...da ist es einfach zu eng um fehler zu machen und blitzer stehen dort auch gern
@ Armin
Hi
Eine Starke Sichbehinderung ist schon die Nacht, also ist dieses Argument nicht aktzeptabel.
Jeder hat hier seine eigene Meinung aber ich denke man kann die Physik nicht überwinden nur zunutze machen.
Das wird mit dem NSW gemacht aber auch nur mit Standlicht egal ob Regen, Schnee oder Nebel die Sicht behindert.
Und der Gesetzgeber gibt hier keine toleranz (musste 100 DM Strafe Zahlen nach einem Unfall).
Ich habe noch glück gehabt aber sollte es mal zum Schweren Unfall kommen, dann bist du dran, glaube es mir.
Ich habe aus den Unfall gelernt keine Ordnungswiderigkeit zu begehen, den selbst das kann sehr teuer werden.
Für mich gilt bei Nebel 50 Km/H Standlicht und NSW und keine 4 Punkte. Denn mit Sicherheit kann man jedenKadi überzeugen.
Grüsse
DRGTI
hallo,
hoffentlich ist die STVO für Dich akzeptabel:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php
Wenn ich Dich richtig verstehe, ist das fahren mit Abblendlicht + NSW Deiner Meinung nach nicht ERLAUBT? eek!eek!eek!
Wie in §17 steht ist fahren mit Standlicht nur in diesem speziellen Fall erlaubt.
Aber zurück zum topic. Es geht um bessere Sicht bei NACHT und das ist nunmal keine "Sichtbehinderung" die den NSW rechtfertigt. Punkt.
Und dazu benutzt man außerorts das Fernllicht.
Wer innerorts Probleme trotz Abblendlicht hat sucht bitte mal einen Optiker auf.
PS. Wenn das Auto tatsächlich 19 Jahre alt ist, dann ist es wohl auch abgesehen von der Beleuchtung nicht gerade eine Ausgeburt an aktiver und passiver Sicherheit. mad
Gruß Armin