Notfallreparatur bei wirtschaftlichen Totalschaden?
Hallo ihr Lieben,
vor ca. einer Woche hatte ich einen Unfall mit meinem Renault Twingo (Baujahr 2011 20 000 km gelaufen) Nach einem Reifenplatzer geriet ich mit der rechten Seite in die Leitplanke. Mir ist dabei zum Glück nichts passiert. Das Auto wurde abgeschleppt und der KFZ´ler meinte auf den ersten Blick, dass es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handle und er beim groben drüberschauen schon bei ca. 6000 Euro sei. Das Auto ist Vollkasko versichert. Das mit dem Restwert und allem drum und dran habe ich schon kapiert. Aber was ich mich jetzt frage: Sollte ich mich entscheiden, die Versicherungssumme ohne den Verkauf des Wagens zu erhalten und den Wagen selbst reparieren zu lassen, muss ich der Versicherung nachweisen, dass das Fahrzeug wieder in Schuss ist, z.B durch eine Rechnung?
Vielleicht habt Ihr auch Argumente für oder gegen die Notfallreparatur. Ich hänge nicht so sehr an dem Auto. Aber mein Vater und meine Oma würden es gerne wieder repariert haben, wobei ich schon viele Meinungen (auch von Experten) eingeholt habe, die sagten, es würde sich bei dem Wagen nicht lohnen.
Wäre euch sehr Dankbar.
LG
Beste Antwort im Thema
Wenn ich mir nur Bild-3 ansehe, reichts mir:
Der Schlag, der die Felge krumm gemacht hat,
ist mit Sicherheit auch auf die Achsaufhängung und das Fahrgestell durchgegangen.
Eine notdürftige Reparatur ist damit nicht mehr möglich.
15 Antworten
Ein wirtschaftlicher Totalschaden wird es sicherlich sein, aber: Lass´nochmal einen Fachmann nach der Aufhängung schauen. Anhand der Fotos kann da sehr viel passiert sein, möglicherweise haben aber Felge und Reifen (fast) alles abgefangen. Eine verbogene Spurstange ist nur eine Kleinigkeit und das bisschen Blech und Plastik erforden nur eine kosmetische Behandlung.