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Norm ECE R 115

Themenstarteram 6. Juni 2008 um 17:22

Ich möchte in meinen Hyundai Getz 1.3GLS+ eine Autogasanlage einbauen lassen. Die AZR GmbH bietet eine KME Diego mit Flashlube und Tankstutzen neben Benzintankstutzen für 1.925 €. Meine Werkstatt, die auch Autogasanlagen der Marke Oecotec einbaut, warnt mich jetzt, dass diese Anlagen nicht der EG Norm ECE R 115 entsprechen und der Einbau nur bis zum 01.04.08 geduldet wird! Ferner benötigt die Oecotec Anlage keinen Flashlube mehr. Flashlube habe sowieso nicht die Bedeutung, die ihr zugemessen wird und sei bei der besseren Oecotec Anlage überflüssig. Was sagen Autogasfachleute hierzu?

Beste Antwort im Thema
am 7. Juni 2008 um 9:35

Moin, moin,

Hessebauers Aussagen sind im Wesentlichen richtig.

Anlagen nach ECE R115 sind ein fahrzeug- bzw. typspezifischer Bausatz. Zu diesem Bausatz liegt ein Abgasgutachten von einem Reverenzfahrzeug mit diesem Bausatz vor. Lediglich eine Gassystemeinbauprüfung ist nach dem Einbau noch erforderlich - z.B. durch den zertifizierten Umrüster - und die Eintragung in die Fahrzeugpapiere durch das Straßenverkehrsamt. (Die Unterlagen, die die Zulassungstelle zur Eintragung benutzt, sehen dann so ähnlich aus wie die von Kaltlaufreglern, Rußfiltern oder Katalysatoren mit ABE.)

-> Hat zufällig jemand Papiere von einer 115er Anlage zur Hand? Mich würde interessieren, ob darin ein bzw. mehrere bestimmte Tanks vorgeschrieben werden oder ob er nur die R67 erfüllen muß. <-

Jede ECE R115 Anlage besteht aus Komponenten, die hinsichtlich ihrer technischen Beschaffenheit den Anforderungen an die ECE R67 genügen müssen.

Es ist definitiv auch weiterhin zulässig, Fahrzeuge, für die es (noch) keine R115er Anlagen gibt, mit selbst zusammengestellten Bausätzen aus R67- Bauteilen umzurüsten. Nur ist hier halt definitiv der Gang zur Technischen Prüfstelle erforderlich (TÜV im Westen, Dekra im Osten) - Einzelabnahme nach §21. Für ältere Fahrzeuge bis einschließlich Euro1 braucht man aber dafür nicht einmal ein Abgasgutachten, was die Gesamtumrüstungskosten etwas niedriger macht. Für neuere Fahrzeug ist das Abgasgutachten Pflicht und hier zeigt sich dann, ob der Umrüster und/ oder der Lieferant des Anlagenbausatzes seriös sind.

Es gibt im Forum immer wieder Fälle, wo geistloser Weise eine Anlage ohne vernünftige Papiere verbaut wurde und der Fahrzeughalter dann hinter dem Abgasgutachten herläuft (viel Spaß bei OBD- Fahrzeugen).

Also gilt ab Euro 2: kein Abgasgutachten: Finger weg!

Ich hatte einen Kunden, der sich für seinen Renault mit OBD (Euro 3) eine Venturi hatte aufschwatzen lassen. Billig, billig. Abgasgutachten? Fehlanzeige. Und auch nicht zu kriegen. Reklamation nicht möglich, Anlagenverbauer saß in Krakau. Ende der Geschichte: Die Anlage wurde ab dem Verdampfer (den es hier auch von BRC gab) von einem hiesigen Umrüster umgestrickt.

Einmal eingetragene Anlagen haben unabhängig von Änderungen der Gesetzeslage Bestandsschutz. Niemand bekommt bei späteren Hauptuntersuchungen, auch nicht in zehn Jahren, Probleme mit seiner Anlage, es sei denn, sie weist technische Mängel oder Fehler im Einbau auf. (Lediglich abgelaufene Tankprüfungen bei Uralttanks wären ein Thema oder die in den 70er Jahren meines Wissens nach noch nicht vorgeschriebenen Sicherheitsventile der Tanks.)

Was die "Probleme von Prins etc." mit der derzeitigen TÜV- Anerkennung angeht: Es gab u.a. von Prins Anlagenbausätze mit Teilegutachten. Diese Teilegutachten sind inzwischen alle ohne Ausnahme ungültig. Tasächlich gibt es wohl bei verschiedenen Anbietern/ Umrüstern Probleme mit dem Inhalt bzw. der Form der vorgelegten Abgasgutachten. Ich habe vor einer Weile noch ein entsprechendes Rundschreiben bekommen, daß nur noch Abgasgutachten eine akkreditierten Technischen Dienstes akzeptiert werden dürfen, keine halbgaren, vom Hersteller/ Lieferanten selbst gebastelten Papierchen. ("Abgas-Nachweis eines akkreditierten Abgasprüflabors oder einer Technischen Prüfstelle in dem bestätigt wird, daß die für das Fahrzeug gültigen EG-Abgasvorschriften nach der Umrüstung weiterhin eingehalten werden. Der Nachweis muss bei der Begutachtung im Original mit Originalstempel und -unterschrift vorhanden sein. Ausländische Abgasnachweise können grundsätzlich nicht verwendet werden, da in einigen europäischen Ländern (z.B. Polen, Italien) für die Nachrüstanlagen kein Abgasnachweis entsprechend den gültigen EG-Abgasvorschriften gefordert wird. Eine Abgasuntersuchung (AU) einer amtlich anerkannten Werkstatt kann eine fehlende Abgasbestätigung nicht ersetzen!" )

Grüße: Markus, ab Mittwoch auch mit LPG unterwegs :)

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Zitat:

Original geschrieben von det1005

Meine Werkstatt, die auch Autogasanlagen der Marke Oecotec einbaut, warnt mich jetzt, dass diese Anlagen nicht der EG Norm ECE R 115 entsprechen und der Einbau nur bis zum 01.04.08 geduldet wird!

Die Quelle würde mich interessieren. Wer soll das nicht mehr dulden?

Bei Autogas darf man keinem Gerücht trauen dass man nicht selbst verbreitet hat.

am 6. Juni 2008 um 18:18

der wollte nur seine Anlage los werden.Vor allem von Oecotec Umrüstern hört man viele solche Sprüche.

Wahrscheinlich bekommen die sonst ihre Anlagen nicht anders los!:confused:

Finde ich Unseriös

det du hast es auch noch falsch verstanden auf der Homepage steht

"öcotec - ist der Hersteller von ECE R-115 - zertifizierten Autogasanlagen. Ab 1. April 2006 dürfen Autogas-Nachrüstanlagen ohne diese Zertifizierung nicht mehr verbaut werden."

Alle Anlagen die dannach verbaut wurden und keine ECE R-115 hatten sind illegal?

Dabei ist der TÜV Rheinland ganz stolz dieses Jahr schon über 8500 Einzelabgasnachweise für die LPG-Umrüstung von Kraftfahrzeugen erstellt zu haben, die ja bei der 115 nicht notwendig ist..wenn da was nicht faul ist..

Die schreiben auch noch:

"Die ÖCOTEC Autogas Engineering GmbH ist zurzeit europaweit der einzige Hersteller mit der Zertifizierung R-115 für Fahzeug-Familien." kann ich mir nicht vorstellen.

Themenstarteram 6. Juni 2008 um 20:30

moin ralfo,

die genannte Werkstatt ist übrigens Fa. Wüppenhorst in Twistringen (www.wüppenhorst-ad.de). Schau da mal rein. Der Chef persönlich teilte mir heut am Telefon mit, dass KME und Prins Anlagen sind, die in absehbarer Zeit Schwierigkeiten mit der derzeitigen TÜV Anerkennung bekommen werden. Z. Zt. dulde der TÜV diese Abnahmen nur, weil die Abnahmen noch die Kasse klingeln lassen würden. In naher Zukunft sei jedoch damit zu rechnen, dass nur die ECE R 115 zertifizierten Anlagen uneingeschränkt zugelassen würden. Man würde dann mit den bisher abgenommenen Anlagen Probleme bekommen. Morgen früh habe ich einen Termin beim Chef. Ich werde dann über das Gespräch berichten. Vielleicht kannst Du die Fa. ja mal per e-mail kontaktieren!?

Die AZR GmbH ist übrigens in Rastede (www.autogas-zentrum-rastede.de).

Zitat:

Original geschrieben von det1005

moin ralfo,

die genannte Werkstatt ist übrigens Fa. Wüppenhorst in Twistringen (www.wüppenhorst-ad.de). Schau da mal rein.

da steht "Fahrzeuge, die serienmäßig mit einer Autogasanlage ausgerüstet sind, müssen nach Typgenehmigung nach ECE-R 67 überprüft worden sein.

In bereits zugelassenen Fahrzeugen dürfen ab diesem Stichtag nur noch Gasanlagen nachgerüstet werden, die eine Genehmigung nach

ECE-R 115 besitzen. Liegt diese Genehmigung nicht vor (und sind etwa nur deren einzelnen Bauteile nach ECE-R 67 geprüft), erlischt die Be-triebserlaubnis und das Fahrzeug muß im Rahmen einer Einzel-Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO neu zugelassen werden. Da hierbei Probleme durch fehlende Unterlagen (z. B. Abgasgutachten) nicht auszuschließen sind und erhebliche Mehrkosten entstehen, empfehlen wir grundsätzlich nur Gasanlagen nachzurüsten, die nach ECE-R 115 genehmigt wurden."

Es ist also nur eine Empfehlung mehr nicht.

Zitat:

Der Chef persönlich teilte mir heut am Telefon mit, dass KME und Prins Anlagen sind, die in absehbarer Zeit Schwierigkeiten mit der derzeitigen TÜV Anerkennung bekommen werden.

er soll dir mal die genaue Quelle schicken.

diese ECE-R 115 is doch so wie eine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) oder?

d.h. da sind alle Bauteile und der Einbau selber abgenommen (Typgeprüft) was aber dazu führt das nicht mehr versch. Tankgrößen oder 2 Tanks eingebaut werden können ?

iss praktisch en Bausatz mit genauster Anleitung zum Einbau....dann kannstes auch selbst machen wie ein Sportauspuff mit ABE :D

am 7. Juni 2008 um 9:35

Moin, moin,

Hessebauers Aussagen sind im Wesentlichen richtig.

Anlagen nach ECE R115 sind ein fahrzeug- bzw. typspezifischer Bausatz. Zu diesem Bausatz liegt ein Abgasgutachten von einem Reverenzfahrzeug mit diesem Bausatz vor. Lediglich eine Gassystemeinbauprüfung ist nach dem Einbau noch erforderlich - z.B. durch den zertifizierten Umrüster - und die Eintragung in die Fahrzeugpapiere durch das Straßenverkehrsamt. (Die Unterlagen, die die Zulassungstelle zur Eintragung benutzt, sehen dann so ähnlich aus wie die von Kaltlaufreglern, Rußfiltern oder Katalysatoren mit ABE.)

-> Hat zufällig jemand Papiere von einer 115er Anlage zur Hand? Mich würde interessieren, ob darin ein bzw. mehrere bestimmte Tanks vorgeschrieben werden oder ob er nur die R67 erfüllen muß. <-

Jede ECE R115 Anlage besteht aus Komponenten, die hinsichtlich ihrer technischen Beschaffenheit den Anforderungen an die ECE R67 genügen müssen.

Es ist definitiv auch weiterhin zulässig, Fahrzeuge, für die es (noch) keine R115er Anlagen gibt, mit selbst zusammengestellten Bausätzen aus R67- Bauteilen umzurüsten. Nur ist hier halt definitiv der Gang zur Technischen Prüfstelle erforderlich (TÜV im Westen, Dekra im Osten) - Einzelabnahme nach §21. Für ältere Fahrzeuge bis einschließlich Euro1 braucht man aber dafür nicht einmal ein Abgasgutachten, was die Gesamtumrüstungskosten etwas niedriger macht. Für neuere Fahrzeug ist das Abgasgutachten Pflicht und hier zeigt sich dann, ob der Umrüster und/ oder der Lieferant des Anlagenbausatzes seriös sind.

Es gibt im Forum immer wieder Fälle, wo geistloser Weise eine Anlage ohne vernünftige Papiere verbaut wurde und der Fahrzeughalter dann hinter dem Abgasgutachten herläuft (viel Spaß bei OBD- Fahrzeugen).

Also gilt ab Euro 2: kein Abgasgutachten: Finger weg!

Ich hatte einen Kunden, der sich für seinen Renault mit OBD (Euro 3) eine Venturi hatte aufschwatzen lassen. Billig, billig. Abgasgutachten? Fehlanzeige. Und auch nicht zu kriegen. Reklamation nicht möglich, Anlagenverbauer saß in Krakau. Ende der Geschichte: Die Anlage wurde ab dem Verdampfer (den es hier auch von BRC gab) von einem hiesigen Umrüster umgestrickt.

Einmal eingetragene Anlagen haben unabhängig von Änderungen der Gesetzeslage Bestandsschutz. Niemand bekommt bei späteren Hauptuntersuchungen, auch nicht in zehn Jahren, Probleme mit seiner Anlage, es sei denn, sie weist technische Mängel oder Fehler im Einbau auf. (Lediglich abgelaufene Tankprüfungen bei Uralttanks wären ein Thema oder die in den 70er Jahren meines Wissens nach noch nicht vorgeschriebenen Sicherheitsventile der Tanks.)

Was die "Probleme von Prins etc." mit der derzeitigen TÜV- Anerkennung angeht: Es gab u.a. von Prins Anlagenbausätze mit Teilegutachten. Diese Teilegutachten sind inzwischen alle ohne Ausnahme ungültig. Tasächlich gibt es wohl bei verschiedenen Anbietern/ Umrüstern Probleme mit dem Inhalt bzw. der Form der vorgelegten Abgasgutachten. Ich habe vor einer Weile noch ein entsprechendes Rundschreiben bekommen, daß nur noch Abgasgutachten eine akkreditierten Technischen Dienstes akzeptiert werden dürfen, keine halbgaren, vom Hersteller/ Lieferanten selbst gebastelten Papierchen. ("Abgas-Nachweis eines akkreditierten Abgasprüflabors oder einer Technischen Prüfstelle in dem bestätigt wird, daß die für das Fahrzeug gültigen EG-Abgasvorschriften nach der Umrüstung weiterhin eingehalten werden. Der Nachweis muss bei der Begutachtung im Original mit Originalstempel und -unterschrift vorhanden sein. Ausländische Abgasnachweise können grundsätzlich nicht verwendet werden, da in einigen europäischen Ländern (z.B. Polen, Italien) für die Nachrüstanlagen kein Abgasnachweis entsprechend den gültigen EG-Abgasvorschriften gefordert wird. Eine Abgasuntersuchung (AU) einer amtlich anerkannten Werkstatt kann eine fehlende Abgasbestätigung nicht ersetzen!" )

Grüße: Markus, ab Mittwoch auch mit LPG unterwegs :)

am 15. September 2010 um 22:17

hallo

wenn sie oder ein andere Gas anlage einbauen möchte soll mich mal anrufen

bitte nicht unbekannt

0177 344 95 48

Zitat:

Original geschrieben von lagaluga

hallo

wenn sie oder ein andere Gas anlage einbauen möchte soll mich mal anrufen

bitte nicht unbekannt

0177 344 95 48

Hi Neuer, Ich AG wieder neu entdeckt.........

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