Nötigung durch Einparken
Hallo V & S Forum,
Wir haben hier die Situation, daß immer öfter sehr abenteuerlich in unserer Straße geparkt wird.
Ich habe ja pauschal auch nichts dagegen, wenn andere Fahrzeuge auf öffentlichem Grund vor dem Haus parken.
Es wird aber oft so geparkt, daß das Heck des parkenden Fahrzeugs mit meiner Garage eine Linie bilden, was ja so auch nicht schlimm ist.
Es handelt sich dabei aber um eine Doppelgarage, und wenn Ich nicht gleich in die Garage muß, fahre Ich relativ nah auf das parkende Fahrzeug auf, damit die andere Hälfte der Garage frei bleibt.
Wenn man es genau nimmt, sind dann zwischen meinem Fahrzeug und dem parkenden Auto nur max 10 cm Platz.
Gestern kam es zum Streitgespräch zwischen dem Fahrzeugbesitzer und mir. Er kommt so nicht mehr an den Kofferraum und würde mich, wenn Ich nochmal so dicht parken würde, wegen Nötigung anzeigen.
Mit dem Hinweis, daß Er doch auch einen Meter vorfahren könnte, wenn Er an den Kofferraum möchte, würde Ich hier kein Problem sehen und es gäbe auch noch die Möglichkeit ganz woanders zu parken.
Meine Frage:
Mir ist bekannt, daß wenn Ich ein fremdes Fahrzeug einparke und es nicht mehr aus der Parklücke ausfahren kann, dann ist das Nötigung.
Ist es aber auch dann Nötigung, wenn man an den Kofferraum nicht dran kommt, aber weiter vorfahren kann um an den Kofferraum zu kommen ?
Vielen Dank
63 Antworten
Zitat:
@pico24229 schrieb am 7. Oktober 2022 um 11:46:52 Uhr:
Beschwerden wegen Autos eines Händlers der die zeitweise in "deiner" Strasse parkt.
Beschwerden wegen abgestellten WoMos in "deiner" Strasse.
Beschwerden wegen parken in der Nähe der Garagenausfahrt.
Was als nächstes? 😁
Aus der Ferne betrachtet kann man sich da schon mal einen Ulk erlauben.
Wenn die Fahrzeuge des Händlers aber eigentlich illegal abgestellt sind, find Ich das nicht mehr komisch inkl. aller Nachbarn und Anwohner der Straße.
Kannst mir gerne Deine Adresse mal zukommen lassen, die Ich sehr gerne an den WoMo-Besitzer weiterleite, wenn Du so gerne ein Expeditionsfahrzeug vor dem Haus haben möchtest.
Zudem habe Ich mich nicht über das Parken in der Nähe meiner Garage beschwert, sondern nur gefragt, ob es Nötigung ist, wenn Ich da dichter auffahre, um wenigstens die zweite Garagenhälfte frei zu halten.
Aber mit dem Lesen haben es nicht alle so. 😉
Man gewinnt halt den Eindruck, dass es weniger darum geht, die 2. Hälfte der Doppelgarage freizuhalten (dann könnte man das Auto ja einfach in die 1. Hälfte stellen) sondern darum, dem "Heck in einer Linie mit der Garage" - Parker mit dem extrem dichten Parken einen auszuwischen.
Zitat:
@Amen schrieb am 10. Oktober 2022 um 16:31:58 Uhr:
Man gewinnt halt den Eindruck, dass es weniger darum geht, die 2. Hälfte der Doppelgarage freizuhalten (dann könnte man das Auto ja einfach in die 1. Hälfte stellen) sondern darum, dem "Heck in einer Linie mit der Garage" - Parker mit dem extrem dichten Parken einen auszuwischen.
So ist es wohl. Wir sind ja auch in der DACH-Region.
Trotzdem kann er das machen.
Zitat:
@Px200ELusso schrieb am 11. Oktober 2022 um 05:51:10 Uhr:
... Wir sind ja auch in der DACH-Region.
...
😁 Im Ernst jetzt? 😁