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Nissan NV 200 - Drehzahlanhebung beim Gangwechsel

Nissan NV200 M20M
Themenstarteram 6. Juli 2011 um 17:23

Seit ein paar Tagen habe ich einen Nissan NV200 mit DCI 90 Motor. Bei diesem Fahrzeug wird bei jedem auskuppeln und Gangwechsel die Drehzahl angehoben oder für ca. 2 Sekunden gehalten. Ganz besonders schlimm ist es beim Gangwechsel zwischen 1. und 2. Gang. Beim schnellen Kuppeln ist ein weiches Kuppeln überhaupt nicht möglich. Erst ein extrem langsames Kuppeln sorgt dafür das die Antriebsräder nicht immer gleich durchdrehen (Drehzahl ist dann wieder abgefallen) oder die Kupplung wird ca. 2 Sekunden lang gehalten und dann wird ganz normal gekuppelt (Drehzahl ist dann wieder abgefallen).

Bedeutet beim Fahren in der Stadt:

Eine fürchterliche nervende Fahrerei in der Stadt und in den 30iger Zonen. Fürchterlich! An Steigungen verliert das Fahrzeug an Fahrt (immer 2 Sek, Gedenkpause beim Gangwechsel) , andere Autofahrer hupen dann, oder beim schnellen Kuppeln drehen die Antriebsräder laufend durch. Solch eine Fahrerei geht dann auch gewaltig auf die Kupplung und auf die Reifen.

Kennt jemand dieses Problem oder hat jemand eine Lösung? Über Nissan kann ich das Problem nicht lösen. Wie kann ich diese Drehzahlanhebung oder Dämpfung abschalten? Wird die Kupplung überwacht? Muss ich irgendwo, irgendwelche Schalter oder Stecker abziehen?

Ich wäre für jeden Hinweis dankbar. Die Dämpfung oder Drehzahlanhebung muss raus oder das Auto geht wieder an den Händler zurück. Wie kann man nur so einen Quatsch in die Motorsteuerung integrieren

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14 Antworten
Themenstarteram 7. Juli 2011 um 11:58

Nachtrag: Ein eingeschalteter Gutachter konnte keinen gravierenden Mangel feststellen. Es läuft wieder alles nach dem Schema: "Der Käufer ist wieder der Dumme". Durch die Drehzahlanhebung oder Dämpfung ist der NV200 im 30iger Bereich und bei Stop und Go bei mir zum Frustfahrzeug geworden. Ein vernünftiges Kuppeln, wie bei anderen Fahrzeugen, ist beim NV200 nicht möglich.

Fazit: Der Nissan NV200 wird so schnell wie möglich wieder verkauft!

am 9. Juli 2011 um 6:46

Hallo Johann24!

Leider kann ich Dir keine technische Hilfe anbieten- dafür reicht mein techn. Wissen nicht aus, aber:

Bevor ich mir den NV200 geholt habe, habe ich das WWW durchwühlt, meinen Händler genervt und

auch Probefahrten gemacht.

Das von Dir beschriebene Problem ist dabei nie aufgetaucht! Irgendwo in der Motorelektronik gibts einen Fehler- und wenn der "Gutachter das für normal hält, möchte ich nicht sein Auto fahren.

Der Diesel fährt sich völlig normal und die Drehzahlen werden nicht einfach geändert- die Erfahrung von 13 Tkm seit Weihnachten.

Ich würde bei meinem Händler unbedingt auf eine Beseitigung des Problems drängen. Normalerweise hat man ja 3 Jahre -Wohlfühl-Garantie und die Japaner sind eher als andere bereit diese auch zu realisieren.

Frank

Themenstarteram 11. Juli 2011 um 20:19

Der Gutachter gibt an das kein gravierender Mangel vorhanden ist. Pech für mich! Die Werkstatt hat den NV200 Diesel 2 x am Diagnosegerät gehabt und mir mitgeteilt, das an dem Fahrzeug kein Fehler vorhanden ist. Wenn das Fahrzeug steht (Motor läuft) ist die Dämpfung ausgeschaltet. Geht z. B. von 3000U/min ohne Verzögerung auf Leerlaufdrehzahl zurück. Wenn das Fahrzeug läuft, ist z. B. beim Gangwechsel vom 1. in den 2. Gang sehr viel Dämpfung vorhanden. Nervt mich ganz stark! Beim Gangwechsel vom 2. in den 3. Gang ist schon weniger Dämpfung vorhanden. Vom 3. in den 4. Gang ist die Dämpfung kaum spürbar. Beim Gangwechsel vom 4. in den 5. Gang ist keine Dämpfung vorhanden.

Nach Auskunft der Werkstatt, hat die Dämpfung etwas mit dem Abgasgutachten zu tun.

Bei den Probefahrten mit dem NV200 Diesel und Benziner ist mir dieses Problem mit der Dämpfung auch aufgefallen. Hatte die Angelegenheit leider unterschätzt. Aufgrund meiner Erfahrung mit der Dämpfung in der Motorsteuerung beim NV200, würde ich mir dieses Fahrzeug nicht mehr kaufen. Bei Stadtfahrten und in den 30iger Zonen nervt mich die Dämpfung sehr stark. Auf Landstraßen ist es kein Thema. Übrigens, die Kupplung des NV200 Benziners geht so schwer, das ich mir aus diesem Grund schon das Fahrzeug nie kaufen würde.

am 13. Juli 2011 um 15:18

Hi,

das ist also gewollt ?

Hört sich nach der F1-Zwischengas-Regelung an. Dürfen die jetzt auch nicht mehr. ;-)

Der Gutachter hat keinen "gravierenden" Mangel festgestellt.

Einen einfachen Mangel muss der Hersteller genauso beheben, und wenn das kein Mangel ist ...

Wer hat den Gutacher bezahlt ? Hört sich fast so an, als ob da jemand von vornherein die Wandlung/Rücknahme ausschließen will.

Die von Dir beschriebenen Symptome könnten für einen Fahranfänger bereits eine Gefährdung darstellen (durchdrehende Räder, erst recht im Winter?) . Die sollen eine Testfahrt mit Dir auf dem Beifahrersitz machen, und dann zeigen, wie man mit so einem Auto fährt.

Wenn nichts hilft, braucht Du eine 2. Meinung/Gutachter und leider einen Anwalt.

Oder frag doch mal bei DEKRA oder TÜV. DEKRA macht für kleines Geld einen technischen Check am Fahrzeug.

gruss

ralf

Themenstarteram 13. Juli 2011 um 18:26

Der Gutachter wurde mir vom ADAC empfohlen. Der Gutachter sieht keinen gravierenden Mangel. Eine Rückgabe des Fahrzeuges an Nissan wird nun nicht möglich sein. Egal wie ich kuppeln tue oder Gas gebe, beim Gangwechsel in den beiden unteren Gängen, habe ich immer ein leichtes ruckeln (manchmal auch durchdrehende Reifen). Ein gefühlvolles kuppeln ist nicht richtig möglich. Hinzu kommt auch noch, das ich durch die Dämpfung für ca. 2 bis 3 Sek. keine richtige Motorbremse habe.

Ich habe schon viele Autos gefahren und kein Fahrzeug hatte einen solchen Quatsch in der Motorsteuerung besessen. Egal welches Fahrzeug, ein gefühlvolles kuppeln ist bei allen Fahrzeugen die ich vorher gefahren habe, immer möglich gewesen.

Themenstarteram 10. August 2011 um 9:19

Hier noch einige Erfahrungen die ich mit dem NV200 gemacht habe. Das Auto ist ca. 10 Wochen alt und hat ca. 2200 Km gelaufen.

Positiv

1. Wendekreis

2. Platzangebot

3. Lenkung

4. Bremsen

5. Getriebe

6. Verbrauch

Negativ

1. bei meinem NV200 schimmerte die Grundierung durch den Lack

2. schlechte Passgenauigkeit

3. schlechte Verarbeitung

4. leerer Akku (Bremslichtschalter hatte sich gelöst)

5. Drehzahlanhebung / Dämpfung in den unteren 2 Gängen, nervt mich gewaltig

6. überall Punktschweißlöcher im Blech

7. Dachhimmel war beschädigt, stellenweise schwarz, einige Nieten waren nicht eingedrückt,

8. nach ca. 2 Monaten ist immer noch kein neuer Himmel geliefert worden,

9. anstehende Lackierarbeiten sind bis heute nicht genehmigt worden

10. im Stau wurde der Motor abgestellt und sprang dann nicht mehr an.

11. Mittelkonsole läßt sich nur ausbauen, wenn der Beifahrersitz entfernt wird

12. Autoradio läßt sich nur ausbauen wenn Teile des Armaturenbrett entfernt werden, Aussage Werkstatt

13. im Motorraum war bei meinem Fahrzeug ein Nippel von einem Unterdruckschlauch von einer Unterdruckdose abgebrochen

14. Im Kofferraum fehlten Kunststoffnieten

15. Im Unterboden befinden sich überall Kunststoffdübel und Kunststoffnieten, einige nicht richtig fest, nur eine Frage der Zeit bis im Winter Salzwasser in den Kabineninnenraum eintritt

16. Aschenbecher klemmte, ein kräftiger Ruck und es flog gleich ein Stück Blech aus der Mittelkonsole, Aschenbecher läßt sich nicht mehr einsetzen

17. Fahrzeug ist Service unfreundlich aufgebaut, wird sich bei den Werkstattkosten bemerkbar machen

Fazit: Ich werde mir nie wieder einen Nissan kaufen! Den NV200 werde ich nach dem nächsten oder übernächsten Urlaub wieder verkaufen. Für mich ist der NV200 nur ein Notkauf gewesen, weil andere Hersteller kein vergleichbares Auto zu diesem Preis liefern konnten.

Ich werde mir nie wieder ein Auto kaufen, wenn mir bekannt ist, das dieses Fahrzeug in Spanien gefertigt wurde!

Von mir keine Empfehlung für den Nissan NV200!

Also viel kann ich dazu nicht beitragen (auch im anderen Forum nicht), aber was heißt Genehmigung vom Hersteller für Nachlackierung ist noch nicht da?

Manchmal glaub ich es nicht, Verbraucherrecht heißt: In den ersten 6 Monaten, Auto zum ausliefernden Händler stellen, Mängelbeseitigung verlangen, beim 2. Versuch Frist setzen und dann vom Kaufvertrag zurücktreten.

Es kann Dir (und das ist die allgemeine Rechtslage, nicht etwa in irgendeiner Weise an ein Fabrikat gebunden) völlig egal sein, welche Genehmigungen Dein Händler braucht um den Mangel abzustellen, da hast Du mit Nissan gar nix zu schaffen, das ist sein Bier.

Und gerade bei einem Hersteller wie Nissan, der doch sehr viel Wert auf positive Kundenbindung legt, sollte sich die Kuh vom Eis kriegen lassen.

Und eines kann ich Dir mit Sicherheit sagen: Jeder Händler, der nicht mit dem Klammerbeutel gepudert ist, weiß um seine Verpflichtungen aus der Sachmängelhaftung, manche haben halt immer noch die Hoffnung, daß es der Kunde nicht weiß oder seine Rechte nicht wahrnimmt.

Das Gleiche würde ich Dir schreiben, wenn Du Probleme mit Deinem Ford, Citroen oder Schlagmichtot hättest-

Themenstarteram 7. Oktober 2011 um 17:53

@zooombie

So schnell kann man nicht vom Kaufvertrag zurücktreten. Es müssen schon gravierende Mängel vorhanden sein. Bei meinem Nissan NV200 war die Verarbeitungsqualität nicht so toll. Der Türschweller an der Schiebetür war nicht einwandfrei lackiert. Die Lohnkosten und Materialkosten für Garantiearbeiten werden vom Hersteller getragen und nicht vom Autohaus. Diese Freigabe hat in meinem Fall ca. über 4 Monate gedauert. Bedauerlicherweise hat die Lackiererei beim Ausbessern den Türschweller an einer anderen Stelle beschädigt. Es muss wieder nach lackiert werden. Der neue Himmel ist nach ca. 5 Monaten immer noch nicht da.

Diese Drehzahlerhöhung nervt mich ganz besonders im ersten Gang. Die Dämpfung ist nicht einstellbar.

Da ich quasi auf der anderen Seite der Theke stehe, darfste mir glauben, daß auch eine Anhäufung an sich eher kleinerer Mängel als Kaufvertragsrücktrittsgrund gewertet werden. Und das mit der Nachlackierung, da hamse erst mal Dich lackiert, Du hast Dein Auto nicht vom Hersteller, sondern vom Händler gekauft und an den haste Ansprüche, an sonst Niemanden. Dem Hersteller (oder schlimmer noch dem Importeur) kannste erst mal gar nicht ans Bein, das Verbraucherrecht ist völlig eindeutig.

Aber so lange es Kunden gibt, mit denen man es machen kann, wirds weiter so gemacht.

Und was meinste, wie schnell das plötzlich gegangen wäre, wenn Du klare Fristen gesetzt hättest, denn ob schuld oder nicht: Der Händler hat da schlicht die A....karte, der muß nachbessern und nach erfolgloser Fristsetzung hat der das Auto wieder auf dem Hof, auch wenn er sich wirklich und redlich bemüht und eigentlich gar nix dafür kann. Es ist für Dich als Verbraucher schlicht unerheblich, von wem er sich die Kosten wieder holt (oder auch nicht).

Zum Thema Drehzahlerhöhung kann ich nix Erhellendes beitragen, klingt aber noch nicht mal annähernd nach dem vielzitierten "Stand der Technik", ich kenne jedenfalls kein Auto, das so ein Verhalten zeigt, wie Du es beschreibst, auch nicht der Kangoo mit dem gleichen 90PS Motor.

am 7. Oktober 2011 um 19:10

Die sache liegt nicht an der Elektronik, sondern an der Mechanik.

Dein Nissan hat zu 90% ein Zweimassenschwungrad. Es soll die Motorkraft in Nm auf das Getriebe Umlegen. Ich vermute es ist fest oder die Federpackete sind Def.

Starte den Nissan lege den 3 oder 4 Gang ein und beschleunige mit Vollgas und schreibe was Passiert ist mit der Drehzahlanzeige.

Themenstarteram 7. Oktober 2011 um 22:15

Der NV200 ist jetzt ca. 5 Monate alt. Diese Drehzahlerhöhung gibt es bei Opel, Audi oder bei BMW und bei anderen Fahrzeugtypen auch. Bei der Drehzahlerhöhung hat der ADAC Gutachter keinen gravierenden Mangel gesehen. Ein richtig gefühlvolles Kuppeln ist zwar oftmals nicht möglich, aber bei einem rabiaten Kuppeln und Schalten gibt es laut Gutachter keine Probleme.

Bei den Garantiearbeiten hat der Händler alle kostenpflichtigen Arbeiten an den Autohersteller gemeldet. Dies hat dann immer etwas Zeit gekostet.

Bei Beschädigungen die durch das Autohaus verursacht wurden, wurden diese Mängel nach kurzer Zeit durch den Händler beseitigt.

Es ist auch schon schlimm genug, wenn ein Auto in der Werkstatt beschädigt wird.

Genau das Vermischen von Begriffen wie Garantie und Gewährleistung (Sachmängelhaftung) im üblichen Sprachgebrauch macht solches Verhalten ja möglich, die Fehler Deines Autos haben gar nix mit Garantie zu tun.

Garantie bedeutet : Es geht in einer bestimmten Zeit nix kaputt am Auto, wenn doch, wird es repariert, das ist eine freiwillige Zusage vom Hersteller / Importeur.

Sachmängelhaftung bzw. Gewährleistung begründet Deinen gesetzlichen 24 monatigen Anspruch auf Mängelfreiheit des von Dir gekauften Kaufgegenstandes gegen den VERKÄUFER, gegen den Importeur / Hersteller haste da gar nix in der Hand, da muß Dein Händler sich drum kümmern, was wie schon gesagt dessen hopfenhaltiges Kaltgetränk ist und ihn in keiner Weise dazu berechtigt, Mängelnachbesserungen hinauszuzögern oder gar zu verweigern.

Dieser Anspruch gilt für Endverbraucher übrigens immer, er kann nicht durch Verträge oder Absprachen unwirksam gemacht werden, in Ausnahmefällen kann er bei gebrauchter Ware (z.B. Gebrauchtwagen) auf 12 Monate verkürzt werden, dies muß aber ausdrücklich und schriftlich geschehen, wenn das nicht der Fall ist, greift auch hier die Sachmängelhaftung von 24 Monaten.

Lies mal:

http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html

Das heißt natürlich nicht, daß man deshalb wegen jeder Kleinigkeit den totalen Terz machen soll, aber gut zu wissen ist es schon, man argumentiert dann viel einfacher.

Themenstarteram 8. Oktober 2011 um 17:12

@zooombi

Mit einigen Autowerkstätten und einigen Autohäusern habe ich schon meine Erfahrungen gesammelt. Aus diesem Grund habe ich auch eine Rechtsschutzversicherung mit Gutachter Anbindung. Bei Nissan läuft es bei Garantiefällen, z. B. Neufahrzeugabnahme, etwas träge. Alle Freigaben kommen aus Japan. Selbstverständlich werden alle Mängel nach der Neufahrzeugabnahme durch das Autohaus getragen und werden dadurch auch flotter abgewickelt. Ganz nebenbei gesagt, bevor ich ein Fahrzeug in die Werkstatt bringe, wird das Fahrzeug von allen Seiten fotografiert. Bei Streitfällen konnte ich damit schon einiges beweisen. Recht haben und Recht bekommen, das sind 2 verschiedene Dinge.

Nissan gibt auf seine Fahrzeuge 3 Jahre Garantie und man kann dann gegen einen Aufpreis auf so eine Art 2 jährige Gewährleistung erweitern. Die Motoren kommen oftmals von Renault.

Hallo Johann,

ich wollte ja auch nur mal die prinzipielle Rechtslage klarstellen und die ist so eindeutig, da brauchste keine Rechtsschutzversicherung, wenn Du die Gegebenheiten kennst.

Und wenn die Genehmigung vom Mars kommt, es kann die rückwärtig vorbeigehen, DU braucht speziell bei Mängeln innerhalb der ersten 6 Monate gar keine Genehmigung von irgendwem.

Daß Nissan (wie viele ander Hersteller inzwischen auch) 3 Jahre Garantie gibt, Hyundai und Kia sogar 5-7 und das ohne die Opel-spezifische Kundenverar...., DAS wird den europäischen "Premium"herstellern, die immer noch vor Arroganz kaum laufen können, noch schwer zu schaffen machen, denn da kommt wirklich Konkurrenzfähiges auf die europäische Autoindustrie zu. Stichwort Hyundai i30 "warum kann der das und wir können's nicht?" Und die Winterkorns dieser Welt können noch einiges mehr nicht...

Aber ich schweife ab zu meinem Lieblingsthema...

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