Nicht zulässige Motorhaube als zulässig verkauft
Hallo zusammen,
habe mir vor kurzen ein Auto auf Kleinanzeigen gekauft. Dazu habe ich für einen Aufpreis eine Carbon Motorhaube dazu bekommen. Jetzt habe ich aber Probleme mit der Polizei bekommen, da diese gar nicht zulässig ist. Dies wurde mir jedoch nie gesagt, stand nicht in der Anzeige auf Kleinanzeigen und steht auch nichts im Kaufvertrag. Er hat mir vor dem Kauf gesagt dass sie zulässig ist und ich ohne Probleme damit fahren darf.
Jetzt stelle ich mir die Frage ob es dazu vielleicht irgendein Käuferschutz oder sonstiges gibt, damit ich mein Geld wieder zurück bekomme.
Lg. Benni
90 Antworten
Zitat:
@olli27721 schrieb am 15. Oktober 2024 um 19:36:55 Uhr:
Zitat:
@Taunusrenner schrieb am 15. Oktober 2024 um 19:17:07 Uhr:
Doch, olli27721 ist da auf der richtigen Spur: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 439 Nacherfüllung. Selbst wenn dies im Vertrag ausgeschlossen sein sollte, wäre es immer noch ein versteckter Mangel, von dem der Verkäufer wusste. Wie schon geschrieben: schriftliche Aufforderung, ansonsten RA. Der hat damit leichtes Spiel.-
Hab ich so nicht geschrieben.
Wenn der VK die Haube nur "dazugegeben" hat - hat er immer noch den KV erfüllt.
Keiner zwingt den TE, die anzubauen - vor allem nicht im Str.verk.
Richtig. Aber der VK hat der Haube eine Eigenschaft zugesichert- nämlich die Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr. Es ist auch davon auszugehen, dass der Käufer die Haube sonst gar nicht erworben hätte, weil in dieser Form nutzlos. Der VK hat ebenfalls die Haube nicht einfach "dazugegeben", er hat 500 Euro dafür verlangt und erhalten.
@Taunusrenner genau so sehe ich das auch
@der_Nordmann doch der meinte aber dass es nur mit Materialgutachten bzw den Papieren geht. Die hab ich aber leider nicht.
Meint ihr ich soll die Tage mal bei der Polizei nachfragen?
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Guck nach, ob an der Haube was eingestanzt ist und ggf. ein Siegel oder Hersteller draufsteht - dann kannst den anschreiben und versuchen die ABE zu bekommen.
Ggf. gleiche Haube ergoogeln und nachsehen, ob überhaupt die Chance auf Gutachten besteht
Ich würde, wie Olli schon schrieb, auch versuchen Unterlagen der Haube zu bekommen und beim TÜV nochmal verfahren
@olli27721 ja hab ich ebenfalls schon probiert. Der Hersteller ist eine Japanische Firma. Hab die angeschrieben aber die meinten, dass die dafür nichts haben.
Zitat:
@Benni.t schrieb am 15. Oktober 2024 um 19:46:24 Uhr:
@Handschweiß bin halt Azubi und da sind 500€ schon sehr viel Geld.
Ein Grund mehr, die Finger weg zu lassen von solchen nutzlosen und rechtlich dubiosen Dingen.
Und daß man für Veränderungen am Fzg. Papiere/Genehmigungen/Eintragungen braucht, ist eigentlich Allgemeinwissen.
-----> Lehrgeld. Ende.
Dann bleibt wohl nur ne Einzelabnahme - aber da kenne ich die Kosten nicht.
Die "zugesicherte Eigenschaft" hier einzufordern sehe ich als problematisch an.
Schreibe den Verkäufer formell an und hoffe auf Einsicht / Entgegenkommen.
@nogel ja hab ich den Verkäufer auch gefragt der meinte zu mir dass er auch schon beim TÜV war und der TÜV meinte dass man dazu nichts braucht. Und da war ich eben dumm und hab dem Verkäufer vertraut.
Zitat:
@Benni.t schrieb am 15. Oktober 2024 um 20:02:03 Uhr:
@nogel ja hab ich den Verkäufer auch gefragt der meinte zu mir dass er auch schon beim TÜV war und der TÜV meinte dass man dazu nichts braucht. Und da war ich eben dumm und hab dem Verkäufer vertraut.
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Aber das hast Du leider nicht schriftlich.
Nur die Haube als "Zugabe"
Zitat:
@olli27721 schrieb am 15. Oktober 2024 um 20:01:32 Uhr:
Dann bleibt wohl nur ne Einzelabnahme - aber da kenne ich die Kosten nicht.Die "zugesicherte Eigenschaft" hier einzufordern sehe ich als problematisch an.
Schreibe den Verkäufer formell an und hoffe auf Einsicht / Entgegenkommen.
Einzelabnahme gibts nicht. Dazu müsste die Haube, wahrscheinlich mehrere zerstört werden um das Splitterverhalten festzustellen.
Zitat:
@Taunusrenner schrieb am 15. Oktober 2024 um 19:49:53 Uhr:
Richtig. Aber der VK hat der Haube eine Eigenschaft zugesichert- nämlich die Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr. Es ist auch davon auszugehen, dass der Käufer die Haube sonst gar nicht erworben hätte, weil in dieser Form nutzlos. Der VK hat ebenfalls die Haube nicht einfach "dazugegeben", er hat 500 Euro dafür verlangt und erhalten.
Und jetzt musst du nur noch wie du dem Verkäufer beweisen willst das er diese Eigenschaft zugesichert hat!?
Im Kaufvertrag steht davon nix.
Mündliche Zusagen gelten zwar auch aber ohne Zeugen praktisch unmöglich zu beweisen.
Es handelt sich doch um einen Nissan, korrekt?
Welches Baujahr/Modell ist denn der Wagen und von welchem Hersteller ist die Haube?
Zitat:
@olli27721 schrieb am 15. Oktober 2024 um 20:01:32 Uhr:
Dann bleibt wohl nur ne Einzelabnahme - aber da kenne ich die Kosten nicht.
Eine Einzelabnahme ist nicht möglich.