nicht sicherheitsrelevante Bauteile und deren Zulassung
hallo,
im Zuge des Erwerbes eines nicht zugeklassenen Bauteils für die CHLH (Coming/Leaving-Home) Funktion sowie dem automatischen Fahrlicht (z.b bei einem Tunnel tags über) ist die Frage aufgetaucht ob denn wirklich die BE des Fahrzeuges erlischt wo das Bauteil verbaut werden soll.
Unterstützend zu dieser Überlegung Eu Richtline
http://www.tuev-sued.de/.../04104.pdf
die seit 01.07.06 gültig ist...
Wie ist Eure Meinung hierzu?
vg
16 Antworten
Ich hatte mal eine Frage zu einem Anhänger mit durchgeflexter Deichsel. 2 TÜV-Stellen sagten "neue Deichsel muss her", eine sagte "Löcher durch, Platten außen dran, festschrauben".
Ich hatte auch mal eine Frage zu meiner Anhängerkupplung. TÜV wollte mir nicht glauben, dass in den Papieren (ECE-Bescheinigung) dazu steht, dass die korrekte Montage überprüft werden muss. Hoffe mal, die kriegen das dann hin, wenn ich die montiert habe...
MfG, HeRo
@hankofer;
das wird wohl der Knackpunkt sein - wohl kaum wird sich ein Prüfer auf etwas Schriftliches einlassen....