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Nicht entdecktes Problem bei Inzahlungnahme angeben?

Themenstarteram 30. November 2017 um 14:31

Hallo zusammen,

ich würde gerne mein altes Auto in Zahlung geben und ein neues Auto finanzieren.

Mein altes Auto hat allerdings ein Problem, dass es nach kurzer Zeit (meist auf der Autobahn) anfängt zu Hämmern und Rückeln. Stark spürbar am Gaspedal und stark hörbar aus dem Motorraum/Fahrwerk (schwer zu lokalisieren) Ich war damit bereits zwei Mal bei einer Werkstatt und es wurde nichts! gefunden.

Da es hier somit keinen offensichtlichen Schaden gibt und nichtmal eine Werkstatt einen Schaden feststellen kann und ich somit auch nichts reparieren lassen konnte, muss ich/ sollte ich das bei der Inzahlungnahme angeben?

Ich möchte nicht ins Fettnäpfchen treten wegen arglistig verschwiegenen Mangel oder so :/

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Dann leg die Fakten einfach auf den Tisch - dann gibt es kein Fettnäpfchen. Dann ist es auch nicht Arglistig!;)

Ob und wie der Händler und dessen Werkstatt dann repariert bleibt dann ja ihm überlassen. Was es ist kannst Du ja auch nicht näher lokalisieren.

Reparieren wolltest Du doch vor VK ja auch, wenn es die Werkstatt gekonnt hätte! Hätte Dich da etwas gekostet und bei Inzahlungsnahme ohne Behebung kostet es halt ev. auch etwas.

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Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 2. Dezember 2017 um 16:08:50 Uhr:

Ja, dann bist Du aber einer der wenigen altruistisch eingestellten Menschen, die Ihr Geld im Zweifel Anderen schenken.

Die meisten denken eher ökonomisch und so stellt sich zwangsläufig die Frage, was darf man, was darf man nicht; und dazwischen liegt oft nur ein schmaler Grad.

Dafür kann ich auch besser Schlafen und hab mir selbst nichts Vorzuwerfen. Geht aber schon Richtung Moral....

Ökonomisch denke ich durchaus - mehr als viele Andere. Zb. beim Einkauf und anderen Dingen was man so braucht und welche Anschaffung Sinnvoll ist oder nicht. Aber sicher nicht auf Kosten und zum Schaden anderer.

Zugegeben: Ich wäre auch ein schlechter Verkäufer weil ich anderen eher sage und diese dahingehend Berate wie und wo sie etwas günstiger Erlangen können.

Ich könnte auch Leuten keine Versicherung Verkaufen deren Nutzen/Kostenrechnung sehr Zweifelhaft ist,...

Zitat:

@grilli9 schrieb am 2. Dezember 2017 um 16:22:59 Uhr:

Ökonomisch denke ich durchaus - mehr als viele Andere. Zb. beim Einkauf und anderen Dingen was man so braucht und welche Anschaffung Sinnvoll ist oder nicht. Aber sicher nicht auf Kosten und zum Schaden anderer.

Nöö :-)

Das ist widersprüchlich :-). Wenn Du etwas sparst, also weniger ausgibst als Du müsstest, hat ein anderer weniger im Portemonnaie. Das ist nun mal so.

Du sparst immer auf Kosten eines Anderen. Alles andere, sorry, redest Du Dir nur ein. Haben kommt von nehmen oder in Deinem fall "nicht geben".

Ob der andere dabei auch zum Schaden kommt, ist ein anderes Thema bzw. kommt auf die Situation an.

Deine Einstellung ist nett und lobenswert. Umso schöner und beispielhaft ist es, dass Du auch so durch das Leben kommst.

Normal ist aber anders. Und solange alles rechtlich ok ist, ist aus meiner Sicht auch i.d.R. auch moralisch alles in Ordnung.

Denn eines ist klar: Unser Rechtssystem ist von unseren Wertevorstellung durchdrungen. Basis ist das Grundgesetz und im Grundgesetz steht was genau drin? Das was "wir", das deutsche Volk, für "richtig" halten.

Insofern finde ich es schwierig eine Moral neben dem Recht zu entwickeln.

Aber ich bin da auch glaube ich nicht ganz neutral :-) .

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 2. Dezember 2017 um 16:34:58 Uhr:

 

Insofern finde ich es schwierig eine Moral neben dem Recht zu entwickeln.

Ach da gibt es ganz viele Beispiele. zb. Finde ich es verwerflich sämtliche Schlupflöcher auszunutzen um keine Steuern zu bezahlen und andererseits jede rechtliche Möglichkeit in Anspruch nehme um aus Förderprogrammen und allerlei anderen Stützungen des Staates Nutzen zu ziehen.

Rechtlich alles im Lot...

usw....

Dagegen gibt es auch viele andere die dies nicht so optimiert Ausnutzen - und zwar aus rein moralischen Gründen.;)

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 2. Dezember 2017 um 16:08:50 Uhr:

Ja, dann bist Du aber einer der wenigen altruistisch eingestellten Menschen, die Ihr Geld im Zweifel Anderen schenken.

Die meisten denken eher ökonomisch und so stellt sich zwangsläufig die Frage, was darf man, was darf man nicht; und dazwischen liegt oft nur ein schmaler Grad.

Aber wir driften jetzt in eine Debatte über Moral und Recht ab und insofern vielleicht ein kleines Eingeständnis:

Non omne, quod licet, honestum est.

(sinngemäß: nicht alles was recht ist ist auch rechtens)

Von seiner Seite aus mag es wie Verschenken aussehen, aus Sicht des Käufers eher wie - um im Terminus zu bleiben - beklaut werden.

Ich hab mal, haut mich nicht, einen civic in Zahlung gegeben. Ohne vorher zu sagen das er keine Alufelgen, keine Hutablage, Teppiche und Ersatzrad hat. War gerade mal 3 Jahre alt und ca 40.000 km druff. Er hat sich 4 Wochen danach gemeldet und nach den Dingen gefragt und da drauf gedrängt.

 

Nach mehreren anrufen habe ich seinen Chef angerufen und gesagt das sein angestellter das Auto ja so angenommen hat. Der Chef gab mir Recht und ihm eine Standpauke deine angenommen Autos besser zu kontrollieren und ggf. dann den Preis zu regulieren... :-)

das ist nicht verwerflich. was kannst du dafür, wenn der andere blind kauft? hat auch nichts mit dem Thema hier zu tun.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 19. Dezember 2017 um 23:26:38 Uhr:

das ist nicht verwerflich. was kannst du dafür, wenn der andere blind kauft? hat auch nichts mit dem Thema hier zu tun.

sorry :-)

Falls der TE den Schaden nicht erwähnt, hoffe ich er fliegt irgendwann richtig auf die Fresse beim Autokauf indem er solch ein Defektes Fahrzeug selbst erwirbt. Hoffe ich wirklich sehr. Und dann auch noch reudig fragen ob man das angeben soll oder nicht....

Themenstarteram 17. Februar 2018 um 14:38

Um das Ganze abzuschließen. Ich habe mein Auto letztendlich an einen Exporthändler verkauft. Das hier vorher beschriebene Problem hatte ich angegeben.

@novesori: Meine vorherigen 2 Fahrzeuge hatte ich gebraucht gekauft. Bei beiden bin ich bereits auf die Fresse geflogen ;) zuvor hatte ich ein Fahrzeug, bei dem sich herausstellte, dass der Kabelbaum im Dach und der Antennenverstärker defekt waren. Die komplette Elektronik (wie Radio, Navi, Funkfernbedienung - Kosten: 2000 Euro) funktionierten nicht mehr. Die Werkstatt fand heraus, dass da mal "rumgepfuscht" wurde. Bei dem Fahrzeug davor ging nach einem Monat die Schwungscheibe und Kupplung kaputt (Kosten: 1.500 Euro). Ich werde mir nie mehr ein Fahrzeug bei jemand privates oder bei einem Hinterhof-Gebrauchtwagenhändler kaufen. Nicht, weil ich alle in eine Schublade stecken möchte, sondern einfach wegen eigener schlechter Erfahrung. Das hier beschriebene Problem wollte ich reparieren lassen, aber die Werkstätten empfanden alles für komplett in Ordnung... Deshalb war die Frage eben, ob ich was angeben muss, was laut Werkstätten gar nicht da ist. Hätten die gesagt, dass etwas defekt wäre, dann hätte ich das auch exakt so angegeben.

Zitat:

@kmobit324 schrieb am 17. Februar 2018 um 15:38:21 Uhr:

Um das Ganze abzuschließen. Ich habe mein Auto letztendlich an einen Exporthändler verkauft. Das hier vorher beschriebene Problem hatte ich angegeben.

@novesori: Meine vorherigen 2 Fahrzeuge hatte ich gebraucht gekauft. Bei beiden bin ich bereits auf die Fresse geflogen ;) zuvor hatte ich ein Fahrzeug, bei dem sich herausstellte, dass der Kabelbaum im Dach und der Antennenverstärker defekt waren. Die komplette Elektronik (wie Radio, Navi, Funkfernbedienung - Kosten: 2000 Euro) funktionierten nicht mehr. Die Werkstatt fand heraus, dass da mal "rumgepfuscht" wurde. Bei dem Fahrzeug davor ging nach einem Monat die Schwungscheibe und Kupplung kaputt (Kosten: 1.500 Euro). Ich werde mir nie mehr ein Fahrzeug bei jemand privates oder bei einem Hinterhof-Gebrauchtwagenhändler kaufen. Nicht, weil ich alle in eine Schublade stecken möchte, sondern einfach wegen eigener schlechter Erfahrung. Das hier beschriebene Problem wollte ich reparieren lassen, aber die Werkstätten empfanden alles für komplett in Ordnung... Deshalb war die Frage eben, ob ich was angeben muss, was laut Werkstätten gar nicht da ist. Hätten die gesagt, dass etwas defekt wäre, dann hätte ich das auch exakt so angegeben.

Finde ich ne gute Einstellung. Ich hab bei einem privat Verkäufer auch eine schlechte Erfahrung gemacht. Kabelbruch und sonstiges. War zwar Scheckheftgepflegt, jedoch ohne Stempel sondern nur mit Name und Telefonnummer der befreundeten Werkstatt. Auto war günstig aber nie mehr.

 

Anderer Gebrauchtwagen war alles original vom Vertragshändler auch gewartet und fährt heute noch sehr sehr gut ohne Probleme...

hat der händler als profi nicht eine gewisse eigene sorgfaltspflicht? wenn ich mein altes auto dort in zahlung nehme, prüfen die das auto doch in ihrer eigenen werkstatt. warum soll ich nun mängel angeben, wenn die doch selber gerade gucken und es im grunde ihre aufgabe ist. wenn ich vw fahre und meinen alten vw beim vw händler abgebe, weil ich mir einen neuen vw kaufe, kann ich als privatkunde davon ausgehen, das der vw händler bei seinen eigenen fahrzeugen schon mängel erkennen kann.

ich habe schon paar relativ neue fahrzeuge in zahlung gegeben und nie stand sowas wie unfallfrei oder mängelfrei drin.

bei verkauf an privat ist das natürlich was völlig anderee

Zitat:

@PayDay schrieb am 18. Februar 2018 um 11:57:49 Uhr:

hat der händler als profi nicht eine gewisse eigene sorgfaltspflicht? wenn ich mein altes auto dort in zahlung nehme, prüfen die das auto doch in ihrer eigenen werkstatt. warum soll ich nun mängel angeben, wenn die doch selber gerade gucken und es im grunde ihre aufgabe ist. wenn ich vw fahre und meinen alten vw beim vw händler abgebe, weil ich mir einen neuen vw kaufe, kann ich als privatkunde davon ausgehen, das der vw händler bei seinen eigenen fahrzeugen schon mängel erkennen kann.

ich habe schon paar relativ neue fahrzeuge in zahlung gegeben und nie stand sowas wie unfallfrei oder mängelfrei drin.

bei verkauf an privat ist das natürlich was völlig anderee

Sorgfaltspflicht gibt es da nicht. Da die die Autos eh sehr günstig kaufen, verkaufen es auch manche Verkäufer auf gut Glück. Müssen eh nur ein Jahr Garantie geben. Wie schon von mir erwähnt. Der Verkäufer hat bei mir damals erst nach Wochen gemerkt das er von mir ein Auto ohne original Räder und ohne Hutablage gekauft hat. Als er kurz vorm verkaufen meines alten Babys war, hatte er da sehr wenig verhandlungsspielraum für den neuen Kunden da einiges gefehlt hat. Aber hat sich das Auto von mir auch nicht angeschaut und ich hab auch nix erwähnt. War mir egal, da er mir eh viel zu wenig geboten hat, hab ich besagte Teile privat verkauft.

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