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Nicht dokumentierte Schäden - Mieter der Dumme?

Themenstarteram 17. Januar 2015 um 12:26

Hallo!

Folgender Fall!

Meine Frau hat während der Reparatur eines nicht verschuldeten Unfalls von der gegnerische Versicherung über eine Mietwagenfirma einen Leihwagen gestellt bekommen.

Für einen halben Tag!

Übergabe- und Abgabepunkt war die Reparaturwerkstatt.

Die Übergabe erfolgte aufgrund schlechten Wetters (Regen) nicht sehr ausführlich.

Nach dem Motto: Unterschreiben sie hier für die Übergabe und dort für den Zustand des Wagens.

Einen Fleck im Polster hatte er. Sonst ist nix.

Hier ist der Schüssel und dort steckt man ihn rein. Gute Fahrt.

Die Rückgabe erolgte nicht persönlich. Meine Frau hat den Wagen auf den Hof der Werkstatt gestellt, den Schlüssel dort abgegeben und ist von dannen gefahren. Es gibt also kein Rückgabeprotokoll.

Später am Tag hat sich dann der Abholer telefonisch gemeldet, er hätte an einer Felge einen Kratzer gefunden.

Meine Frau hat angegeben, darüber nichts zu wissen und das auch nicht verschuldet zu haben.

Keine Schutzbehauptung übrigens. Sie kann sich nicht an einen Bordsteinrempler erinnern, hat den ungewohnten Wagen wie ein rohes Ei bewegt.

Und nun kam die dicke Rechnung vom Vermieter. Knapp 300 Euro inkl. Achsvermessung. *Lach*

 

Dumm gelaufen. Und ja. Das hätte man besser machen können. Regen ist kein Argument. Aber wer kriecht bei so einem Wetter schon im Freien um das Auto herum und sucht nach Kratzern und Beulen?

Und wir gehen halt nicht täglich mit Leihwagenfirmen um und haben im "Guten Glauben" und auf Basis der angenommen Seriösität des bekannten lokalen Vermiet-Unternehmens agiert.

 

Mich treibt nun die Beweislast-Situation um. War der Kratzer vorher da? Passierte der Kratzer nachträglich z.B. bei der Rückführung von der Werkstatt zum Vermieter.

Die Bilder zur Dokumentation des Schadens wurden jedenfalls nicht bei der Werkstatt (am Abholpunkt) gemacht, sondern wohl erst auf dem Hof der Leihwagenfirma.

Aufgrund unserer angenommenen Unschuld habe ich eigentlich keine Lust, dieses Lehrgeld zu bezahlen.

Habe ich Chancen, die aktuelle Beweislage anzufechten?

Vermieter müssen doch zweifelsfrei das Verschulden des Mieters nachweisen können, oder?

Danke für Euren Input dazu.

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12 Antworten

Zitat:

@Galt schrieb am 17. Januar 2015 um 13:26:35 Uhr:

Übergabe- und Abgabepunkt war die Reparaturwerkstatt.

Seit ihr dort Stammkunden oder handelte es sich um einen Erstauftrag?

Themenstarteram 17. Januar 2015 um 12:43

Die Werkstatt ist sozusagen unsere automobile Homebase. Ich bin da, seit ich Autofahren kann, seit fast 30 Jahren.

Aber die Verleihfirma wurde über die gegnerische Versicherung ausgewählt. Mit denen hatte ich vorher noch nie Kontakt.

Zitat:

@Galt schrieb am 17. Januar 2015 um 13:43:31 Uhr:

Aber die Verleihfirma wurde über die gegnerische Versicherung ausgewählt. Mit denen hatte ich vorher noch nie Kontakt.

... und sowas ist dann wohl das Ergebnis... (wobei man nicht 100%ig ausschließen kann, dass es bei anderen Vermietern grundsätzlich besser läuft)

Bei Unfall immer selber Sachverständige, Werkstatt, Mietwagenfirma, Anwalt usw. auswählen und insb. nicht von der gegnerischen Versicherung reinreden lassen. Einzige Ausnahme: Du hast mit deiner eigenen Versicherungen entspr. Einschränkungen vereinbart, aber wenn die gegnerische zahlen muss, greift das nicht.

Bin ich froh, dass meine "Heimat"-Werkstatt recht günstige Ersatzfahrzeuge hat...

notting

Themenstarteram 17. Januar 2015 um 13:00

Wie gesagt war es keine Hinterhofklitsche sondern ein in Bremen ansässiges aber auch deutschlandweit agierendes Unternehmen. Ich nenn mal keine Namen. Herz war es aber nicht. ;)

Zitat:

@Galt schrieb am 17. Januar 2015 um 13:26:35 Uhr:

Mich treibt nun die Beweislast-Situation um. War der Kratzer vorher da? Passierte der Kratzer nachträglich z.B. bei der Rückführung von der Werkstatt zum Vermieter.

Die Bilder zur Dokumentation des Schadens wurden jedenfalls nicht bei der Werkstatt (am Abholpunkt) gemacht, sondern wohl erst auf dem Hof der Leihwagenfirma.

Da braucht dich nichts umzutreiben. Deine Frau hat mit Entgegennahme des Schlüssels bestätigt, dass keine weiteren Schäden am Fahrzeug vorhanden sind, außer den bereits Eingetragenen.

Insofern kann man dich für jeden Schaden zur Verantwortung ziehen, der nach Rückgabe des PKW vorhanden ist und der noch nicht irgendwo vermerkt ist.

Entweder muss man also tatsächlich akribisch ums Auto herumkrabbeln und jeden Schaden nachtragen lassen, den man findet. Oder man geht das Risiko ein und lebt damit, dass man sowas mal erleben kann. Oder man bucht den Wagen stets mit Vollkasko ohne Selbstbehalt.

Ohne Rückgabeprotokoll kannst du auch nicht nachweisen, dass der Schaden bei Abgabe des PKW nicht vorhanden war.

Deine Chancen stehen äußerst schlecht.

Zeit nehmen, egal was der Vermieter für Zeitdruck macht, egal wie voll der laden ist Bilder machen kleinste Kratzer aufzeichnen lassen und beim abgeben erst gehen wenn das Übergabe Protokoll unterschrieben ist.

Rein nachweistechnisch ist der Mieter der Dumme. Trotzdem sollte man nicht vergessen, dass es Betrug wäre, wenn der Vermieter den Schaden vorher schon gekannt hätte und dies wird auch durch die Unterschrift nicht "legalisiert". Alleine der Nachweis ist fast unmöglich zu erbringen.

Oder ein seriöses Mietwagen-Unternehmen wählen. Ich hatte schon 3mal den Fall, dass am Fahrzeug ein Schaden vorlag und hab nie was bezahlen müssen. Sixt eben.

Nö, ich würde sagen Glück gehabt. Auch bei Sixt wird häufig angeschrieben und nachgefragt wie denn der Schaden entstanden ist. Nur hilft hier meist eine gute Argumentation, wobei ein nicht gewaschenes Fahrzeug und Regen ausreichen können, damit der Fall eingestellt wird. Und scheinbar hat auch die Station einen Spielraum was sie wie weiter meldet. Ein guter Kontakt kann daher nicht schaden. Mehr oder weniger uninteressiert an kleinen Schäden ist nach meinen Erfahrungen Europcar.

Nachgefragt wurde von Sixt jedes mal. Aber ich hab halt geschrieben, dass ich das nicht war und fertig. Kam nie was ;)

Hallo TS,

es ist für den Laien defintiv nicht zumutbar, bei schlechtem Wetter und einer Autoübergabe im Freien, zu erkennen, ob das Fahrzeug kleinste Beschädigungen an Felge o.ä. aufweist.

Widersprich in schriftlicher Form der Forderung und warte ersteinmal ab. Mich interessiert, wie lange die Vermietfirma nach Autorückgabe Zeit hat, um einen Neu-Schaden am Fahrzeug aufzunehmen und noch den jeweiligen Kunden zuzuordrnen.

mep

Themenstarteram 26. Januar 2015 um 20:23

Hallo!

Ja. Das habe ich schon getan und schriftlich widersprochen. Mal schauen was kommt.

Ich werden berichten.

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