NEWS Autogas-Erdgas-Steuer gesehen in Kfz.-Betrieb 03.02.

Gleiche Förderdauer für Erd- und Flüssiggas

Ergasverband warnt vor gigantischen Investitionsruinen

Der Einsatz von Gas für den Antrieb von Fahrzeugen erfolgt zwar noch auf niedrigem Volumenniveau, das Thema ist jedoch angesichts der Preisentwicklung beim Mineralöl hochaktuell.

Bisher galten für Flüssiggas (2009) und Erdgas (2020) verschiedene Förderzeiträume. Dies soll nunmehr angeglichen werden, die steuerliche Förderung soll einheitlich bis 2015 erfolgen. Dies sieht der Entwurf des Energiesteuergesetzes der Bundesregierung vor.

Auf heftige Kritik stieß der Entwurf beim Trägerkreis Erdgasfahrzeuge. Mitten in der Markteinführung werde "ein verheerendes politisches Signal gesetzt." Die Unternehmen, die sich für die Markteinführung von Erdgasfahrzeugen engagieren, bewerteten dies als Vertrauensbruch und katastrophale Fehlentscheidung mit Langzeitwirkung. Gemeinsam mit der Automobilindustrie müsse man jetzt überlegen, ob ein weiteres Engagement überhaupt sinnvoll sei. Denn die Begrenzung der Steuerermäßigung bis 2015 würde bedeuten, dass bereits ab 2010 kaum mehr Erdgasfahrzeuge abzusetzen wären. Hier sieht man sich von der Politik getäuscht, gigantische Investitionsruinen drohten.

Quelle: KFZ.-Betrieb online
Autor : Klaus Opitz
03.02.2006

Nunja , mit 2015 lässt es sich doch leben.

Oder wie seht Ihr das ?

Tach auch
UFrank

17 Antworten

Hallo , nur leider sind wir LPG/CNG Gaser ja fast alle bivalent unterwegs und werden so nicht in den Genuss einer niedrigeren Steuerklasse kommen .
Gruß Andre

na und baue ich halt den 70l Benzintank raus und nur 9l von Motorad rein
Vorteil habe dann noch Platz für einen LPG Tank

Wir Gasler sind doch Flexibel 😁

Joa , vielleicht gibt´s dann ja auch einen neunen Umrüstboom auf Monovalent 😁

Ist halt wieder nur eine Frage was der Tüv dazu sagt und ob es sich rechnet .

Gruß Andre

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