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Neuwagenentschädigung

Hallo in die Runde, ich habe vor mir einen 7 Monate alten Jahreswagen zukaufen, ist es ratsam die Neuwagenentschädigung mit ein zubeziehn, oder gilt dies nur bei Neuwagenerwerb? Die soll 18 Monate laufen nur rät man mir in Bekanntenkreis diese greift nicht im Fall eines Falles da es ein Gebrauchtwagen ist und ich nicht der Erstbesitzer.
Danke für die Antworten

Beste Antwort im Thema

Ergänzend dazu finde ich es bedenklich, wenn jemand eine Versicherungsagentur betreibt und nicht zwischen Neupreis- und Kaufpreisentschädigung unterscheiden kann.

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Zitat:

Original geschrieben von Schweinesohn


Was das Auto halt in deiner Region kostet, warum solltest du Listenpreis erstattet bekommen, wenn ihn sowieso niemals jemand bezahlt hat ?

Ich habe evtl. vor einen Neuwagen zu kaufen, jedoch hat dieser 6 Monate Haltedauer auf jemand anderen. ICh bin jedoch ab 1. Tag Eigentümer und auch VN, dann sollte dass doch auch gehen mit der Neuwertentschädigung oder ?

Es spielt grundsätzlich erst einmal keine Rolle, über du ab 1. Tag Eigentümer und VN bist - die Voraussetzungen für eine Neupreisentschädigung erfüllst du zunächst

nicht

Zitat:

 • sich der Pkw bei Eintritt des Versicherungsfalles im Eigentum dessen befindet, der es als Neufahrzeug
unmittelbar von dem Kfz-Hersteller oder -Händler erworben hat

Du kaufst das Fahrzeug von einem Werksangehörigen pp. und der ist weder Händler noch Hersteller (und dürfte dir eigentlich das Fahrzeug auch gar nicht sofort verkaufen).

Legst du Wert auf eine Neupreisentschädigung, solltest du das bei dieser Konstellation vorher mit deinem Versicherer klären und bei entsprechender Zusage schriftlich bestätigen lassen. Das werden dir aber wohl die wenigsten Versicherer bestätigen. Man kann halt nicht alle denkbaren Vorteile für sich nutzen.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Das werden dir aber wohl die wenigsten Versicherer bestätigen.

Glücklicherweise habe ich diesbezüglich andere Erfahrungen gemacht!

Ich hatte bisher drei Fälle (bei zwei verschiedenen Versicherern), bei denen aufgrund Kauf von Werksangehörigen für die ersten sechs Monate eine abweichende Halterschaft auf den verkaufenden Werksangehörigen eingetragen war und beide Versicherer haben ohne Diskussion auf Anhieb bestätigt!

Nein ich kaufe direkt über ein Autohaus als NEuwagen, allerdings wird er über den ACE 6 Monate zugelassen und der Verein ist dann zunächst Halter.

Eigentümer bin ich ja, nur vorerst kein Halter.

Ändert das etwas ?

Gilt das nun als Neuwagen oder eher nicht ?

Zitat:

Original geschrieben von Schweinesohn


Gilt das nun als Neuwagen oder eher nicht ?

Das solltest du mit deinem Kaskoversicherer klären - alles andere wäre Kaffeesatzleserei

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle


Ergänzend dazu finde ich es bedenklich, wenn jemand eine Versicherungsagentur betreibt und nicht zwischen Neupreis- und Kaufpreisentschädigung unterscheiden kann.

Einfach nur lesen reicht manchmal nicht aus, evtl versuchst du zuvor die Sachen zu verstehen bevor du dir über irgend etwas ein Urteil erlaubst.

ich schrieb:
"Aber halt immer nur der Wert den man selbst bezahlt hat und nicht was der Wagen mal neu gekostet hat."
Hiermit wollte ich darauf hinweisen das man nur den Kaufpreis erstattet bekommt.

Zitat:

Original geschrieben von DNGolf



Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle


Ergänzend dazu finde ich es bedenklich, wenn jemand eine Versicherungsagentur betreibt und nicht zwischen Neupreis- und Kaufpreisentschädigung unterscheiden kann.
Einfach nur lesen reicht manchmal nicht aus, evtl versuchst du zuvor die Sachen zu verstehen bevor du dir über irgend etwas ein Urteil erlaubst.

ich schrieb:
"Aber halt immer nur der Wert den man selbst bezahlt hat und nicht was der Wagen mal neu gekostet hat."
Hiermit wollte ich darauf hinweisen das man nur den Kaufpreis erstattet bekommt.

Hmmm, ich hatte mal einen Fall wo der Kunde 15% Journalistenrabatt bekommen hatte, die es beim nächsten Auto nicht mehr gab - der hat deutlich mehr erhalten als das, was er für sein Auto bezahlt hatte...

Fazit: es gibt zu Kasko-Versicherungsbedingungen keine allgemeingültigen Aussagen

Gruß vom Sause

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711



Hmmm, ich hatte mal einen Fall wo der Kunde 15% Journalistenrabatt bekommen hatte, die es beim nächsten Auto nicht mehr gab - der hat deutlich mehr erhalten als das, was er für sein Auto bezahlt hatte...

Fazit: es gibt zu Kasko-Versicherungsbedingungen keine allgemeingültigen Aussagen

Gruß vom Sause

Siehst Du: Der war gut beraten, weil er eben eine Versicherung mit Kauf

wert

ersatz und

nicht

mit Kauf

preis

ersatz abgeschlossen hatte.

Wie weiter oben schon gesagt: Die eine ist nicht grundsätzlich besser als die andere. Es kommt auf den Einzelfall an, wenn man auf Nr.-Sicher gehen will.

Gruß
Hafi

*Klugscheissmodus an*:

Nee, der hatte Neuwertersatz versichert... 😁

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