Neuwagenentschädigung

Hallo in die Runde, ich habe vor mir einen 7 Monate alten Jahreswagen zukaufen, ist es ratsam die Neuwagenentschädigung mit ein zubeziehn, oder gilt dies nur bei Neuwagenerwerb? Die soll 18 Monate laufen nur rät man mir in Bekanntenkreis diese greift nicht im Fall eines Falles da es ein Gebrauchtwagen ist und ich nicht der Erstbesitzer.
Danke für die Antworten

Beste Antwort im Thema

Ergänzend dazu finde ich es bedenklich, wenn jemand eine Versicherungsagentur betreibt und nicht zwischen Neupreis- und Kaufpreisentschädigung unterscheiden kann.

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Moin,

da hilft nur ein Blick in die Bedingungen deines Versicherers. Es gibt z.B. auch Tarife, die eine Kaufpreis- (nicht Neupreis-) Entschädigung vorsehen, bei anderen gibt es die Neupreisentschädigung nur für Erstbesitzer, und, und, und...

Schönen Gruß vom Sause

Moin,
das stimmt was Sause gepostet hat, jede Versicherung kocht ihr eigenes Süppchen.

Bei einigen gibt es sogar bis zu 2 Jahren Kaufpreisentschädigung in den Premium Tarifen, aber nur für den Erstbesitzer.

einfach bei deiner versicherung nachfragen, gibt auch versicherungen die werkswagen, tageszulassungen usw... für die neupreisentschädigung zulassen.

also dort nachfragen wo du die versicherung machen lassen willst. für gebrauchtwagen gibt es immer auch kaufpreisentschädigungen 😉

hallo,

die neuwagenentschädigung gibt es nur, wenn du der erstbesitzer bist, also der wagen vorher noch NIE zugelassen war.

du kannst dir ja nicht den preisvorteil eines jahreswagen einheimsen und sollte der wagen gestohlen werden, dann von der versicherung verlangen, dass sie dir den neupreis ersetzt.

schönen gruß, wonder

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Zitat:

Original geschrieben von wonderfrank


hallo,

die neuwagenentschädigung gibt es nur, wenn du der erstbesitzer bist, also der wagen vorher noch NIE zugelassen war.

du kannst dir ja nicht den preisvorteil eines jahreswagen einheimsen und sollte der wagen gestohlen werden, dann von der versicherung verlangen, dass sie dir den neupreis ersetzt.

schönen gruß, wonder

blödsinn....

frag einfach nach so wie ich es dir geschrieben habe, gibt es verschiedene versicherungen. es kommt auf den erstbesitzer an (autohaus, werk zb...) dann klappt es auch mit der neupreisentschädigung 😉

ich würde aber raten nicht wegen so einer geschichte die versicherung zu wechseln....wie oft in deinem leben hast du schon einen totalschaden hingelegt?

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


Moin,
das stimmt was Sause gepostet hat, jede Versicherung kocht ihr eigenes Süppchen.

ja, so ist das. Allerdings sollte man die Bedingungen der Neupreisentschädigung genau beachten und nicht nur auf die Frist achten!

Was bekomme ich denn wenn? Die weiteren Voraussetzungen also.

@ rebizzel

da du ja besser informiert bist als ich, würde ich mich über ein oder zwei beispiele freuen, welche versicherungen das machen. ich schließe gern meine wissenslücken.

schönen gruß, wonder

Zitat:

Original geschrieben von wonderfrank


@ rebizzel

da du ja besser informiert bist als ich, würde ich mich über ein oder zwei beispiele freuen, welche versicherungen das machen. ich schließe gern meine wissenslücken.

schönen gruß, wonder

So steht es bei der Axa:

"Volle Entschädigung auch für Gebrauchte

Auch

Käufer von jungen Gebrauchtwagen fürchten den Wertverlust nach einem

Totalschaden. Als erste Versicherung bietet AXA seit 2007 daher auch

eine Kaufwertentschädigung für gebrauchte Autos an. Kommt es innerhalb

des ersten Jahres nach Kauf des Gebrauchten zu einem Totalschaden, wird

auch hier der volle Wert zum Zeitpunkt des Autokaufs von der

Versicherung ersetzt. "

Aber halt immer nur der Wert den man selbst bezahlt hat und nicht was der Wagen mal neu gekostet hat.

Mehr Infos unter agenturnoto@online.de da ich hier nicht reglemäßig online bin.

@DNgolf

Vielen Dank für Deinen Beitrag, die Erkenntnis habe ich auch schon vorher gehabt. Das wird mittlerweile von einigen Versicherungen angeboten innerhalb einer bestimmten Frist.

Nur hier im Thread dreht es sich um die Neupreisentschädigung und die gibt es bei einem Gebrauchtwagen nicht.

Punkt. Ende. Basta. Aus.

Versicherungen sind Wirtschaftsunternehmen und keine mildtätigen sozialen Einrichtungen.

schönen Gruß, wonder

Ergänzend dazu finde ich es bedenklich, wenn jemand eine Versicherungsagentur betreibt und nicht zwischen Neupreis- und Kaufpreisentschädigung unterscheiden kann.

Danke für die sehr vielfälltigen Meinungen, ich habe jetzt bei der Sparkassen Direkt Versicherung den Auto Plus Protect Tarif für mich als sehr geeignet herraus gefiltert und eine Neuwagenentschädigung ab den Erstzulassungsdatum bei 18 Monaten Laufzeit. Da spielt es keine Rolle welcher Besitzer ich bin, das Fahrzeug darf aber nicht älter als 9 Monate sein.
Danach wird der Zeitwert oder so ähnlich zu Grunde gelegt. Hoffen wir mal das dies auch nicht eintrifft.
LG Holzlacke

Auszug aus den neuesten Bedingungen der Sparkassen Direkt Versicherung:

Neupreisentschädigung
Bei Pkw mit Ausnahme von Taxis, Mietwagen, Selbstfahrervermiet-Fahrzeugen erstatten wir den Neupreis nach A.2.13, wenn
• der Schaden innerhalb von 18 Monaten nach der Erstzulassung des Fahrzeugs eintritt und

• sich der Pkw bei Eintritt des Versicherungsfalles im Eigentum dessen befindet, der es als Neufahrzeug
unmittelbar von dem Kfz-Hersteller oder -Händler erworben hat und

• die erforderlichen Kosten der Wiederherstellung 80 % des Neupreises erreichen oder übersteigen.

Kein deutscher Kaskoversicherer bietet eine Neupreisentschädigung für einen zum Kaufzeitpunkt 7 Monate alten Jahreswagen an.

 Zitat: 
"• sich der Pkw bei Eintritt des Versicherungsfalles im Eigentum dessen befindet, der es als Neufahrzeug
unmittelbar von dem Kfz-Hersteller oder -Händler erworben hat und..."

Ich gehe davon aus, dass der TE im Beratungsgespräch zum Ausdruck gebracht hat, dass er etwas Adäquates für sein neues Auto aus 2. Hand wünscht.

Ideal wäre, wenn sich dieser Wunsch im Beratungsprotokoll wiederfinden würde.

@ xAKBx: So sieht´s aus.

@TE: Wenn Du Dich für einen Gebrauchtwagen besser absichern möchtest, kannst Du Dich nach einer Police mit sog. Kaufwertentschädigung umsehen.

Die erstattet im Totalschadenfall oder bei Entwendung für eine bestimmte Zeit (z.B. 18 Monate) die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert am Schadenstag (also normale Kaskoentschädigung) und dem Kaufwert des Fahrzeugs, also dem Preis, den man zum Zeitpunkt des Kaufs für ein vergleichbares Fahrzeug ausgeben musste.

Einfach formuliert: Der Wertverlust zwischen Kaufdatum und Schadentag wird ausgeglichen. Aber Achtung: Der Kaufwert stimmt nicht überein mit Deinem Kaufpreis: es kann höher (Freundschaftspreis in der Familie) oder niedriger (schlechten Deal gemacht und vom Fähnchenhändler über den Tisch gezogen worden) ausfallen.

Hafi

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