Neuwagenentschädigung
Hallo in die Runde, ich habe vor mir einen 7 Monate alten Jahreswagen zukaufen, ist es ratsam die Neuwagenentschädigung mit ein zubeziehn, oder gilt dies nur bei Neuwagenerwerb? Die soll 18 Monate laufen nur rät man mir in Bekanntenkreis diese greift nicht im Fall eines Falles da es ein Gebrauchtwagen ist und ich nicht der Erstbesitzer.
Danke für die Antworten
Beste Antwort im Thema
Ergänzend dazu finde ich es bedenklich, wenn jemand eine Versicherungsagentur betreibt und nicht zwischen Neupreis- und Kaufpreisentschädigung unterscheiden kann.
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38 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
Ich gehe davon aus, dass der TE im Beratungsgespräch zum Ausdruck gebracht hat, dass er etwas Adäquates für sein neues Auto aus 2. Hand wünscht.Ideal wäre, wenn sich dieser Wunsch im Beratungsprotokoll wiederfinden würde.
Ein Beratungsprotokoll bei einem Onlineabschluss ?
Wenn es ein Onlineabschluss war, gibt es kein Beratungsprotokoll, das ist richtig.
@TE
viel Spaß mit der Sparkassen-Direkt Versicherung, ich hoffe andere Nutzer haben bessere Erfahrungen
gemacht.
Wundert mich auch nicht, dass die "Berater" ihre eigenen Klauseln nicht kennen...
Ich hoffe, dass nichts passiert.
Aber günstig ist sie zumindest.
MFG
Jochen
Danke, da muss ich unbedingt nochmals ansetzen, am Telefon war nicht einmal im Ansatz davon die Rede
lh Holzlacke
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Auszug aus den neuesten Bedingungen der Sparkassen Direkt Versicherung:Neupreisentschädigung
Bei Pkw mit Ausnahme von Taxis, Mietwagen, Selbstfahrervermiet-Fahrzeugen erstatten wir den Neupreis nach A.2.13, wenn
• der Schaden innerhalb von 18 Monaten nach der Erstzulassung des Fahrzeugs eintritt und• sich der Pkw bei Eintritt des Versicherungsfalles im Eigentum dessen befindet, der es als Neufahrzeug
unmittelbar von dem Kfz-Hersteller oder -Händler erworben hat und• die erforderlichen Kosten der Wiederherstellung 80 % des Neupreises erreichen oder übersteigen.
Kein deutscher Kaskoversicherer bietet eine Neupreisentschädigung für einen zum Kaufzeitpunkt 7 Monate alten Jahreswagen an.
Moin,
wenn du dich dann doch für was anderes entscheidest, solltest du halt drauf achten, dass nicht die von Hafi beschriebene Kaufwert-, sondern Kaufpreisentschädigung vereinbart ist. Auch bei dieser 80% Grenze gibt es den unterschied, das manche das auf den Kaufpreis und andere auf den Neupreis beziehen....
Schönen Gruß vom Sause, der es gut findet, dass du dich informierst, bevor du zu einem Online-Versicherer gehst
Zitat:
Original geschrieben von Sause4711
sondern Kaufpreisentschädigung vereinbart ist.
Hallo Sause!
Sowas gibt es auch??😰
Das ist ja unfassbar: ich kauf mir ne alte Gurke für 5 Mille und im Schadensfall lege ich den ADAC Kaufvertrag vor, wo das Ding 15k gekostet hat.
Wer bietet denn so einen Irrsinn an?
Da wüde ich als ehrlicher Kunde ja eher einen Bogen drum machen. Ich will ja schließlich nicht, dass sowas auf meine Kosten finanziert wird..😉
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Sowas gibt es auch??😰
klar gibts
sowasZitat:
Kaufpreisentschädigung für gebrauchte Pkw
Wenn ein Fahrzeug gestohlen wird oder einen Totalschaden erleidet, erstatten wir im Rahmen des Exclusive-Tarifs für Ihren Gebrauchtwagen bei Totalschaden innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Erwerb und bei Diebstahl innerhalb der ersten 6 Monate den Kaufpreis, den Sie bei Anschaffung bezahlt haben.
das kleingedruckt zu lesen, überlass ich dir dann mal... ^^ 😁
Tatsächlich.
Da kann man nur staunen.
Ich wüsste gerne, ob sich das für die rechnet...
Wieder was gelernt.
Grüße
Hafi
EDIT:
Ahhhha. Da musste doch ein Haken dran sein:
Der Kaufpreis des beschädigten Fahrzeugs ist uns durch eine Rechnung über
den Fahrzeugankauf (also nix mit selbstgebasteltem Kaufvertrag. Nur gegen Rechnung. Privatkäufe sind damit wohl draußen.) nachzuweisen. Die Höchstentschädigung für das beschädigte
Fahrzeug ist begrenzt auf 120 Prozent des Wiederbeschaffungswerts (und damit Fantasiepreise auch...) zum
Zeitpunkt seiner erstmaligen Zulassung auf Sie bzw. den Halter; sein Wiederbeschaffungswert
wird von einem von uns beauftragten Kfz-Sachverständigen
rechnerisch ermittelt.
Letztlich ist der Unterschied dann zur Kaufwertentschädigung gering:
Habe ich mein Fahrzeug zu teuer gekauft, kann ich das bei der Kaufpreisentschädigung in gewissem Umfang ausgleichen lassen.
Habe ich aber günstig gekauft (Nachlass usw.) lege ich mit der Kaufpreisentschädigung u.U. drauf, wenn ich den Wagen nicht nochmal so günstig bekomme.
Fazit: Geschenkt gibt es in keiner Version was...
😉
oh man hier soll man noch als Otto normal durchblicken, mir geht es echt um optimalen Schutz der auch sinnvoll sein soll, bislang habe ich noch keinen für den Neuen, ich lebe im Raum Görlitz/Bautzen und da treiben sich bekanntlich dunkle Gestalten des nachts im Umland rum, nah ich werde mal echt zum Makler gehen
Danke für Eure echten guten Tipps und Empfehlungen
LG Holzlacke
@ Hafi545
Bei der Huk z.B. bekommst du den Neuwert anhand eines tagesaktuellen Preises des Modells oder des Nachfolgers abzüglich ortsgültiger Rabatte.
Also wenn du deinen Wagen für 20 gekauft hast, es vor Ort aber 23 kostet haste Gewinn. Genau so gehts andersherum auch
Zitat:
Original geschrieben von Schweinesohn
Bei der Huk z.B. bekommst du den Neuwert anhand eines tagesaktuellen Preises des Modells oder des Nachfolgers abzüglich ortsgültiger Rabatte.Also wenn du deinen Wagen für 20 gekauft hast, es vor Ort aber 23 kostet haste Gewinn. Genau so gehts andersherum auch
Wollte gerade mal in den Kasko-Bedingungen der HUK nachlesen, leider funktioniert bei denen etwas nicht.
Was sind allgemeinverständlich "ortsgültige Rabatte"?
Zitat:
Original geschrieben von Schweinesohn
@ Hafi545Bei der Huk z.B. bekommst du den Neuwert anhand eines tagesaktuellen Preises des Modells oder des Nachfolgers abzüglich ortsgültiger Rabatte.
Also wenn du deinen Wagen für 20 gekauft hast, es vor Ort aber 23 kostet haste Gewinn. Genau so gehts andersherum auch
Moin,
ich glaube nicht, dass das in den AKB der HUK steht.
So viel ich weiß, Neuwert heißt der Wert, der nach einer Preiserhöhung erfolgt (meistens begrenzt auf 6 Monate)
Kaufpreis ist der Preis, den ich beim Kauf bezahlt habe (meistens weitere 18 Monate nach Neuwertentschädigung).
Meistens wird das in den Premium Tarifen geboten.
Zitat:
Original geschrieben von Schweinesohn
@ Hafi545Bei der Huk z.B. bekommst du den Neuwert anhand eines tagesaktuellen Preises des Modells oder des Nachfolgers abzüglich ortsgültiger Rabatte.
Hi Schweinesohn.
Das ist nicht nur bei der HUK so, sondern die normale Kasko-Entschädigung bei Neupreisersatz:
Der Sachverständige ermittelt den Neupreis des beschädigten Fahrzeugs zum Schadentag.
Dabei berücksichtigt er ortsübliche Nachlässe unter Berücksichtigung der Marktgängigkeit und Ausstattung. Und normalerweise macht einem das Autohaus, das vor z.B. 6 Monaten Wagen verkauft hat, einen besseren Preis, wenn man jetzt das gleiche Auto nochmal kauft. Das fließt alles mit ein.
Hafi
Was das Auto halt in deiner Region kostet, warum solltest du Listenpreis erstattet bekommen, wenn ihn sowieso niemals jemand bezahlt hat ?
Ich habe evtl. vor einen Neuwagen zu kaufen, jedoch hat dieser 6 Monate Haltedauer auf jemand anderen. ICh bin jedoch ab 1. Tag Eigentümer und auch VN, dann sollte dass doch auch gehen mit der Neuwertentschädigung oder ?