Neueste Tagfahrlichtlösung für die B-Klasse aus der neuen C-Klasse
Hallo Freunde,
bin hier neu und wollte mal wieder ein all zu bekanntes Thema anschneiden, jedoch mit etwas aktuelleren Bauteilen.
Habe eine B-Klasse Bj. 2010 und wollte eine schöne Tagfahrlichtlösung möglichst orig. Mercedes. Ohne Nebler. haben.
Auf der Präsentation der neuen C-Klasse beim Freundlichen ist mir aufgefallen dass die dort verbauten TFL´s auch auf die B-Klasse angepasst werden könnten (gleicher Neigungswinkel). Nun musste ich nur noch klären ob es Nebelscheinwerfer Abdeckungen auch ohne Schacht gibt , nach langem hin und her beim Freundlichen „es gibt welche und es gibt keine“ gab es doch welche (Basisausführung) 🙂
Abdeckungen Teile Nr. : A1698852622 / Stk. Preis: 12,85
So und nun habe ich auch die TFL´s der aktuellen C-Klasse mitbestellt:
Tagfahrlicht Teile Nr. : A2218201856 / Stk. Preis 157,84
und siehe da es ist möglich, habe jetzt begonnen sie anzupassen, die ersten Ergebnisse lassen schon die Sterne leuchten.
Und nun eine Frage: ich gehe mal davon aus dass die nötigen Relais auf den Leuchten mit verbaut sind, wie und woran schließe ich die Leuchten an. Sehe gerade dass ich noch kabeln dazu bestellen muss. (Steckverbindung für Kabel an der Leuchte) oder kann ich die darin befindlichen Kabel anzapfen und verlängernd weiterleiten. ach ja und was mach ich jetzt mit den Kabeln von den Nebelscheinwerfer ich glaube dass es jetzt ein Problem mit der Überwachungselektr. gibt.
Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Hallo Toslson,
also du müsstest halt zuerst diese Teile bestellen!
Dann fängst schon mal damit an einen schmalen Schacht passend zu dem dann vorhandenen TFL auszuschneiden, sei vorsichtig mit der Höhe des Schachts, ach ja das Tagfahrlicht beinhaltet noch eine Zier-blende aus verchrom. Plastik, diese solltest du zuerst anpassen die müssen in der Länge gekürzt werden hier solltest du auf die Biegung der Zier-blende achten die sollte später auf die ganze Breite der Abdeckung passend anliegen, erst dann siehst du wie groß dein ausgeschnittener
Schachtbereich sein sollte. Die TFL´s sollten später an die Abdeckung und Stoßstange befestigt werden hier solltest du ne saubere Möglichkeit suchen diese zu befestigen. z.b mit Abstandhalter und Silikonkleber.
Steuergeräte braucht man hier doch nicht, setze dich mit der Firma Cartechsystem aus Stuttgart in -verbindung die haben eine einfachere Lösung und die dazugehörigen Schaltpläne+Kabel kannst dann direkt bestellen.
Und so sollte es dann später aussehen!!!!!
Gruß
24 Antworten
Moin
Die Tagfahrlichter sind keine Modeerscheinung.
Richtlin
ie 2008/89/EG der Kommission
vom 24. September 2008
zur Änderung der Richtlinie 76/756/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten [1], insbesondere auf Artikel 39 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Richtlinie 76/756/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger [2] ist eine der Einzelrichtlinien im Rahmen des EG-Typgenehmigungsverfahrens, das mit der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger [3] eingeführt wurde. Die Bestimmungen der Richtlinie 70/156/EWG für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten von Fahrzeugen gelten folglich auch für die Richtlinie 76/756/EWG.
(2) Zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr durch bessere Erkennbarkeit von Kraftfahrzeugen sollte die Pflicht zur Ausstattung dieser Fahrzeuge mit Tagfahrleuchten in die Richtlinie 76/756/EWG aufgenommen werden.
(3) Neuartige technische Einrichtungen wie adaptive Frontbeleuchtungssysteme (AFS) und das Notbremslicht (Emergency Stop Signal — ESS) erscheinen geeignet, die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern. Die Richtlinie 76/756/EWG sollte deshalb so geändert werden, dass Fahrzeuge mit solchen Einrichtungen ausgestattet werden können.
(4) Zur Berücksichtigung weiterer Änderungen an der UN/ECE-Regelung Nr. 48 [4], über die die Gemeinschaft bereits abgestimmt hat, ist es angebracht, die Richtlinie 76/756/EWG an den technischen Fortschritt anzupassen, indem ihre technischen Vorschriften an die der UN/ECE-Regelung angeglichen werden. Anhang II der Richtlinie 76/756/EWG sollte im Interesse der Klarheit geändert werden.
(5) Die Richtlinie 76/756/EWG sollte deshalb entsprechend geändert werden.
(6) Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für die Anpassung an den technischen Fortschritt "Kraftfahrzeuge" —
HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang II Nummer 1 der Richtlinie 76/756/EWG erhält folgende Fassung:
"1. Es gelten die technischen Vorschriften der Absätze 2, 5 und 6 und der Anhänge 3 bis 11 der UN/ECE-Regelung Nr. 48 [*****].
Artikel 2
Die Mitgliedstaaten versagen ab dem 7. Februar 2011 für neue Fahrzeugtypen der Klassen M1 und N1 und ab dem 7. August 2012 für neue Fahrzeugtypen der übrigen Klassen die EG-Typgenehmigung oder die Betriebserlaubnis mit nationaler Geltung aus Gründen, die sich auf den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen beziehen, wenn diese Fahrzeugtypen nicht den Vorschriften der Richtlinie 76/756/EWG in der Fassung dieser Richtlinie entsprechen.
Artikel 3
(1) Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis spätestens zum 15. Oktober 2009 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen. Sie übermitteln der Kommission unverzüglich den Wortlaut dieser Vorschriften und fügen eine Tabelle der Entsprechungen zwischen diesen Vorschriften und der Richtlinie bei.
Sie wenden diese Vorschriften ab dem 16. Oktober 2009 an.
Bei Erlass dieser Vorschriften nehmen die Mitgliedstaaten in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten der Bezugnahme.
(2) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der wichtigsten innerstaatlichen Rechtsvorschriften mit, die sie in dem von dieser Richtlinie geregelten Bereich erlassen.
Artikel 4
Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Artikel 5
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 24. September 2008
Für die Kommission
Günter Verheugen
Vizepräsident
Lesen muß man das alles mindestens fünf mal.😁
Du wirst Dich also mit den ungeliebten Tagfahrlichtern
abfinden müssen.
Wo ich Dir absolut Recht gebe,ist die Gefahr bei einbrechender
Dunkelheit,wenn man "vergisst"das normale Fahrlicht
einzuschalten.
Aber mal ehrlich,es gibt auch heute schon Fahrer die bei
Dunkelheit mit Standlicht fahren,nicht Blinken,tagelang
Einäugig rumgurken etc.
Wer allerdings am hellen Tag ein Motorrad nicht von
einem PKW unterscheiden kann,na ja....
Warten wir mal ob die Tagfahrlichter sich bewähren.
Turn
mein lieber Mann.... jetzt hast Du aber mirs aber gegeben.... 😁
...sind aber nur Paragraphen...vom Nutzen der Technik hört man aber nix...nur die Industrie freut sich...🙄
aus Deiner Vermutung höre ich, Du fährst kein Moped.
ich halt nix von den Dingern...muss mich aber beim nächsten Neuwagen den Vorschriften beugen....
Zitat:
Original geschrieben von B200_Sport
mach doch einfach die nebel leuchte an und fahr damit rum. ist genau so toll die tagfahrlicht..........
und kostet 0 euro hammer oder.und kommt mir net damit das man das net erlaubt ist. wenn dich jeder vogel ne led leite ans auto klebt und damit rumfährt, sagt auch keiner was........
-------------
schon klar
Wenn jemand weiss, wie ich tags NUR die Nebellichter d anbekomme, also ohne das normale Licht wäre das ja toll
legal...
kann mann das nicht einfach programmieren etc ??
danke für jeden konkreten Tip Gruss
------
Zitat:
auf die guten Nebelscheinwerfer verzichtet
Mal ganz off Topic! 😉
Ich habe den Sinn der Nebler nie verstanden. Ich habe sie fleissig benutzt, im dichten Nebell, bei schlechter Sicht, im Regen und bei wenig Nebel - gebracht hat es mir nie eine bessere Sicht.
Und das Argument, (wie bei der Nebelschlussleuchte) das man mich besser sieht ist ja wohl Quatsch, weil die Hauptscheinwerfer habe ich ja dann auch immer an. Wer die uebersieht sollte nicht am Steuer sitzen.
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Nee, was hast Du Dir ´ne Arbeit gemacht. Merke: nicht alles, was aus Brüssel kommt, hat Sinn. Diese EU-Regulierungswut geht einem kräftig auf den Sack! Ich werde diese TFL-Manie nicht mitmachen, muß sie aber beim nächsten Neuwagen tolerieren müssen - leider. Übrigens: in meiner über 50-jährigen Fahrpraxis mit eigenem Auto bin ich noch nie von anderen Verkehrsteilnehmern übersehen worden, da TFL nicht vorhanden.Zitat:
Original geschrieben von Turn
MoinDie Tagfahrlichter sind keine Modeerscheinung.
Richtlin
ie 2008/89/EG der Kommission
vom 24. September 2008
zur Änderung der Richtlinie 76/756/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten [1], insbesondere auf Artikel 39 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Richtlinie 76/756/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger [2] ist eine der Einzelrichtlinien im Rahmen des EG-Typgenehmigungsverfahrens, das mit der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger [3] eingeführt wurde. Die Bestimmungen der Richtlinie 70/156/EWG für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten von Fahrzeugen gelten folglich auch für die Richtlinie 76/756/EWG.
(2) Zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr durch bessere Erkennbarkeit von Kraftfahrzeugen sollte die Pflicht zur Ausstattung dieser Fahrzeuge mit Tagfahrleuchten in die Richtlinie 76/756/EWG aufgenommen werden.
(3) Neuartige technische Einrichtungen wie adaptive Frontbeleuchtungssysteme (AFS) und das Notbremslicht (Emergency Stop Signal — ESS) erscheinen geeignet, die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern. Die Richtlinie 76/756/EWG sollte deshalb so geändert werden, dass Fahrzeuge mit solchen Einrichtungen ausgestattet werden können.
(4) Zur Berücksichtigung weiterer Änderungen an der UN/ECE-Regelung Nr. 48 [4], über die die Gemeinschaft bereits abgestimmt hat, ist es angebracht, die Richtlinie 76/756/EWG an den technischen Fortschritt anzupassen, indem ihre technischen Vorschriften an die der UN/ECE-Regelung angeglichen werden. Anhang II der Richtlinie 76/756/EWG sollte im Interesse der Klarheit geändert werden.
(5) Die Richtlinie 76/756/EWG sollte deshalb entsprechend geändert werden.
(6) Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für die Anpassung an den technischen Fortschritt "Kraftfahrzeuge" —
HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang II Nummer 1 der Richtlinie 76/756/EWG erhält folgende Fassung:
"1. Es gelten die technischen Vorschriften der Absätze 2, 5 und 6 und der Anhänge 3 bis 11 der UN/ECE-Regelung Nr. 48 [*****].
Artikel 2
Die Mitgliedstaaten versagen ab dem 7. Februar 2011 für neue Fahrzeugtypen der Klassen M1 und N1 und ab dem 7. August 2012 für neue Fahrzeugtypen der übrigen Klassen die EG-Typgenehmigung oder die Betriebserlaubnis mit nationaler Geltung aus Gründen, die sich auf den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen beziehen, wenn diese Fahrzeugtypen nicht den Vorschriften der Richtlinie 76/756/EWG in der Fassung dieser Richtlinie entsprechen.
Artikel 3
(1) Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis spätestens zum 15. Oktober 2009 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen. Sie übermitteln der Kommission unverzüglich den Wortlaut dieser Vorschriften und fügen eine Tabelle der Entsprechungen zwischen diesen Vorschriften und der Richtlinie bei.
Sie wenden diese Vorschriften ab dem 16. Oktober 2009 an.
Bei Erlass dieser Vorschriften nehmen die Mitgliedstaaten in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten der Bezugnahme.
(2) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der wichtigsten innerstaatlichen Rechtsvorschriften mit, die sie in dem von dieser Richtlinie geregelten Bereich erlassen.
Artikel 4
Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Artikel 5
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 24. September 2008
Für die Kommission
Günter Verheugen
Vizepräsident
Lesen muß man das alles mindestens fünf mal.😁
Du wirst Dich also mit den ungeliebten Tagfahrlichtern
abfinden müssen.
Wo ich Dir absolut Recht gebe,ist die Gefahr bei einbrechender
Dunkelheit,wenn man "vergisst"das normale Fahrlicht
einzuschalten.
Aber mal ehrlich,es gibt auch heute schon Fahrer die bei
Dunkelheit mit Standlicht fahren,nicht Blinken,tagelang
Einäugig rumgurken etc.
Wer allerdings am hellen Tag ein Motorrad nicht von
einem PKW unterscheiden kann,na ja....
Warten wir mal ob die Tagfahrlichter sich bewähren.Turn
Gruß -und für meine Wenigkeit Ende dieser fruchtlosen Diskussion-
White200
Moin
Ich hatte die gleiche Arbeit wie (Dr.)von und zu und auf
und davon Guttenberg.Strg C/Strg V.😁
Nie habe ich behauptet das alles Gute von oben(Brüssel) kommt.
Wollte nur darauf hinweisen das das Tagfahrlicht keine
"Modeerscheinung" ist.Natürlich ist das TFL für einige reine
Geschmacksache,aber geben wir ihm eine Chance.
Jedes Leben das durch sie gerettet wird ist es Wert.
Natürlich weiß ich auch das eben dieses TFL in Österreich nach
einführung wieder geändert wurde.Mal abwarten wie unsere
Chaoten damit umgehen.😉
Also Slow Down,und Tee trinken.
Turn
Habe für den B 2 Angebote für Tagfahrlicht vorliegen. Mit Einbau Euro 149,99 bzw. Euro 477,00.
Gruß - Dieter
Zitat:
Original geschrieben von lecaro
aufregen ?? ...eigentlich bin ich gaaanz entspannt...😛Ich sehe es nur so (und lieber Turn, jetzt kommt meine Begründung):
Das Tagfahrlicht ist z. Zt eine aktuelle Modeerscheinung, vergleichbar mit dem Stopp-Start-System. Diese extrem hell leuchtenden LED-Lichtquellen lenken die Aufmerksamkeit des entgegenkommenden Verkehrsteilnehmers eher ab. Es ist schier unmöglich (auch wenn man sich dazu zwingt) NICHT hinein zu schauen. Schon allein aus Interesse, wie cool diese Leuchten aussehen, und wie cool die anderen sind... Obwohl mich diese Lampen nicht interessieren, schaue ich trotzdem rein, weil sie eben zu hell sind. Den theoretisch erwünschten Nutzen haben diese Lampen noch nicht repräsentativ unter Beweis stellen können. Unfallstatistiken belegen derzeit noch keine positive Bilanz in Sachen "Wahrnehmungsverbesserung bei natürlichem Tageslicht". Die Verlierer sind die Motorradfahrer, die in diesem Lichtermeer untergehen.
Es würde mehr Sinn machen, ALLE Fahrzeuge mit automatischem Fahrlicht auszustatten, welches sich bei nahezu gleichen LUX-Verhälnissen einschalten. Schlimmer sind nämlich die, die bei Dämmerung oder im Stadt-Tunnel gänzlich ohne Licht unterwegs sind, als die, die tagsüber den Gegenverkehr irretieren....nur damit es cool aussieht und damit man mitreden kann, auf den Mode-Zug aufgesprungen zu sein.Da wird lieber aus ästhetischen Gründen auf die guten Nebelscheinwerfer verzichtet......ich kanns und werde es nicht verstehen. Ich dachte, wenigstens Mercedes macht diesen Trend nicht mit. Aber leider sitzen dort auch jüngere Ingenieure...
genug Erklärung ??
Nun können wir diskutieren.
Bitte nennt mir einen begründeten Vorteil der LED-Lichtverschmutzer... 😉
...und kommt mir jetzt nicht mit: dass man besser gesehen wird.
Mir fällt kein, aber auch wirklich kein Vorteil ein!! Leider kann man diese nutzlose Regelung nicht wieder rückgängig machen.
mfg
Zitat:
Original geschrieben von toslson
-------------Zitat:
Original geschrieben von B200_Sport
mach doch einfach die nebel leuchte an und fahr damit rum. ist genau so toll die tagfahrlicht..........
und kostet 0 euro hammer oder.und kommt mir net damit das man das net erlaubt ist. wenn dich jeder vogel ne led leite ans auto klebt und damit rumfährt, sagt auch keiner was........
schon klar
Wenn jemand weiss, wie ich tags NUR die Nebellichter d anbekomme, also ohne das normale Licht wäre das ja toll
legal...
kann mann das nicht einfach programmieren etc ??danke für jeden konkreten Tip Gruss
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lichtschalter auf stellung 5 = standlicht und kennzeichen/instrumentenbeleuchtung eingeschaltet. zündschlüssel in stellung 2 und den lichtschalter eine raste herausziehen. grüne kontrolleuchte ist an. steht der lichtschalter auf "auto", können die nebelleuchten nicht eingeschalten werden.
gez.
roadking
Diese Diskussion um Sinn oder Unsinn der TFL's ist müßig. Ich würde es gern realisieren, weil ich Spaß am Basteln habe und man sich so von der Masse der anderen "unverbastelten" Kisten abhebt. Es muß nur einfach Klasse gemacht sein und nicht wie billiges LED-Streifen-Tuning aussehen. Das was der Themenstarter abgeliefert hat ist richtig chic.
Auf die Nebler will ich aber auch nicht verzichten, obwohl ich die noch nie wirklich gebraucht habe.
Das Motorradfahrer übersehen werden oder im Lichtermeer untergehen wurde in mehreren Studien von Dekra, ADAC (und was weiß ich noch wem sonst) zur genüge wiederlegt. Ich fahre übrigens auch Moped. Da hat sich meiner Meinung nichts geändert.
Aber so ist das halt. Es wird immer Leute geben die das toll finden und andere denen es nicht gefällt.
TFL's sehen chick aus - nützen nichts - schaden aber auch nicht.
Also jeder wie er es mag.
Und nochmal Respekt für die saubere Lösung :-)