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Neues Kurzzeitkennzeichen- Frage zur Fahrt ohne HU

Themenstarteram 27. Mai 2015 um 15:32

Hallo zusammen,

Für die Fahrt zur Prüfstelle oder nächstgelegenen Werkstatt ist die Fahrt mit KZK nach wie vor ohne HU möglich.

Meine Frage:

Was passiert wenn man stattdessen das Kennzeichen nutzt wie bisher? Ist das Kennzeichenmissbrauch oder nur fahren ohne HU?

Von außen erkennbar ist der gültige TÜV bei den neuen Kennzeichen jedenfalls nicht. Ich war davon ausgegangen dass das SVA eine Plakette aufklebt.

Auch der TÜV stempelt den neuen Schein - der wie ein normaler aussieht - nicht, da das Fahrzeug nicht zugelassen ist. Plaketten werden auch nicht geklebt.

Würde mich einfach interessieren, da ich eigentlich einen Youngtimer habe den ich ab und zu aus dem Schlaf erweckt habe.

Beste Antwort im Thema

Berate deine Kunden gerne falsch, habe ich kein Problem mit. Die tauchen ja bei dir wieder auf und nicht bei mir. Nicht zugelassene Fahrzeuge erhalten von unserem TÜV jedenfalls auch keinen Stempel. Selbst wenn der Schein einer ZB I noch so ähnlich sehen mag. Und ich vertraue da lieber auf die Aussagen von Leuten, die ich kenne und für sehr kompetent halte als irgendeinem Forumsbeitrag...

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Nennt sich Umkehrschluss und ist bereits durch andere Instanzen geklärt und bestätigt.

Dafür hätte ich dann aber gerne eine Quellenangabe...

Frag deine Chefs, die müssen das wissen...

tja wie gesagt, "meine Chefs" scheinen nicht deiner Meinung zu sein.

Insofern sehe ich keinen Grund, an einer wortgetreuen Auslegung des Verordnungstextes zu zweifeln.

Berate deine Kunden gerne falsch, habe ich kein Problem mit. Die tauchen ja bei dir wieder auf und nicht bei mir. Nicht zugelassene Fahrzeuge erhalten von unserem TÜV jedenfalls auch keinen Stempel. Selbst wenn der Schein einer ZB I noch so ähnlich sehen mag. Und ich vertraue da lieber auf die Aussagen von Leuten, die ich kenne und für sehr kompetent halte als irgendeinem Forumsbeitrag...

Genau so halte ich es auch:

Ich befolge die eindeutigen schriftlichen Anweisungen für genau diesen Fall und lasse mich nicht von einem Forumsbeitrag leiten ;-)

Wobei mich aus rein akademischen Erwägungen schon die Begründung für die vom Wortlaut der Vorschrift abweichende Auslegung interessiert hätte.

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