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Neuerteilung C1/C1E, CE 79 und T

Themenstarteram 23. Januar 2024 um 17:05

Hallo Leute,

kennt sich vielleicht jemand mit den oben genannten Berechtigungen aus, oder hat selber schon mal eine Neuerteilung beantragt?

Ich hab den Auto Führerschein 1995 oder 1996 gemacht, einige Jahre davor schon den Treckführerschein. 2014 musste ich die Fahrerlaubis dann wegen einer Trunkenheitsfahrt abgeben. 2017 habe ich Ihn neu beantrag, und dann einen neuen Kartenführerschein bekommen. Eingetragen sind jetzt die Klassen: AM, A1, A, B und L (174). Wobei ich A1 und A eigentlich nicht habe, dass sind nur die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04, also dreirädrige Trikes bis 750Kg.

Ich habe dann gelesen, dass man folgende Klassen nachträglich eintragen lassen kann, wenn man das beantragt: C1/C1E, CE 79 und T. Also habe ich bei der Zulassungsstelle angefragt, die mir das bestätigt hat, und somit habe ich dann auch den entsprechenden Antrag gestellt. Dafür wurde mir vom Amt vorab eine Todo-Liste geschickt, was ich alles einzureichen habe:

  • Antrag ausfüllen
  • Lichbild
  • Kopie Perso
  • Unterschrift
  • Führungszeugnis
  • augenärtzliches Gutachten
  • ärtzliche Bescheinigung

Ich hab alles eingereicht, und die geforderten 90€ als Vorauszahlung überwiesen, und bekomme jetzt die Antwort von der Zulassungsstelle:

Zitat:

Zudem haben mir die Kollegen im Frontoffice erklärt, dass Sie die Klasse T ohne eine Prüfung nicht erhalten können, da diese vorher nicht in der Klasse 3 enthalten war. Sollten Sie T beantragen wollen, müssen Sie hierfür eine Prüfung ablegen. Ich habe diese daher erstmal rausgenommen.

Zudem benötige ich noch eine Bescheinigung der Fahrschule, aus der sich ergibt, dass Ihr Fahrverhalten für die Klasse C im öffentlichen Straßenverkehr keine Mängel aufweist.

Weiß jemand, was das bedeuten soll? Müsste ich für die Klasse T nur eine Prüfung machen, oder den kompletten Kurs bei der Fahrschule?

Und was ist mit der Bescheinigung der Fahrschule für Klasse C gemeint?

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23 Antworten

Ja, diesbezüglich habe ich mich geirrt.

Wobei der Fakt bestehen bleibt, dass im entsprechenden Antrag zur FE-Klasse-3-Umschreibung plausibel nachgewiesen werden muss, dass der Antragsteller in Land- oder Forstwirtschaft tätig ist. Wie in Deinem Quellenverweis auch angeführt.

Dies ist bei Umschreibung von Klasse 2 auf "T" eben nicht erforderlich.

 

Der Umschreibung meines "Rosa Lappen" und infolge Eintragung von "T" ging als Inhaber der Alt-Klasse 2 nunmal kein expiziter Antrag auf "T" voraus. Ich bin zu keinem Zeitpunkt in Land- oder Forstwirtschaft tätig gewesen - und werde wohl auch nie in Verlegenheit kommen, schwere Schlepper zu fahren. Ebensowenig wie "Trikes", für die im Neuzustand geradezu astronomische Preise aufgerufen werden.

Ja, das ist ja auch logisch. Eine alte Klasse 2 wird ja in die Klasse CE umgeschrieben und CE enthält natürlich T. Also muss man in diesem Fall T nicht gesondert beantragen und auch keine land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit nachweisen.

Themenstarteram 24. Januar 2024 um 19:38

Also nochmal zum Verständnis: Ich kann die Klasse T doch eintragen lassen? Auch nachträglich noch? Einen Tätigkeitsnachweis Landwirtschaft organisiere ich mir schon irgendwo, helfe in letzter Zeit Zeit eh auf einem Hof aus, wo der Sohn unerwartet verstorben ist.

Zitat:

Den alten Führerschein Klasse 3 kann man auch nachträglich auf Klasse T umschreiben lassen. Nach § 6 Absatz 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bleiben Fahrerlaubnisse alten Rechts im Umfang der bisherigen Berechtigungen bestehen. In Verbindung mit der Anlage 3 der FeV kann somit auch im Nachhinein die Klasse T beantragt werden. Allerdings wird die Klasse T nur in der Land- oder Forstwirtschaft tätigen Personen zugeteilt. Bei einer Umschreibung auf die aktuelle Karte bekommen alte-Klasse 3-Inhaber automatisch die Klasse L und auf Antrag eben auch die Klasse T.

Zitat:

@Banause schrieb am 24. Januar 2024 um 20:38:03 Uhr:

Also nochmal zum Verständnis: Ich kann die Klasse T doch eintragen lassen?

Nein. Der zitierte Text ist durchaus richtig, denn dort ist die Rede von "Fahrerlaubnissen alten Rechts", das ist in dem Fall die Klasse 3. Die besitzt du aber seit der Entziehung nicht mehr.

Zitat:

@Banause schrieb am 24. Januar 2024 um 20:38:03 Uhr:

Also nochmal zum Verständnis: Ich kann die Klasse T doch eintragen lassen? Auch nachträglich noch? Einen Tätigkeitsnachweis Landwirtschaft organisiere ich mir schon irgendwo, helfe in letzter Zeit Zeit eh auf einem Hof aus, wo der Sohn unerwartet verstorben ist.

Das hättest du bei der Umschreibung vom rosa Lappen Klasse 3 auf den Kartenführerschein machen müssen. Nachträglich ist das (angeblich) nicht mehr möglich, nur durch teure Fahrschule + Prüfung.

Den Tätigkeitsnachweis Landwirtschaft wär dann für dich wohl kein Problem gewesen. Je nach "Fahrerlaubnisbehörde" geht's mal ohne Nachweis, andere stellen sich sehr zickig an, Klasse T einzutragen.

Es wurde doch schon erklärt, dass es auch nachträglich noch geht. Anderslautende Informationen im Netz sind veraltet. Seit der Neufassung des § 6 Abs. 6 FeV ist das so:

"Fahrerlaubnisse, die bis zum Ablauf des 15. Juli 2019 erteilt worden sind (Fahrerlaubnisse alten Rechts) bleiben im Umfang der bisherigen Berechtigungen, wie er sich aus der Anlage 3 ergibt, bestehen und erstrecken sich vorbehaltlich der Bestimmungen in § 76 auf den Umfang der ab dem 16. Juli 2019 geltenden Fahrerlaubnisse nach Absatz 1. Auf Antrag wird Inhabern von Fahrerlaubnissen alten Rechts ein neuer Führerschein mit Umstellung auf die neuen Fahrerlaubnisklassen entsprechend Satz 1 ausgefertigt."

Nur dem TE nützt das nichts, weil er seit der Entziehung seiner FE keine Klasse 3 mehr hatte, die auf Antrag zur Erteilung von Klasse T berechtigen würde.

Hat sich leider nicht in allen Ämtern herumgesprochen.

Zitat:

@Rockville schrieb am 24. Januar 2024 um 17:44:55 Uhr:

Zitat:

@asiasnack schrieb am 24. Januar 2024 um 12:43:21 Uhr:

Eingetragen sind bei mir aktuell B, BE, M,L und T/S.

Bei T/S steht bei dir vermutlich noch die Schlüsselzahl 181 dabei. Die hat die absurd anmutende Bedeutung "Klasse T, nur gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse S".

Das bedeutet, dass du nicht die Klasse T hast, sondern nur die Klasse S, die mittlerweile nicht mehr existiert, sondern in der Klasse AM aufgegangen ist. Der Grund war, dass man damals nicht genügend Platz auf dem Führerschein hatte, um beide Klassen separat aufzuführen, also hat man den Umweg über T/S mit Schlüsselzahl 181 gewählt. Du kannst ja mal kontrollieren, ob die 181 bei dir korrekt eingetragen wurde.

Das ist richtig. In der anderen Spalte steht noch die 181.

Themenstarteram 26. Januar 2024 um 18:12

Ich versuch's trotzdem mal, vielleicht hab ich ja Glück :P

Vielen Dank euch allen, das hätte ich alleine so niemals in Erfahrung bringen können.

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