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neuer Bußgeldkatalog - >>> LKW-Tarife <<<

Themenstarteram 27. April 2020 um 9:15

Tach zusammen.

Über die neuen Bußgelder bei Geschwindigkeitsübertretungen mit PKW wurde ja nun lange und ausführlich diskutiert. :rolleyes:

Dabei habe ich ein bisschen die "Tarife" für Geschwindigkeitsüberschreitungen mit LKW vermisst. Auch, da das dann PKW mit Anhänger ebenfalls betrifft. Wie sehen denn, falls vorhanden, die Änderungen im LKW-Bereich (+Pkw mit Anhänger) aus - weiß das jemand?! Danke!

Beste Antwort im Thema

Da sind bestimmt jede Menge Wohnmobilfahrer > 3,5 t unterwegs die überhaupt nicht auf die Idee kommen würden, dass diese Regel auch für sie gilt....

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Zitat:

@hk_do schrieb am 27. April 2020 um 20:55:00 Uhr:

Im Bußgeldkatalog wird die laufende Nummer 45 wie folgt gefasst:

"mit einem Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts beim Rechtsabbiegen nicht mit Schrittgeschwindigkeit gefahren", Regelsatz 70 Euro.

Wie wird das nachgewiesen?

Welche Geschwindigkeit soll gelten, die der linken oder rechten Seite des LKW?

Bewegen sich in einer angenommenen 90° Kurve unterschiedlich schnell.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 28. April 2020 um 18:09:12 Uhr:

Zitat:

@hk_do schrieb am 27. April 2020 um 20:55:00 Uhr:

Im Bußgeldkatalog wird die laufende Nummer 45 wie folgt gefasst:

"mit einem Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts beim Rechtsabbiegen nicht mit Schrittgeschwindigkeit gefahren", Regelsatz 70 Euro.

Wie wird das nachgewiesen?

Welche Geschwindigkeit soll gelten, die der linken oder rechten Seite des LKW?

Bewegen sich in einer angenommenen 90° Kurve unterschiedlich schnell.

Ich bitte doch um etwas mehr Ernst bei der Beantwortung der Fragen.

Moorteufelchen

Moderator

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 28. April 2020 um 18:14:42 Uhr:

 

Ich bitte doch um etwas mehr Ernst bei der Beantwortung der Fragen.

Moorteufelchen

Moderator

Absolut ernst gemeint, auch wenn es oberflächlich humoristisch klingt.

Hardware für den Nachweis gibt es nicht, weil die immer auf eine lineare Fahrzeugbewegung ausgelegt ist. In einer 90° Kurve sind die Geschwindigkeiten bei niedriger Gesamtgeschwindigkeit hochdivergent. Einfaches Visieren auf eine mutmaßliche „Mitte“ enthält reichlich gutachterlichen Sprengstoff.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 28. April 2020 um 18:09:12 Uhr:

 

Wie wird das nachgewiesen?

Ich vermute mal, durch Personenbeweis.

Schrittgeschwindigkeit ist wohl so ziemlich die einzige Grenze, deren Überschreitung man auch in Deutschland gerichtsfest durch Hinsehen feststellen kann.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 28. April 2020 um 18:09:12 Uhr:

Zitat:

@hk_do schrieb am 27. April 2020 um 20:55:00 Uhr:

Im Bußgeldkatalog wird die laufende Nummer 45 wie folgt gefasst:

"mit einem Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts beim Rechtsabbiegen nicht mit Schrittgeschwindigkeit gefahren", Regelsatz 70 Euro.

Wie wird das nachgewiesen?

Welche Geschwindigkeit soll gelten, die der linken oder rechten Seite des LKW?

Bewegen sich in einer angenommenen 90° Kurve unterschiedlich schnell.

Vermutlich mit Fahrtenschreiber/GPS und Lenkwinkel-Verlaufsprotokoll.

;)

Themenstarteram 28. April 2020 um 17:41

Danke euch für die Antworten. Hilft mir sehr bei der "Einschätzung" der Lage nun. ;-)

Zitat:

@hk_do schrieb am 28. April 2020 um 18:24:53 Uhr:

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 28. April 2020 um 18:09:12 Uhr:

 

Wie wird das nachgewiesen?

Ich vermute mal, durch Personenbeweis.

Schrittgeschwindigkeit ist wohl so ziemlich die einzige Grenze, deren Überschreitung man auch in Deutschland gerichtsfest durch Hinsehen feststellen kann.

Mit 30 % Toleranzabzug bleibt unter Berücksichtigung der physikalischen Grenzen nicht viel übrig ;)

Vermutlich wird es darauf hinauslaufen, wer "mit Schwung" um die Ecke fährt ist fällig, wer langsam fährt nicht.

Ich teile die Befürchtung, dass die neue Vorschrift (nicht zuletzt wegen nur mäßiger Ahndungsmöglichkeit) nicht einen Radfahrer retten wird.

Mich würde mal interessieren wie das ablaufen soll. Sattelzug biegt auf der Hauptverkehrsstraße mit seinen 20m Länge mit Schrittgeschwindigkeit links ab bis der Anhänger rum ist?

Muß der Radfahrer der zwischen die Räder vom Anhänger fährt auch noch geschützt werden oder darf der dann mit mehr als Schrittgeschwindigkeit überfahren werden?

Gruß Metalhead

Zitat:

@hk_do schrieb am 28. April 2020 um 21:25:40 Uhr:

Vermutlich wird es darauf hinauslaufen, wer "mit Schwung" um die Ecke fährt ist fällig, wer langsam fährt nicht.

Ich teile die Befürchtung, dass die neue Vorschrift (nicht zuletzt wegen nur mäßiger Ahndungsmöglichkeit) nicht einen Radfahrer retten wird.

Ich stelle mir gerade die Frage, wie viele LKW "mit Schwung" abbiegen. Das gefährliche ist weiterhin, dass LKW und Radfahrer zeitgleich an der Ampel beschleunigen und der radfahrer im toten Winkel bleibt. Beides fällt noch unter "Schrittgeschwindigkeit". Nun darf sich jeder ausrechnen, in welcher kurzen Zeit ein LKW mit Schrittgeschwindigkeit die 1,5 Meter Seitenabstand überwunden hat.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 29. April 2020 um 06:57:35 Uhr:

Mich würde mal interessieren wie das ablaufen soll. Sattelzug biegt auf der Hauptverkehrsstraße mit seinen 20m Länge mit Schrittgeschwindigkeit links ab bis der Anhänger rum ist?

Muß der Radfahrer der zwischen die Räder vom Anhänger fährt auch noch geschützt werden oder darf der dann mit mehr als Schrittgeschwindigkeit überfahren werden?

Gruß Metalhead

Hier ist doch vom rechts abbiegen die Rede und nicht links abbiegen...

Zitat:

@Jan0579 schrieb am 29. April 2020 um 07:46:37 Uhr:

Hier ist doch vom rechts abbiegen die Rede und nicht links abbiegen...

Ok, danke das "rechts" ist irgendwie unter gegangen.

Die zweite Frage bleibt trotzdem, wie lange muß ich schritt fahren (bis der Anhänger auch noch rum ist? Oder ist der Radfahrer der 20s nach dem Beginn des Abbiegevorgangs vor die Hinterachse des Anhängers fällt wenigstens selber schuld)?

Gruß Metalhead

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