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Neue Motoröl-Vorgabe von Toyota

Themenstarteram 11. August 2009 um 11:25

Hallo zusammen,

ich wurde heute bei meinem Servicetermin vom KD-Meister darüber informiert, dass Toyota neue Vorgaben bezgl. des Motoröls hat.

Bisher konnte man sich ja quasi eins "aussuchen", solange es die Spezifikationen und Viskositätsklassen, die im Bordbuch vermerkt sind, erfüllt.

Bei den neuen Toyota Optimal Drive-Modellen wird ab Werk ein spezielles vollsynthetisches Leichtlauföl der Visko-Klasse 5W30 eingefüllt, das auch für den Service empfohlen wird. Das Öl verbrennt besonders aschearm und soll angeblich auch den Spritverbrauch merklich senken.

Zum Preis kann ich heute abend was sagen, wenn ich den Wagen abhole und die Rechnung bekomme.

Meine Werkstatt hat mir übrigens kulanterweise die (noch verschlossene) 5W40-Flasche, die ich zum Nachfüllen mitgeführt habe, gegen eine Flasche des neuen 5W30 getauscht. Fand ich sehr zuvorkommend.

Beste Antwort im Thema

war das nicht bisher einer der Kritikpunkte an Europas größtem Autoproduzenten??? Jetzt scheinen die das bei Toyota auch nachzuahmen ;(

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am 11. August 2009 um 12:21

Bin am überlegen, ob ich in meinen Prius Plantomot 5W40 einfüllen lassen soll.

Habe nur gute Erfahrung mit dem Öl gemacht.

Hat diverse freigaben, halt nur für traktoren ^_^ und schweres Gerät.

Themenstarteram 11. August 2009 um 13:20

Motoröl ohne Freigabe kommt mir nicht rein (Garantieverlust).

am 11. August 2009 um 14:34

Die Garantie habe ich schon mit dem Kauf verwirkt, da ich gleich E85 getankt habe.

Ich hätte dann noch lange mit schmierigem Benzin fahren müssen, was ich aber aus "Glaubens- und Gewissensgründen" ablehne ;)

Daher muss ein Motoröl das auf pflanzlicher Basis hergestellt wurde eingefüllt werden.

Davon habe ich jetzt 20 liter im Golf verbraten. Ölwechsel und halt auch in anderen autos nachgekippt.

Gutes öl...

war das nicht bisher einer der Kritikpunkte an Europas größtem Autoproduzenten??? Jetzt scheinen die das bei Toyota auch nachzuahmen ;(

Themenstarteram 11. August 2009 um 16:48

Zitat:

Original geschrieben von passat32

Jetzt scheinen die das bei Toyota auch nachzuahmen ;(

Du hast offenbar nicht richtig gelesen. Das genannte Öl wird empfohlen, Du darfst nach wie vor alles fahren, was im Handbuch steht (auch billiges 10W40). Aber da ich meinen Fahrzeugen immer nur das Beste gönne, kam natürlich die neue Plörre rein :D

Guten Abend!

Ich würde insbesondere aufgrund der Garantie davon Abstand nehmen, das Motoröl selbst beizustellen, bei unseren Fahrzeugen (sowohl beim Firmenfuhrpark als auch den beiden Privatfahrzeugen) lasse ich generell das Öl der Werkstatt einfüllen. Durch selbst mitgebrachtes Motoröl oder andere Fremdteile kann es zum Verlust sämtlicher Garantieleistungen, von der Fahrzeuggarantie bis zur Mobilitätsgarantie kommen. Dies würde ich bei einem Neufahrzeug wegen einer Ersparnis von vielleicht 100€ nicht riskieren, da der Wertverlust innerhalb des ersten Jahres diesen Betrag erheblich übersteigt.

Mir ist zwar bekannt, das Motoröle bei diversen mehr oder weniger dubiosen Webshops erheblich preisgünstiger zu beziehen sind, als in den Vertragswerkstätten, jedoch liegt dann die Beweislast im Fall eines Motorschadens auf der Seite des Kunden. Es dürfte schwer fallen, vor Gericht nachzuweisen, das es sich bei dem Motoröl des Webshops um das Öl handelt, das auf dem Etikett angegeben ist, und nicht dieses eine Produktfälschung darstellt.

Zudem ist die Rentabilität einer Werkstatt mit der Menge an verkauften Teilen und Schmierstoffen kalkuliert, daher dürfte eine Mitnahme des eigenen Öls auf die Geschäftsbeziehung, und somit auch das Kulanzverhalten der Werkstatt nach dem Garantieende, negative Auswirkungen zur Folge haben.

Gruß,

SUV-Fahrer

am 11. August 2009 um 19:38

Das ist Blödsinn, dass durch ein mitgebrachtes Öl die Garantie erlischt. Außer natürlich, wenn das Öl nicht die Vorgaben erfüllen würde. Das ist reine Einschüchterungstaktik mancher Händler. Schließlich kann es ja auch mal außerhalb der Werkstatt passieren, dass jemand Öl nachfüllen muss.

Die Gewährleistung erlischt ebenfalls nicht, solange das Motoröl den von Toyota geforderten Spezifikationen genügt (Die sind im Regelfall recht niedrig und werden von fast jedem Öl erfüllt).

Zumindest bei uns, ist das Beistellen von Öl gar kein Problem, das wird dann einfach am Serviceauftrag vermerkt, damit der Mechaniker es auch nicht übersieht....

@Sascha

Deine Werkstatt haftet also für von Kunden mitgebrachte Ersatzteile aus dubiosen Quellen :eek: . In der Regel dürfte bei mitgebrachtem Motorenöl dies explizit im Scheckheft sowie auf der Rechnung vermerkt werden (zumindest wird dies bei Fiat so gehandhabt, da ich mit einigen Händlern über diese Thematik gesprochen habe, ansonsten würde ich bei unseren Transportern, die in vier Jahren 150Tkm zurücklegen, auch das Öl selber anliefern), und somit im Fall eines auf das Öl zurückzuführenden Motorschaden der Fahrzeughersteller i.d.r. nicht haften.

Wie will man als Laie ohne die Durchführung einer Ölanalyse, die mehr als ein Ölwechsel in der Werkstatt kostet, überprüfen, ob es sich bei der bestellten Ebay Plörre um 3€/Liter wirklich um ein synthetisches Öl der Viskosität 5W-40 oder 0W-40, und nicht um ein minderwertiges 15W-40 handelt, oder etwas anders formuliert, das Öl alle vom Motorhersteller erforderlichen Spezifikationen wirklich einhält (ein solches Etikett ist schnell gefälscht)? Das ganze ist eine reine Haftungsfrage.

Wenn durch das angelieferte Öl ein Schaden eintritt, garantiere ich, das sowohl die Werkstatt, als auch der Fahrzeugersteller nicht für den durch das vom Kunden angelieferte Öl entstandenen Schaden haftet. Eventuell kanns man ja den Ebay-Händler dafür belangen, wenn dieser bis dahin noch existiert ;) .

Im übrigen bringe ich, wenn ich mit meiner Frau oder Geschäftspartnern in einem Restaurant speise, auch nicht meine eigene Flasche Wein aus meinem Keller mit, sondern konsumiere den dort angebotenen.

Gruß,

SUV-Fahrer

am 11. August 2009 um 20:39

Zitat:

Original geschrieben von SUV-Fahrer

 

Wenn durch das angelieferte Öl ein Schaden eintritt, garantiere ich, das sowohl die Werkstatt, als auch der Fahrzeugersteller nicht für den durch das vom Kunden angelieferte Öl entstandenen Schaden haftet. Eventuell kanns man ja den Ebay-Händler dafür belangen, wenn dieser bis dahin noch existiert ;) .

Im übrigen bringe ich, wenn ich mit meiner Frau oder Geschäftspartnern in einem Restaurant speise, auch nicht meine eigene Flasche Wein aus meinem Keller mit, sondern konsumiere den dort angebotenen.

In der Regel bringt man ja höherwertiges Öl zur Inspektion mit und kein schlechteres als das von der Werkstatt angebotene! Wenn 5 Liter Vollsyntetiköl (z.B. 5W-40 für 20-30 Euro im Handel erhältlich sind und die Werkstatt dafür das dreifache haben will, sollte sich jeder selber fragen, ob man dafür zahlen will, wenn man bedenkt das die Werkstätten das Öl für wenige Euro geliefert bekommen.

Zum Thema Ebay will ich mich hier nicht äussern, da es in der Tat recht ungeschickt ist, dort Öl zu kaufen wenn man im Baumarkt oder bei den Herstellern das Öl direkt bestellen kann.

Ob man genug "Mum" hat das Öl selbst mitzubringen oder nicht sei mal dahingestellt. Aber für das eingesparte, kann ich in das besagte Restaurant recht gut essen gehen und meine Werkstatt ist trotzdem froh das in nicht zu ATU, Pit Stop etc. gefahren bin und dort den Ölwechsel hab separat machen lassen ;-)

am 11. August 2009 um 20:52

Zitat:

Original geschrieben von SUV-Fahrer

 

In der Regel dürfte bei mitgebrachtem Motorenöl dies explizit im Scheckheft sowie auf der Rechnung vermerkt werden (zumindest wird dies bei Fiat so gehandhabt, da ich mit einigen Händlern über diese Thematik gesprochen habe, ansonsten würde ich bei unseren Transportern, die in vier Jahren 150Tkm zurücklegen, auch das Öl selber anliefern), und somit im Fall eines auf das Öl zurückzuführenden Motorschaden der Fahrzeughersteller i.d.r. nicht haften.

Diese Vorgehensweise ist wie bereits erwähnt dann sinnvoll, wenn das Öl nicht die geforderten Spezifikationen erfüllt, Minderwertig und/oder aus Altersgründen nicht mehr brauchbar ist.

Wenn Du jedoch z.b. ein Kanister 5W-40 Teilsyntetik oder Vollsyntetikmotoröl von Mobil mitbringst, wäre es ungeschickt von Deiner Werkstatt dies zu versagen einzufüllen.

Themenstarteram 12. August 2009 um 5:53

...kann es sein dass wir hier leicht vom Thema abgewichen sind? ;)

Bei der Diskussion der Anlieferung von Fremdteilen/Öl sollte man differenzieren, ob man über Garantie oder Gewährleistung spricht.

Geht es um die Garantie, so kann der Hersteller in der Tat die Haftung verweigern, denn die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die er an beliebige Bedingungen knüpfen kann.

Beim Thema Gewährleistung sieht es anders aus. Hier ist man nach 6 Monaten sowieso als Kunde in der Beweislast, d.h. man muss nachweisen, dass der postulierte Motorschaden durch einen Fehler bedingt war, der schon ab Werk existierte UND dass man ein der Norm entsprechendes Öl angeliefert hat. Dazu sollte es i.d.R. ausreichen, das Behältnis bzw. die Kaufbelege aufzubewahren.

Billiges Öl muss übrigens nicht zwingend aus "dubiosen" Quellen stammen (und tut es in der Regel auch nicht).

So gibt es zum Beispiel bei http://www.ichwillautoteile.de/shop/de/Motoroele das Longlife³ für die Hälfte des Preises, den man regulär in VW-Werkstätten bezahlt, obwohl es sich um Originalteile handelt (denn der Shop gehört zu einem VW-Autohaus in Duisburg, der Betreiber ist mir persönlich bekannt). Auch bei Ebay-Anbietern handelt es sich i.d.R. nicht um Betrüger, sondern um Großhändler.

Mein erstes "Ebay-Öl" habe ich bei einem Anbieter gekauft, wo man es persönlich abholen konnte (da ich auch skeptisch war), aber nachdem ich sein Lager gesehen habe, waren alle Zweifel zerstreut ;)

Worum man sich aber ernsthaft bei der Selbstanlieferung von Öl Gedanken machen sollte ist die Entsorgung. Denn entweder kann die Werkstatt (zu Recht) eine Entsorgungsgebühr verlangen (da sie in diesem Fall zur Entsorgung nicht verpflichtet ist), oder man muss das Altölt mitnehmen und dorthin zurückschicken, wo man das neue Öl erworben hat. Ob man dann am Ende noch was spart, sollte man sich genau ausrechnen ;)

Das neue 5W30 kostet bei meiner Werkstatt übrigens knapp 16 Euro/Liter und liegt damit auf "Baumarktniveau".

am 12. August 2009 um 6:18

Zitat:

Original geschrieben von touranfaq

 

Worum man sich aber ernsthaft bei der Selbstanlieferung von Öl Gedanken machen sollte ist die Entsorgung. Denn entweder kann die Werkstatt (zu Recht) eine Entsorgungsgebühr verlangen (da sie in diesem Fall zur Entsorgung nicht verpflichtet ist), oder man muss das Altölt mitnehmen und dorthin zurückschicken, wo man das neue Öl erworben hat. Ob man dann am Ende noch was spart, sollte man sich genau ausrechnen ;)

Das neue 5W30 kostet bei meiner Werkstatt übrigens knapp 16 Euro/Liter und liegt damit auf "Baumarktniveau".

Zu recht verlangt die Werkstatt eine Entsorgungsgebühr für das Öl, das sind bei mir derzeit 5,28 Euro.

Also Peanuts.

Und zum "Baumarktpreisniveau" hier mal nur mal Vergleichslinks:

http://oil-center.de/.../product_info.php?...

http://www.meguin-shop.de/product_info.php?...

 

Bei dem Meguin Öl (gleichwertig mit Liqui Moly) ist die Ersparnis nicht unerheblich. Dafür habe ich mir eine "kostenlose" Klimawartung gegönnt :-)

Erstmal wünsche ich einen guten Morgen und einen angenehmen Mittwoch!

@touranfaq

Ich sprach immer von der freiwilligen Fahrzeuggarantie, und nicht von der gesetzlichen Gewährleistung bzw. Sachmangelhaftung nach § 476 BGB, bei dieser tritt 6 Monate nach dem Gefahrübergang die Beweislastumkehr ein, somit muss der Kunde beweisen, das der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs bestand.

Der Gefahrübergang findet etwa beim Kauf gemäß § 446 BGB grundsätzlich mit der Fahrzeugübergabe an den Kunden statt

Es kann zwar auch ein erst nach Gefahrübergang aufgetretener Mangel Symptom eines bereits bei Gefahrübergang vorliegenden Grundmangels sein, womit beispielsweise eine mangelhafte Haltbarkeit des Motors einhergeht, jedoch liegt auch in einem solchen Fall nach 6 Monaten die Beweislast beim Kunden, auch dann hat dieser zu beweisen, dass bereits vor dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs ein solcher Grundmangel bestand.

Dies bezieht sich auf die gesetzliche Gewährleistung, die Vorraussetzungen für eine Inanspruchnahme der freiwilligen Herstellergarantie oder Mobilitätsgarantie sind den Garantiebedinungen des Fahrzeugherstellers zu entnehmen, die er beinahe beliebig selbst festlegen kann. Er ist zudem auch nicht dazu verpflichtet, überhaupt eine Garantie anzubieten.

Gruß,

SUV-Fahrer

PS:

Ich habe jetzt leider nicht die Zeit, hier noch näher auf eventuell auftretende Fragen einzugehen, da ich heute mit unserem Honda noch 750 km nach Caorle fahren muss ;) .

Wenn weitere Fragen bestehen, bin ich gerne bereit, diese per E-Mail an SUV-Fahrer (@) gmx.de auf meinem Smartphone zu beantworten, ansonsten bin ich in etwa einer Woche wieder im Forum aktiv.

Themenstarteram 12. August 2009 um 6:42

Zitat:

Original geschrieben von SUV-Fahrer

die Vorraussetzungen für eine Inanspruchnahme der freiwilligen Herstellergarantie oder Mobilitätsgarantie sind den Garantiebedinungen des Fahrzeugherstellers zu entnehmen, die er beinahe beliebig selbst festlegen kann. Er ist zudem auch nicht dazu verpflichtet, überhaupt eine Garantie anzubieten.

Richtig, deshalb ist es eigentlich müßig, über wenn und aber zu diskutieren, denn wenn sich der Hersteller irgendwie aus der Garantie rausstehlen will, kann er das so oder so tun, egal ob Öl aus der Werkstatt oder angeliefertes benutzt wurde.

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