ForumMotoren & Antriebe
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Fahrzeugtechnik
  5. Motoren & Antriebe
  6. Neue Emissionsklassen ab 31.08.19 beschlossen?

Neue Emissionsklassen ab 31.08.19 beschlossen?

Themenstarteram 18. April 2019 um 9:38

Hallo zusammen,

ich habe soeben gelesen, dass neue Emissionsklassen und Einführungsfristen beschlossen wurden.

Nachzulesen u.a hier: https://www.adac.de/.../?redirectId=quer.6dtemp+modelle

Weiß da jemand mehr darüber bzw. was heißt das nun genau:

Darf ein 6d-TEMP Motor sowie ein 6d-TEMP-EVAP Motor ab 31.08.2019 nicht mehr zugelassen werden? Bedeutet dies, dass die meisten Hersteller (ich denke da z.B. speziell an die VAG) wieder "ganz spontan und unerwartet" ihre Motoren umstellen müssen?

Bedeutet dies für mich als Kunde, dass mein Neuwagen mit Auslieferung nach 31.08.2019 bereits eine neue Emissionsklasse haben muss?

Grüße

und Danke für Infos/Diskussion.

Beste Antwort im Thema
am 25. April 2019 um 19:46

Dennis, ich beantworte dir mal deine konkreten Fragen:

Zitat:

Darf ein 6d-TEMP Motor sowie ein 6d-TEMP-EVAP Motor ab 31.08.2019 nicht mehr zugelassen werden?

Es gibt keinen "6d-TEMP Motor" oder einen "6d-TEMP-EVAP Motor", sondern die Abgasnorm bezieht sich immer auf das gesamte Fahrzeug samt seinem Motor.

Ab 01.09.2019 können regulär erstzugelassen werden: Fahrzeuge der Emissionsschlüssel und Zulassungsklassen (mal das autoähnliche Zeug):

WLTP 36AE Euro 6c Euro 6-2 N1 Gruppe II

WLTP 36AF Euro 6c Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2

WLTP 36AK Euro 6d Euro 6-2 N1 Gruppe II

WLTP 36AL Euro 6d Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2

WLTP 36AM Euro 6d-ISC Euro 6-2 M, N1 Gruppe I

WLTP 36AN Euro 6d-ISC Euro 6-2 N1 Gruppe II

WLTP 36AO Euro 6d-ISC Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2

WLTP 36CH Euro 6d-TEMP-EVAP-ISC Euro 6-2 N1 Gruppe II

WLTP 36CI Euro 6d-TEMP-EVAP-ISC Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2

WLTP 36DG Euro 6d-TEMP-EVAP-ISC Euro 6-2 M, N1 Gruppe I

WLTP 30AX entfällt entfällt Alle Fahrzeuge Batterie, reine Elektrofahrzeuge

WLTP 30AY entfällt entfällt Alle Fahrzeuge Brennstoffzellenfahrzeuge

WLTP 30AZ entfällt entfällt Alle Fahrzeuge, die mit Zertifikaten gemäß Anh. I Abs.2.1.1. der VO EG Nr.692/2008 versehen sind

WLTP 36AP Euro 6d-ISC-FCM Euro 6-2 M, N1 Gruppe I

WLTP 36AQ Euro 6d-ISC-FCM Euro 6-2 N1 Gruppe II

WLTP 36AR Euro 6d-ISC-FCM Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2

Der ADAC hat dort auf seiner Seite also einfach mal die reinen Elektrofahrzeuge und Brennstoffzellen-Fahrzeuge "vergessen", die dann schon nach WLTP getestet sind (für Verbrauch und Reichweite). Sowie bestimmte Fahrzeuge mit US-Zertifikat. Und er hat sich auf Zulassungsklasse M beschränkt. Ich habe dir ein etwas kompletteres Bild dargestellt.

 

Bitte die Zulassungsklasse beachten, da sind Pkw dabei (M, die habe ich fett gemacht, aber das betrifft auch Wohnmobile), aber auch leichte Nutzfahrzeuge (N1 und N2). Ich habe die bewusst alle dringelassen, weil sowas wie T6 oder Caddy oder Pickups für manche ja "Autos" sind, aber ggf. als Nutzfahrzeug zugelassen sind. Wenn es du für deinen Fall einschränken willst, dann sag mal konkret, um was für ein Auto es geht.

*Zusätzlich* können auch erstzugelasssen werden (End of series-Regelung der EU nach 2007/46/EC), wenn der Hersteller eine Ausnahmegenehmigung beantragt hat: komplett fertiggestellte Fahrzeuge mit alter Abgasnorm bis 12 Monate nach deren eigentlichem Ablaufen.

Also dann weiterhin noch bis 31.08.2020 Fahrzeuge der Normen:

NEFZ 36X0 EURO6;X;PI/CI; N1II Euro 6b Euro 6-1 N1 Gruppe II

NEFZ 36Y0 EURO6;Y;PI/CI; N1III, N2 Euro 6b Euro 6-1 N1 Gruppe III, N2

NEFZ 36ZB EURO6;ZB;PI/CI; N1II Euro 6c Euro 6-1 N1 Gruppe II

NEFZ 36ZC EURO6;ZC;PI/CI; N1III, N2 Euro 6c Euro 6-1 N1 Gruppe III, N2

NEFZ 36ZE EURO6;ZE;PI/CI; N1II Euro 6c Euro 6-2 N1 Gruppe II

NEFZ 36ZF EURO6;ZF;PI/CI; N1III, N2 Euro 6c Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2

NEFZ 36ZH EURO6;ZH;PI/CI; N1II Euro 6d-TEMP Euro 6-2 N1 Gruppe II

NEFZ 36ZI EURO6;ZI;PI/CI; N1III, N2 Euro 6d-TEMP Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2

NEFZ 36ZK EURO6;ZK;PI/CI; N1II Euro 6d Euro 6-2 N1 Gruppe II

NEFZ 36ZL EURO6;ZL;PI/CI; N1III, N2 Euro 6d Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2

NEFZ 30ZX 459/2012; reine Elektrofz n.z. n.z. Alle Fahrzeuge, Batterie, reine Elektrofahrzeuge

NEFZ 30ZY 459/2012;W;BZ/W;Eext n.z. n.z. Alle Fahrzeuge, Brennstoffzelle,reine Elektrofahrzeuge

NEFZ 30ZZ 459/2012;US-Zertifikat n.z. n.z. Alle Fahrzeuge, die mit Zertifikaten gemäß Anh. I Abs.2.1.1. der VO EG Nr.692/2008 versehen sind

WLTP 36AB Euro 6c Euro 6-1 N1 Gruppe II

WLTP 36AC Euro 6c Euro 6-1 N1 Gruppe III, N2

WLTP 36AD Euro 6c Euro 6-2 M, N1 Gruppe I

WLTP 36AG Euro 6d-TEMP Euro 6-2 M, N1 Gruppe I

WLTP 36AH Euro 6d-TEMP Euro 6-2 N1 Gruppe II

WLTP 36AI Euro 6d-TEMP Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2

WLTP 36AJ Euro 6d Euro 6-2 M, N1 Gruppe I

WLTP 36BB Euro 6b Euro 6-1 N1 Gruppe II

WLTP 36BC Euro 6b Euro 6-1 N1 Gruppe III, N2

WLTP 36BG Euro 6d-TEMP-EVAP Euro 6-2 M, N1 Gruppe I

WLTP 36BH Euro 6d-TEMP-EVAP Euro 6-2 N1 Gruppe II

WLTP 36BI Euro 6d-TEMP-EVAP Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2

WLTP 36CG Euro 6d-TEMP-ISC Euro 6-2 M, N1 Gruppe I

Diese Emissionsschlüssel haben alle eigentlich als Ablaufdatum: 31.08.2019. Aber die End-of-Series-Regelung der EU erlaubt für Lagerfahrzeuge eben noch 12 Monate länger die Erstzulassung in der EU/das KBA für Deutschland, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind und Ausnahmegenehmigungen beantragt wurden.

Hier drin steht das: Artikel 27: "Registration, sale and entry into service of end-of-series vehicles"

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/GA/TXT/?uri=CELEX:32007L0046

Hier ist die Seite vom Kraftfahrtbundesamt unter "auslaufende Serien", wo Hersteller die Ausnahmegenehmigungen beantragen können:

https://www.kba.de/.../auslaufende_Serien_node.html

Und der Autohandel weiß auch Bescheid:

https://werbas-ag.com/.../

Hier ist vom KBA das Merkblatt über Ausnahmegenehmigungen für auslaufende Serien und Lagerfahrzeuge (MAS), Stand: Januar 2017, leider als RTF-Datei:

https://www.kba.de/.../mas_deutsch_rtf.rtf?__blob=publicationFile&v=12

Darüber weiß an sich auch der ADAC Bescheid, hat es hier aber weggelassen, vielleicht um es einfacher zu halten.

Falls du ein Fahrzeug kaufst, das vom ersten Fahrzeughersteller nur als Fahrgestell hergestellt wird (z.B. einen T6 Fahrgestell), wo dann aber jemand anders dann was draufbaut (z.B. einen Seitenkipper oder einen Kühlkoffer), dann gelten in der End-of-Series-Gesetzgebung sogar 18 Monate, die der Aufbauer (der das Fahrzeug dann fertig baut) mit Ausnahmegenehmigung das eigentliche Ende einer Abgasnorm überziehen darf.

Zitat:

Bedeutet dies, dass die meisten Hersteller (ich denke da z.B. speziell an die VAG) wieder "ganz spontan und unerwartet" ihre Motoren umstellen müssen?

Kommt drauf an. Und wie gesagt, der Motor ist nur ein Teil des ganzen. Aber alle Hersteller müssen sich derzeit mächtig anstrengen. Oft fehlt aber nur das ISC-Zusatzzertifikat, das dann die In-Service-Conformity ausweist, also platt gesagt, dass das Auto auch nach einigen Jahren und km eben "sauber genug" bleibt.

Mancher hat schon viel gemacht (BMW hat schon vieles auf 36DG), aber die meisten Hersteller sind irgendwie auffällig faul dabei. Ich habe hier eine große Auswertung aller Fahrzeuge (über ihre HSN-TSN-VVS), die beim KBA mit ihrem Emissionsschlüssel registriert sind.

36DG

* BMW, Rolls-Royce, Mini hat es schon in allen oder fast allen Modellreihen umgesetzt.

Alle anderen Marken haben nur sehr vereinzelte Modelle mal dabei. Also einzelne HSN-TSN-VVS von

* Ford Kuga

* Honda CR-V

* Hyundai i10 und i30

* Jaguar XE

* Kia Rio und Stonic

* Lexus ES300h, IS300h, LS500, LS500h

* Mazda CX-5, MX-5

* Mercedes CLA 180d

* Nissan X-Trail

* Toyota Camry, Corolla, Prius Plus, RAV4, Supra

 

36AM haben derzeit nur:

* Citroen C3 1.2 Benziner 61 kW

* Mercedes GLE 350d und 400d (der neue)

* Jaguar XE 2.0 Diesel 132 kW

36AP:

* hat noch gar kein Fahrzeug.

(Kein Anspruch auf Vollständigkeit, es kommt ja dauernd was neues dazu).

Zitat:

Bedeutet dies für mich als Kunde, dass mein Neuwagen mit Auslieferung nach 31.08.2019 bereits eine neue Emissionsklasse haben muss?

Nein, bedeutet es nicht. Der Begriff "Neuwagen" ist juristisch nicht eindeutig definiert. Du kannst einen fabrikneuen bekommen der eine Norm hat, die dann regulär erstzulassungsfähig ist, du kannst einen Lagerwagen/Depotfahrzeug bekommen, der nach End-of-Series-Regelung noch erstzulassungsfähig ist. Wenn im Kaufvertrag auch Tageszulassungen als möglche Lieferoption genannt wurden, kannst du sogar einen schon mal erstzugelassenen Wagen bekommen. Genaueres regelt also der Kaufvertrag. In dem solltest du nachschauen, was zur Emissionsklasse drin steht. Wenn nix drin steht, dann solltest du das, was dir wichtig ist, als zugesicherte Eigenschaft aufnehmen lassen.

Zitat:

Gibt es bzw. dürfen nach 31.08.2019 keine 6d-TEMP und Co. mehr verkauft werden oder verstehe ich das falsch?

Du verstehst das falsch. Es geht nicht um "verkauft werden". Verkauft werden können auch Fahrzeuge, die dann nur auf nicht öffentlichem Privatgrund fahren, und da braucht es überhaupt keine Zulassung. Sondern es geht um die Erstzulassung im öffentlichen deutschen Straßenverkehr.

Die Gesetzgebung ist da sehr komplex. Es gibt wie man oben sieht aktuell ca. 40 Abgasnormen in den Klassen M, N1, N2, die alle grob ähnlich klingen und teils nach Bezeichnung nicht auseinander zu halten sind. Am besten unterscheidet man diese nicht mehr durch Bezeichnungen wie "6d-TEMP" (auch wenn das viele Hersteller oder Händler machen, um das zu verschleiern und zu verschwurbeln, und auch der ADAC schließt sich an auf seiner Seite), sondern über den 4-stelligen Emissionsschlüssel. Die konkreten Emissionsschlüssel der ganzen Varianten habe ich dir oben in die Listen mit reingeschrieben.

Wenn man HSN-TSN-VVS hat, dann kann man den Emissionsschlüssel leicht nachschauen auf:

https://tuev-sued.feinstaubplakette.de/

Einfach HSN-TSN-VVS oben eingeben und dann im Feld: Emi.Code. Man kann auch mit HSN-TSN da reingehen und bekommt dann den Emi.Code für alle Varianten-Version-Schlüssel, die dort in der Datenbank schon bekannt sind.

Wer eine HSN-TSN nicht weiß: die gibt's bei Autoscout24 bei den Autoangeboten, wo ja auch Neuwagen mit dabei sind. Oder beim ATU im Ersatzteileshop online.

https://www.autoscout24.de/

https://www.atu.de/pages/shop/ekat/ekat.html

und dann raussuchen mit Marke, Modell, Motor und dann das kleine "i". Dann steht HSN-TSN unter "KBA-Nummer" ganz unten.

Auch im ADAC Katalog gibt's HSN-TSN:

https://www.adac.de/infotestrat/autodatenbank/autokatalog/default.aspx

Als Schadstoffklasse dort leider nur den Text, aber mit der TÜV-Datenbank von oben dann eben doch den Emissionsschlüssel dazu.

Glossar:

HSN = Herstellerschlüsselnummer

TSN = Typschlüsselnummer

VVS = Variante-Version-Schlüsselnummer

Das sind deutsche Schlüsselnummer, die das KBA vergibt. Andere Länder wie Österreich haben andere Nummern, aber auch die EU-Gesetzgebung. Die Schweiz hat eigene Nummern, aber auch ihre eigenen Abgasnormen, die sich aber typisch an den EU-Normen anlehnen.

52 weitere Antworten
Ähnliche Themen
52 Antworten

Könnt ihr mal zum Topic kommen? Sonst müsste ich hier leider ein Schloss vorhängen.

Irgendwelche Weltbildliche Anschauungen haben hier nichts zu suchen.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 18. April 2019 um 23:51:26 Uhr:

Könnt ihr mal zum Topic kommen? Sonst müsste ich hier leider ein Schloss vorhängen.

Irgendwelche Weltbildliche Anschauungen haben hier nichts zu suchen.

... du willst das doch nur abwürgen, damit niemand draufkommt, dass Trump und Putin an allem Schuld sind :confused:

@TE. Was sagt der Hersteller? Schick doch mal eine E-Mail an deren Vertriebsabteilung. Da gibt es nämlich einen Passus im Vertragsrecht: ".... zugesicherte Eigenschaften."

Themenstarteram 19. April 2019 um 10:14

Also kein Plan was hier grad abgeht, aber war nicht im Sinne meiner Frage / Diskussionsgrundlage.

Daher würde ich ebenfalls gerne zum eigentlichen Thema zurückkommen, ob diese Regelungen nun sinnig sind oder nicht (denn ja da habe auch ich meine kritische Meinung dazu), aber darum geht es hier nicht.

Die Frage war, gibt es bzw. dürfen nach 31.08.2019 keine 6d-TEMP und Co. mehr verkauft werden oder verstehe ich das falsch?

am 19. April 2019 um 10:30

Laut dem von dir verlinkten Artikel würde ich das so verstehen.

soweit ich weiß gilt das für Neuwagen. Tagezulassungen können weiter verkauft werden.

So ist das üblich, ja...muss ja auch ein politischer druck dahinter stecken. Bis allerdings euro 6d fzg. ausgesperrt werden, dürfte es schon noch ein durchschnittliches fahrzeugleben dauern, denke ich.

Zitat:

@Dennis_Iz schrieb am 19. April 2019 um 12:14:22 Uhr:

Also kein Plan was hier grad abgeht, aber war nicht im Sinne meiner Frage / Diskussionsgrundlage.

Daher würde ich ebenfalls gerne zum eigentlichen Thema zurückkommen, ob diese Regelungen nun sinnig sind oder nicht (denn ja da habe auch ich meine kritische Meinung dazu), aber darum geht es hier nicht.

Die Frage war, gibt es bzw. dürfen nach 31.08.2019 keine 6d-TEMP und Co. mehr verkauft werden oder verstehe ich das falsch?

Hier gilt doch die Typzulassung und nicht die Erstzulassung des Fahrzeug. Beispiel: mein Fahrzeug hat EZ 24.05.2018, Typzulassung ist aber 07.12.2016. Im FZ Schein unter der Nummer 6 zu finden. Ab wann eine Erstzulassung nicht mehr möglich ist, wird gesondert geregelt

Moin,

ich hier aufgeräumt. Das sollte jetzt reichen um sich der Frage im Eröffnungspost widmen zu können.

Gruß

Zimpalazumpala, MT-Moderator

Themenstarteram 20. April 2019 um 12:57

Zitat:

@RenaultGrandScenic schrieb am 19. April 2019 um 14:36:44 Uhr:

Zitat:

@Dennis_Iz schrieb am 19. April 2019 um 12:14:22 Uhr:

Also kein Plan was hier grad abgeht, aber war nicht im Sinne meiner Frage / Diskussionsgrundlage.

Daher würde ich ebenfalls gerne zum eigentlichen Thema zurückkommen, ob diese Regelungen nun sinnig sind oder nicht (denn ja da habe auch ich meine kritische Meinung dazu), aber darum geht es hier nicht.

Die Frage war, gibt es bzw. dürfen nach 31.08.2019 keine 6d-TEMP und Co. mehr verkauft werden oder verstehe ich das falsch?

Hier gilt doch die Typzulassung und nicht die Erstzulassung des Fahrzeug. Beispiel: mein Fahrzeug hat EZ 24.05.2018, Typzulassung ist aber 07.12.2016. Im FZ Schein unter der Nummer 6 zu finden. Ab wann eine Erstzulassung nicht mehr möglich ist, wird gesondert geregelt

Das mit der Typen- statt Neuwagenzulassung kann schon sein, was du sagst. Aber irgendwie passt da irgendwas dennoch nicht ganz, denn alles was mir bisher bekannt war, und auch überall zu lesen ist, ist, dass ab 1. September nur Neuwagen mit 6d-TEMP zugelassen werden dürfen. Irgendwie beißt sich das mit dem Text vom adac.

Es gab ein einjährige Übergangsfrist. Neue, erstmals zugelassenen Modelle mussten schon seit letztem Jahr EU6-dTemp erfüllen, die bereits homologisierten dürfen noch bis September als Neuwagen verkauft werden, danach nicht mehr.

Hallo ins Forum,

allen noch ein gut verlebtes Osterfest :-) Im Konfigurator seht der GLC 220 CDI jetzt mit der Euro 6d-ISC Norm. Was bitteschön ist das schon wieder?? Andere Mercedes Modelle (und auch bei anderen Herstellern) haben Euro 6d-Temp. Worin liegt der Unterschied?

Gruß Herby

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'GLC 220 CDI mit Euro 6d ISC! Was ist das?' überführt.]

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Fahrzeugtechnik
  5. Motoren & Antriebe
  6. Neue Emissionsklassen ab 31.08.19 beschlossen?