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Neuanmeldung verweigert, da Kfz Kennzeichen bei Abmeldung fehlten?

39 Antworten

Guten Morgen zusammen ich habe einen etwas größeres Problem mit der Zulassung eines Fahrzeugs welches sich wie folgt äußert.

Ich habe vor ca 2 Jahren ein Fahrzeug erworben welches durch meinen Mitarbeiter gemeldet werden sollte. Leider kam dieser Abmeldung nicht nach so dass eine Abmeldung von Amts wegen in die Wege geleitet wurde bei der die Kfz-Kennzeichen nicht vorgelegen haben.

Grundsätzlich sollte dies für die Neuanmeldung kein Problem darstellen, da die Kennzeichen an sich mit der Neuzulassung des Fahrzeugs zu tun haben.

Dass mir auch die Zulassungsstelle wo das Fahrzeug angemeldet war bestätigt hat.

Bei der für mich zuständigen Zulassungsstelle an mir allerdings dass die KFZ Papiere gesperrt sein,n nach diversen Telefonaten stellte sich nun heraus ein Vermerk wo liegt Kfz-Kennzeichen lagen bei Abmeldung nicht vor aufgrund dieses Vermerks die Zulassungsstelle das Fahrzeug zuzulassen.

Nach nochmaliger Rücksprache mit der Zulassungsstelle des vorigen Zulassungsbezirks teilte man mir ebenfalls nochmals mit dass die Kennzeichen mit der Zulassung des Fahrzeugs rein gar nichts zu tun haben.

Auf Rückfrage ob es notwendig ist eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust abzugeben verwies man darauf das dass Fahrzeug rechtmäßig abgemeldet sei und diese nicht erforderlich wäre.

Ich bin hier echt mit meinem Latein am Ende,da mir die Zulassungsstelle selbst nicht sagen kann was ich machen soll . Die Polizei war ebenfalls ratlos und konnte hier auch nicht weiter helfen, verwies lediglich auf einen Vermerk kfz Kennzeichen lagen bei Abmeldung nicht vor.

Wäre super wenn mir hier jemand helfen könnte,da ich einige tausend Euro investiert habe und das Fahrzeug verkauft ist,der Käufer ist natürlich stinksauer und ratlos.

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39 Antworten

Also, ich hole mal ein wenig weiter aus,da mir zwischenzeitlich neue Infos vorliegen

KFZ wurde angemeldet übernommen , später dann die ZB1 und Kennzeichen an damaligen Mitarbeiter zur Abmeldung übergeben.

Tatsächlich hat dieser die Abmeldung nicht vorgenommen, sondern sich mit diesen an einem anderen KFZ anhalten lassen.

Polizei hat somit die Kennzeichen beschlagnahmt, warum dies nirgends vermerkt ist konnte mir dies dato weder Polizei noch Zulassungsstelle sagen.

Laut Polizei liegt eine Verlustanzeige der Kennzeichen vom letzten Halter bei der Polizei vor , was für mich genauso wenig Sinn ergibt.

Dieser ist nach längerer Recherche in Haft und somit auch nicht greifbar, die Aufhebung kann laut Polizei aber nur durch diesen erfolgen.

DIE ZULASSUNGSSTELLE WO DAS KFZ ZUVOR ZUGELASSEN WAR SIEHT HIER KOMISCHER WEISE GAR KEIN PROBLEM HINSICHTLICH DER WIEDERZULASSUNG.

DAS PROBLEM IST NUR DAS DIESE IN EINEM KOMPLETT ANDEREN BUNDESLAND LIEGT UND ICH DORT KEINE ZULASSUNG VORNEHMEN KANN.

Zitat:

@Piwi82 schrieb am 28. Juli 2023 um 17:06:28 Uhr:


Laut Polizei liegt eine Verlustanzeige der Kennzeichen vom letzten Halter bei der Polizei vor [...]
[...] sondern sich mit diesen an einem anderen KFZ anhalten lassen.

Vermutlich wegen der Verlustanzeige.

Wann wurde die Verlustanzeige aufgegeben? Wie lange vor/nach dem Verkauf?

Die abmeldung ist ende 2019 erfolgt, das war ca 2 monate nach dem erwerb

wann die anzeige erstellt wurde ist mir nicht bekannt.

die alte zulassungsstelle sagt das die kennzeichen rein gar nichts mit der neuen anmeldung zu tun haben.

warum man im salzlandkreis da so ein theater macht verstehe ich nicht

Zitat:

@-5- schrieb am 28. Juli 2023 um 17:13:24 Uhr:



Zitat:

@Piwi82 schrieb am 28. Juli 2023 um 17:06:28 Uhr:


Laut Polizei liegt eine Verlustanzeige der Kennzeichen vom letzten Halter bei der Polizei vor [...]
[...] sondern sich mit diesen an einem anderen KFZ anhalten lassen.
Vermutlich wegen der Verlustanzeige.
Wann wurde die Verlustanzeige aufgegeben? Wie lange vor/nach dem Verkauf?

Zitat:

@Piwi82 schrieb am 28. Juli 2023 um 17:06:28 Uhr:


Polizei hat somit die Kennzeichen beschlagnahmt, warum dies nirgends vermerkt ist konnte mir dies dato weder Polizei noch Zulassungsstelle sagen.

Laut Polizei liegt eine Verlustanzeige der Kennzeichen vom letzten Halter bei der Polizei vor , was für mich genauso wenig Sinn ergibt.

Dieser ist nach längerer Recherche in Haft und somit auch nicht greifbar, die Aufhebung kann laut Polizei aber nur durch diesen erfolgen.

Vermutlich hat die Polizei die Kennzeichen wegen der Verlustanzeige beschlagnahmt. Damit sollte sich die Verlustanzeige erledigt haben. Oder muss der letzte Halter bestätigen, dass es sich um seine Schilder handelt und nicht um eine Dublette?

Sind die Kennzeichen noch gesiegelt in der asservatenkammer und wurde die Außerbetriebsetzung ohne entsiegelung der Kennzeichen durchgeführt?

Laut Zulassungsstelle ist der Wagen abgemeldet, es lagen nur bei Abmeldung die Schilder nicht vor.

Warum diese trotz das diese bei der Polizei lagen zur Fandung ausgeschrieben wurden kann mir Niemand erklären.

Bei der Polizei steht im Computer auch kein Vermerk über fie Beschlagnahmung drin, nur das der Halter diese als Verlust angezeigt hat.

Ich denke da hat bei der Polizei Jemand Mist gebaut und jetzt habe ich das Problem

Wenn die sichergestellt werden als Beweis werden die oft nicht entsiegelt.

Macht aber eigentlich nichts wenn trotzdem abgemeldet wurde und bei der Zulassung jetzt ein neues Kennzeichen vergeben wird.

Bei Kennzeichenverlust/Diebstahl wird nichts anderes gemacht. Das alte gesiegelte Kennzeichen bleibt für 10 Jahre in der Fahndung

Zitat:

@Piwi82 schrieb am 28. Juli 2023 um 17:06:28 Uhr:


Laut Polizei liegt eine Verlustanzeige der Kennzeichen vom letzten Halter bei der Polizei vor , was für mich genauso wenig Sinn ergibt.

Das ergibt sogar sehr viel Sinn. Ich verkaufe dir mein angemeldetes Auto und übergebe dir somit Kennzeichen und ZB mit der Auflage dies abzumelden (ich will ja nicht für dich die Steuer und Versicherung zahlen).

Jetzt schraubst du (bzw. dein Mitarbeiter) die Kennzeichen an ein völlig anderes Auto und fährst damit rum, ohne mein ehemaliges Auto abzumelden.

Ich bekomme mit, dass mein altes Auto nach 2 Wochen immer noch angemeldet ist. Da du aber Kennzeichen und Papiere hast, und ich das Auto deswegen nicht abmelden kann, mache ich das nächst Beste und melde meine Kennzeichen als gestohlen.

Wäre aber eine falsche Diebstahl Anzeige, da Dir die Kennzeichen nicht gestohlen wurden,da Du sie ja mitgegeben hast. Erklärst Du das,wie eben geschrieben,nimmt Dir keine Polizist eine Diebstahlanzeige entgegen.
Ist ein rein zivilrechtliches Problem zwischen Dir und dem Käufer.

Ich habe sie dem TE mitgegeben um sie zum Strassenverkehrsamt zur Abmeldung zu bringen.Hat er nicht gemacht, sondern sie behalten (gestohlen).

Wenn ich einen DVD Player per Post versende und der Postbote nimmt den mit nach Hause statt ihn beim Empfänger zuzustellen, ist das dann auch kein Diebstahl?

Zitat:

@CamperBoy schrieb am 3. August 2023 um 22:03:01 Uhr:


Wenn ich einen DVD Player per Post versende und der Postbote nimmt den mit nach Hause statt ihn beim Empfänger zuzustellen, ist das dann auch kein Diebstahl?

Das ist meiner laienhaften Meinung nach kein Diebstahl (da Du dem Postler den Player ja in die Hand gegeben hast) sondern Unterschlagung. Diebstahl ist es, wenn Dir etwas ohne dein Wissen entwendet wird.

Zitat:

@CamperBoy schrieb am 3. August 2023 um 22:03:01 Uhr:


Ich habe sie dem TE mitgegeben um sie zum Strassenverkehrsamt zur Abmeldung zu bringen.Hat er nicht gemacht, sondern sie behalten (gestohlen).

Nix gestohlen, Du hast sie ihm freiwillig in die Hand gedrückt.

Master liegt hier richtig.

Camperboy, wenn der Vorbesitzer des Autos daß so gemacht hat wie Du es beschreibst und es vorschlägst, hat er sich selber strafbar gemacht. Falschaussage, falsche eidesstattliche Versicherung, je nachdem wie es exakt ablief.
Bezeichnenderweise sitzt eben jener ehem.Halter nun in Haft… das lässt Raum für Spekulationen.
War die Aktion mit der falschen Verlustanzeige nur der Tropfen in einer Reihe anderer Verfehlungen?

ENTWARNUNG, ICH HABE ES TATSÄCHLICH GESCHAFFT DAS ICH DASS FAHRZEUG ZULASSEN KANN.

Der Aufwand ist allerdings immens.

-Anreise in den letzten Zulassungsbezirk

-Wohnsitz dort kurzfristig anmelden ( habe einen Bekannten im Landkreis )

-KFZ dort wieder anmelden

-Zurück in die Heimat und KFZ + Mich wieder ummelden

Dort ist das Ganze absolut kein Problem, nur in Sachsen Anhalt stellt man sich absolut quer .

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