Necam-anlage im 5,0L V8 Chevy aus Holland

Hallo.
Ich hab nen Caprice aus Holland mit ner Necam-anlage drin,aber keine Papiere dazu,um den in Deutschland zu tüven.Das einzige was ich hab,ist ein kaum zu lesender aufkleber,wo der KFZ-typ,Firmenname der Anlage und ich denk mal,Typennummer der anlage und 2 werte vom abgas(Co2) draufstehen.Glaube kaum,des damit ein Prüfer was anfangen kann.Was soll ich machen?Auch der Tank,hab ich gelesen,soll sowas wie ein verfallsdatum haben.Ich hab mal nachgeschaut und als einziges 03/93 gefunden.?

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Zitat:

Original geschrieben von DonC


Frägt jetzt endlich einer nach und bestätigt oder dementiert das?

Ich habe schon nachgefragt und 67R00 ist nicht mehr eintragungsfähig, noch nicht einmal, wenn das Auto in Deutschland zugelassen ist!

Es ist nicht zur Eintragung zugelassen wenn die Anlage zuvor nicht schon beim Fahrzeug eingetragen war.

Sprich: Wenn jetzt nach 15 Jahren ein Kasper mit seinem Auto beim TÜV vorfährt, diese dann bemerken "Hey, da is ja 'ne Anlage drin und der Tank ist auch schon 5 Jahre über seinem Limit" -> der kommt wohl nicht mal mehr vom Hof damit.

Weiß ja keiner ob die Anlage schon 15 Jahre drin ist oder vor 15 Tagen in einer Hinterhofklitsche in .pl, .nl oder .de mal eingebaut wurde "weil das Zeug günstig bei eBay war".

Wenn die Anlage jedoch schon eingetragen war, beispielsweise im Ausland oder in .de darf sie natürlich weiter betrieben werden.
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Schließlich musste ja nicht von ECE 67R 00 auf die 01 und jetzt auf die ECE 115 umgerüstet werden damit das Fahrzeug weiter bewegt werden darf.

Grüße, Martin

Quelle?

Frag 'nen TÜV-ler der sich damit auskennt und/oder Zeit hat.

Vergleichbar mit roten Blinken an deutschen Fahrzeugen. Diese müssen jetzt ja auch nicht auf orange umgerüstet werden weil es eigentlich keine roten Blinker mehr gibt - US-Fahrzeuge jedoch schon.

Außer der TÜV-Ing hat einen guten Tag (oder selbst einen Plymouth Voyager mit roten Blinkern?).

Grüße, Martin

Ich hab nen Tüv, der sich damit auskennt und da klappt das ganz sicher nicht mit 67R00.

Und mein Tüv nimmt auch selbsteingebaute Anlagen mit einigem Mehraufwand an Dokumenten problemlos ab.

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Auch wenn die Anlage nachweislich schon über Jahre hinweg in einem EU-Land in den Fahrzeugpapieren eingetragen war?

Problematisch wird vermutlich das die Daten nicht vollständig in den Papieren vorhanden sind. Aber: Das findet sich auch in .de bei diversen Fahrzeugen welche vor einigen Jahren umgerüstet worden sind.

Dort steht dann eben der Hersteller der Gasanlage und das es ein Verdampfer ist, aber keine Serien- oder Teilenummer oder Modellbezeichnung.

edit

Noch ein Zusatz: Ich weiß das beispielsweise für Gasanlagen in Wohnmobilen (Heizen und Kochen) welche (auch als Gebrauchtfahrzeuge) eine Erstzulassung hätten, in .at ältere eingetragene Anlagen nicht mehr zulässig sind.

Wird die aktuelle Norm in .at nicht erfüllt (was auch schon bei Fahrzeugen vor 2004 der Fall sein kann), ist die Gasanlage zu tauschen damit sie die aktuelle Norm erfüllt. Aber: Das ist Gas für Heizen und Kochen und in Österreich...

Dies gilt jedoch nicht wenn das Fahrzeug bereits eine EZ in .at hatte, in Deutschland zugelassen war und wieder nach .at zurückkommt und neu zugelassen wird...

Grüße, Martin

Also,in den NL-Zulassungsbescheinigungen Teil 1 steht:
P.3.Brandstof
G
Gasinstallatie
Aanwezig
Und auf meinem Verdampfer hab ich keine 67R00 nummer gefunden,nur eine art seriernnummer von Necam.

Na wenn es die Zulassungsstelle anerkennt ist ja gut!
Ne 67R00 müsste zumindest auf dem Tank stehen.

In Bayern geht das normalerweise nicht!

Ja genau,die nummer steht auf dem Tank und auf dem Deckel,wo die Tankanzeige und so untergebracht sind.

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