Necam-anlage im 5,0L V8 Chevy aus Holland

Hallo.
Ich hab nen Caprice aus Holland mit ner Necam-anlage drin,aber keine Papiere dazu,um den in Deutschland zu tüven.Das einzige was ich hab,ist ein kaum zu lesender aufkleber,wo der KFZ-typ,Firmenname der Anlage und ich denk mal,Typennummer der anlage und 2 werte vom abgas(Co2) draufstehen.Glaube kaum,des damit ein Prüfer was anfangen kann.Was soll ich machen?Auch der Tank,hab ich gelesen,soll sowas wie ein verfallsdatum haben.Ich hab mal nachgeschaut und als einziges 03/93 gefunden.?

22 Antworten

Dein Tank hätte 03/02 eine Prüfung gebraucht, Autogastanks haben eine Zulassung für zehn Jahre ab Herstellungsdatum, bei dir 03/93.

Für die Eintragung der Gasanlage sollten fairerweise die holländischen Zulassungspapiere reichen, wenn nicht musst du Kontakt zum Hersteller aufnehmen, um an ein Abgasgutachten zu kommen (bis zu 350,-€).
Lass den TÜV den Tank bemängeln und besorg dir dann einen neuen, nach Absprache mit dem Prüfer (von unter 150,-€ bis zu 300,-€).

@schleuti
Wie ich hier mal so gelesen hab,sind Gasanlagen oder Tanks mit 67R00 nicht mehr zulässig,stimmt das?Hab nämlich so einen Tank verbaut.

Diese Norm gibt es nicht mehr für Neuteile. Das wäre entweder die ECE 67R01 oder eben die ECE 115.

Ist aber in beiden Fällen irrelevant da der Tank ja sowieso getauscht werden muss - außer du möchtest ihn unbedingt behalten und die Druckprüfung selbst bezahlen.

Für den Rest der Anlage gilt "Bestandschutz" - vermutlich ja auch ECE 67R00? Schau mal auf dem Verdampfer nach, müsste dort ja irgendwo zu finden sein.

Zumindest müsste die Anlage eintragungsfähig sein, da sie ja nachweislich nicht erst jetzt verbaut wurde, sondern schon länger im Fahrzeug ist.

Ich habe jedoch noch keine Erfahrungen von im Ausland vor Jahren bzw. Jahrzehnten (?) verbauten Anlagen machen können bzw. über den Ablauf lesen können. Würde mich daher selbst brennend interessieren wie das weitergeht.

Grüße, Martin

Genau so ist das! 67R00... können nicht mehr eingetragen werden!

Hilft nix, Anlage raus, neue rein!

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@X_FISH
Ich werd nochmal nach dem Verdampfer schauen,hab zwar bilder davon gemacht,aber da kann ich nix erkennen.
Werd auch mal de DEKRA bei uns fragen,mal schaun was da rauskommt.werd dich aber auf dem laufenden halten.
Vieleich brauch ich ja nur den Tank wechseln.

Leider nicht! Die gesamte Anlage muss zum Zeitpunkt der Eintragung 67R01 haben.

Aber frag nach und falls es doch gehen sollte, teil uns das allen mit, da fahren wir dann hin ! 😛

Eine fähige und zuverlässige Antwort müsstest du beim TÜV in Nordhorn 48PLZ bekommen. Dort solltest du mit Albert Blaak sprechen. Er ist ein absoluter Spezi was Gas angeht und hat sehr gute Kontakte nach NL. Telefonnummer musst du dir mal über Örtliche holen.

Gruß Uwe.

Wenn die Anlage in Holland eingetragen ist, dann sollten die Chancen nicht so schlecht sein. Sie ist ja dann zugelassen und eingetragen, egal welche "R" Nummer.
Es geht dann ja nur um ein Umschreiben der Papiere von NL auf Dt.
Sonst könnte man ja gar kein Auto mehr im Ausland kaufen. Bspw. Youngtimer (Lautstärk, Abgaswerte, Sicheheitseinrichtung usw.)

Ist die Anlage aber in NL nicht eingetragen, siehts wirklich schlecht aus.

Zitat:

Original geschrieben von DonC


Leider nicht! Die gesamte Anlage muss zum Zeitpunkt der Eintragung 67R01 haben.

Wenn sie jetzt neu eingebaut wäre ja. Aber da sie ja schon vor längerer Zeit eingebaut wurde...

Siehe auch "Rammschutzbügeldiskussion". Wenn man ein Fahrzeug aus dem Ausland kauft und er hat damals den geltenden Richtlinien des Landes entsprochen -> muss man ihn in .de dann zurückrüsten? Vor allem dann, wenn man u.U. gar keine originale Stoßstange herbekommt (US-Fahrzeuge, Japaner etc.).

Grüße, Martin

Frägt jetzt endlich einer nach und bestätigt oder dementiert das?

Ich habe schon nachgefragt und 67R00 ist nicht mehr eintragungsfähig, noch nicht einmal, wenn das Auto in Deutschland zugelassen ist!

Zitat:

Original geschrieben von Abbuzze_0


Wenn die Anlage in Holland eingetragen ist, dann sollten die Chancen nicht so schlecht sein. Sie ist ja dann zugelassen und eingetragen, egal welche "R" Nummer.
Es geht dann ja nur um ein Umschreiben der Papiere von NL auf Dt.
Sonst könnte man ja gar kein Auto mehr im Ausland kaufen. Bspw. Youngtimer (Lautstärk, Abgaswerte, Sicheheitseinrichtung usw.)

Ist die Anlage aber in NL nicht eingetragen, siehts wirklich schlecht aus.

@ Abbuzze-0

Ich hab ja zu dem Caprice schon die neuen Fahrzeug-scheine(teil 1-2).

Da steht drin,ich sags mal in etwa auf deutsch,(gasinstalliert),aber eben keine weiteren daten oder nummern.

Ich hab eben nur den Aufkleber auf dem Schloßträger,wo man die daten sehr,sehr schlecht ablesen kann.

Hi Caprice,
wenn in deinen Papieren "gasinstalliert" drinsteht, ist die Anlage eingetragen.
Du hast gar kein Problem.
Seit der Eintragung steht in meinem Teil 1: Feld P3: Benzin/Flüssiggas,
und in Teil 2 wurde der gleiche Eintrag nur mit Kuli gemacht.
Einzig dein alter Tank wird wohl erneuert werden müssen und eine neue GAP.

@schleuti
GAP?

Zitat:

Original geschrieben von caprice91



Zitat:

Original geschrieben von Abbuzze_0


Wenn die Anlage in Holland eingetragen ist, dann sollten die Chancen nicht so schlecht sein. Sie ist ja dann zugelassen und eingetragen, egal welche "R" Nummer.
Es geht dann ja nur um ein Umschreiben der Papiere von NL auf Dt.
Sonst könnte man ja gar kein Auto mehr im Ausland kaufen. Bspw. Youngtimer (Lautstärk, Abgaswerte, Sicheheitseinrichtung usw.)

Ist die Anlage aber in NL nicht eingetragen, siehts wirklich schlecht aus.

@ Abbuzze-0
Ich hab ja zu dem Caprice schon die neuen Fahrzeug-scheine(teil 1-2).
Da steht drin,ich sags mal in etwa auf deutsch,(gasinstalliert),aber eben keine weiteren daten oder nummern.
Ich hab eben nur den Aufkleber auf dem Schloßträger,wo man die daten sehr,sehr schlecht ablesen kann.

Wenn es unter P3 steht ist es wie ich es schon vermutet habe. Die netten Leute auf der Zulassungsstelle werden (in deinem Fall haben), die Eintragung aus der NL-Zulassung übernommen.

Kannst bei der GAP nochmal nachfragen oder in der Zulassungsstelle anrufen.Heb zur Sichherheit noch die NL Dokumente auf.

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