ForumLKW & Anhänger
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. Nebelscheinwerfer

Nebelscheinwerfer

Themenstarteram 22. Februar 2005 um 20:30

Hallo

ich sehe Unterwegs immer mehr Fahrzeuge bei guten Lichtverhältnissen mit Nebelscheinwerfer,muss ich die jetzt auch an machen oder ist das eine neue Volksseuche?

Ähnliche Themen
16 Antworten

Definitiv eine Seuche :(

Einschalten nach StVO erst bei ERHEBLICHER Sichtbehinderung erlaubt, i.A. ausserorts Sichtweiten unter 150m.

Gruß Meik

Einige Zeitgenossen benutzen die Nebelscheinwerfer anscheinend als Ersatz für Tagesfahrleuchten.

man darf sie bei regen, schneefall und nebel anhaben

in verbindung mit standlich, abblendlicht und fernlicht

hab sie auch meist den ganzen tag an

allerdings net so eingestellt das alle geblendet werden sondern fast eben mit der fahrbahn ( 12cm drüber ) und leicht nach unten strahlend gehen ca 15m weit

bisher hat sich noch keiner beschwert *g* außer son paar renter in der dämmerung ^^

find nur immer absolut sinnlos mir dann lichthupe zu geben ... wenn ich denen dann lichthupe erwiedere sehen die erstmal garnischt :D ( scheinwerfer bissl höher eingestellt wegen tieferlegung )

am 24. Februar 2005 um 12:41

Zitat:

Original geschrieben von Black Rider

man darf sie bei regen, schneefall und nebel anhaben

in verbindung mit standlich, abblendlicht und fernlicht

hab sie auch meist den ganzen tag an

bei Regen??? Sorry, hast du den ganzen Tag Nebel und Schneefall??

... wenn ich denen dann lichthupe erwiedere sehen die erstmal garnischt :D ( scheinwerfer bissl höher eingestellt wegen tieferlegung )

Eine tolle Idee jagt die andere!

Solche Blender-BLENDER wünschen wir uns im Gegenverkehr! Welchen Vorteil hast Du selbst bei Regen mit Nebelscheinwerfern und welchen am Tag?

Normales Fahrlicht (Abblendlicht) am Tag ist absolut sinnvoll. In Skandinavien und anderen Ländern hat man sich was dabei gedacht und dort wirst Du nicht lange mit Nebelfunzeln fahren und ganz schnell empfindlich zur Kasse gebeten. Bei uns Seuche und in den Augen der Polizei offensichtlich ein Kavaliersdelikt. Ich weiss in diesem Zusammenhang garnicht ob ich es witztig finden soll, wenn auf Plakaten und Polizeifahrzeugen für Tagesfahrlicht geworben wird und die Sheriffs trotz Aufkleber am Wagen Licht aus haben....

welchen vorteil? früheres gesehenwerden bei nacht

normales abblendlicht ist schwächer als die nebels

den freunden in grün weiß, bisher hat mich noch keiner rausgewunken

was interessiert mich das was die im ausland praktizieren !? in diese kalten länder reitzt es nichmal um urlaub zu machen *fg*

tagesfahrlicht is auch so der bringer mit den 10 watt funzeln ...

mich regen eher die leute auf die mit ihren grauen pkw´s im nebel oder im regen genzlich ohne licht fahren oder bei abend bzw morgendämmerung dunkle fahrzeuge auch ohne licht

bin froh das mein auto rot ist das sieht man wenigstens noch ^^

reg dich mal nich so auf ;D *PEACE*

am 24. Februar 2005 um 16:28

Hallo

Ich weiß zwar das dat hier vielleicht nicht das richtige Forumist aber da ich jetzt auch mein LKQ Führerschein bestanden habe dachte ich mir schauste hier auch mal öfter rein.

Also ich hasse es auch enn sollche prollo Typen mit ihren Teifergelegten Karren und dann mit Blauem Standlicht und Nebelscheinw. und grünen Seitenmakierungsleuchten abends durch die gegend Eiern. Ich finde man sollte solche leute härter zur Kasse bitten die mit so einer wandernen Krimes durch die gegen fahren da sowas echt iritierend ist! Wenn man dan als LKW Fahrer kontroliert wird regen sich die Grün-weißen schon auf wenn nur ne Gelbe Seitenmakierungsleuchte defekt ist oder mal ne Umrissleuchte aber sollche Leute lässt man dann einfach fahren vielleicht auch weil die Polizisten zu wenig ahung haben. Dazu folgendes Bespiel:

Also ich fahre am Sonntag mit dem LKW 15t (Grünen nummernschild) auf der Autobahn plötzlich Polizeibulli -> Bitte Folgen also ich natürlich hinterher auf den Rastplatz Die erste frage natürlich Führerschein, Personalausweis und fahrzeugpapiere alles OK! Dann seine "Frage" Sie wissen ja das sie um diese Uhrzeit gar nicht fahren dürfen?!? Meine Antwort "Klar weiß ich das ich um diese Uhrzeit sehr wohl fahren darf, schauen sie sich doch bitte mal mein Nummernschild an ich glaube da ist eine grünliche schrift drauf!!! der freudliche grüne schaut nach -> hmmm dann kommen se mal mit in den Bulli und geben mir mal ihre tachoscheibe. hab ich ihm gegeben ers schaut mich an (die Tachoscheibe lag schon ca. 4 Monate im Gerät) naja wir in den Bulli rein (wenigstens wars schön warm da) aber nach einer stunde hab ich den freundlichen beamten doch gebeten mich weiterfahren zu lassen da er in seinen 7 Ordnern die er dürchgewühlt hat nix über selbstfahrende arbeitsmaschienen gefunden hat das diese Keinen Tachoscheibe benötigen und keinem Fahrverbot unterliegen. Er wollte mich dann fahren lassen wenn er mir ein Zahlschein gegeben hat -> wegen Fahrverbot missachtet und Tachoscheibe nicht geführt usw. dieses Verweigerte ich und gab dem Freundlichen meine Personalien und ne Visitenkarte der Firma und sagte ihm er solle doch dann ne Anzeige schreiben, und ich ließ mir natürlich seine personalien geben!! Aber es kam nix mehr davon. Also kennt der größte der Beamten sich noch nichtmal mit den ganzen Gesetzen und Verordnungen aus! Die Ganze prozedur hatmich ca. 1,5 Std. gekostett und der Kunde wo ich hin musste war sehr gut zufrieden als ich ihm diese Geschichte erzählt habe.

Hmm ich hoffe ich hab das alles so richtig formuliert und vielleicht interessiert es ja den einen oder anderen.!

MfG Daniel "der leider nur MB 1523 fährt :-(("

Themenstarteram 24. Februar 2005 um 19:22

Dazu schaue man in § 17 StVO: »Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein«.

 

Mann beachte: Sicht erheblich .

Naja, so Leute die mit ihren Neblis ihr Selbstwertgefühl aufpolieren müssen bemitleide ich eher. Wenn´s zu sehr blendet gibt´s Fernlicht, insbesondere bei Regen oder zu hoch eingestellten SW. Ansonsten nehm ich´s gelassen und hoffe dass mal mehr dagegen vorgegangen wird. Wär doch ne schöne Einnahmequelle.

@Daniel: Nette Story: Grünes Kennzeichen besagt nur die Befreiung von der KFZ-Steuer, nichts weiter. LKW 15t müssen Fahrtschreiber haben, sobald dieser vorhanden ist, muss er auch benutzt werden. Ausnahmen sind lediglich Fahrzeuge die nicht mehr als 40km/h fahren oder ausschließlich für land- und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden.

Sofern der Begriff selbstfahrende Arbeitsmaschine im Schein eingetragen ist entfällt das Sonntagsfahrverbot.

Gruß Meik

am 25. Februar 2005 um 8:05

Also ich fahre am Sonntag mit dem LKW 15t (Grünen nummernschild) auf der Autobahn plötzlich Polizeibulli -> Bitte Folgen also ich natürlich hinterher auf den Rastplatz Die erste frage natürlich Führerschein, Personalausweis und fahrzeugpapiere alles OK! Dann seine "Frage" Sie wissen ja das sie um diese Uhrzeit gar nicht fahren dürfen?!? Meine Antwort "Klar weiß ich das ich um diese Uhrzeit sehr wohl fahren darf, schauen sie sich doch bitte mal mein Nummernschild an ich glaube da ist eine grünliche schrift drauf!!! der freudliche grüne schaut nach -> hmmm dann kommen se mal mit in den Bulli und geben mir mal ihre tachoscheibe. hab ich ihm gegeben ers schaut mich an (die Tachoscheibe lag schon ca. 4 Monate im Gerät) naja wir in den Bulli rein (wenigstens wars schön warm da) aber nach einer stunde hab ich den freundlichen beamten doch gebeten mich weiterfahren zu lassen da er in seinen 7 Ordnern die er dürchgewühlt hat nix über selbstfahrende arbeitsmaschienen gefunden hat das diese Keinen Tachoscheibe benötigen und keinem Fahrverbot unterliegen. Er wollte mich dann fahren lassen wenn er mir ein Zahlschein gegeben hat -> wegen Fahrverbot missachtet und Tachoscheibe nicht geführt usw. dieses Verweigerte ich und gab dem Freundlichen meine Personalien und ne Visitenkarte der Firma und sagte ihm er solle doch dann ne Anzeige schreiben, und ich ließ mir natürlich seine personalien geben!! Aber es kam nix mehr davon. Also kennt der größte der Beamten sich noch nichtmal mit den ganzen Gesetzen und Verordnungen aus! Die Ganze prozedur hatmich ca. 1,5 Std. gekostett und der Kunde wo ich hin musste war sehr gut zufrieden als ich ihm diese Geschichte erzählt habe.

 

Also da sind wohl zwei aufeinandergetroffen die keine Ahnung haben. Grüne Nummernschilder bedeuten lediglich Steuerfrei oder Steuerbefreit, sonst gar nichts. Haben nichts mit dem Sonn.- und Feiertagsfahrverbot zu tun. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, egal welche (Betonpumpe etc. ist auch eine selbstfahrende Arbeitsmaschine) unterliegen sehr wohl dem Fahrverbot und der Pflicht eine Diagrammscheibe einzulegen. Diagrammscheibe einlegen entfällt nur wenn das Fahrzeug nicht gewerblich genutzt wird, oder ich der Besitzer bin und es für eine nicht gewerbliche Privatfahrt nutze. Das Fahrverbot kann ich nur mit einer Ausnahmegenehmigung umgehen oder wenn mein LKW eine Zugmaschine ist.

Sei froh das der Polizist zu faul war um weiter nachzuforschen!

Zitat:

Original geschrieben von agila100

Dazu schaue man in § 17 StVO: »Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein«.

 

 

 

Wenn die Werderfans,die mit den grünen Autos sich diese Freunde des Nebellichtes einmal zu Herzen nehmen würden,hätte Eichel auch keine Probleme mehr mit seinem Haushalt und die Steuern würden wieder sinken!!!!!

Zitat:

Original geschrieben von agila100

Dazu schaue man in § 17 StVO: »Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein«.

Diese Formulierung ist eindeutig und läßt keinen Raum für individuelle Interpretationen. Sollte eigentlich jeder Führerscheininhaber verstehen....

sind nebelscheinwerfer am tag nicht europaweit (ECE) als "tagesfahrlicht" zugelassen?

warum stoeren/blenden nebelscheinwerfer mehr ab tag als abblendlicht?????

gusch:

also in Norwegen (Skandinavien) darf man eindeutig mit nebelscheinwerfer am tag (als "tagesfahrlicht") fahren.

man darf diese nur nicht gemeinsam mit dem Ablendlicht betreibem (wenn es die witterung nicht ervorder, nebel,....). also entweder nur ablendlicht oder nur nebelscheinwerfer.

am 13. März 2005 um 12:25

Das ist so nun auch nicht ganz korrekt, bei dem schreiben was wir in der Firma haben vom Kraftfahrtbundesamt "glaube ich" oder Verkehrsminesterium (weiß net genau) steht es so drin das das Sonntagsfahrverbot entfällt und keine Diagrammscheibe mitgeführt werden muss. Mit der Steuerbefreiung oder so kenn ich mich net aus! Wir führen bei allen LKWs keine Diagrammscheibe mit und hatten sonnst bei kontrollen auch nie probleme nur bei der einen besagten kontrolle!!!

Auch das WIR bei uns in der firma auch KEINE Maut bezahlen mussen für unseren 15t LKW (bescheinigt von Tollcollekt *ich hoffe das ist richtiggeschrieben*)

MfG Daniel

Zitat:

Original geschrieben von Wickie2

sind nebelscheinwerfer am tag nicht europaweit (ECE) als "tagesfahrlicht" zugelassen?

Tagesfahrscheinwerfer werden zwar noch häufig mit Nebelscheinwerfern verwechselt, weil sie in etwa die gleiche Einbaulage haben, es handelt sich dabei aber keineswegs um "umgetaufte" Nebelscheinwerfer, sondern um eine eigenständige Scheinwerferart.

Deine Antwort
Ähnliche Themen