Nebelrückleuchte beidseitig
Habe heute nach einer 800 km Fahrt quer durch die Republik bei schüttendem Regen durch Zufall gesehen, dass die Nebelschlussleuchte nur auf der linken Seite strahlt. Ich kann mich irgendwie erinnern, dass bei einem unseren früheren Volvos (740) das auf beiden Seiten leuchtete.
Kann man so etwas auch bei einem V70 Bj. 2003 erreichen?
21 Antworten
Nein, da laut StVo nicht mehr zugelassen, dort heißt es eindeutig, daß die NSL nur fahrerseitig brennen darf.
Zitat:
Original geschrieben von danfried
Nein, da laut StVo nicht mehr zugelassen, dort heißt es eindeutig, daß die NSL nur fahrerseitig brennen darf.
und dafür ist dann auf der Beifahrerseite meistens die Rückfahrleuchte.
Aber "albu" hat recht.
Bei unserem alten 240er Kombi waren auch noch zwei Nebelschlussleuchten verbaut.
Da bestand aber dann für den Hinterherfahrenden die Gefahr des Verwechselns mit den Bremsleuchten.
Gruß
Marc
-der sich immer über "vergessene" Nebelschlussleuchten ärgert-
Mit einer kleinen Modifikation ginge es theoretisch schon. Beim S60 ist eine funktionierende Lampenfassung drin. Nur der Reflektor müsste bearbeitet werden, damit die Birne auch in die Leuchte passt. Ist also optional alles vorbereitet. Das ist aber wie schon gesagt outlaw.
Also ich hab auch nur eine Nebelschlussleuchte am XC90, hätte aber auch gern zwei.
Ist das in Deutschland wirklich verboten? In der Schweiz ist es ausdrücklich erlaubt, ausserdem fahren ja noch viele Autos mit zwei Nebelschlussleuchten rum, auch solche, die neuer als die 700er Volvos sind. Dürfen die denn die NSL nicht mehr anschalten? Oder wären die theoretisch garnicht mehr im Verkehr zugelassen, nur schon weil die technische Möglichkeit besteht, zwei Nebelschlussleuchten einzuschalten? Das kann ich mir nicht so recht vorstellen.
Zitat:
Original geschrieben von V70Soest
der sich immer über "vergessene" Nebelschlussleuchten ärgert-
Das ärgert mich auch immer, ausserdem blendet es. In diesem Fall versuche ich den Vordermann auf seine brennende NSL aufmerksam zu machen, funktioniert das nicht, "vergesse" ich dann eben, meine Scheinwerfer abzublenden. An der nächstmöglichen Stelle fährt der Vordermann raus und lässt mich vorbei; Problem gelöst, zumindest für mich.
Gruss
Christoph
Zitat:
Original geschrieben von Cubs
Ist das in Deutschland wirklich verboten?
Ich muß mich korrektieren: Ich habe eben noch einmal extra nachgesehen...: Also, es wird EMPFOHLEN, aber es dürfen auch zwei sein... *Asche auf mein Haupt*
So, ich hab auch mal nachgesehen. gehen wir den §53d der StVZO mal gemeinsam durch 😁 :
§53d Nebelschlußleuchten
Ist doch schon mal ein guter Anfang ?!
Zitat:
(1) Die Nebelschlußleuchte ist eine Leuchte, die rotes
Licht abstrahlt und das Fahrzeug bei dichtem Nebel von hinten besser erkennbar macht.
Endlich herrscht hier mal Klarheit !
Zitat:
(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.
Back to the fred !
Zitat:
(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm under der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muß der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlußleuchte angebracht, so muß sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.
Hat das mal einer beim XC90 nachgemessen ?
Aber egal, wenn es links passen tut, musses rechts auch passen - basta !
Zitat:
(4) Nebelschlußleuchten müssen so geschaltet sein, daß sie nur dann leuchten können, wenn die Scheinwerfer für Fernlicht, für Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer oder eine Kombination dieser Scheinwerfer eingeschaltet sind. Sind Nebelscheinwerfer vorhanden, so müssen die Nebelschlußleuchten unabhängig von diesen ausgeschaltet werden können. Sind die Nebelschlußleuchten eingeschaltet, darf die Betätigung des Schalters für Fernlicht oder Abblendlicht die Nebelschlußleuchten nicht ausschalten.
Wow - wieder was dazu gelernt. Das unterstützt die Automobil-Zulieferer-Industrie enorm.
Zitat:
(5) Eingeschaltete Nebelschlußleuchten müssen dem Fahrzeugführer durch eine Kontrolleuchte für gelbes Licht, die in seinem Blickfeld gut sichtbar angeordnet sein muß, angezeigt werden.
Genau das ist beim XC90 nicht der Fall - da findste noch nicht einmal den Schalter auf Anhieb. 😠
Zitat:
(6) In einem Zug brauchen nur die Nebelschlußleuchten am letzten Anhänger zu leuchten. Die Abschaltung der Nebelschlußleuchten am Zugfahrzeug oder am ersten Anhänger ist aber nur dann zulässig, wenn die jeweilige Ab- bzw. Wiedereinschaltung selbsttätig duch Aufstecken bzw. Abziehen des Steckers für die Anhängerbeleuchtung erfolgt.
Wer fährt den schon Zug ? Passen unsere Dickelche eigentlich da rein ? 😁
Gruß
Torsten
- nunmehr sicher, die den Strassenverkehr betreffenden Regeln nun besser zu verstehen um bei Gelegenheit die 2. nicht benötige Funzel für die Nebelschlussleuchte einbauen zu können
Zitat:
Original geschrieben von Elkman
... - da findste noch nicht einmal den Schalter auf Anhieb. ...
Ist dieser Schalter nicht gelb beleuchtet? Neben dem Schalter für Nebelleuchten (vorne)?
Vernebelte Grüße
Torsten - der XC-Fan (und hat im Kopf, dass das Lichtschalterfeld beim XC70 und XC90 gleich ist - ausser bei der US Variante, da ist ein Schalter für den Tankdeckel ;-)
Die Beleuchtung und die Position des Schalters selbst ist ja nicht so wichtig, da im Armaturenbrett selbst eine gut sichtbare gelbe Lampe mit Piktogramm angebracht ist.
Ich frag mich immer, wie selten die Leute, die mit "vergessener" NSL rumfahren, auf die Armaturen blicken. Fragen die sich nie, für was das gelbe Lämpchen ist, das sonst nie brennt?
Christoph
Zitat:
Original geschrieben von Cubs
...
Ich frag mich immer, wie selten die Leute, die mit "vergessener" NSL rumfahren, auf die Armaturen blicken. Fragen die sich nie, für was das gelbe Lämpchen ist, das sonst nie brennt?
Christoph
das sind die gleichen Leute, die auch mit nicht ganz geschlossener Tür aus der noch der halbe Mantel hängt durch den Regen fahren.
Und außerdem:
Es ist doch schon schwierig genug, den ganzen Rasern aus dem Weg zu gehen - wie soll da noch auf das eiegene Fahrzeug bzw. die eigene Geschwindigkeit oder auf sonstige Anzeigen des PKW geachtet werden?
😁
Gruß
Marc
Zitat:
Original geschrieben von V70Soest
-der sich immer über "vergessene" Nebelschlussleuchten ärgert-
und ich auch über unnötig eingeschaltete NSL.
Wie heute morgen auf der Autobahn. Kaum ein bißchen Nebel mit einer Sichtweite von ca. 500m(fünfhundert) und schon werden die --> Nebenschlußleuchten hinten und Nebelscheinwerfer vorn EINGESCHALTET 😠
So einer hat noch nie eine richtige Nebelsuppe, wie z.B. in der Poebene bei Mailand (ca. 20 m), erlebt. Da geht Dir der A.... auf Grundeis.
Aber ist doch schön, wenn man zeigen kann, was man so alles am Auto hat.
Martin
Zitat:
Original geschrieben von Tirol-Elch
und ich auch über unnötig eingeschaltete NSL.
..Martin
Mal abgesehen von der immer wiederkehrenden Diskussion um die zulässige Höchstgeschwindigkeit .....
Gruß
Torsten
Genau!
Jeder elektronischen Sicherheitsschnickschnack wird verbaut, deshalb hier ein Neuervorschlag:
Nebelschlußleuchte AN = automatische Höchstgeschwindigkeit 50 km/h
Nebelschlußleuchtengeschwindigkeitsregelung "clever" überbrückt = überhaupt nur noch max 50 km/h!
Und schon wär es wieder finster vor uns...
y46po,
der (jetzt noch ernster als oben) bezweifelt, daß man die NSL (und somit die Geschwindigkeit) per Nebelsensor steuern könnte.
@ All
Laut meines Dealer ist das möglich.
Den erstens liegt an beiden Seiten beim V70 die Spannung für die NSL an im Stecker.
Links brennt es und rechts ist es dunkel, obwohl bei beiden Seiten jeweils eine Doppelfaden Lampe verbaut ist.
Als muss irgendwo in der Rückleuchte eine Leiterbahn unterbrochen sein.
Den beim V70-I war das auch so, dort habe ich Sie ja auch aktiviert.
Wenn ich im Weihnachtsurlaub bin werde ich mal die rechte Rückleuchte ausbauen und mir mal die Leiterbahn ansehen.
Sonst bliebe ja noch die Möglichkeit eine Rückleuchte vom Rechtslenker zu besorgen.