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Navi verboten???

Themenstarteram 6. Mai 2007 um 17:35

Hallo!

Ich habe letzten was gehört, woran ich nicht so richtig gleuben kann... Und zwar hat mir jemand erzählt, dass Navigationsgeräte, die Standblitzer anzeigen, erboten sind... Stimmt es?? Ich kann es mir nicht vorstellen, habe gedacht, dass lediglich Warngeräte, die vor mobilen Blitzer warnen, verboten sind...

Gruß

r-a-s-i_ffm

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25 Antworten

- Intelinsider trifft den Nagel auf den Kopf!

Hab mal einen Bericht in einer Autozeitung gelesen wo genau das gleiche drinstand, und die Redakteure hatten vorher bei der Polizei u.s.w. recherchiert.

Also Besitz und mitführen des AUSGESCHALTETEN Gerätes ist nicht strafbar, man kann sich auch vor Fahrtantritt die Blitzer anzeigen lassen und einfach merken. Nur der Betrieb eines Navis mit einem POI-Radarwarner während der Fahrt ist verboten!

M.f.G. sacshe69

am 13. Juli 2007 um 21:10

sooo ein Blödsinn!!! Dann nennt mir doch bitte das Gesetz welches dieses verbietet. Aber nicht nur STVo sondern Paragraph, Absatz etc. Ihr werdet nichts finden, weil es nicht verboten ist. Und wenn ein Polizist euer Gerät vernichtet, dann ab zum Anwalt und auf Schadensersatz verklagen.

@Sachse69: Dann nenn mir mal bitte die Autozeitung. War doch bestimmt die AutoBild, oder? Wenn Autozeitschriften schon auf das Thema eingehen sollten sie nicht so nen Müll verbreiten.

Gruß Simon

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_23.php

absatz 1b.

wo kein kläger, da kein richter. man muss es dem polizist ja nicht erzählen dass das ding vor statinären blitzern warnt. und die warnung von unfallschwerpunkten is legal.

wegen 1 probiert es die bolizei den leuten mit lauter musik 10 euro abzuknöpfen (busgeldkatalog 701). wer schleu is versichert glaubhaft dass es zu keiner beeinträchtigung kam, was zu beweisen wäre.

 

OG carauTCohanZZ

am 14. Juli 2007 um 7:45

Zitat:

Original geschrieben von Löwen Fan

sooo ein Blödsinn!!! Dann nennt mir doch bitte das Gesetz welches dieses verbietet. Aber nicht nur STVo sondern Paragraph, Absatz etc. Ihr werdet nichts finden, weil es nicht verboten ist. Und wenn ein Polizist euer Gerät vernichtet, dann ab zum Anwalt und auf Schadensersatz verklagen.

@Sachse69: Dann nenn mir mal bitte die Autozeitung. War doch bestimmt die AutoBild, oder? Wenn Autozeitschriften schon auf das Thema eingehen sollten sie nicht so nen Müll verbreiten.

Gruß Simon

Lieber Löwen Fan,

nach Deinen bisherigen Postings zu urteilen bist Du noch ziemlich jung und naiv.

Irgendwo hattest Du mal sinngemäß geschrieben, dass Du schon in der Schule vera.... wirst, weil man Dir Deiner Meinung nach falsche Dinge beibringt.

Nur gibt es halt auch gültige Regeln und Gesetze, auch wenn sie Dir nicht in den Kram passen.

Dann deswegen direkt los zu zetern zeugt nicht unbedingt von Reife.

Hast Du einen Führerschein? Wenn ja, hast Du denn damals auch immer gefragt, bei jedem Verkehrzeichen, bei jeder Regelung und was weiß ich was wo das steht und welches Gesetz und welcher Paragraf? Hast Du das denn auch alles gelesen und vor allem auch kapiert?

Worauf sich die nächste Frage stellt: Wie lange hast Du für den Schein gebraucht?

Nebenbei bemerkt: In meiner Stammtischrunde sind Polizisten und auch ein Rechtsanwalt vertreten und weißt Du, womit sie uns regelmäßig zum Lachen bringen? Wenn sie Storys über solche Leute wie Dich erzählen.

Zitat:

Original geschrieben von Löwen Fan

sooo ein Blödsinn!!!

den du hier verbreitest...

Zitat:

Original geschrieben von Löwen Fan

Dann nennt mir doch bitte das Gesetz welches dieses verbietet

steht in der stvo

Zitat:

§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

und wird mit der nummer 109a im bußgeldkatalog sanktioniert....

Zitat:

Als Kfz-Führer ein technisches Gerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören 75 €; 3pkt

zur vernichtung:

Zitat:

Verwaltungsgerichtshof München 24 ZS 98/1588

Die Polizei kann Radarwarngeräte in Autos beschlagnahmen und diese vernichten, auch dann, wenn das Gerät nicht eingeschaltet war.

Ein Mitführen eines solches Gerätes kann nur dem Zwecke dienen, die zulässige Geschwindigkeit überschreiten zu wollen, ohne das mit Folgen zu rechnen sei. Dies ist eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Daher ist die Vernichtung des Gerätes rechtens, da mit einer späteren Herausgabe der ursprüngliche, unerwünschte Zustand wieder hergestellt werden kann.

und bevor du nun weiterhin hier "rumpöbelst", solltest DU dich erstmal richtig informieren...wie du vllt. merkst, kommt dein auftreten hier nciht allzugut an!

am 16. Juli 2007 um 7:11

Bevor ihr mich angreift solltet ihr doch mal bitte das Gesetz lesen, und verstehen!!! Es steht etwas von Geräten die vor Blitzern warnen oder diese stören geschrieben! Aber das TomTom warnt jedigilich vor Gefahrenstellen. Somit trifft das Gesetz nicht zu.

@eifelgeist

So nen Mist wie naiv kannste für dich geltend machen! Du bist wahrscheinlich ein "alter" Hase, der glaubt sich bestens auszukennen, und sich an die Vorschriften der Vergangenheit hält. Übringens habe ich den Führerschein, und habe sowohl die Theorie, als auch die Praxis im ersten Anlauf geschafft. Und auch in der Fahrschule habe ich auf falsche Dinge aufmerksam gemacht. Nur als Beispiel: Es wurde behauptet, dass auf einer dreispurigen Autobahn prinzipiell auf der mittlern Fahrbahn zu fahren sei. Laut STVo gilt in D aber das Rechtsfahrgebot.

Achso, du kannst mir auch noch gerne die Namen deiner bekannten Anwälte nennen, diese werde ich nämlich dann tunlichst meiden. Und das Polizisten mit unter ziemlich dumm sein können habe ich neulich erst festgestellt, als 3 Blaue nicht wussten was ne E-Nummer ist, und ich angeblich eine ABE mitzuführen hätte.

@MagirusDeutzUlm

Ich "pöbele" nicht rum, ich versuche nur Sachverhalte darzustellen. Zu diesem hier ist allerdings festzuhalten, dass ich mich nicht von gewissen Personen dumm anmachen lasse, nur weil sie älter sind. Wir leben nicht vor 30 Jahren, als vllt. noch die Regel galt, dass der Ältere immer Recht hat, und zudem glaubt, die "Jugend" würde sich niemals wagen, Kritik an dieser Person zu üben. Die Zeiten sind zum Glück vorbei!

Simon

am 16. Juli 2007 um 12:10

Ist er niedlich? :-))

am 16. Juli 2007 um 15:35

klar, du mich auch...

am 16. Juli 2007 um 16:50

Zitat:

Original geschrieben von Löwen Fan

klar, du mich auch...

Ach Mensch, jetzt bin ich ja fast ein wenig beleidigt. Es war für mich, nach Deinem bisherigen Auftreten, kaum anzunehmen, dass Du so schnell die Segel streichst.

Wie gerne hätte ich Dich darauf hingewiesen (mit Fingerzeig auf Deine Aussage bzgl. lesen und verstehen) das ich mitnichten von Anwälten, sondern von einem Anwalt geschrieben habe.

Als nächstes hast Du auf der einen Seite die Qualität Deiner Fahrschule in Frage gestellt, auf der anderen Seite bist Du stolz darauf Deinen FS im ersten Anlauf bekommen zu haben. Auch darauf..., aber siehe oben.

Deine jugendliche Unerfahrenheit bestätigst Du letztendlich mit Deiner Vermutung der Wahrscheinlichkeit, dass ich ein „alter Hase“ bin. Deine Naivität dagegen brauchte ich nicht zu vermuten, sondern habe sie, wie einige andere auch, erkannt. Aber keine Sorge, so etwas lernt man.

Und eine Bitte: Öffentliche, persönliche Beleidigungen wie es Deine besondere, aber nicht gerade von Qualität zur Diskussion zeugende Art ist, bitte unterlassen. Wozu gibt es PN?

Dazu müsste man allerdings die Regeln und Anleitung dieses Boards lesen UND verstehen.

Zum Abschluss eine Bitte an die Mods, bevor das hier ausartet: Eigentlich sind alle Fragen durch den Post von MagirusDeutzUlm beantwortet und deshalb wäre ein „closed“ angebracht.

Gruß...eifelgeist

am 16. Juli 2007 um 21:42

naja, was soll man dazu sagen...? es gibt menschen die habens einfach nötig... Und mit dem alten Hasn hatte ich soo unrecht garnicht, ich habe mir mal einige deiner posts angeschaut. Daher habe ich auch einen starken Verdacht, warum du deine Meinung so beharrlich vertritts. Es ist nämlich so, dass diese Software nur auf mobilen Navis vorinstalliert ist, von denen du ja aber scheinbar nichts hälts... du bist zumindest die ganze Zeit dagegen am Wettern. Festeinbauten wären viel besser usw. Außerdem solltest du mal schauen was du so schreibst, becvor du was über Beleidigungen sagst. Ich wüsste außerdem nicht wo ich dich beleidigt haben sollte, es sei denn du bist so sensibel und empfindest "alter Hase" als Beleidigung. Sollte dies so sein möchte ich mich bei dir entschuldigen... allerdings finde ich deine erbsenzählerei doch relativ nervend, du bist nicht zufällig Lehrer? ^^ Jedenfalls finde ich es doch etwas primitiv (sorry, aber is so) ständig auf das Alter anzuspielen.

Mich würde allerdings doch noch sehr interressiern, warum ich nicht stolz auf das Bestehen meines führerscheins sein sollte. Auch finde ich die Fahrschule keineswegs schlecht, schließlich macht jeder Fehler. Naja, mich kotzt dieses ständige hin und her jedenfalls richtig an, aus diesem Grund werde ich es hiermit bewenden lassen, und mir meinen teil denken. Ich werde nur noch fakten mit belegen hier gelegentlich einfügen.

Daher möchte ich bitten dieses Thema noch nicht zu schließen, da ich bereits bei der Zeitung eine Anfrage gestellt habe, ob sie mir freundlicherweise das Gerichtsurteil nochmals mailen könnten. Sollte dies der fall sein, wäre meiner Ansicht nach das Thema erledigt.

Simon

Ich denke, zu dem Thema ist nichts mehr zu sagen...

Und bevor hier noch irgendwas ausartet:

 

----- CLOSED -----

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