Nagelneuer ID.7 - von VW im Stich gelassen!! Wo kann ich mich wenden?

VW ID.7 ED

ich habe seit dem 10.01.2025 einen neuen ID.7 direkt bei VW über die Firma Tiemeyer geleast. Das Fahrzeug wurde mir am 15.01.2025 übergeben.

Seit dem 04.03.2025 befindet sich der ID.7 zur Reparatur bei der Autohaus Ernst + König GmbH in Teningen und Köndringen (bei Freiburg im Breisgau). Als Ersatzfahrzeug wurde mir ein VW T-Roc zur Verfügung gestellt. Dieser ist sicherlich geeignet für eine Einzelperson oder ein Paar ohne Kinder oder Haustier. Ich jedoch habe zwei Kinder und einen Hund. Der Hundekäfig nimmt entweder den gesamten Kofferraum oder die komplette zweite Sitzreihe ein.

Ursprünglich wurde mir mitgeteilt, dass die Reparatur etwa 3–4 Tage dauern würde. Für diesen Zeitraum hielt ich den T-Roc noch für ausreichend. Danach war die Rede von einer Woche, dann von weiteren Verzögerungen – inzwischen sind über acht Wochen vergangen. Als ich am 22.04. mit dem Kfz-Meister sprach, konnte er mir keinerlei Prognose geben, wann das Fahrzeug fertiggestellt wird.

Diese Situation hat mir bereits mehrere Probleme bereitet. In den Osterferien musste ich mehrmals fahren, um alles transportieren zu können. In den Pfingstferien fahre ich mit meinen Kindern und dem Hund nach Paris, Frankreich. In den Sommerferien bin ich drei Wochen lang im August mit dem Auto, zwei Kindern und dem Hund in Torrevieja, Spanien.

Das wird mit dem T-Roc nicht funktionieren – weder für die Fahrt nach Paris noch nach Torrevieja.

Meine Geduld ist nicht grenzenlos – und diese Grenze ist bald erreicht. Wenn ich mit dem Autohaus Ernst + König spreche, wird mir gesagt, ich müsse mich an den Kundenservice von Volkswagen wenden. Wenn ich den Kundenservice von Volkswagen kontaktiere, verweist man mich wiederum an das Autohaus. Ich werde wie ein Flummi zwischen den Parteien hin- und hergeworfen – und am Ende bleibe ich ohne klare Antwort zurück.

Ich fühle mich in dieser Situation alles andere als gut behandelt – im Gegenteil: Ich fühle mich schlichtweg im Stich gelassen.

Was kann ich tun? Ist ein Rechtsanwalt der einzige Weg?

Herzliche Grüße :-)

15 Antworten

Grundsätzlich würde ich mir erstmal die (Privat-)Leasing-Bedingungen genauer ansehen. Dort findet sich u.a. der Punkt "Ansprüche und Rechte bei Fahrzeugmängeln". Unter Nr. 1 ist geregelt in welchem "rechtlichen Verhältnis" Leasinggeber, Leasingnehmer und Händler zueinander stehen. Der Leasinggeber tritt hiernach sämtliche Ansprüche und Rechte an den Leasingnehmer ab. Hierzu zählt auch der Anspruch auf Mängelbeseitigung. Im Klartext heißt das für mich, dass der Leasingnehmer die Mängelbeseitigung ausschließlich gegenüber dem Händler geltend machen kann. Sollte dieser den Mangel nach dem ersten Versuch nicht beseitigen können, würde der Leasinggeber den Leasingnehmer nach Aufforderung bei der Durchsetzung seiner Ansprüche unterstützen. M. E. macht es also hier wenig Sinn sich direkt an Volkswagen (Leasinggeber) zu wenden, sondern sich vielmehr auf den zur Mängelbeseitigung beauftragten Händler zu konzentrieren. Konkret würde ich der Werkstatt zunächst schriftlich eine (angemessene) Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Nach Ablauf der Frist würde ich dann in der Tat auch einen Anwalt zur Durchsetzung meiner Ansprüche (z.B. Rücktritt) ggf. durch Klage einschalten. Auf keinen Fall würde ich die Zahlung von Leasingraten aussetzen oder kürzen. Auch dann nicht, wenn das Fahrzeug tatsächlich nicht genutzt werden kann. Das Recht der "Nichtzahlung" oder Kürzung von Leasingraten gibt zumindest der Privat-Leasing-Vertrag von WV m.E. nicht her.

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