Nachzahlung bei Schaden mit EVB-Nummer?

Hallo liebes Motor-Talk-Forum,

ich stehe vor einem vielleicht sehr großem Problem und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.

Also, ich habe vor ca. 3 Monaten ein Auto gekauft und mit der B-Nummer zugelassen. Die Versicherung hat mir jedoch nie eine Police oder ähnliches zukommen lassen und ich habe auch nichts unterschrieben, lediglich die B-Nummer habe ich bekommen(haben sich seitdem aber auch nicht mehr bei mir gemeldet).
Heute ist leider ein kleiner Unfall passiert(habe auf einer Schräge geparkt und wollte losfahren. Durch den geschmolzenen Schnee und die Kälte bin ich allerdings in ein Auto hinter mir gerutscht).

Meine Frage wäre wie das ganze jetzt Versicherungstechnisch geregelt ist, weil ich nach einem Blick auf mein Konto festgestellt habe, dass tatsächlich auch keine Beiträge abgebucht worden sind.

Vielen Dank für eure Antworten
Glatteis

42 Antworten

Wird dem Kunden mit der eVB Nummer auch eine Kaskodeckung bescheinigt, dann gilt die solange, bis sie der Versicherer mit einer Frist von 2 Wochen kündigt.

Das ist gesetzlich in VVG § 52 so geregelt.

Wer sich eine eVB mit Kaskodeckung mal anschaut, wird auch feststellen, dass dort kein Ablaufdatum für die Kaskodeckung genannt wird.

Der Kunde muss die Kasko bei Anforderung der eVB aber trotzdem explizit beantragen, sonst gibt's die eVB nur für Haftpflicht.....und wie Dein Vorredner schon schreibt, glaube ich auch nicht, dass der TE das gemacht hat. Vielleicht teilt er uns das ja noch mit.

Das versteht sich von selbst.
Wenn man keine mit der eVB beantragt hat, dann kann natürlich auch keine da sein.

Aber es geht darum, wann die erlöschen würde, falls sie mit der eVB bestätigt wurde.

Der TE ist so ein typischer Fall:

Ich mache meine Versicherungen selber. Ist ganz einfach. Da muss man sich nicht auskennen dafür. 😁

Auskennen muss er sich ja nicht zwingend, nur dran denken, das ja ein Beitrag zu zahlen ist,wenn man was gebucht hat.

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Sehe ich anders.
Gerade bei Versicherungen geht es oft um sehr viel Geld im Schadensfall.
Problem ist dabei immer nur, dass viele erst dann merken, dass sie was falsch gemacht haben, wenn es zu spät ist.

Siehe z.B. die ganzen Hochwasseropfer im Ahrtal, die zum Großteil ganz normal versicherbar gewesen wären.

Schuld sind sowieso immer die Anderen ...

boa, hätte.... könnte.... aber er hat ja..... Kasko, Briefe, Kündigung usw......man man man, "eine STARKE Behauptung ist immer noch besser als ein SCHWACHER Beweis ".....wenn Glatteis sich dazu äußern würde, dann braucht es auch keine Vermutung.....1. kaufe ich ein Auto, dann brauche ich für die Zulassung eine eVB Nummer Zitat:
"EVB-Nummer – das Wichtigste kurz erklärt

Die Abkürzung „EVB“ steht für elektronische Versicherungsbestätigung. Die EVB-Nummer besteht aus einer siebenstelligen Kombination aus Zahlen und Buchstaben und bescheinigt dem Versicherer, dass Sie für Ihr Kfz eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben."..... 2. dazu vergleicht man zuvor Angebote ( Online oder Makler ).....3. NACH Antragstellung gibt es erst die eVB für die Zulassung Zitat: " Deine eVB für die Kfz-Zulassung bekommst du nach der Antragstellung direkt Online "......so, egal ob Online Angebot oder Makler, zu Hause in den SPAM Ordner schauen bzw. der Makler druckt es ja aus...... so und 4. ist ein Schaden entstanden den "Glatteis1999" verursacht hat und diesen hat ER seiner Versicherung zu melden, damit der Schaden an dem ANDEREN Fahrzeug reguliert wird......und 5. jetzt wird die Versicherung merken, dass noch kein Beitrag bezahlt wurde, keine Police erstellt wurde, oder oder oder...... wer bitte redet den von KASKO ( das ist sein eigenes Problem ) wie SEIN Auto repariert wird, es sei er hat auch im ANGEBOT eine Vollkasko inkludiert..... Leute, es kann doch nicht so schwer sein, einen Unfallschaden zu regulieren, wenn man den "Dienstweg" einhält..... boa

Meine Güte… FroschCaddy… 🙂
Redest Du eigentlich im wirklichen Leben auch so wie Du schreibst?
Boah Ey, das wäre mit zu nervig, Mann o mann.

simpel und einfach erklärt.....aber auch das ist schon zu viel für viele Bürger, dafür brauchen die auch noch eine extra Erklärung.....aber das wäre bzw. wird zu politisch und weicht vom Thema ab

@Glatteis1999
Und was ist draus geworden?

Zitat:

@windelexpress schrieb am 2. Januar 2023 um 06:42:13 Uhr:


@Glatteis1999
Und was ist draus geworden?

Interessiert wohl nicht mehr, ist schon auf der Suche nach einem anderen Untersatz:
https://www.motor-talk.de/.../...ter-bis-10-000-euro-t7393729.html?...

Deshalb kam ich ja drauf hier mal zu fragen.
Wenn eh kein Feedback vom TE zu erwarten ist,kann man sich das antworten im anderen Thread ja auch sparen

Ohne weitere Beteiligung des TE ist die Diskussion hier sinnfrei. Sollte er noch etwas beitragen möchten, bitte kurze Info per PN, dann mache ich hier nochmal auf.

**closed**

Gruß
Zimpalazumpala, MT-Moderator

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