Nachzahlung bei Schaden mit EVB-Nummer?
Hallo liebes Motor-Talk-Forum,
ich stehe vor einem vielleicht sehr großem Problem und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.
Also, ich habe vor ca. 3 Monaten ein Auto gekauft und mit der B-Nummer zugelassen. Die Versicherung hat mir jedoch nie eine Police oder ähnliches zukommen lassen und ich habe auch nichts unterschrieben, lediglich die B-Nummer habe ich bekommen(haben sich seitdem aber auch nicht mehr bei mir gemeldet).
Heute ist leider ein kleiner Unfall passiert(habe auf einer Schräge geparkt und wollte losfahren. Durch den geschmolzenen Schnee und die Kälte bin ich allerdings in ein Auto hinter mir gerutscht).
Meine Frage wäre wie das ganze jetzt Versicherungstechnisch geregelt ist, weil ich nach einem Blick auf mein Konto festgestellt habe, dass tatsächlich auch keine Beiträge abgebucht worden sind.
Vielen Dank für eure Antworten
Glatteis
42 Antworten
Man kann heut zu Tage bei vielen Versicherungen auch gleich die Kasko mit in der EVB beantragen.
Macht ja auch Sinn, falls man den Antrag nicht schon vor der Anmeldung vom Auto gestellt hat.
Ansonsten ist die Versicherung hier auch selber Schuld.
Wenn die zu blöd sind, eine abgerufene EVB auf Wiedervorlage zu legen, ob der VN dann auch einen Antrag stellt, sind die selber Schuld, wenn der rumfährt, ohne eine Prämie zu bezahlen.
Wenn der TE eine EVB hat und auf die Zusendung einer Police wartet, hat er wahrscheinlich einen Antrag gestellt. Sicher wissen wir es aber nicht.
Ein vielleicht vorhandenes altes Auto kann eben genau dann mit der Verzögerung zu tun haben, wenn die Meldung über die Abmeldung nicht bei der Zulassungsstelle rausgegangen oder bei der annehmenden Versicherung verloren gegangen ist. Ob ein altes Auto existiert und dessen Abmeldung vielleicht in einem eventuellen Antrag versprochen wurde, wissen wir aber nicht. War ein möglicher Erklärungsversuch von mir, muss nicht unbedingt hier zutreffen.
Zitat:
@Nickel schrieb am 13. Dezember 2022 um 08:34:07 Uhr:
Ansonsten ist die Versicherung hier auch selber Schuld.
Wenn die zu blöd sind, eine abgerufene EVB auf Wiedervorlage zu legen, ob der VN dann auch einen Antrag stellt, sind die selber Schuld, wenn der rumfährt, ohne eine Prämie zu bezahlen.
Der Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung obliegt aber dem Fahrzeughalter und nicht der Versicherungsgesellschaft.
Er bedient sich dieser, Fehler der Versicherung hat der Halter zu verantworten.
Und wenn man sich nach 3 Monaten nicht wundert, dass noch kein Beitrag abgebucht/überwiesen wurde, na dann.
Ohne gültigen Versicherungsschutz hätte er das Auto gar nicht zulassen können.
Die vorläufige Deckung gilt solange, bis sie von der Versicherung widerrufen wird.
Fertig. Versicherungsschutz KH besteht.
Das bestätigt ganz einfach die eVB Nummer, die bei der Zulassungsstellen nach wie vor für dieses Auto hinterlegt ist.
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Nein! Also besteht Versicherungsschutz.
Eine vorläufige Deckung kann nicht einfach erlöschen.
Die muss der Versicherer erst mit einer Frist von 2 Wochen kündigen.
Versicherung anrufen, nachfragen ob Versicherungsschutz besteht.
Bei 3 Monate wäre normal schon mehrere Schreiben an den VN gesendet worden mit der Antragsanmahnung.
Kaskoschutz besteht bestimmt keiner mehr, da wäre jede vorläufige Deckung beendet.
Oft höre ich auch, ich habe kein der 5 Schreiben erhalten.
Eben, braucht bloß eine fehlerhafte Adresse vorliegen oder es besteht kein Interesse am Öffnen der Briefe oder Abfragen der E Mails .
Ich hatte früher mal in gewisser Weise beruflich auch ein bisschen mit solchen und ähnlichen Fällen zu tun gehabt. Wirklich erstaunlich daß manche Leute selbst Briefe von Versicherungen , Energieversorgern, Telekom etc. als „Werbemüll“ ansehen und direkt ins Altpapier wandern lassen.
Ich schweife ab…
Natürlich gehe ich fest davon aus, daß der TE da gewissenhafter ist und er nicht einfach Mails oder Briefe ignoriert hat.
Auch Kaskoschutz besteht solange in der vorläufigen Deckung, bis ihn der Versicherer mit einer Frist von 2 Wochen kündigt. VVG § 52 macht da keine Ausnahme.
Versicherungsschutz beim Auto erlischt nicht, ohne dass man es nicht merkt.
Man merkt es sehr schnell, wenn die Polizei vor der Tür steht, um das Kennzeichen zu entwerten.
Bei der vorläufigen Deckung hast du nur Kaskoschutz, wenn der vorher zugesagt würde, wenn keiner zugesagt würde, muss auch keiner gekündigt werden.
Beantragt hat den der VN ja scheinbar nicht, hat ja bisher keinen Antrag gestellt.
Hier würde nur eine Kulanzregelung greifen
Auf den ADAC-Seiten steht, dass die Dauer variabel ist und sogar deutlich länger als 3 Monate laufen kann...
Entweder ich hab es überlesen oder es wurde hier nie geschrieben, um welche Versicherung es sich handelt.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 14. Dezember 2022 um 09:53:05 Uhr:
Bei der vorläufigen Deckung hast du nur Kaskoschutz, wenn der vorher zugesagt würde, wenn keiner zugesagt würde, muss auch keiner gekündigt werden.
Beantragt hat den der VN ja scheinbar nicht, hat ja bisher keinen Antrag gestellt.
Hier würde nur eine Kulanzregelung greifen
Warum likest du eigentlich jeden deiner Beiträge selber?
Zitat:
@celica1992 schrieb am 14. Dezember 2022 um 09:53:05 Uhr:
Beantragt hat den der VN ja scheinbar nicht, hat ja bisher keinen Antrag gestellt.
Hier würde nur eine Kulanzregelung greifen
Kasko kann man bei den meisten Versicherungen auch bereits mit der eVB beantragen.
Dazu brauchts keinen Antrag.
Diese würde dann auch gelten, wenn sie der Versicherer nicht gekündigt hat.
Zitat:
@Nickel schrieb am 14. Dezember 2022 um 10:18:26 Uhr:
Zitat:
@celica1992 schrieb am 14. Dezember 2022 um 09:53:05 Uhr:
Beantragt hat den der VN ja scheinbar nicht, hat ja bisher keinen Antrag gestellt.
Hier würde nur eine Kulanzregelung greifenKasko kann man bei den meisten Versicherungen auch bereits mit der eVB beantragen.
Dazu brauchts keinen Antrag.
Diese würde dann auch gelten, wenn sie der Versicherer nicht gekündigt hat.
Mit der EvB besteht Haftpflicht Schutz, Kasko ist Absprache mit dem Versicherer. Kann mir nicht vorstellen, wenn sich der VN 3 Monate keinen Antrag stellt, dass dann Kaskoschutz besteht.