Nachweis Fahrten Ausland Finanzamt ?!
Hallo alle zusammen,
Ich habe vor Kurzem einen Brief vom FA bekommen, in dem ich aufgefordert wurde, mein Auto umzumelden. Das Problem ist folgendes: Ich fahre ab und zu ein Firmenwagen aus dem Firmenpool eines ausländischen Unternehmens. Das Auto kann ich frei nutzen, aber es hat ein ausländisches Kennzeichen. Soweit kein Problem. Nun musste das Auto zum Service und ich hatte es genau zu dem Zeitpunkt bei mir für 2 Monate, also habe ich das Auto hier zum Service gebracht. Wie sich das aber herausgestellt hat, war das aber nicht sehr schlau: der Händler bei dem der Service gemacht wurde, hat die Daten des Fahrzeuges aus dem Ausland gemeinsam mit meinen Daten aus dem Inland (Name, Anschrift etc.) ans FA weitergeleitet. Das FA will jetzt von mir eine Nachzahlung und quasi eine Strafe, weil ich das Auto ständig hier fahren würde und es noch nicht umgemeldet habe.
Wie kann ich denn nun am besten nachweisen, dass es nicht ständig bei mir war? Tankbelege hab ich genug, aber nur von hier aus dem Inland - und die bringen mir ja nichts. Ich brauche welche aus dem Ausland (wo das Auto zugelassen ist). Da aber die Kollegen dort den Sprit privat zahlen müssen, sammeln die auch keine Belege. Also was tun?
Wäre euch sehr Dankbar.
Lg
yambaaa
15 Antworten
Was ist daran schwer zu verstehen? Gerade der hier vorliegende Fall zeigt, warum es im Gesetz steht.
Wäre nicht der inländische Nutzer der Steuerschuldner sondern die im Ausland ansässige Firma, müsste der deutsche Fiskus seine Forderungen im Ausland geltend machen und das dürfte nicht immer ganz einfach sein. Durch die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft auf den ínländischen Nutzer wird die Steuererhebung für die Finanzbehörden wesentlich vereinfacht.
Gleiche Regelung wie im §13b UStG (RCV), Verlagerung der Steuerschuldnerschaft ins Inland.