nachträglich eingebaute Gasanlage teil der Gewährleistung?

Weiss einer von Euch, ob eine nachträglich eingebaute Gasanlage innerhalb der ersten 6 Monate Teil der Gewährleistung ist? Oder kann der Verkäufer sich hier rausreden?

Gekauft bei einem Händler---:-)

37 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Focus-CC



Zitat:

Original geschrieben von freexmedia



Allerdings...ob die Gasanlage in der Gewährleistung drin ist..hat nun ja keiner direkt mitgeteilt oder? 😎
Ich sags ja, du liest nicht, guckst dir nur die Smilis an .

Hast du den Wagen so gekauft ?

[ x ] ja

[ ] nein

Wenn du ja angekreuzt hast lautet die Antwort JA .

Anschreiben...(Einschreiben ist fertig..) muss ich nur nochmal korrektur lesen....

Du hast einen (komplett ausgestatteten) Wagen mit einer bestimmten Eigenschaft erworben. Ob innerhalb der Garantie oder der Gewährleistung die Gasanlage, der Motor, die Sitzheizung, das Getriebe oder das Schiebedach krepiert, das ist Banane.

Kompliziert wird es erst wenn sich im Fall einer Gasanlage Garantien überschneiden. Bspw. Werksgarantie mit gesetzlicher Gewährleistung und/oder eine Gebrauchtwagengarantie.

Dann gibt es schon mal ein fieses Ping-Pong ...

PS: Hast du eine GebrauchtwagenGarantie auf den Wagen bekommen ? Wenn [ ] ja ,mal anrufen - kost nix .
Ggf. ist die Regelung über die GG unkomplizierter und kann bei dir vor Ort bei einem Händler durchgeführt werden .
Da wird jedenfalls nicht lange gefackelt, wenn Hyundai sagt "neuer Kopf" dann kommt der drauf und gut . Selbstbehalt prüfen=Kilometerleistung.

Du erwähntest ja dass der Wagen 150km entfernt gekauft wurde ?!

Gebrauchtwagengarantie kostet bei denen extra....

Ich denke es wird hier noch richtig heikel...

Es scheint ja ein Gasanlagen Problem zu sein...

Der Händler sitzt in Neumünster...die Gasanlage wurde in Bremen eingebaut...sagen wir mal so 300km ;-) Da E-Gas anscheinend selten verbaut wird....und der Weg nach Bremen weit ist....

Denke ich mal er hat nur drei Möglichkeiten....

A: ich repariere den Wagen er zahlt.....
b: er gibt mir einen Teil der Kohle wieder
C. der nimmt den Wagen zurück...

Und als letztes...viel viel Ärger...das ist ja schon vorprogramiert....

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Mein Gott, wie erkenntnisresistent kann ein Mensch alleine eigentlich sein.

Wenn du den Wagen mit der Gasanlage gekauft hast, dann ist das egal ob in Turkmenistan, China oder Blödenhausen eingebaut worden ist. Problem des Händlers. Genau wie mit der Gebrauchtwagengarantie. Es ist egal ob du eine bei dem abgeschlossen hast. In den ersten sechs Monaten muss der Händler dir beweisen, dass der Mangel bei Fahrzeugübergabe auch versteckt nicht bestanden haben kann. Das kann er in der Regel nicht. Eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie wird dich erst nach Ablauf von sechs Monaten vor Kosten schützen, vorher schützt die nur den Händler. DU zeigst dem Händler einen Mangel an, das wars. _Er_ muss dafür sorgen, dass der beseitigt wird, du vergibst keine Aufträge und zahlst garantiert nichts.

Möglichkeit A vergiss diese GANZ schnell, denn wenn du einen Reparaturauftrag gibst musst DU zahlen. Am Ende verarscht der dich und zahlt doch nicht. Dann rennst du deinem Geld hinterher. Pass daher auf, dass es nicht am Telefon heisst "Bring den Wagen bei Werkstatt XYZ vorbei, ich kümmer mich später um die Rechnung". Wer den Auftrag erteilt, der zahlt. In der Regel der, der den Wagen abgibt. Wenn du den Wagen in einer lokalen Werkstatt repariert bekommst, so halte bei Übergabe schriftlich(!) fest, dass DU nicht der Auftraggeber der Reparatur/Diagnose bist.

Was die seltene Gasanlage angeht: Da könntest du theoretisch das Angebot eines lokalen Umrüsters einholen und dem Karren ein neues und gängiges Frontkit verpassen lassen. Billige ab 300€ plus Einbau, rechne in Summe mit 800-1000 Ocken. Übrigens ein tolles Beispiel, wie "wertsteigernd" ne Noname Anlage ist. Eine Prins/BRC/LandiRenzo oder andere gängige Fabrikate bekommst du an jeder Ecke.

Ich habe gerade bei einem unabhängigen Umrüster angerufen. Der meinte es wird wahrscheinlich Ventilspiel sein, was ein Verschleißteil ist und nicht in die Sachmängelgerwährleistung fällt und ich sehr wahrscheinlich die Kosten komplett alleine Tragen muss... :-(

Ferndiagnose, klasse. Glaskugel oder Telepathie?

Ventilspiel kann man einstellen. Wenns nicht mehr geht kann der Schaden nicht in einem halben Jahr entstanden sein. Gerade dann ist der Händler dran.

Zitat:

Original geschrieben von freexmedia


Ich habe gerade bei einem unabhängigen Umrüster angerufen. Der meinte es wird wahrscheinlich Ventilspiel sein, was ein Verschleißteil ist ....

Außerordentlich qualifizierten Aussage von einem "Fachmann"

Ventile sind also "Verschleißteile" 😕

Man könnte so in der Art assoziieren wenn du ab Kauf 40.000km gefahren wärest UND einen vom Hersteller vorgeschriebene Ventilspielkontrolle ausgelassen hättest. Ventile unterliegen einer Wartung(!) und die ist einzuhalten.

Bei Gasbetrieb ist eine Kontrolle des Ventilspiels öfter als normal durchzuführen. Der Fachbetrieb bei dem du gekauft hast muss das wissen und hätte entsprechende Vorkehrungen treffen müssen.

Wenn DU allerdings alle Wartungsvorschriften eingehalten hast bist du aus dem Schneider. Es sei denn im Kaufvertrag wurden DIR außerplanmäßige(!) Ventilspielkontrollen explizit vorgeschrieben,bzw. erwähnt .

Wie viele Kilometer bist du seit dem Kaufdatum des Wagens gefahren?

Es entzieht sich meiner (unserer?!) Kenntnis warum du den/einen Umrüster der Gasanlage kontaktierst. DER hat mit deinem jetzigen Problem nichts, aber auch gar nichts am Hut.

PS:

http://www.motor-talk.de/.../...r-motor-woran-merkt-mans-t2965112.html

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