Nachrüstung AHK für Fahrradträger - E-Satz unbedingt nötig?

Moin moin,

es wird langsam Sommer und ich könnte ein Fahrradträger für Lau bekommen. Leider hat mein Auto keine Anhängerkupplung, brauche ich im Normalfall auch gar nicht.

Nun habe ich mal geschaut, was es da vom Zubehörhandel so gibt, was es kostet und wie aufwendig ein Anbau einer AHK wäre. An sich ist alles gut überschaubar und ich werde den Anbau wohl durchführen. Allerdings kam mir die Frage auf, ob die ~100 € + Aufwand für den E-Satz (also Steckdose für den Anhänger) überhaupt notwendig sind. Also im rechtlichen Sinne. Ich werde mit 99,9 %iger Wahrscheinlichkeit nie ein Anhänger dran hängen, sondern eben nur den Fahrradträger - der E-Satz hätte für mich also funktional überhaupt kein Nutzen.

Weiß da jemand was von euch? Muss ein Auto zwangsweise eine "Anhängersteckdose" besitzen, wenn eine Anhängerkupplung verbaut ist (da ich ja theoretisch ein Anhänger dran machen könnte...)? Oder ist diese nur erforderlich, wenn ich tatsächlich ein Anhänger dran habe und fahre?

Viele Grüße

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Haben diese Fahrradträger nicht auch eine Lichtleiste für die man eine Anhängersteckdose benötigt?

siehe z.B. klick

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Habe vor Jahren auch mal eine nachgerüstet. War zwar eintragungsfrei, aller war die ABE m.W. nur gültig wenn der Fachgerechte Einbau von Werkstatt, TÜV etc. bestätigt wurde.
Keine Ahnung ob das immer noch so ist, aber ohne funktionierenden E-Satz wird keiner guten Gewissens solch eine Bescheinigung ausstellen - unabhängig davon ob Beleuchtung verdeckt wird oder nicht.

Außerdem ist eine AHK abnahme- und eintragungspflichtig, ohne funktionierende Steckdose nimmt das der TÜV nicht ab.

Die Aussage kann ich so nicht bestätigen.
Die letzen zwei Anhängerkupplungen die ich im Abstand von 8 (16) Jahren montiert habe, haben den TÜV nur einmal interessiert: Der TÜV - Mann wollte nur die Bescheinigung, das die Kupplung für dieses Fahrzeug zugelassen ist und fertig. Dann hat er noch seinen Prüfstecker eingesteckt und die E - Steckdose überprüft.
Und jedes Fahrzeug war in Abständen von zwei Jahren, 6 mal ohne Probleme beim TüV.

Und was die Frage der Steckdose betrifft: Eine Anhängerkupplung ohne Steckdose gibt beim TÜV garantiert Probleme. Warum? Mach dem TÜV Mann mal klar das du garantiert keinen Anhänger ziehe möchtest......
Und mach der Polizei, mit Anhänger .................am Fahrzeug aber ohne funktionierende Schlußlichter mal klar das du so durch den TÜV gekommen bist..................

MfG kheinz

Gegen Ende der 80-ger war noch TÜV-Abnahmne erfiorderlich, 2008 reichte die ABE und Einbauanleitung und wenn jetzt wieder eine TÜV-Abnahme erforderlicdh wäre, wäre es wieder geändert worden. Ich fahre seit 2008 mit ABE herum und die ist auf der Einbauanleitung gedruckt #ka

Zitat:

@gardiner schrieb am 28. Mai 2018 um 05:57:28 Uhr:


...
Ich kann mir z. B. vorstellen, dass die Kupplung benutzt wird, um ein anderes Fahrzeug abzuschleppen, welches über eine eigene Beleuchtung verfügt.
...

[IRONIE]...vollkommen plausibel für das 1 Mal in 100 Jahren, wo du ein liegengebliebenes Fahrzeug aus einer Notsituation von der Bahn schleppst. [/IRONIE] Dafür hat jedes Auto einen Abschlepphaken am Heck.

Und unerlaubtes Schleppen als Begründung für ne AHK ohne E-Satz würde ich ehrlich gesagt für reichlich ungeschickt halten.

PS: ... der Huni für den E-Satz wird doch wohl noch drin sein?

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Zitat:

@cementario2 schrieb am 28. Mai 2018 um 18:43:29 Uhr:


Gegen Ende der 80-ger war noch TÜV-Abnahmne erfiorderlich, 2008 reichte die ABE und Einbauanleitung und wenn jetzt wieder eine TÜV-Abnahme erforderlicdh wäre, wäre es wieder geändert worden. Ich fahre seit 2008 mit ABE herum und die ist auf der Einbauanleitung gedruckt #ka

MANN, es gab und gibt keine ABE für ne AHK, wie oft denn noch! Es gab mal ne ABG. Ersteres wäre eine allgemeine Betriebsanleitung, während zweites eine Allgemeine Bauartgenehmigung ist. Ist doch nicht so schwer, oder?

Und es ist ebenfalls nirgendwo vorgeschrieben, dass es beim Anbau einer AHK auch einen E-Satz geben muss. Dieses stand und steht weder in einer ABG noch in einer EG-Typgenehmigung noch in einer ECE-Genehmigung, warum auch. Ebenso benötigt ein Fahrradträger oder ein Lastenträger keinerlei Beleuchtung, wenn man ihn denn so spazieren fährt und dieser die serienmäßige Fahrzeugbeleuchtung weder verdeckt noch die Mindestwinkel der geometrischen Sichtbarkeit der Fahrzeugbeleuchtung einschränkt. Erst dann, wenn der Träger und/ oder die darauf befestigte Ladung das Kennzeichen abdeckt, so ist dieses am Träger zu wiederholen, ebenso wäre dann, und nur dann eine Beleuchtungsanlage am Träger und somit eine Anhängersteckdose am Fahrzeug notwendig.

Hier bei uns fährt ein Waidmann, auch Jäger genannt, der hat an seinem Geländewagen eine AHK und darauf einen Lastenträger (Wildtransportwanne) befestigt, der hat weder Belauchtung an dem Träger noch eine Steckdose am Fahrzeug, und alles ist gut so.

Wenn die dauernden Verfechter der notwendigen Steckdose dieses immer weiter so behaupten, nennt doch einfach mal die Rechtsquelle dafür. Ich habe das weder in der StVZO noch in der FZV gefunden.

https://www.profitechrevier.de/.../...pplung-Wildtraeger::695.html?...

Hab länger nicht mehr rein geschaut - es kamen ja noch etliche Antworten, vielen Dank dafür 🙂
Am besten fundiert klingt mir eigentlich die von gardiner (vielen Dank für die Mühe!). Allerdings werden die Meinungen vermutlich je nach HU-Gutachter ähnlich auseinander gehen wie hier und auf ewige Diskussionen und zitieren von Gesetzen bzw. Regeln habe ich auch wenig Lust. Wie bereits einige gesagt haben, der Hunni für nen E-Satz bringt mich auch nicht um und der Einbau ist nun auch nicht so aufwendig - bloß, wenn es unnötig (weil nie genutzt und rechtlich nicht notwendig) gewesen wäre, dann bin ich eher der Verfechter nicht unnötig Geld auszugeben und Aufwand zu betreiben.

Letztlich ist das alles aber auch völlig egal, denn wie bereits mittlerweile klar ist - der Fahrradträger hat eigene Lichter (hab nachgeschaut). Das hätte ich vorher checken können, kam mir aber leider einfach nicht in den Sinn - Sorry dafür. Aber vielleicht hat den einen oder anderen die Diskussion ja auch Spaß gemacht und war eventuell gar lehrreich. Daher nochmals Danke an alle, die sich beteiligt haben 🙂

Ich fand es auch lehrreich...

Zitat:

@tschak2 schrieb am 3. Juni 2018 um 21:44:11 Uhr:


der Hunni für nen E-Satz bringt mich auch nicht um und der Einbau ist nun auch nicht so aufwendig - bloß, wenn es unnötig (weil nie genutzt und rechtlich nicht notwendig) gewesen wäre, dann bin ich eher der Verfechter nicht unnötig Geld auszugeben und Aufwand zu betreiben.

Schon klar, aber beim späteren Verkauf des Wagens könnte sich das vlt rächen. ME wäre es ziemlich doof zu sagen: "Ja also ... hüstel ... ich habe da mal eine AHK angebaut ... hüstel hüstel ... aber ohne E-Satz bzw. Steckdose." 😉

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