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Nachforderung nach Garantiereparatur

Renault Modus I (P)
Themenstarteram 12. August 2009 um 11:32

Hab mal eine Frage an Euch, wie ich mich am besten verhalten sollte!

Beim Modus meiner Frau (jetzt fast 3 Jahre alt) war die Klimaanlage ohne Funktion. In der Werkstatt wurde ein Defekt am "Kondensator" festgestellt, durch den das Kältemittel verloren gegangen war. Laut Werkstatt würde die "Car-Garantie" (Gebrauchtwagengarantie) alles übernehmen, bis auf 10 % für die benötigten Teile. Wir mussten ungefähr 170 Euro selbst zahlen.

Jetzt, nach 3 Wochen ruft ein Mitarbeiter unseres Renault-Händlers an und sagt, dass die Car-Garantie die Abwicklung bemängelt hätte, und eine benötigte Leitung nicht übernehmen würde. Wir hätten jetzt noch 85 Euro nach zu zahlen. Ich habe nur verärgert mit "toll" geantwortet, und gleich aufgelegt.

Jetzt warte ich mal ab, ob die Rechnung kommt. Ob ich zahlen soll, oder mich auf meine bereits bezahlte Rechnnung berufen soll, und sagen soll: "Euer Problem", ich weiß es noch nicht.

Was meint Ihr?

11 Antworten

Wie lange habt ihr denn den Modus? Wenn es weniger als 6 Monate sind, darfst Du gerne auf die Gewährleistung des Händlers verweisen, der darf dann alles zahlen und Du musst nicht über die CarGarantie abwickeln.

Themenstarteram 12. August 2009 um 13:27

Danke für die Antwort. Aber wir haben den Modus schon länger als 6 Monate. In der Rechnung von damals steht übrigens nichts drin, dass es sich um eine vorläufige Rechnung handelt, und noch Nachforderungen möglich sind.

In den CarGarantie Bedingungen ist meist ein Passus drin, dass Schläuche, Dichtungen und (Rohr-)Leitungen nur übernommen werden, wenn "sie im ursächlichen Zusammenhang mit einem entschädigungspflichtigem Schaden an einem der genannten Teile (hier der Kondensator) ihre Funktionsfähigkeit verlieren."

Anders ausgedrückt, wenn die Leitung an sich OK war ist, aber beim Tausch des defekten Kondensators mitgetauscht werden muss, weil's halt technisch nicht anders geht, zahlt die CG nix.

Das hätte der Händler zuvor wissen müssen...

Themenstarteram 12. August 2009 um 19:17

Zitat:

Original geschrieben von sg1983

Anders ausgedrückt, wenn die Leitung an sich OK war ist, aber beim Tausch des defekten Kondensators mitgetauscht werden muss, weil's halt technisch nicht anders geht, zahlt die CG nix.

Das hätte der Händler zuvor wissen müssen...

Das ist ja für mich auch das Entscheidende. Hätten wir sofort eine um 85 € höhere Rechnung erhalten, hätten wir ja anstandslos bezahlt. Noch mehr sauer als tatsächlich, wären wir auch nicht gewesen.

Aber dass der Händler jetzt, 3 Wochen später plötzlich eine "Nachforderung" stellt, ist ja wohl ein Unding.

Ich habe mir überlegt, ihm schriftlich mitzuteilen, dass ich wegen dieser zusätzlichen, und vorher nicht erwähnten Kosten, "rückwirkend doch auf die Reparatur verzichte, und er bei mir vorbeikommen soll, und sich seine Leitung wieder ausbauen und mitnehmen darf".

Und dann haste wieder ein Auto ohne funktionierende Klimaanlage, toll :rolleyes:

Schon mal drüber nachgedacht das der Händler vielleicht versucht hat die Leitung mit abzurechnen, jetzt wo das Teil abgelehnt wurde muss er es halt berechnen was soll er tun, es dir schenken ??

Themenstarteram 12. August 2009 um 20:41

Zitat:

Original geschrieben von Eue

Und dann haste wieder ein Auto ohne funktionierende Klimaanlage, toll :rolleyes:

Schon mal drüber nachgedacht das der Händler vielleicht versucht hat die Leitung mit abzurechnen, jetzt wo das Teil abgelehnt wurde muss er es halt berechnen was soll er tun, es dir schenken ??

Zunächst mal würde der Händler da nie drauf eingehen, glaubst Du das denn etwa im Ernst? Damit deute ich doch nur an, dass es nicht geht, im Nachhinein eine Sache zu berechnen, die zunächst gar nicht angeboten und erklärt wurde. Ich habe ja mein Auto, und eine bezahlte Rechnung. Weiter gibt es gar keinen Auftrag, der Händler kann doch gar nicht nachweisen, dass er die Leitung überhaupt eingebaut hat, er hat das Auto ja nach bezahlter Rechnung längst übergeben. Ich gehe eigentlich davon aus, dass rechtlich alles eindeutig ist.

Hier noch mal die Fakten:

Auftrag am 03.07.09, Teile wurden bestellt.

Auto wurde nach Reparatur am 22.07.09 abgeholt, die Rechnung wurde bezahlt.

Am 11.08 erhalten wir zunächst einen Anruf, dass noch einmal 85 € fällig sind. Ich lege den Hörer zornig auf.

Am 12.08. kommt die schriftliche "Nachforderung".

Dabei ist die betreffende Leitung in der Rechnung vom 22.07 bereits aufgeführt, mit dem Vermerk "gratis". Und genau dieses Teil sollen wir jetzt doch bezahlen, obwohl auch nur von der vagen Möglichkeit dass es so laufen könnte, gar keine Rede war.

Ich hätte ja damals auch die Möglichkeit gehabt, zu sagen: "Wenn das so teuer wird, dann lass ich die Reparatur sein." Ich dachte eigentlich, dass so eine Praxis nicht zulässig ist. Mal davon abgesehen, dass ein etablierter Händler so etwas doch gar nicht nötig hätte, und für seinen eigenen Fehler gefälligst selbst gradestehen sollte. Mich hat er als Kunde natürlich jetzt verloren.

 

Jetzt mach doch mal nicht so einen Wind und fahr mal zu deinem Händler und rede mit dem, vielleicht lässt sich das ja irgend wie auf eine vernünftige Weise klären. Echt, manchmal frage ich mich, wo wir hier sind, immer dieses Händlerbashing. Und Autohändler sind alles schlimme Menschen, eigentlich sind es keine, und die wollen die Leute nur abziehen, brutal.

Themenstarteram 13. August 2009 um 9:30

Zitat:

Original geschrieben von VelSatis23

Jetzt mach doch mal nicht so einen Wind und fahr mal zu deinem Händler und rede mit dem, vielleicht lässt sich das ja irgend wie auf eine vernünftige Weise klären. Echt, manchmal frage ich mich, wo wir hier sind, immer dieses Händlerbashing. Und Autohändler sind alles schlimme Menschen, eigentlich sind es keine, und die wollen die Leute nur abziehen, brutal.

Ich bin ja nicht dafür verantwortlich, wenn hier "immer dieses Händlerbashing" stattfindet. Ich schildere nur meinen Fall.

Und die Fakten sind nun mal so, wie sie sind, was heißt hier "Wind machen".

Also kann ein Händler Deiner Meinung nach durchaus mal einen Fehler machen, ist ja nicht weiter schlimm, der Kunde muss am Ende ja doch zahlen, insofern entsteht ihm ja kein Schaden.

Nein, eine Rechnung wurde nicht "unter Vorbehalt" gestellt. Der Geschäftsvorgang war abgeschlossen. Der Schaden für den Händler ist ja trotzdem da, ich werde bei ihm ja kein Auto mehr kaufen. Und das wegen 85 €, die ihm sicher nicht weh tun, die er wohl trotzdem nicht kriegt, ich habe ja schriftlich Wiederspruch eingelegt.

Rechtlich gesehen entsteht Dir aber auch kein Schaden durch den Fehler des Händlers, schließlich hast Du eine Leistung erhalten, die auch das Geld wert ist, dass der Händler von Dir verlangt. Wenn Du mit dem Händler ganz normal redest, lässt sich bestimmt eine Lösung finden, zu euer beiden Zufriedenheit. Einfach nur auf stur setzen, kannst Du später immer noch.

Themenstarteram 13. August 2009 um 13:39

Zitat:

Original geschrieben von VelSatis23

Rechtlich gesehen entsteht Dir aber auch kein Schaden durch den Fehler des Händlers, schließlich hast Du eine Leistung erhalten, die auch das Geld wert ist, dass der Händler von Dir verlangt.

Auch das ist so nicht ganz richtig! Ich hatte ein Angebot vom Händler erhalten, für eine Reparatur, die von der Car Garantie gedeckt würde, nach seiner Aussage. Er nannte mir durch den Meister einen voraussichtlichen Preis, der sich dann auch in der Rechnung bestätigte, und den ich bezahlte.

Ich hätte ja auf die Reparatur verzichten können (rein hypothetisch), weil es mir zu teuer gewesen wäre. Es kann einfach nicht sein, dass nach Abschluss des Geschäftest irgendwann eine Nachforderung kommt, weil sich der Händler geirrt hatte.

Die 85 Euro sind ja eigentlich kein Betrag, um den man kämpfen muss, deshalb verstehe ich den Händler auch nicht, dass er seinen Fehler nicht für sich behält. Vor allem setzt sich dieser Betrag zur Hälfte noch aus Lohnkosten zusammen, d.h. das sind keine Ausgaben, auf denen der Händler sitzen geblieben ist, da steckt noch ein großer Teil Geschäftsgewinn drinnen.

Ich wundere mich wirklich, in jeder anderen Branche wäre so ein Geschäftsgebahren undenkbar, aber in der Autobranche gelten anscheinend andere Gesetze!

Themenstarteram 17. August 2009 um 21:17

Nach meiner Beschwerde-Email kam heute der Anruf vom Händler. Ein Angestellter teilt mir mit, dass die Car-Garantie auf Druck des Händlers jetzt doch den Restbetrag übernommen hätte, die Rechnung hätte sich damit für mich erledigt.

Kann man davon halten, was man will, ich werde in dieses Autohaus jedenfalls freiwillig keinen Fuß mehr setzen. Die Garantie für den Modus läuft noch ein knappes Jahr, ich hoffe mal, wir brauchen sie nicht mehr!

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