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Nach Wild VU, Werkstatt lässt mich nicht an mein Auto (Meriva A 2004)

Themenstarteram 6. Februar 2020 um 11:38

Hallo, ich hatte am letzten Sa. einen Wild VU und habe das Auto dann noch zu meiner Werkstatt fahren können, nachdem die Polizei das Geschehen aufgenommen hatte und den Förster verständigt hatte.

Ich bin bei der HUK24 versichert und ein Gutachter ist auch schon da gewesen, aber es gibt noch keine "Zahlen".

Ich wollte meine persönlichen Sachen aus dem Fahrzeug holen und den Wagen auch abmelden.

Nur bekommen ich weder den Schlüssel, noch den FZ Schein (Teil I).Den Brief oder Teil II habe ich ja , weil mein Eigentum.Man wolle die Zahlen erst abwarten, aber es steht schon fest, das es ein Wirtschaftlicher Totalschaden ist. (Meriva A Bj. 2004)

Eine Sache, eine Wocher vorher habe ich dort neue Winterreifen bekommen (4X) und neue Spurstangenköpfe und eine Rechnung habe ich (per Post) noch nicht erhalten.

Warum zögert die Werkstatt ?

Gruß Golf Rolf

Beste Antwort im Thema

Vielleicht einfach mal zu regulären Öffnungszeiten dort aufschlagen und noch einmal bei einer Führungskraft Dein Anliegen artikulieren...!

Dafür braucht man weder die Polizei, noch einen Anwalt!

Gruss

forsyth1

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. Februar 2020 um 12:04:11 Uhr:

Stell mal deine Versicherungsnummer, Schadennummer, Kennnzeichen, deine Personalien, deine Profildaten vom Versicherungsportal, die Daten der von der Versicherung beauftragten Gutachterfirma und die von deiner Autowerkstatt nebst der offenen Rechnungen (soweit vorhanden, sonst die Auftragsscheine) rein. Dann können hier alle für dich das Notwendige erledigen ... :rolleyes:

Personalien, komplettes Kennzeichen, Rechnungen usw hier öffentlich reinstellen?

Ist das dein Ernst?

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. Februar 2020 um 12:15:46 Uhr:

Zitat:

@Mariolix schrieb am 8. Februar 2020 um 12:09:14 Uhr:

Hallo @berlin-paul

Ich sehe in der Ursprungsfrage des TE primär keinen Fehler .

Diese Thematik ist num mal sehr umfangreich und für jemanden der sich hier auch nicht auskennt ein undurchdringbarer Dschungel .

Enttäuschend ist hier doch eigentlich mehr welche Kommentare teilweise dazu losgelassen werden :confused:

Mfg Mario

Ohne richtige und vollständige Angaben kann man das nunmal nicht für ihn erledigen ...

...das ist absolut richtig aber wenn ich dann was von Rechtsanwalt u.ä. lese ohne das überhaupt alle Fakten bekannt sind geht mir einfach der Hut hoch :rolleyes:

Mein Kommentar bezog sich auch nicht auf einen bestimmten User - die angesprochen werden schon wissen das sie gemeint waren .

Mfg Mario

 

Das "Problem der Nichtherausgabe" war doch einfach, dass der TE Punkt Feierabend aufschlug und die Werkstatt sagte "Neee, heute nicht mehr". Dieses kleine, feine Detail kam dann irgendwann mal so im dritten Nebensatz x Beiträge später. Objektiv gesehen hat die Werke sich durchgehend korrekt, kundenfreundlich und zuvorkommend gezeigt. Der Einzige, der hier fragwürdige Ideen hat, ist der TE selber. Die noch offene Rechnung steht der Werkstatt ohne Wenn und Aber und ohne jegliche Beziehung zu Restwert oder Zahlungsmodalitäten seitens der Versicherung zu. Da helfen auch keine Anwälte oder Einschreiben mit Zustellung per Gerichtsvollzieher, Polizei und Klage auf Herausgabe oder was da noch an schlauen Tipps kam nixkommagarnix.

damit könnte man eigentlich direkt hier zumachen.

Themenstarteram 8. Februar 2020 um 12:04

So, grade eben war der Postmann da, es gab:

1. Die Rechnung der Werkstatt für die Reifen etc.

2. Das Gutachten und das Angebot eines RW Bieters.

zu 1. :Die Rechnung ist da und die Werkstatt forder 635 Euro für 4x Winterreifen + Spurstangen köpfe.

zu 2. :Ein Brief von der HUK24 traf auch ein mit DEKRA Gutachten und Bietangebot.

Wiederbeschaffungswert:1900 Euro

Restwert 425 Euro macht minus der Selbstbeteiligung 1325 Euro.

Ein Angebot eines Restbieters liegt genau bei 425 Euro.

Alles inkl. MwSt.

Nur steht dort :"Vor Verwertung des Fz. ist gem. AKB die Weisung des Versicherers einzuholen".

Da rufe ich noch mal die Hotline der HUK an.

Gruß Golf Rolf.

Zitat:

@audijazzer schrieb am 8. Februar 2020 um 13:02:08 Uhr:

damit könnte man eigentlich direkt hier zumachen.

...warte mal ab , da ist bestimmt noch Futter für ein paar weitere Seiten .

Für mich ist an diesem Punkt wirklich alles gesagt und erklärt und ich bin hier nun raus ;)

Mfg Mario

"habe dort einige Amateurfunk Antennen im Fond liegen und ein Entstörfilter ist im BF Fussraum (abnehmbar) installiert.Das Equipment hat ja einen Wert von fast 500 Euro und das will ich behalten."

Wenn man bereits vor Ort war und Zugang zum Fz. hatte, warum nimmt man die o.g. Sachen nicht gleich mit und muss noch mal hin? Es besteht die Gefahr dass der Unfallwagenkäufer vor Dir da ist um das Fz. abzuholen wenn der das OK der Versicherung hat.

am 8. Februar 2020 um 12:49

Zitat:

@astra33 schrieb am 8. Februar 2020 um 13:12:35 Uhr:

...Es besteht die Gefahr dass der Unfallwagenkäufer vor Dir da ist um das Fz. abzuholen wenn der das OK der Versicherung hat.

...ohne Zustimmung des Fahrzeugeigentümers? Also spätestens an dem Punkt würde ich auch zu Rechtsanwalt, Zivilklage & Strafanzeige greifen.

Ein Gutachter kann zwar Angebote über eine Restwertbörse einholen, aber ob, an wen und wann das Fahrzeug verkauft wird, das ist noch immer Sache des Eigentümers.

Themenstarteram 8. Februar 2020 um 14:53

Ich werde hier keine Daten wie VSnr oder Schadennummer, Kennzeichen o.ä. Einstellen:---> Datenschutz !

Ich habe 3 Angebote bekommen und werde das beste mal annehmen, gilt bis 27.02.

Erst werde ich die Sachen raus holen.Im Restwerte Angebot (WOM) sind ein paar Bilder von aussen und das Armaturen-Cockpit zu sehen.Der Kofferraum und der Font sind nicht auf den Bildern zu sehen, auch wurden die Funk Gegenstände nicht aufgeführt.

Bei WOM kommen ich nicht rein, da man sich registrieren muss und die Kohle wollen dafür.

Ich warte bis die Kohle von der Versicherung auf dem Konto ist und dann werde ich die Rechnung bei der Werkstatt bezahlen.Die 425 Euro von dem Restebieter kommen dann auch noch dazu und werden erst mal auf einem Sparkonto geparkt.(Hoffentlich ohne Minuszinsen).

Gruß Golf Rolf

Zitat:

@GolfRolf schrieb am 8. Februar 2020 um 15:53:35 Uhr:

Ich warte bis die Kohle von der Versicherung auf dem Konto ist und dann werde ich die Rechnung bei der Werkstatt bezahlen.

dir ist schon klar, dass niemand, weder du noch sonstwer, in der Zeit das Auto vom Hof holen darf.

Da wird sich die Werke auf die Hinterbeine stellen.

Und wenn sich das noch wochenlang hinzieht (soll ja vorkommen), können die sogar Standgebühren verlangen.

Nimmst denen ja schließlich Platz weg.

lass ihn doch, er weiss es doch besser

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