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Nach Wild VU Auto abgemeldet,Prämie zurück ?

Themenstarteram 8. Februar 2020 um 14:58

Hallo ,ich hatte einen Wild VU und vie HUK24 bezahlte den Wiederbeschaffungswert.

Da ich das FZ abgemeldet habe, bekomme ich einen Teil der VS Prämie zurück bzw. wenn ich dort ein neues Auto versichere, wird es dann verrechnet oder bekomme ich nix wieder bzw. muss die volle Prämie fürs neue FZ zahlen ?

Gruß Golf Rolf

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23 Antworten

Zitat:

@e-donki schrieb am 9. Februar 2020 um 00:44:50 Uhr:

"Du bist kein Mitglied, Du bist Versicherungsnehmer oder Teil der Versicherungsgemeinschaft des Konzerns."

Richtig,- und besten Dank dem Nicht-Klugscheisser!

ich mach doch nur Spaß... wirf mal einen Blick in die Signatur :)

Ja, DER mit dem Mietglied ist gut!!

Nun kurz zu DER Doppel-Frage:

 

Bsp. 1

Ich zahle im Janur den Jahresbeitrag und melde im Februar ab. Dann bekomme ich ich für 18 Monate Ruheversicherung und anteilig Dann bekomme ich nichts erstattet und hätte bis August des Folgejahres die Ruheversicherung?

Bsp 2

Jahrebeitrag wieder Januar. Ich melde im Dez. ab. Dann müsse ich ja noch eine Resterstattung bekommen.

 

Vulgär populär erklärt:

Jeder Versicherer will nur unser bestes: unser Geld - logisch ;-)

Die Versicherung wandelt sich mit Stilllegung in eine Ruheversicherung um.

Da diese (in den ersten 18 Monaten) beitragsfrei frei ist, finanziert der Versicherer die Beiträge dazu aus den derzeit immensen Zinsgewinnen des „unverbrauchten Beitrages“ - so die Theorie.

Nach dem Tag der Stilllegung steht dem Versicherungsnehmer also ein sogenannter „unverbrauchter“ Beitrag, der aus o.a. Gründen (noch) nicht ausgezahlt wird

Wenn es das Fahrzeug für den Versicherungsnehmer nicht mehr gibt (Wagniswegfall), dann kann/darf/sollte der Versicherer den „unverbrauchten“ Beitrag auszahlen.

Wie erfährt der Versicherer vom Fz-Wegfall??

Da weiß ich nicht was die Zulassungsstellen melden und wann das die Mitarbeiter des Versicherers zu mitbekommen.

Ein sicherer Weg ist da die direkte Ansprache (Mitteilung) und nicht der Gedanke „das sehen die doch eh alles“ .....

Und was sehen wir da?

Auch ich kann klug ....... es sagen ... ;-)

Zitat:

@NDLimit schrieb am 9. Februar 2020 um 00:34:21 Uhr:

 

 

Bsp. 1

Ich zahle im Janur den Jahresbeitrag und melde im Februar ab. Dann bekomme ich ich für 18 Monate Ruheversicherung und anteilig Dann bekomme ich nichts erstattet und hätte bis August des Folgejahres die Ruheversicherung?

Bsp 2

Jahrebeitrag wieder Januar. Ich melde im Dez. ab. Dann müsse ich ja noch eine Resterstattung bekommen.

Es wird in beiden Fällen Taggenau abgerechtnet und der zu viel gezahlte Beitrag zurückerstattet.

Manche Versicherer halten den Betrag erstmal zurück, weil sie davon ausgehen, daß es ein Folgevertrag gibt.

Wenn der Versicherte aber bekannt gibt daß es keinen Folgevertrag gibt, wird erstattet.

Die Ruheversicherung greift auch in beiden Beispielen.

In Beispiel 1 kann es aber passieren, daß die Versicherung einen Kurzzeittarif anwendet, der teurer als der normale ist.

@Siggi1803 Würdest Du bitte auf die Zitation achten. Das habe ich nicht geschrieben. Danke Dir.

Zitat:

@Boppero schrieb am 8. Februar 2020 um 23:29:54 Uhr:

Zitat:

Nicht bei der HUK24, die behält und rechnet nach Wiederzulassung an

Also beim Motorrad bekam ich nach Stilllegung anteilig meinen Beitrag zurück bei der HUK24

Ich hab auch nach Abmeldung mein Geld anteilig wieder bekommen

Zitat:

@NDLimit schrieb am 9. Februar 2020 um 00:34:21 Uhr:

 

Dazu hätte ich eine Frage.

Bsp. 1

Ich zahle im Janur den Jahresbeitrag und melde im Februar ab. Dann bekomme ich ich für 18 Monate Ruheversicherung und anteilig Dann bekomme ich nichts erstattet und hätte bis August des Folgejahres die Ruheversicherung?

Bsp 2

Jahrebeitrag wieder Januar. Ich melde im Dez. ab. Dann müsse ich ja noch eine Resterstattung bekommen.

Oder?

Also vielleicht nochmal ein Hinweis bevor man das hier in den falschen Hals bekommt:

Vor einigen Jahren habe ich bekommen, dass es noch ein, zwei Versicherer gibt, die den Vertrag bei Abmeldung (= nicht Halterwechsel, nicht Verschrottung) tatsächlich noch ruhend stellen.

Ich hielt das bis von einigen Tagen noch für absolut unüblich bis der Hinweis kam, das es die HUK wohl tatsächlich noch macht, was auch bei 24 wohl tatsächlich so ist. Bei der HUK selbst habe ich, auf die schnelle, online nichts gefunden. (https://www.huk24.de/selfservice.do?show=1&docid=235&rating=true).

Der Normalfall wird die Abrechnung des Vertrages sein. Zumindest meiner Kenntnis nach. Ich gucke ja tatsächlich auch nicht jeden Tag die Markttrends. Dennoch sind diese nicht anders als die üblichen Modetrends, die halt auch mal wieder kommen, so wie eben die Mode aus den 90iger Jahren ein Vertrag ruhend zu stellen. :rolleyes:

Zu Deiner Frage:

Du bekommst in beiden Fällen anteilig ab Abmeldung die unverbrauchte Prämie zurück.

Die Ruheversicherung verzögert die Rückzahlung nur. Man kann diese natürlich, wie den ganz normalen Vertrag auch, zur Hauptfälligkeit kündigen.

Natürlich hängt es auch von der Zahlweise und den Fälligkeiten ab. Für Huk24 Kunden wäre mein Rat die Zahlweise vor Abmeldung auf monatlich zu ändern :D.

Aber mal ausgehend von jährlicher Zahlweise und das die Vertragslaufzeit immer nach Kalenderjahr (01.01. - 31.12) geht, hier die Auflösung Deiner Beispiele:

Beispiel I:

Beginn 01.01.2018

Abmeldung 15.02.2018

Ende Ruheversicherung 15.08.2019

Erstattung vom 15.02.-31.12.2018 am 15.08.2019

Beispiel II:

Beginn 01.01.2018

Abmeldung 15.12.2018

Ende RuheVersicherung 15.06.2020

Erstattung vom 15.12.-31.12.2018 am 15.06.2020

Zitat:

@SCR_190iger schrieb am 9. Februar 2020 um 12:25:25 Uhr:

@Siggi1803 Würdest Du bitte auf dei Zitation achten. Das habe ich nicht geschrieben. Danke Dir.

Oh, Entschuldigung Herr Hofrat. :D:D:D

Werde es geich ändern, sofern es noch in der Zeit für Ändern ist. :o:o

danke und sorry, aber mir wäre es schon wichtig mit was ich in verbindung gebracht werden :cool:

Alles gut, habe es ja noch ändern können.

Und schön daß du meine spaßige Antwort auch so aufgefast hat. :D

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