Nach verkauf Abmeldung

Hallo zusammen,

ich hofe ich bin hier richtig.

Folgendes Problem. Bevor ich mein Auto verkauft habe, habe ich die Behördennummer 115 (Zentrale stelle für alle Behördenfragen) angerufen um Details für die Abmeldung zu erfragen (Habe es über ein jahrzehnt nicht mehr gemacht und wollte sicher gehen).
Der Herr am Telefon meinte das Nummernschild reicht aus. Leider stimmt das nicht.

Ich kann das Auto ohne Fahrzeugschein nicht abmelden. Der Käufer möchte mir den Schein auch nicht zuschicken.
Kennt ihr hier noch eine Möglichkeit wie ich den Wagen abmelden kann ohne Schein?

Meine Behörde meinte das ist absolut ausgeschlossen 🙁

18 Antworten

Interessant wäre halt die Frage inwieweit eine Zwangsstilllegung im Ausland durchgeführt wird/werden kann.

Dafür reichen ja erstmal die Kennzeichen aus. Im Normalfall, bei völlig unkooperativem Verhalten des Käufers, würde auch nur die Plaketten abgekratzt, wenn das Auto auffindbar ist.

Das ginge ja in diesem Fall auch.

Der Wagen fährt in Frankreich bzw. soll da gefahren werden. da gilt deutsches Recht nicht so ohne weiteres. Ob da irgendwelche Zwangsmaßnahmen überhaubt greifen?

Zitat:

@StephanRE schrieb am 03. Juli 2018 um 12:2:08 Uhr:


da gilt deutsches Recht nicht so ohne weiteres. Ob da irgendwelche Zwangsmaßnahmen überhaubt greifen?

Nein, in FR gilt meistens französisches Recht.

Die Zwangsabmeldung ist aber ein deutsches Rechtsmittel für in deutschland zugelassene Fahrzeuge. Völlig unabhängig vom tatsächlichen Aufenthaltsort des PKW.
Man denke zB auch mal einen Schritt weiter: Diebstahl. Hier kommt es regelmäßig zum Fall, dass ein KFZ von Behördenseite aus abgemeldet wird. Naturgemäß ist der Aufenthaltsort aolcher Fahrzeuge ebenfalls unbekannt und nicht selten im Ausland zu vermuten.
Würden die Kennzeichen in FR sein, gäbe es sicherlich Probleme der Vollstreckbarkeit, jedoch gibt es auch dort sicherlich das Mittel der "Amtshilfe". Dann kratzt eben ein französischer Staatsdiener die Plaketten ab. Denn auch ein in deutschland nicht zugelassenes Fahrzeug darf nicht auf öffentlixhen Straßen in FR bewegt werden. Da bin ich mir ziemlich sicher, ohne auch nur ein französisches Gesetz gelesen zu haben.
Da jedoch die Kennzeichen in DE sind, ist das ja gerade nicht der Fall, was die Sache sicherlich erleichtert.

In Zeiten von EU kann keine klare Abgrenzung zwischen Deutsch, Französich oder xyz Recht gemacht werden.

Hallo Zusammen, ich habe vor zwei Jahren mein Auto in Deutschland abgemeldet, obwohl ich den Fahrzeugschein nicht vorliegen hatte. Die Werkstatt hat bei der TÜV Untersuchung im Ausland den Fahrzeugschein verloren. Die Abmeldung war möglich, weil ich zuvor das Auto in dem entsprechenden Land angemeldet und der Behörde den neuen vorläufigen Fahrzeugschein vorgelegt habe. Es kann also gut möglich sein, dass eine Kopie des französischen Fahrzeugscheins, auf dem dann auch die Fahrgestellnummer eingetragen ist, für die Abmeldung ausreicht. Das würde ich ggf. bei der Behörde mal anfragen.

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