Nach Unfall: Kosten neue Stoßstange mit Lackierung, Schadenabwicklung Versicherung
Mir ist im Juli jemand rückwärts vorne leicht aufgefahren.
Ich stand und war unschuldig.
Jetzt hat die generische Versicherung gestern das 2te Mal kurz und knapp geantwortet:
"Schicken Sie Belege zur Schadenhöhe. Dann prüfen wir die Ansprüche gerne!"
Ich habe einen Avant von 2002.
Vorne ist die Stoßstange eingedrückt. Stoßstangenträger verbogen.
Hupe ohne Funktion.
Nebelscheinwerfer ohne Funktion.
Ob der Scheinwerfer Fahrerseite neu muss, kein Ahnung.
Wie hoch ist denn der Schaden ungefähr?
Bin der Meinung, dass ich über der Bagatellgrenze von 750 EUR liege.
Daher glaube ich Anspruch auf einen Gutachter zu haben.
Was meint ihr?
Beste Antwort im Thema
da kannst du mal zwingend von ausgehen, dass hier Kosten über 750 Euro anliegen.
Such dir einen freiberuflichen Sachverständigen für ein Gutachten und
einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, wenn du schon dabei bist.
Besser ist das 😉
21 Antworten
Wenn die Schuldfrage recht klar beim Gegner liegt brauchst du auch nicht die Versicherung zu fragen ob du einen Gutachter nehmen kannst. Fahr einfach zu einem hin.
Grüße
Steini
Zitat:
@fluppn schrieb am 27. August 2017 um 10:31:49 Uhr:
Ich denke, ich werde noch nochmal die Versicherung darauf hinweisen, dass ich einen Gutachter wünsche. Mit Frist von 10 Tagen für eine Antwort seitens der Versicherung.
Sie sollen von sich aus die Entscheidung und Beauftargung für einen Gutachter tragen dürfen.
Wie schon gesagt wurde: Such dir deinen eigenen Gutachter, das ist dein gutes Recht als Geschädigter.
Zitat:
@fluppn schrieb am 27. August 2017 um 10:31:49 Uhr:
Habe den im November gekauft mit 60 000 km. Noch kein witschaftlicher Totalschaden.
Kaufpreis 6500 EUR. Der sah noch aus wie ein Neuwagen. 14 Jahre in der Garage gelebt. Der gute 1.9TDI mit 101 PS.
jaaa, das war vor einem Jahr.
Inzwischen hat er ein paar Tausend Kilometer mehr auf der Uhr, einen Halter mehr im Brief und ein Jahr mehr auf dem Buckel. Dazu kommt, dass gerade ältere Diesel momentan massiv im Preis fallen, weil aufgrund der aktuellen Diskussion ja niemand mehr sagen kann, wo man mit denen demnächst überhaupt noch fahren darf.
Zitat:
Ich denke, ich werde noch nochmal die Versicherung darauf hinweisen, dass ich einen Gutachter wünsche. Mit Frist von 10 Tagen für eine Antwort seitens der Versicherung.
Sie sollen von sich aus die Entscheidung und Beauftargung für einen Gutachter tragen dürfen.
Der von der Versicherung beauftragte Gutachter arbeitet nach den Regeln und für die Interessen der Versicherung (und im übrigen für einen von der Versicherung festgelegten pauschalen Vergütungssatz, der ein eher zügiges Arbeiten empfiehlt...). Er wird also z.B. die oben genannten Argumente bezüglich des Wiederbeschaffungswertes anwenden. Damit ist das Auto heute bestimmt nicht mehr als 5.500 Euro wert, sagen wir der Einfachheit halber mal 5.300 Euro.
Dann kommen wir zu den Reparaturkosten: Frontverkleidung neu mit Lackierung, Scheinwerfer und Nebelscheinwerfer neu, Aufprallträger neu, Kabelbaum neu, das Frontblech muss vermutlich etwas gerichtet werden, dazu müssen Kühler, Kondensator und Ladeluftkühler ein- und ausgebaut werden, das Kühlsystem und die Klimaanlage entleert und mit neuen Flüssigkeiten wieder befüllt werden, wahrscheinlich ist der Kotflügel auch angestoßen und muss zumindestens instandgesetzt bzw. lackiert werden. Das alles mit den Lohnkosten einer ordentlichen Werkstatt kalkuliert, sind wir dann schnell mal bei 3.500 Euro Reparaturkosten.
Dann wird das Auto in eine Restwertbörse eingestellt. Weil es ja eigentlich noch ziemlich gut ist, und der Schaden von einem fähigen osteuropäischen Mechaniker für kleines Geld repariert werden kann, sind die Restwertangebote entsprechend hoch. Nehmen wir nur mal an, jemand bietet 2.500 Euro.
Dann eine kurze Gegenüberstellung:
Wiederbeschaffungsaufwand 5.300 Euro minus 2.500 Euro macht 2.800 Euro.
Reparaturaufwand 3.500 Euro. Ist mehr als 2.800 Euro, selbst netto (2941,17).
Schnell noch einen Brief geschrieben:
Laut Gutachten handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden, da das Fahrzeug laut Gutachten auch nicht verkehrssicher ist wird auf Totalschadenbasis abgerechnet, Verrechnungsscheck über 2.800 Euro und Angebot des Aufkäufers liegen bei. Bitte nehmen sie innerhalb von drei Wochen Kontakt mit dem Aufkäufer auf. Mit freundlichen Grüßen.
Vielleicht kann man die Frontverkleidung aber auch mit einer Kunststoff-Instandsetzung bearbeiten, den verbogenen Aufprallträger richten und den Kabelbaum flicken (der Lack am Stoßfänger war ja ohnehin aufgrund seines Alters schon nicht mehr gut, für die Wertverbesserung durch die Neulackierung zieht man dann mal eben 50% der Lackkosten ab). Ahja: für den abgebrochenen Halter am Scheinwerfer gibt es von Audi (!) einen Reparatursatz, der kostet nur ein paar Euros. Für die Reparaturdurchführung kann die Versicherung bestimmt auch eine Referenz- oder Partnerwerkstatt benennen (natürlich mit Qualitäts-Siegel), und schon kostet die ganze Reparatur nur noch 1.400 Euro. Freundlichen Brief geschrieben, Verrechnungsscheck über 1.200 Euro (aufgerundet wegen der Unkosten und so) und Kontaktdaten der Referenzwerkstatt liegen bei. Mit freundlichen Grüßen.
Dein unabhängiger Sachverständiger (OK, das ist Quatsch, ich fange nochmal von vorne an...)
Der von Dir beauftragte Sachverständige dagegen hat kein Interesse daran, den Schaden entweder möglichst klein oder mit Gewalt über die Totalschadengrenze zu rechnen. Der rechnet idealerweise für den von dir präferierten Weg (willst du fiktiv oder konkret abrechnen, und wenn in welcher Werkstatt reparieren?) mit den passenden Parametern, bestimmt einen realistischen Wiederbeschaffungswert sowie den Restwert auf dem regionalen allgemeinen Markt, so wie es der BGH für Recht erkannt hat.
Mit den Zahlen dieses Gutachtens kannst du dann der Versicherung selbstbewusst gegenübertreten und die entsprechenden Forderungen gemäß dem von dir gewählten Weg der Abwicklung beziffern. Oder, wenn du dir das selbst nicht zutraust, der von dir beauftragte Anwalt berät dich über deine rechtlichen Möglichkeiten und stellt in deinem Namen die Forderungen entsprechend dem von dir gewählten Weg.
Naja, oder du gehst den bisher eingeschlagenen Weg weiter und signalisierst der Versicherung, dass du weder deine Rechte noch deine Möglichkeiten kennst, dich auch nicht selbst darüber informieren und dir auch keine fachliche Unterstützung nehmen willst sondern die komplette Abwicklung in die Hände der Versicherung legen möchtest...
Nach fast 5 Monaten bin ich nun an mein Geld gekommen. Knapp 1600 EUR netto.
Gutachter (von der Versicherung geschickt) kam Anfang Oktober. Am Gutachten gab es nichts zu meckern. Es war zu meiner vollen Zufriedenheit.
Nun ist das Geld auch auf dem Konto.
Besser zu spät als nie.
Die Kommunikation seitens der Versicherung war sehr spärlich.
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Beim nächsten Mal - Du als Geschädigter- verweigerst den Gutachter den die Versicherung schickt. Einfach sagen nein. Statt dessen suchst Du Dir in Gelbe Seiten einen freien Gutachter den Du beauftragst. Der rechnet ebenso mit der Versicherung ab, musst Du nicht bezahlen. Aber. Er schätzt den Schaden frei, also ohne Druck der Versicherung. Meist gibt es dabei Unterschiede im Schätzwert. Bei der Stoßstange macht es wenig Unterschied. Knallt Dir aber mal einer Hinten drauf, dann gibt es große Unterschiede! Muss man hartnäckig bleiben, weil die gegenerische Versicherung immer sparen will und alles probiert. Weiß man das nicht, geht man denen auf den Leim. Funktioniert aber nicht bei Schäden die man sich selbt zufügt.
Wenn Du diesmal gut bedient wurdest, ist alles i.O.
Gibt aber auch Fälle, wo du einen unabhängigen Gutachter beauftragst, das Ganze seinen Lauf nimmt, indem der Versicherer meint, die Schäden wären nicht plausibel mit dem Unfall.
Obwohl unabhängige Zeugen vorhanden waren und es gesehen haben.
Nun will die gegnerische Versicherung seinen eigenen Gutachter zu kommen lassen.
Ähm? Doppelte Kosten? Doppelter Aufwand?
Ich denke ohne Rechtsschutzversicherung (wie in meinen Fall) kann man sich nicht so ins Risiko stürzen.
Das Gutachten war aber neutral, auch wenn der Gutachter nicht von mir bestimmt wurde. Ich war beim Begutachten mit dabei. Und es war ein vernünftiges, sachliches Gespräch. Innerhalb eines Tages hatte ich eine Kopie des Gutachtes per email, was ich auch sehr gut fand.
Es hat halt nur zu lange gedauert bis zur Auszahlung des Geldes.