Nach Totalschaden

Hallo ,

habe nach nicht verschuldeten Unfall einen Totalschaden am Auto , nun Gutachten ist auch da . Was heißt jetzt Schadenersatzsumme ? Wird da noch davon etwas abgezogen ? Restwert ist schon abgezogen .

Danke im voraus .

Beste Antwort im Thema

Willst Du qualitativ gute Antworten musst Du Dir schon mal ein wenig mehr Mühe geben mit deinen Informationen.

So kann Dir keiner eine wirklich gute Auskunft geben.

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Wenn Du die Antworten hier besser lesen und verstehen würdest, müsstest Du uns nicht ständig mit deinem wiedergekäuten Polemikgelaber langweilen.

Wo steht etwas davon, was Du in Deiner Freizeit zu machen hast?

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Wenn Du die Antworten hier besser lesen und verstehen würdest, müsstest Du uns nicht ständig mit deinem wiedergekäuten Polemikgelaber langweilen.

Wo steht etwas davon, was Du in Deiner Freizeit zu machen hast?

Wenn doch Umbaukosten für das Radio in der Regel ein Relikt aus alten Zeiten ist und heute nur noch zum streichen gut sind, ist doch die Folge daraus, dass der Umbau entweder zu lasten meines Geldbeutels geht oder eben in meiner Freizeit durch mich erfolgen muss.

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet



Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Wenn Du die Antworten hier besser lesen und verstehen würdest, müsstest Du uns nicht ständig mit deinem wiedergekäuten Polemikgelaber langweilen.

Wo steht etwas davon, was Du in Deiner Freizeit zu machen hast?

Wenn doch Umbaukosten für das Radio in der Regel ein Relikt aus alten Zeiten ist und heute nur noch zum streichen gut sind, ist doch die Folge daraus, dass der Umbau entweder zu lasten meines Geldbeutels geht oder eben in meiner Freizeit durch mich erfolgen muss.

Ich lese aus den Ausführungen der anderen heraus das es diesen Posten in einem Gutachten nur eben nicht mehr Standard mäßig gibt, sondern immer eine Einzelprüfung erfolgt.

Hast du im Astra zb dein CD30 gegen ein Zenic getauscht, wird wohl auch der Umbau im neuen Übernommen. Rechnest du fiktiv ab, gibt es diesen Posten, ähnlich den Verbringungskosten, nicht. Reichst du Belege nach, eben schon.

Grüße
Steini

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Das wäre grundsätzlich richtig.
Dann müsste sich im Gutachten aber auch der Vermerk finden, dass der Wiederbeschaffungswert ausdrücklich ohne den Wert der Bumbum Anlage ermittelt wurde, da diese umgebaut werden soll.
 
Wenn der Wert eines Fahrzeugs mit vergleichbarer Anlage ermittelt würde aber die Anlage bim Geschädigten verbleibt, wäre er um die Wertsteigerung, die das Fahrzeug durch die High end Anlage erfahren hat, bereichert.
 
Das wird leider manchmal "vergessen" und schon gibt es Ärger... 😉

das ist natürlich richtig. Hierüber sollte man am besten schon bei der Besichtigung "aufklären", damit das nicht der schlaue Nachbar über den Gartenzaun tut.....😁

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Zitat:

Original geschrieben von steini111


Rechnest du fiktiv ab, gibt es diesen Posten, ähnlich den Verbringungskosten, nicht. Reichst du Belege nach, eben schon.

Dagegen wäre ja nichts einzuwenden. Für mich Klang das so, als würden solche Kosten generell nicht mehr übernommen.

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