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Nach Gegenüberstellung - Gutachten der Versicherung bei Haftpflichtschaden akzeptieren?

Themenstarteram 30. März 2019 um 13:04

Hallo.

Jmd. ist mir in mein geparktes Auto gefahren. Der Verursacher (Fahrer) hatte den PKW nur angemietet. Ich und der Fahrer haben einen Verkehrsunfallbericht (Download aus dem Internet, kein Polizeibericht) ausgefüllt, wo der Fahrer seine Schuld zugibt.

Gegnerische Versicherung wurde informiert. Halter (Vermieter) hat wohl angegeben, den Schaden abzulehnen bzw. eine Gegenüberstellung gewünscht.

Ich habe Post von der gegnerischen Versicherung bekommen, dass ich mein Auto beim Schaden-Schnell-Dienst der Versicherung vorführen soll und sich dort ein Sachverständiger der Versicherung den Schaden anguckt.

War dort. Sachverständiger hat sich mein Auto angeguckt, Fotos gemacht mit Zollstab etc.

Er meinte Schaden ist nicht plausibel, ob das auch von dem angeblichen Verursacher kommt (obwohl der Fahrer den Schaden akzeptiert hat).

Sachverständiger meinte ohne Gegenüberstellung kommen wir nicht weiter. Ich habe zugesagt. Er meinte ich bekomme Post.

Meine Frage nun:

- Kann der Halter des verursachenden PKW eine Gegenüberstellung ablehnen?

- Da ich eine Gegenüberstellung akzeptiert habe, erstellt dann auch der Sachverständiger der gegnerischen Versicherung ein Gutachten über die Reparaturkosten und muss ich dieses akzeptieren? Ich wollte ursprünglich mit eigenem Gutachter und Rechtsanwalt die Sache angehen aber habe Angst auf den Kosten sitzen zu bleiben, wenn die Versicherung trotz Schuldeingeständnis des Fahrers den Schaden ablehnt.

- Oder kann ich auch wenn die gegnerische Versicherung ein Gutachten erstellt nachträglich noch zu einem freien Gutachter gehen und mir einen Anwalt nehmen, sodass beides von der gegnerischen Versicherung bezahlt wird?

- Was passiert, wenn die Differenz der beiden Gutachten minimal ist. Sinkt dann der Streitwert und die Versicherung bezahlt den Rechtsanwalt nicht?

Und grundsätzlich: Wie bereits geschrieben, habe ich meinen PKW bereits bei der Versicherung vorgeführt und Fotos von beiden Fahrzeugen inkl. Verkehrsunfallbericht der Versicherung gesendet. Die Gegenüberstellung steht noch aus.

Wie verhalte ich mich am Besten weiter und was muss ich akzeptieren, was nicht.

Edit: Meint die Versicherung mit einer Gegenüberstellung, dass ich nochmal hinfahren muss und der Verursacher kommt auch. Oder werden dann auch vom Verursacher-Auto Fotos mit Zollstab gemacht und das ist mit Gegenüberstellung gemeint?

Besten Dank.

Hannes.

Beste Antwort im Thema

Eine Frage

Warum stellt man als Geschädigter sein Fahrzeug der gegnerischen Versicherung zur Begutachtung hin?

Als Geschädigter hast Du freie GutachterWahl und Du fährst zu einem von Dir ausgewählten Gutachter.

Warum bei einem Mietwagen keine Polizei gerufen wurde,versteh ich auch nicht,denn meines Wissens ist das in den meisten Mietverträgen so vorgegeben.

Da Du jetzt ja eh schon bei der gegnerischen Versicherung warst, würd ich mich mal auf die Suche nach einem Anwalt machen und alles weitere ihm überlassen.

Sonst machst Du nämlich Nase.

Gruß M

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Die Hoffnung stirbt zuletzt.

Wenn der Gutachter beide Fahrzeug braucht, um sein Gutachten final zu erstellen, dann wird die Versicherung nicht regulieren ohne Gutachten.

Hast Du keine Rechtsschutz?

Warum Du überhaupt zur gegnerischen Versicherung gefahren bist,erschließt sich mir allerdings immer noch nicht. Ganz egal ob Du was zu verbergen hast oder nicht.

Wenn ich Geschädigter bin,fahre ich zu meinem Gutachter.

Gruß M

Themenstarteram 18. April 2019 um 4:57

Zitat:

@windelexpress schrieb am 18. April 2019 um 06:30:23 Uhr:

Wenn der Gutachter beide Fahrzeug braucht, um sein Gutachten final zu erstellen, dann wird die Versicherung nicht regulieren ohne Gutachten.

Hast Du keine Rechtsschutz?

Nein, habe ich nicht.

Dann könnte ja jeder Unfallverursacher seiner Versicherung sagen, ich habe den Schaden nicht verursacht. Die Versicherung fordert eine Gegenüberstellung. Der Unfallverursacher weiss, dass die Versicherung ohne Gegenüberstellung nicht reguliert, und fährt nicht hin?

Du willst es sicher nicht lesen, aber geh zum Anwalt! Oder akzeptiere dass die Sache ausgehen wird wie das Hornberger Schießen...

Der Verursacher führt den Wagen der Versicherung nicht vor und die Versicherung wird dahingehend auch wenig Druck auf selbigen ausüben. Warum auch, spielt denen ja in die Karten. Die speisen dich mit solch blöden Phrasen ab und halten dich hin. Und am Ende bist du der Dumme bei der Geschichte.

Du lässt dich von Anfang an quasi an der Nase herumführen, zum einem weil du schon den Fehler gemacht hast zum Gutachter der gegenerischen Versicherung zu fahren und jetzt zum zweiten Mal, weil du die Vorkasse für den RA scheust, obwohl du schon weißt wie der Gutachter der Versicherung in erster Instanz entschieden hat. Und trotzdem bist du noch der naiven Hoffnung, da liese sich durch eine Gegenüberstellung beim gleichen, von der gegnerischen Versicherung bezahlten Gutachter etwas zu deinen Gunsten entscheiden. Der Frühstückt dich ab und das war es. Ohne Rechtsbeistand wird das wahrscheinlich nichts mehr.

By the way, eine RSV gehört meiner Meinung nach zur Grundausstattung was Versicherungen anbelangt. Dann hat man solche Sorgen nämlich nicht.

Gehe zum Anwalt, wenn du sicher bist, dass der Schaden so passiert ist.

Das bin ich nämlich nicht. Wahrscheinlich konnte der Rentner es nicht ausschließen und hat einfach nett die Schuld eingeräumt.

Und wie sieht denn die Regulierung beim Nachbarn aus?

Die Versicherung muss den Anwalt bezahlen, ausser der Schaden stammt nicht vom vermeintlichen Verursacher.

Zudem solltest du laienhaft aufgrund des verursachenden Fahrzeugs abschätzen können, ob der Schaden davon stammt, Farbe, ca. Höhe... Ein rotes Auto macht keine grünen Kratzer, ein Lkw verkratzt nicht deine Schweller, so meine ich das.

Themenstarteram 18. April 2019 um 7:23

Zitat:

@benprettig schrieb am 18. April 2019 um 09:05:27 Uhr:

Und wie sieht denn die Regulierung beim Nachbarn aus?

Die Versicherung muss den Anwalt bezahlen, ausser der Schaden stammt nicht vom vermeintlichen Verursacher.

Zudem solltest du laienhaft aufgrund des verursachenden Fahrzeugs abschätzen können, ob der Schaden davon stammt, Farbe, ca. Höhe... Ein rotes Auto macht keine grünen Kratzer, ein Lkw verkratzt nicht deine Schweller, so meine ich das.

Beim Nachbarn wurde der Schaden bereits reguliert, wobei ca 10 % der Summe gekürzt wurde. Der hat aber auch einen Polizeibericht. Ich nur ein Unfallprotokoll, Vordruck aus dem Internet.

- Schadenhöhe und Schadenbild ist an beiden Fzg. gleich.

- An beiden beschädigten Fahrzeugen ist Lack in gleicher Farbe vom Verursacherfzg.

- Es gibt Fotos, wo mein Auto am Schadentag auch zu sehen ist. Nämlich in Reihe parkend hinter dem anderen beschädigten Fzg. Auf dem Foto sieht man auch den Unfallverursacher inkl Kennzeichen noch am Unfallort

- An meinem Auto sieht man, dass der Schaden frisch ist (war), weil Metallfusel z.B. an der Felge lose hängen

 

Der Gutachter der gegnerischen Versicherung (ist übrigens auch meine Versicherung) meinte bei der Vorführung:

- Wieso ist der Außenspiegel nicht beschädigt bei Streifschaden

- An meinem Kotflügel ist neben Rückständen Basislack vom Verursacherauto noch weißliche Farbe. Der Gutachter der Versicherung meinte vlt. Grundierung. Ich habe Fotos von dem Verursacherauto mit 1,5 m Streifschaden, wo man sieht dass es beim Verursacherfoto schon einen Vorschaden gab (rostet) und dass stellenweise auf Höhe meiner Beschädigung die Grundierung zu sehen ist.

- Insagesamt meinte der Gutachter der Versicherung er braucht eine Gegenüberstellung, weil z.B. nicht erklärbar wieso Außenspiegel nichts abbekommen hat und ob das wirklich Grundierung ist, etc.

Ich habe zahlreiche Fotos (die glücklicherweise der andere geschädigte gemacht und zur Verfügung gestellt hat), die ich dann der Versicherung gesendet habe.

Insgesamt bin ich schon davon überzeugt, dass der Schaden von dem gleichen Auto stammt.

Möchte aber auch nicht auf Kosten sitzen bleiben bzw. in Vorkasse gehen. Mein Auto ist fast 20 Jahre alt und vlt. 1.500 Euro Wert. Wenn ich Gutachter und Anwalt bezahlen muss, sind das sicherlich schon knapp 1.000 Euro.

Habe mal Fotos hochgeladen.

Vlt. kann das ein Profi hier besser einschätzen...

Blauer Transporter = Schadenverursacher

grüne Golf = meins

silberner Golf = Nachbar

Geh nicht zum Anwalt. Geh auch nicht zum Gutachter. ... :cool:

...:D

Die Autos waren so geparkt, wie auf dem 4. Foto zu sehen? Dann kann ich die Bedenken des Gutachters gut nachvollziehen. Da müssten am silbernen Golf auch hinten Beschädigungen sein, wenn er Dein Auto auch getroffen haben sollte. Dein vorderer Kotflügel ist ja quasi durch den Golf "geschützt".

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 18. April 2019 um 10:51:00 Uhr:

Dein vorderer Kotflügel ist ja quasi durch den Golf "geschützt".

Er steht doch ein Auto hinter dem silbernen Golf? :confused:

War das Fahrzeug zwischen dem silberenen Golf und deinem Fahrzeug denn auch beschädigt?

Themenstarteram 18. April 2019 um 9:05

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 18. April 2019 um 10:51:00 Uhr:

Die Autos waren so geparkt, wie auf dem 4. Foto zu sehen? Dann kann ich die Bedenken des Gutachters gut nachvollziehen. Da müssten am silbernen Golf auch hinten Beschädigungen sein, wenn er Dein Auto auch getroffen haben sollte. Dein vorderer Kotflügel ist ja quasi durch den Golf "geschützt".

Genau, so geparkt.

Das Problem ist, dass zwischen den beiden als beschädigt bekannten Fahrzeugen (meins und der andere Geschädigte) ein 3. unbekanntes Fahrzeug (schwarz) stand, was nicht mehr da war als ich bei mir den Schaden entdeckt habe. D.h. ich weiss nicht, ob das 3. Fahrzeug was abbekommen hat oder nicht.

Der Gutachter meinte nur, der Außenspiegel bei mir ist unbeschädigt und fand das nicht plausibel.

M. E. ist sicherlich ein Fahrmanöver möglich, wo man ohne meinen Außenspiegel zu touchieren mindestens beide als beschädigt bekannte Fahrzeuge zu treffen.

Zumal der Schadenverursacher den Außenspiegel vom silbernen Golf, wo bereits von der Versicherung der Schaden reguliert wurde und ein Polizeibericht vorliegt, auch nicht getroffen hat.

Deshalb verstehe ich auch nicht, wieso es beim silbernen Golf nicht in Frage gestellt wird aber bei mir schon...

Themenstarteram 18. April 2019 um 9:06

Zitat:

@Astra1.6_16V schrieb am 18. April 2019 um 11:02:36 Uhr:

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 18. April 2019 um 10:51:00 Uhr:

Dein vorderer Kotflügel ist ja quasi durch den Golf "geschützt".

Er steht doch ein Auto hinter dem silbernen Golf? :confused:

War das Fahrzeug zwischen dem silberenen Golf und deinem Fahrzeug denn auch beschädigt?

M. E. zumindest nicht so beschädigt, dass der Fahrer beim Wegfahren was festgestellt hat. Insgesamt also nicht bekannt.

Zumal man m. E. aus der Fotoperspektive nicht sehen kann, wie groß die Lücke zwischen dem grünen Golf und dem schwarzen unbekannten Fahrzeug war

Wenn der Transporter deinen Wagen getroffen hat, müsste er den Vordermann am Heck der Fahrerseite auch getroffen haben, zumal der auch etwas weit auf die Straße rausragt, mehr noch als dein Golf...

Ich wäre mir da nicht mehr so sicher, dass der Transporter den Schaden an deinem Fahrzeug verursacht hat.

Zitat:

@Astra1.6_16V schrieb am 18. April 2019 um 11:02:36 Uhr:

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 18. April 2019 um 10:51:00 Uhr:

Dein vorderer Kotflügel ist ja quasi durch den Golf "geschützt".

Er steht doch ein Auto hinter dem silbernen Golf? :confused:

War das Fahrzeug zwischen dem silberenen Golf und deinem Fahrzeug denn auch beschädigt?

Hab ich nicht richtig geguckt, sorry. Ich dachte der Wagen des TE steht direkt hinter dem Golf.

Themenstarteram 18. April 2019 um 9:35

Zitat:

Wenn der Transporter deinen Wagen getroffen hat, müsste er den Vordermann am Heck der Fahrerseite auch getroffen haben, zumal der auch etwas weit auf die Straße rausragt, mehr noch als dein Golf...

 

Ich wäre mir da nicht mehr so sicher, dass der Transporter den Schaden an deinem Fahrzeug verursacht hat.

Ist ja nicht auszuschließen. Kann auch sein dass der Fahrer vom schwarzen unbekannten Auto vorne um das Fzg gelaufen ist beim Einsteigen und nichts bemerkt hat. Ich laufe nicht 1x ums ganze Auto wenn ich los möchte

Zitat:

@321panton schrieb am 18. April 2019 um 11:05:28 Uhr:

 

Der Gutachter meinte nur, der Außenspiegel bei mir ist unbeschädigt und fand das nicht plausibel.

M. E. ist sicherlich ein Fahrmanöver möglich, wo man ohne meinen Außenspiegel zu touchieren mindestens beide als beschädigt bekannte Fahrzeuge zu treffen.

Zumal der Schadenverursacher den Außenspiegel vom silbernen Golf, wo bereits von der Versicherung der Schaden reguliert wurde und ein Polizeibericht vorliegt, auch nicht getroffen hat.

Deshalb verstehe ich auch nicht, wieso es beim silbernen Golf nicht in Frage gestellt wird aber bei mir schon...

Aus den Bilder würde ich schliessen, dass der blaue Transporter schräg in die Lücke vor dem silbernen Golf gefahren ist. Deswegen ist da der Spiegel heil geblieben.

Falls er Deinen Wagen auch getroffen hat, kann das nur bei einem anderem Fahrmanöver passiert sein. Dann müssten Anstossstellen vorne rechts am Transporter zu sehen sein. Anders kann ich mir das momentan nicht vorstellen. Und deswegen will der Gutachter auch den anderen Wagen noch mal sehen.

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