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Nach Gegenüberstellung - Gutachten der Versicherung bei Haftpflichtschaden akzeptieren?

Themenstarteram 30. März 2019 um 13:04

Hallo.

Jmd. ist mir in mein geparktes Auto gefahren. Der Verursacher (Fahrer) hatte den PKW nur angemietet. Ich und der Fahrer haben einen Verkehrsunfallbericht (Download aus dem Internet, kein Polizeibericht) ausgefüllt, wo der Fahrer seine Schuld zugibt.

Gegnerische Versicherung wurde informiert. Halter (Vermieter) hat wohl angegeben, den Schaden abzulehnen bzw. eine Gegenüberstellung gewünscht.

Ich habe Post von der gegnerischen Versicherung bekommen, dass ich mein Auto beim Schaden-Schnell-Dienst der Versicherung vorführen soll und sich dort ein Sachverständiger der Versicherung den Schaden anguckt.

War dort. Sachverständiger hat sich mein Auto angeguckt, Fotos gemacht mit Zollstab etc.

Er meinte Schaden ist nicht plausibel, ob das auch von dem angeblichen Verursacher kommt (obwohl der Fahrer den Schaden akzeptiert hat).

Sachverständiger meinte ohne Gegenüberstellung kommen wir nicht weiter. Ich habe zugesagt. Er meinte ich bekomme Post.

Meine Frage nun:

- Kann der Halter des verursachenden PKW eine Gegenüberstellung ablehnen?

- Da ich eine Gegenüberstellung akzeptiert habe, erstellt dann auch der Sachverständiger der gegnerischen Versicherung ein Gutachten über die Reparaturkosten und muss ich dieses akzeptieren? Ich wollte ursprünglich mit eigenem Gutachter und Rechtsanwalt die Sache angehen aber habe Angst auf den Kosten sitzen zu bleiben, wenn die Versicherung trotz Schuldeingeständnis des Fahrers den Schaden ablehnt.

- Oder kann ich auch wenn die gegnerische Versicherung ein Gutachten erstellt nachträglich noch zu einem freien Gutachter gehen und mir einen Anwalt nehmen, sodass beides von der gegnerischen Versicherung bezahlt wird?

- Was passiert, wenn die Differenz der beiden Gutachten minimal ist. Sinkt dann der Streitwert und die Versicherung bezahlt den Rechtsanwalt nicht?

Und grundsätzlich: Wie bereits geschrieben, habe ich meinen PKW bereits bei der Versicherung vorgeführt und Fotos von beiden Fahrzeugen inkl. Verkehrsunfallbericht der Versicherung gesendet. Die Gegenüberstellung steht noch aus.

Wie verhalte ich mich am Besten weiter und was muss ich akzeptieren, was nicht.

Edit: Meint die Versicherung mit einer Gegenüberstellung, dass ich nochmal hinfahren muss und der Verursacher kommt auch. Oder werden dann auch vom Verursacher-Auto Fotos mit Zollstab gemacht und das ist mit Gegenüberstellung gemeint?

Besten Dank.

Hannes.

Beste Antwort im Thema

Eine Frage

Warum stellt man als Geschädigter sein Fahrzeug der gegnerischen Versicherung zur Begutachtung hin?

Als Geschädigter hast Du freie GutachterWahl und Du fährst zu einem von Dir ausgewählten Gutachter.

Warum bei einem Mietwagen keine Polizei gerufen wurde,versteh ich auch nicht,denn meines Wissens ist das in den meisten Mietverträgen so vorgegeben.

Da Du jetzt ja eh schon bei der gegnerischen Versicherung warst, würd ich mich mal auf die Suche nach einem Anwalt machen und alles weitere ihm überlassen.

Sonst machst Du nämlich Nase.

Gruß M

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Themenstarteram 18. April 2019 um 9:50

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 18. April 2019 um 11:42:50 Uhr:

Zitat:

@321panton schrieb am 18. April 2019 um 11:05:28 Uhr:

 

Genau, so geparkt.

Das Problem ist, dass zwischen den beiden als beschädigt bekannten Fahrzeugen (meins und der andere Geschädigte) ein 3. unbekanntes Fahrzeug (schwarz) stand, was nicht mehr da war als ich bei mir den Schaden entdeckt habe. D.h. ich weiss nicht, ob das 3. Fahrzeug was abbekommen hat oder nicht.

Der Gutachter meinte nur, der Außenspiegel bei mir ist unbeschädigt und fand das nicht plausibel.

M. E. ist sicherlich ein Fahrmanöver möglich, wo man ohne meinen Außenspiegel zu touchieren mindestens beide als beschädigt bekannte Fahrzeuge zu treffen.

Zumal der Schadenverursacher den Außenspiegel vom silbernen Golf, wo bereits von der Versicherung der Schaden reguliert wurde und ein Polizeibericht vorliegt, auch nicht getroffen hat.

Deshalb verstehe ich auch nicht, wieso es beim silbernen Golf nicht in Frage gestellt wird aber bei mir schon...

Aus den Bilder würde ich schliessen, dass der blaue Transporter schräg in die Lücke vor dem silbernen Golf gefahren ist. Deswegen ist da der Spiegel heil geblieben.

Falls er Deinen Wagen auch getroffen hat, kann das nur bei einem anderem Fahrmanöver passiert sein . Dann müssten Anstossstellen vorne rechts am Transporter zu sehen sein. Anders kann ich mir das momentan nicht vorstellen. Und deswegen will der Gutachter auch den anderen Wagen noch mal sehen.

Ist ja auch absolut OK dass es eine gegenüberstellung geben soll. Das Problem ist dass der Halter vom transporter einen 1. Termin beim gutachter der Versicherung versäumt hat und auch nicht auf die Post der Versicherung bzgl der gegenüberstellung reagiert.

Daher war meine Frage von heute morgen was passiert wenn es dabei bleibt und der Verursacher sein Auto nicht zur Verfügung stellt.

Entscheidet die Versicherung dann für mich auf Grundlage des unfall Protokolls und der Fotos oder habe ich erst einmal Pech gehabt. Wie ist das Prozedere bei Versicherungen bei verweigerter gegenüberstellung?

Gemäss den AKB hat der Versicherungsnehmer die Pflicht, bei der Aufklärung von schadensfällen mitzuwirken. Tut er dies nicht, kann das unter Umständen zu Leistungskürzungen führen gegenüber dem Versicherungsnehmer führen. Die Versicherung bleibt Dir gegenüber aber zahlungspflichtig (falls nicht andere Gründe dagegen sprechen). D.H. die Versicherung kann sich das Geld vom versicherungsnehmer zurückholen.

Wie die Versicherung letztlich entscheided, ist kaum vorauszusagen. Ich befürchte, dass sich das sehr in die Länge ziehen wird, da der Versicherungsnehmer ja ein Mietwagenunternehmen ist. Da ist es schwer jemanden zu finden, der sich verantwortlich fühlt.

Themenstarteram 18. April 2019 um 12:59

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 18. April 2019 um 14:02:08 Uhr:

Gemäss den AKB hat der Versicherungsnehmer die Pflicht, bei der Aufklärung von schadensfällen mitzuwirken. Tut er dies nicht, kann das unter Umständen zu Leistungskürzungen führen gegenüber dem Versicherungsnehmer führen. Die Versicherung bleibt Dir gegenüber aber zahlungspflichtig (falls nicht andere Gründe dagegen sprechen). D.H. die Versicherung kann sich das Geld vom versicherungsnehmer zurückholen.

Wie die Versicherung letztlich entscheided, ist kaum vorauszusagen. Ich befürchte, dass sich das sehr in die Länge ziehen wird, da der Versicherungsnehmer ja ein Mietwagenunternehmen ist. Da ist es schwer jemanden zu finden, der sich verantwortlich fühlt.

Ja gut mietwagenunternehnen ist übertrieben. Ist halt eine freie Werkstatt, die auch ein paar Autos vermietet.

Vlt schätzt mich die gegnerische Versicherung, die auch gleichzeitig meine PKW Versicherung ist, nach 30 Jahren schadenfreiheit als Kunden. Bin seit dem 1. Tag bei meiner Versicherung.

Umso trauriger der Umgang mit mir...

Darauf würd ich mich nicht verlassen. Du bist , auch wenn schon 30 Jahre bei denen versichert, nur ein Kunde von vielen.

Und wenn die Versicherung bei ihrer ersten Einschätzung bleibt, dass der Schaden nicht vom vermeintlichen Verursacher kommt,dann wird sie nichts zahlen und es auf eine Klage ankommen lassen.

Eine Haftpflichtversicherung ist ja auch dazu da,unberechtigte Forderungen abzuwenden. Und es sieht so aus,als ob sie der Meinung ist, Deine Forderung ist unberechtigt, da die Schadensbilder nicht zueinander passen sollen.

Ein Beispiel von mir,ich Versuch es kurz zu halten:

In einer Ortsdurchfahrt wo kein Mittelstreifen vorhanden ist,bin ich mit dem Gegenverkehr an den Spiegel zusammen gefahren. Beide linken Spiegel ab.

Da ich zu der Zeit etwas down war,habe ich dem Gegner gesagt, dass ich vermute zu weit links gewesen zu sein und ich ihm seinen Spiegel bezahle und fertig. Er solle mir ein KV schicken und ich überweise das dann.

Um ein Vergleich zu haben,hab ich in meiner alten Firma ein Angebot geholt,was ein neuer Spiegel inkl Lackieren,Montage kosten würde. Da ich nicht genau wusste,was er verbaut hatte,hab ich den teuersten möglichen Spiegel(elektrisch verstellbar, Konvex, getönt) rechnen lassen. Der KV der so auch zur Versicherung gehen würde, belief sich auf 145 Euro, ein Vergleichs KV beim örtlichen VertragsHändler (Seat) war irgendwas um 170,da die anhand der Fin festgestellt haben,dass nur ein manuell verstellbarer Spiegel ohne Tönung verbaut war.

Das Angebot was mir der Gegner zugeschickt hat,belief sich auf 340 Euro, bei einem 97 Seat Cordoba mit über 300tkm . Dies war ich nicht bereit zu zahlen, er wollte dass ich das mit seiner Werkstatt kläre. Der Anruf dort war natürlich erfolglos,die freie Werkstatt war der Meinung das kostet soviel(gebrauchte Spiegel in Wagenfarbe gab's in der Bucht für 50).

Da ich mit meiner Tochter in den Urlaub und das vorher geklärt haben wollte,hab ich dem Gegner 180 angeboten,um entspannt in den Urlaub zu starten. Der Gegner lehnte ab. Ich hab dann den Schaden meiner Versicherung gemeldet und die machen lassen. Da ewig nichts kam,hab ich 4 Monate später dort mal nachgefragt und da wurde mir mitgeteilt,dass der Gegner nach einigen hin und her, das letze Angebot zur Regulierung meiner Versicherung in Höhe von 140 Euro angenommen hat. Meine Versicherung hat aufgrund der örtlichen Gegebenheiten in Frage gestellt,dass ich tatsächlich zu weit links war,denn die Straße ist schmal und ohne Mittelstreifen. Dagegen wollte der Gegner nicht klagen und hat die 140 genommen.

Auf dem Weg in den Urlaub ,der an seinem Wohnort vorbei führt,hatte ich ihm 180 angeboten, die er wegen seiner Gier nach mehr ablehnte.

So hab ich vor dem Jahresende meiner Versicherung die 140 überwiesen, um die sf Klasse zu behalten und hab in der Summe noch 40 gespart. War der hinweg in den Urlaub schon bezahlt.

Meine Versicherung hat somit die unberechtigt hohe Forderung des Gegners abgewendet und so wird es vermutlich auch bei Dir jetzt laufen und dann musst Du zusehen,nachzuweisen,dass der Schaden tatsächlich durch den T4 verursacht wurde.

Sorry für soviel Text. Bin echt gespannt,was bei Dir rauskommt.

Gruß m

Kannst du noch mal mit dem Fahrer des Kleinbus telefonieren, reden?

Es sieht doch tatsächlich so aus, dass er nicht beide Fahrzeuge in "einem Zug" beschädigt haben kann. Er wollte vor dem anderen Golf rechts ran und hat zu früh eingeschlagen und eben diesen gerammt.

Aber da war er an deinem Auto doch schon längst vorbei. Ist er dann rückwärts gefahren und hat deinen Wagen gerammt?

Irgendwas stimmt nicht. Das Schadensereignis ist nicht schlüssig. Frage den Fahrer, vielleicht kann er es aufklären. Was steht denn im Unfallprotokoll zum Hergang?

Oder mit Pech ist jemand anderes Unbekanntes für deinen Schaden verantwortlich.

Ich würde auch zur Versicherung fahren und mal persönlich mit dem Sachbearbeiter sprechen.

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