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Nach Gegenüberstellung - Gutachten der Versicherung bei Haftpflichtschaden akzeptieren?

Themenstarteram 30. März 2019 um 13:04

Hallo.

Jmd. ist mir in mein geparktes Auto gefahren. Der Verursacher (Fahrer) hatte den PKW nur angemietet. Ich und der Fahrer haben einen Verkehrsunfallbericht (Download aus dem Internet, kein Polizeibericht) ausgefüllt, wo der Fahrer seine Schuld zugibt.

Gegnerische Versicherung wurde informiert. Halter (Vermieter) hat wohl angegeben, den Schaden abzulehnen bzw. eine Gegenüberstellung gewünscht.

Ich habe Post von der gegnerischen Versicherung bekommen, dass ich mein Auto beim Schaden-Schnell-Dienst der Versicherung vorführen soll und sich dort ein Sachverständiger der Versicherung den Schaden anguckt.

War dort. Sachverständiger hat sich mein Auto angeguckt, Fotos gemacht mit Zollstab etc.

Er meinte Schaden ist nicht plausibel, ob das auch von dem angeblichen Verursacher kommt (obwohl der Fahrer den Schaden akzeptiert hat).

Sachverständiger meinte ohne Gegenüberstellung kommen wir nicht weiter. Ich habe zugesagt. Er meinte ich bekomme Post.

Meine Frage nun:

- Kann der Halter des verursachenden PKW eine Gegenüberstellung ablehnen?

- Da ich eine Gegenüberstellung akzeptiert habe, erstellt dann auch der Sachverständiger der gegnerischen Versicherung ein Gutachten über die Reparaturkosten und muss ich dieses akzeptieren? Ich wollte ursprünglich mit eigenem Gutachter und Rechtsanwalt die Sache angehen aber habe Angst auf den Kosten sitzen zu bleiben, wenn die Versicherung trotz Schuldeingeständnis des Fahrers den Schaden ablehnt.

- Oder kann ich auch wenn die gegnerische Versicherung ein Gutachten erstellt nachträglich noch zu einem freien Gutachter gehen und mir einen Anwalt nehmen, sodass beides von der gegnerischen Versicherung bezahlt wird?

- Was passiert, wenn die Differenz der beiden Gutachten minimal ist. Sinkt dann der Streitwert und die Versicherung bezahlt den Rechtsanwalt nicht?

Und grundsätzlich: Wie bereits geschrieben, habe ich meinen PKW bereits bei der Versicherung vorgeführt und Fotos von beiden Fahrzeugen inkl. Verkehrsunfallbericht der Versicherung gesendet. Die Gegenüberstellung steht noch aus.

Wie verhalte ich mich am Besten weiter und was muss ich akzeptieren, was nicht.

Edit: Meint die Versicherung mit einer Gegenüberstellung, dass ich nochmal hinfahren muss und der Verursacher kommt auch. Oder werden dann auch vom Verursacher-Auto Fotos mit Zollstab gemacht und das ist mit Gegenüberstellung gemeint?

Besten Dank.

Hannes.

Beste Antwort im Thema

Eine Frage

Warum stellt man als Geschädigter sein Fahrzeug der gegnerischen Versicherung zur Begutachtung hin?

Als Geschädigter hast Du freie GutachterWahl und Du fährst zu einem von Dir ausgewählten Gutachter.

Warum bei einem Mietwagen keine Polizei gerufen wurde,versteh ich auch nicht,denn meines Wissens ist das in den meisten Mietverträgen so vorgegeben.

Da Du jetzt ja eh schon bei der gegnerischen Versicherung warst, würd ich mich mal auf die Suche nach einem Anwalt machen und alles weitere ihm überlassen.

Sonst machst Du nämlich Nase.

Gruß M

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Wenn Du Geschädigter bist, hast Du eigene GutachterWahl.

Da würd ich mich nicht auf dem Weg machen zum Schaden-SchnellDienst. Vor allem wer bezahlt mir Sprit und Zeit?

Spätestens nach der Aufforderung wäre ich dann beim Anwalt.

Wenn ein Unfall polizeilich oder auch nicht aufgenommen ist,lasse ich mir die Schadennummer vom Verursacher geben und fahre damit zu meinem Gutachter.

Gruß m

Themenstarteram 30. März 2019 um 18:09

Zitat:

@windelexpress schrieb am 30. März 2019 um 19:00:41 Uhr:

Wenn Du Geschädigter bist, hast Du eigene GutachterWahl.

Da würd ich mich nicht auf dem Weg machen zum Schaden-SchnellDienst. Vor allem wer bezahlt mir Sprit und Zeit?

Spätestens nach der Aufforderung wäre ich dann beim Anwalt.

Wenn ein Unfall polizeilich oder auch nicht aufgenommen ist,lasse ich mir die Schadennummer vom Verursacher geben und fahre damit zu meinem Gutachter.

Gruß m

Deine Antwort ist m. E. etwas oberflächlich und lässt Interpretationsspielraum.

Heißt das, dass ich nun entsprechend meiner freien "GutachterWahl" den von der Versicherung akzeptiert habe, weil ich nach Aufforderung hingefahren bin?

Würde mich über eine eindeutige Antwort freuen:

Kann ich nachdem z.B. geregelt ist, dass mir die Regulierung des Schadens zusteht noch ein Gutachten bei einem freien und neutralen Gutachter in Auftrag geben, dessen Gutachterkosten von der Versicherung bezahlt werden?

Da du den Versicherungsgutachter akzeptiert hast, darfst du einen eigenen Gutachter selbst bezahlen.

Windelexpress war nicht nicht oberflächlich sondern korrekt.

Wenn Du den Gutachter der gegnerischen Versicherung an Dein Auto gelassen hast, hast Du den ersten Fehler gemacht. Mach keine weiteren Fehler und schalte einen Anwalt ein. Der wird Dir dann auch raten, ob Du ein weiteres Gutachten benötigst und wird es in Auftrag geben.

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 30. März 2019 um 19:12:46 Uhr:

Da du den Versicherungsgutachter akzeptiert hast, darfst du einen eigenen Gutachter selbst bezahlen.

Quatsch

TE - Du hast alles falsch gemacht.

Richtig wäre gewesen: Erst zum Anwalt, dann zu Deinem Gutachter - die beiden entscheiden dann über den Kontakt zur gegnerischen Versicherung...

Jetzt wirst Du leer ausgehen, alle Nebenkosten sind perdu. Schade eigentlich...

Zitat:

@tomold schrieb am 30. März 2019 um 20:21:56 Uhr:

 

Jetzt wirst Du leer ausgehen, alle Nebenkosten sind perdu. Schade eigentlich...

Warum sollte das so sein?

Wegen so geeiere mit Versicherungen würde ich nie auf Polizei und Anwalt verzichten. Wirst du nur verarscht, wo du dabei stehst.

am 1. April 2019 um 6:20

Ich würde erstmal das Gutachten abwarten und dann weitersehen.

Kann doch Alles gut gehen.

B 19

Na der erste Gutachter der gegnerischen Versicherung hat doch schon geäußert,dass die Schadensbilder nicht zusammenpassen.

Dass jetzt noch alles gut wird, würd ich dem TE zwar wünschen,aber erstmal sieht es nicht danach aus.

Gruß. M

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 31. März 2019 um 08:02:02 Uhr:

Zitat:

@tomold schrieb am 30. März 2019 um 20:21:56 Uhr:

 

Jetzt wirst Du leer ausgehen, alle Nebenkosten sind perdu. Schade eigentlich...

Warum sollte das so sein?

Die Antwort dazu gibt windelexpress:

Zitat:

Na der erste Gutachter der gegnerischen Versicherung hat doch schon geäußert,dass die Schadensbilder nicht zusammenpassen.

Dass jetzt noch alles gut wird, würd ich dem TE zwar wünschen,aber erstmal sieht es nicht danach aus.

 

Gruß. M

Ja, der Gutachter soll gesagt haben, dass die Schadensbilder nicht zusammen passen. Wenn er dann noch eine Gegenüberstellung der beiden Fahtzeuge benötigt, heisst das für mich, dass er den Schaden am Verursacherfahrzeug entweder noch gar nicht gesehen hat, oder nicht ausreichend vermessen hat. Ich würde erst einmal die Stellungnahme des Gutachters abwarten und dann kann man immer noch entscheiden, ob man sich Hilfe vom Anwalt holt. Wenn eine Regulierung abgelehnt wird, weil die Schadensbilder nicht zusammenn passen, müssen schon gute Begründungen seitens des Gutachters abgegeben werden.

Ich sehe das eher so, dass aufgrund der Gesamtsituation mit Mietwagen und ohne Polizeiaufnahme Zweifel bei der Versicherung aufgekommen sind. Die kann der Gutachter durchaus auch ausräumen, es muss nicht unbedingt so sein, dass die Sache schon gegen den TE gelaufen ist.

Man beachte, wessen Gutachter da zunächst am Werk war :)

Und die Erde ist eine Scheibe...

Themenstarteram 18. April 2019 um 4:17

Hallo nochmal,

ich bin der Thread-Ersteller.

Ich habe bisher nichts weiter unternommen bzgl. eigenem Gutachter und Anwalt und warte erstmal ab was passiert.

Ich habe vor ca. 2 Wochen ein Schreiben bekommen von der gegnerischen Versicherung, dass aus Sicht der Versicherung eine Gegenüberstellung erforderlich ist zwecks Klärung der Sach- und Rechtsgrundlage beim Schaden-Schnell-Dienst der gegnerischen Versicherung. Und ob ich damit einverstanden bin.

Ich habe vor ca. 2 Wochen dieser Gegenüberstellung zugesagt und um einen Termin gebeten, habe ja nichts zu verstecken.

Weil sich die Versicherung bisher nicht gemeldet hat, habe ich gestern auf Eigeninitative angerufen.

Ergebnis: Der Schadenverursacher wurde, genauso wie ich (ich hatte mein Fahrzeug schon vor 3-4 Wochen vorgeführt) vor der anstehenden Gegenüberstellung aufgefordert sein Fahrzeug beim Gutachter der Versicherung vorzuführen, hat dies aber versäumt. Ebenso hat die Versicherung keine Rückmeldung vom Gegner, ob er nun an einer Gegenüberstellung teilnimmt.

Meine Frage: Was passiert, wenn der Schadenverursacher eine Gegenüberstellung ablehnt? Bisher hat der Gutachter der Versicherung nur meinen PKW gesehen und meinte er braucht eine Gegenüberstellung, um das final beurteilen zu können.

Wird dann zu meinen Gunsten entschieden oder blockiert das dann die Regulierung des Schadens seitens der Versicherung?

Edit: Und bitte nicht antworten geh zum Anwalt. Wenn die Versicherung sich querstellt, zahlt kein Schwein den Rechtsanwalt und ich muss in Vorkasse gehen. Meine Hoffnung ist ja noch immer, dass die Versicherung einlenkt und es gar nicht so weit kommen muss.

Danke.

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