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Nach Gebrauchtkauf VW T5 eine defekte Hochdruckpumpe

VW T5 7H
Themenstarteram 10. Januar 2020 um 15:09

Hallo zusammen,

ich habe einen T5 Transporter vor 5 Monaten beim Händler gekauft mit ca 120TKM.

Jetzt ist er mir nach gefahrenen 5 TKM liegen geblieben und laut Werkstatt ist die Hochdruckpumpe defekt und hat Späne verteilt...

Im Kaufvertrag steht mit 1-jähriger Gewährleistung und Sachmangel.

Meiner Meinung nach muss der Händler nun die Kosten für die komplette Reparatur übernehmen oder wie seht ihr das?

Vielen Dank

Grüße

dmsman2

Beste Antwort im Thema

die Hochdruckpumpe ist kein Verschleißteil. Das sollte unter die Gewährleistung fallen. Aber der Händler muss nicht die Kosten übernehmen, er hat ein Nachbesserungsrecht, d.h. er kann die Reparatur selber durchführen.

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Such dir einen Anwalt und frag das den.

Das ist der sicherste Weg für dich damit du im Zweifel nicht auf den erheblichen Kosten sitzen bleibst.

die Hochdruckpumpe ist kein Verschleißteil. Das sollte unter die Gewährleistung fallen. Aber der Händler muss nicht die Kosten übernehmen, er hat ein Nachbesserungsrecht, d.h. er kann die Reparatur selber durchführen.

Vom Händler gekauft und dabei NICHT "im Auftrag", wie es ja oft heißt, hoffen wir doch mal schwer.

Steht im Kaufvertrag, dass der Bus einen Sachmangel hatte, oder hast du einen Wortteil vergessen zu schreiben und es heißt Sachmängelhaftung? Das wäre dann allerdings 1:1 nochmal dasselbe wie Gewährleistung, nur ein anderes Wort dafür.

Da der Schaden innerhalb der ersten 6 Monate angemeldet wude, liegt beim Händler die Beweispflicht, dass der (dieser) Mangel (bzw. dessen Vorläufer) beim Kauf noch nicht dran war. Das wird er schwerlich beweisen können, also muss er zahlen. Verschleißteile kennt das Gesetz auch eigentlich nicht, nur wenn es naheliegend ist, dass der Mangel durch den Käufer erst verursacht wurde, dann spricht dass zugunsten der Beweislast des Verkäufers.

PS: Außer der Schaden war ausdrücklich im Kaufvertrag erwähnt.

Einen Anwalt benötigst du m.E. erst dann, wenn der Händler auf deine Bitte, dir die Kostenübernahme schriftlich zu geben, "nein" für die richtige Antwort hält. Wenn er seine Pflichten kennt, muss das aber nicht passieren.

Dass er das übernehmen muss ist relativ einfach zu beantworten, wenn er es im Kaufvertrag nicht explizit aufgenommen hat, dass die Pumpe o. ä. schon als defekt verlauft wurde.

Wozu ich dringend rate: VOR der Reparatur mit dem Händler vereinbaren, was zu tun ist.

Ggf. will er das selbst reparieren (lassen) und wird sich deswegen vielleicht weigern, eine andere Rechnung zu bezahlen....

Lass und bitte wissen, wie es weitergeht.

Themenstarteram 11. Januar 2020 um 9:23

Hallo zusammen,

danke schon mal für die Antworten...

Im Kaufvertrag steht "Wir verkaufen Ihnen das Fahrzeug mit 1 Jahr Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung."

Da habe ich oben fälschlicherweise nur "Sachmangel" angegeben in meinem Text...sorry.

 

Ich hatte den Bus zuerst bei einer VW Werkstatt, da ich erst davon ausgegangen bin, dass es vielleicht nur eine Kleinigkeit ist die schnell repariert ist. Nach deren Analyse habe ich dann den Bus ohne Reparatur von der VW Werkstatt zum Händler bringen lassen.

 

Der Händler hat nun begonnen die defekten Teile zu bestellen, ohne Auftrag meinerseits bzw. ohne Kostenvoranschlag somit gehe ich davon aus, dass er nachbessern wird und die Kosten übernimmt. Er wollte das Ganze nochmal in Ruhe mit mir telefonisch besprechen.

 

Ich halte euch auf dem Laufenden, hoffe dass kein Anwalt notwendig ist um Ärger zu vermeiden.

 

Grüße

Themenstarteram 11. Januar 2020 um 9:25

Im Kaufvertrag steht ebenfalls nichts von einer defekten Pumpe oder sowas...Das noch als kurze Ergänzung...

Zitat:

@tolpi schrieb am 11. Januar 2020 um 09:44:10 Uhr:

...

Wozu ich dringend rate: VOR der Reparatur mit dem Händler vereinbaren, was zu tun ist.

Wenn es um Gewährleistung geht, ist das nicht bloss ein sehr guter Rat, sondern sogar ein absolutes Muss, da NUR DER VERKÄUFER gewährleistungspflichtig ist und nicht, wie Viele glauben, das VW-Werk oder irgend eine andere VW-Werkstatt.

Wenn und nur wenn es zusätzlich eine Garantie gibt - bei neueren Autos ist das die Neuwagen- bzw. verlängerte Neuwagenanschlussgarantie, bei gebrauchten verbreitet üblich auch eine

Gebrauchtwagengarantie (das scheint hier aber nicht der Fall zu sein) - dann gibt es auch die Wahlmöglichkeit, sich direkt an eine andere Werkstatt zu wenden. Die Garantiebedingungen legen in der Regel fest, welche Werkstätten das sein dürfen, z.B. nur anerkannte VW-Partner. Damit verbaut man sich aber unter Umständen, z.B. falls diese andere Werkstatt dann schon dran rum geschraubt hat und die Garantieversicherung die Zahlung ggf. nachher nicht vollständig oder garnicht übernimmt, die Möglichkeit, Ansprüche aus vormaligen Gewährleistungspflichten dann noch wieder an den Verkäufer richten zu können. Es ist also IMMER richtig, zunächst mit dem Verkäufer zu klären, ob bzw. welche Kosten von wem zu zahlen sind und der Verkäufer veranlasst dann die Mängelbeseitigung oder nimmt sie selber vor. Das ist sein Recht, wenn er dafür zahlen soll. Wenn der Verkäufer bei der Anlieferung des defekten Fahrzeugs nicht sowieso einen Gewährleistungs- oder Garantiereparaturauftrag unterschreiben lässt, sollte man unbedingt vermeiden, einen pauschalen Auftrag zur Mängelbeseitigung zu geben, sondern erst einmal nur einen zur Fehlerbestimmung. Die Reparaturnotwendigkeiten sollten also auf jeden Fall VOR dem eigentlichen Reparaturauftrag geklärt werden und dabei kann man ja dann auch gleich noch mitklären, welche Zusatzleistungen auf Käuferkosten vielleicht noch "gleich mitgemacht" werden sollen, was sich ja manchmal wirklich anbieten kann. Je nach Fall, versteht sich, und man darf sich auch keinen unnützen Kram aufschwatzen lassen.

Themenstarteram 18. Januar 2020 um 19:30

Hallo zusammen,

nach Rücksprache mit meinem Anwalt habe ich mit dem Verkäufer diese Woche nun eine aussergerichtliche Einigung erzielen können. Der Händler hat Materialkosten in Höhe von 4600€ an denen ich mich mit 1200€ beteiligt habe und zwei Tage danach konnte ich den Bus repariert abholen...

Laut meinem Anwalt laufen die meisten Fälle auf einen Vergleich hinaus, somit war dies nun die beste Lösung für mich.

Im Rechtsstreit käme noch dazu, dass der Bus erstmal über Monate beim Händler auf dem Gelände stehen würde bis der Fall entschieden ist...

Daher bin ich noch mit einem blauen Auge davon gekommen und zumindest wurden jetzt einige Teile neu verbaut wie bspw. auch der Tank somit eine kleine Wertsteigerung....

Danke für euer Feedback hier im Forum

Grüße

Völlig richtige Entscheidung. In einem früheren Leben habe ich für meinen damaligen Chef (Prozesshansel) diverse Vorgänge vorbereitet. Ging grob um technische Dinge. Da von seiner Seite keine Kompromissbereitschaft vorhanden war, wurden die Prozesse bis zum bitteren Ende durchgezogen. Wirklich immer Vergleiche. Aber EGO. Sein Geld.

Gute Entscheidung - Haken dran und gut. Alles Andere wäre nur stressig geworden.

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