Nach Fahrzeugveränderung Unfall mit Wild!

Howdy.
Mein Wagen wurde tiefergelegt.
Als ich von der Werkstatt weggefahren bin (Werkstatt in einem Jagdbezirk) lief mir 200m später ein Stück Reh vors Auto.
Reh tot, Auto kautt.
Wegen der Tieferlegung hat mein Wagen ja eigentlich keine Versicherung, da ich noch nicht zum TÜV konnte um es einzutragen.
Weiss jemand wie es in solchen Fällen um die Versicherung steht???
Besten Dank im Voraus für eure Antworten.

47 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Nein, nicht immer. Es wird auch einiges verkauft, was über 'ne Einzelabnahme beim TÜV eingetragen werden muß.

Na sowas würd ich ja schon gar nicht kaufen, nacher wirds nicht mal eingetragen!

Christo

Hallo,
mir ist im Sommer ein Fuchs vor die Frontstoßstange gesprungen. Hab danach nur der Versicherung Bescheid gegeben und ein Wildschadensgutachten vom örtlichen Förster machen lassen (unsonst). Dann mit dem Wildschadensgutachten zur Werkstatt und nen Kostenvoranschlag geholt. Das in die Papiere, die du nach dem Wildunfall von der Versicherung bekommst eingetragen und zurückgeschickt - 2 Wochen später kam das Geld. Hatte zwar alles eingetragen, aber es hätte sowieso keinen Interessiert.
Falls du Pech hast, akzeptiert die Versicherung aber den Kostenvoranschalg nicht - ab ner bestimmten Schadenssumme schicken die dir dann nen Gutachter und der wird merken, daß da was nicht eingetragen ist....
Hoffe konnte dir weiterhelfen

Auf jeden Fall konntest du das. Danke.

@capri17: Nunja wie kann man denn dann nach einer Fahrzeugveränderungtrotzdem Versicherungsschutz haben?.
Das kann doch nicht sein, dass wenn man an seinem Fahrzeug etwas verändert (nicht in der Fachwerkstatt wo der TÜV sofort da ist, wegen zu teuer!), keine Möglichkeit hat ohne Versicherung zu fahren!
Ist hier vielleicht jemand von einer Versicherung, der das genau weiss?
MfG zacharias

Zitat:

Original geschrieben von golf2000


Nunja wie kann man denn dann nach einer Fahrzeugveränderungtrotzdem Versicherungsschutz haben?.

Wagen auf 'nen Anhänger laden und dann zum TÜV fahren...

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Beim Fahrwerk ist es so:

Federn: eintragen, oder ggfs. erteilte ABE mitführen.
Stoßdämpfer: egal
kann man (zugelassenes) reinmachen, was man will.

Mittlerweile haben die Werkstätten eigentlich alle
eigene TÜV-Termine.
Der Prüfer kommt dann dort ins Haus, und erledigt alles.
Du fährst dann schon legal vom Hof. ;-)

Wenn wir mit unserem Audi-Club am Sonntag Weihnachtsfeier haben,
ist unser "TÜVi" natürlich eingeladen.
Kann sich vollhauen bis zum Abwinken.
Sowas gehört sich ! *gg* 😉

Hat heute meinen KLR eingetragen.
Hab jetzt Euronorm 2.
25,- fürn (mittlerweile) Bekannten,
120,- krieg ich vom Finanzamt!

Ach, ist das schön...

hallo

Zitat:

Original geschrieben von skyline33


hallo

Welche Message möchtest du uns mit diesem Beitrag übermitteln?

warum sollst du keinen versicherungsschutz haben?

... erst einmal fragt keiner danach

... falls ein gutachter das problem bemerkt kann dir der versicherungsschutz eventuell nur verwehrt werden wenn zwischen dem schaden und den umbauten ein kausaler zusammenhang herrscht ... was so viel heißt wie wenn ohne das nicht eingetragene fahrwerk kein unfall passiert wäre.

ein sportfahrwerk verbessert in aller regel das fahrverhalten ... es sei denn es wäre nicht richtig eingebaut gewesen ... aber das lässt sich auch im nachhinein noch klären ...

XXX

*räusper*

Ich verleih hiermit feierlich die Urkunde
"Ausgräber längst vergangener Zeiten" an....
*trommelwirbel*
Danyael

Herzlichen Glückwunsch - die Archäologen unter den Forenteilnehmern werden es dir danken und huldigen.

Sicher auch der Threadöffner - der bestimmt bis jetzt gewartet hat und nicht weiter mit dem Auto gefahren ist - schön, dass er ne Antwort bekommt....

Und zum Thema "Betriebserlaubnis" eines Kfz muss man einem "Versicherungsstudi" nix sagen, gell? Das führt wohl zu weit 😉

Grüße
Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi


*räusper*

Ich verleih hiermit feierlich die Urkunde
"Ausgräber längst vergangener Zeiten" an....
*trommelwirbel*
Danyael

Meine Stimme geht an ...

Skyline33, der mit seinem sinnvollen Kommentar den Thread von seite 28 wieder auf 1 gebracht hat.

Christo

ich poste gleich mal ne frage zum thema ...

außerdem geht es mir in diesem fall weniger um den der das thema gepostet hat als viel mehr um die antworten die auf meinen beitrag folgen!

aber falls ich falsch liege dann sag(t) es mir bitte

Zitat:

Original geschrieben von danyael1982


außerdem geht es mir in diesem fall weniger um den der das thema gepostet hat als viel mehr um die antworten die auf meinen beitrag folgen!

Na dann.

Ich liebe das Wort Kausal.

Generell ist zu beachten, dass bei erlöschen der Betriebserlaubnis auch der Versicherungsschutz über den Jordan geht, ob der Unfall auch ohne das Fahrwerk passiert wäre, ist dabei unerheblich. Das Fahrzeug hätte sich nicht mehr am Straßenverkehr beteiligen dürfen. Die Versicherung würde sich im Härtefall darauf berufen.

Christo

Zitat:

Original geschrieben von Gott78


Generell ist zu beachten, dass bei erlöschen der Betriebserlaubnis auch der Versicherungsschutz über den Jordan geht, ob der Unfall auch ohne das Fahrwerk passiert wäre, ist dabei unerheblich. Das Fahrzeug hätte sich nicht mehr am Straßenverkehr beteiligen dürfen. Die Versicherung würde sich im Härtefall darauf berufen.

Christo

ich kann mir nicht vorstellen (weiß es eber nicht genau) dass mit dem erlöschen der betriebserlaubnis auch der versicherungsschutz endet:

in der stvzo steht u.a.
"... Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Am Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen oder rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen nach § 28 zu führen. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Fahrten, die der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr im Rahmen der Erstellung des Gutachtens durchführt. ..."

außerdem erlischt die betriebserlaubnis nach stvzo u.a. bereits wenn:
"...Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
-die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
-eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
-das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. ..."

das würde bedeuten dass wenn das auto zu laut oder wird (defekt am auspuff) oder der kat unwissentlich kaputt geht oder einfach nur der reifenluftdruck nicht stimmt (gefährdung zu erwarten) und dadurch die betriebserlaubnis erloschen ist, kein versicherungsschutz bestehen würde

DAS KANN NICHT SEIN! oder?

folglich wäre das andere fahrwerk (das die fahreigenschaften verbessert - wie oben bereits erwähnt) bestimmt kein grund für das versagen des versicherungsschutzes in der vk ...

Nach § 19 II 2 Nr. 2 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. Es muss also eine konkrete Gefahr vorliegen.

Zitat:

§ 23 VVG lautet:
(1) Nach dem Abschluß des Vertrags darf der Versicherungsnehmer nicht ohne Einwilligung des Versicherers eine Erhöhung der Gefahr vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten.
(2) Erlangt der Versicherungsnehmer Kenntnis davon, daß durch eine von ihm ohne Einwilligung des Versicherers vorgenommene oder gestattete Änderung die Gefahr erhöht ist, so hat er dem Versicherer unverzüglich Anzeige zu machen.

Diese gesetzliche Vorschrift greift immer dann, wenn sich im Kleingedruckten nichts Anderes ergibt. Die Folgen einer solchen Anzeigepflichtverletzung ergeben sich aus den nachfolgenden Vorschriften.

Kein Mensch kann alle Gesetze kennen.

Die Vorsichtigen fragen sich vorher:
"Darf ich das und wo steht das geschrieben?"

Die Mutigen denken sich "Das wird schon nicht verboten sein" und fallen so öfters mal auf die Nase.

Zitat:

Original geschrieben von danyael1982


das würde bedeuten dass wenn das auto zu laut oder wird (defekt am auspuff) oder der kat unwissentlich kaputt geht oder einfach nur der reifenluftdruck nicht stimmt (gefährdung zu erwarten) und dadurch die betriebserlaubnis erloschen ist, kein versicherungsschutz bestehen würde

DAS KANN NICHT SEIN! oder?

NEIN, weil durch oben genannte Beispiele die Betriebserlaubnis nicht automatisch erlischt. Durch Einbau eines Fahrwerkes schon, wenn keine ABE vorhanden.

Christo

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