nach drei Monaten Post vom geschädigten Türrempler

Hallo zusammen,

meine Frau war Anfang Juni mit den Kindern unterwegs. Beim aussteigen hat eines der Kinder beim öffnen der Tür ein anderes Auto berührt. Meine Frau hat ohne das ganze zu sehen, erstmal die Polizei angerufen.

Diese hat bei der "Schadensaufnahme" die betroffene Stelle saubergewischt und es war danach praktisch nix mehr zu sehen. Keine Beule, kein Kratzer. Man hat das ganze dennoch aufgenommen und der Halterin an die Scheibe die Rufnummer meiner Frau hinterlegt.

Heute über drei Monate danach, kam Post des Anwalts (ob das nun übertrieben ist bei dem Schaden oder nicht sei dahingestellt), man möge doch die Daten der privaten Haftpflicht mitteilen.

Selbst einen Anwalt wegen der Lapalie möchte ich nicht beauftragen. Kann man denn über drei Monate danach noch einen Schaden geltend machen? Wer weiß was in der Zeit etc. passiert ist?

Beste Antwort im Thema

Um das hier mal abzuschließen, Versicherungen sind teils richtige Ratten!

Ich hatte der Versicherung mehrmals schriftlich angezeigt, dass der geltend gemachte Schaden (seitenwand hinten links) niemals von meiner Tochter verursacht wurde, da Bilder, Unfallanzeige und Zeugenaussagen belegten, dass die Anstoßstelle vorne links war.

Dennoch war die Versicherung der Meinung, mich hochzustufen und der SChaden wäre korrekt abgerechnet worden.

Erst nachdem ich meinen Anwalt eingeschaltet habe und Anzeige wegen Versicherungsbetrugs (gegen denjenigen der den Schaden geltend gemacht hat) erstattet habe, hat die Versicherung zurückgerudert und den Vertrag bereinigt. Vorher ewig lange geschrieben und erklärt, ohne Erfolg

36 weitere Antworten
36 Antworten

Zitat:

@Moers75 schrieb am 25. Oktober 2018 um 09:03:36 Uhr:


Ansprüche für Schadenersatz können 3 Jahre lang gestellt werden.

Auf jeden Fall beiden (!) Haftpflichtversicherungen vorsichtshalber den Schaden melden, nicht dass da noch eine Pflichtverletzung nach Versicherungsvertrag unterstellt wird. Dem Unfallgegner die Versicherung mitteilen und gut ist erstmal. Es gehört nunmal auch zu den Aufgaben eines Haftpflichtversicherers ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren.

Es obliegt dem Geschädigten den Nachweis über den Schaden und die Schadenhöhe zu liefern, z.B. über Kostenvoranschlag oder Gutachten.

sehe ich auch so;
da muß der TE jetzt auch mal professionell reagieren und nicht so beratungsresistent, nachdem ihm der Schadensanspruch ja auch professionell mitgeteilt wurde 😎😰

Moin!
Das mit der Rechtsfähigkeit bei Kindern ist das so eine Sache. Ich kenne einen Fall, da haben Nachbarskinder die Motorhaube eines e30 mit Bodendreck und Wasser - sog. Eierpampe - zerkratzt. Da die Aufsichtspflicht der Eltern nicht verletzt war, weil sie gesehen haben, dass die Kinder dort gespielt haben, hat der Geschädigte den Schaden nicht reguliert bekommen. Der Richter sinngemäß: Der Geschädigte hätte ja entsprechend reagieren können, da sein Fahrzeug unter seinem Küchenfenster gestanden hat.
G

Zitat:

@hjluecke schrieb am 25. Oktober 2018 um 11:28:39 Uhr:


Moin!
Das mit der Rechtsfähigkeit bei Kindern ist das so eine Sache.

Wovon sprichst du? Von Strafmündigkeit?
Rechtfähigkeit ist hier deplatziert. Ebenso wie Aliens. ;-)

Zitat:

@hjluecke schrieb am 25. Oktober 2018 um 11:28:39 Uhr:


Moin!
Das mit der Rechtsfähigkeit bei Kindern ist das so eine Sache. Ich kenne einen Fall, da haben Nachbarskinder die Motorhaube eines e30 mit Bodendreck und Wasser - sog. Eierpampe - zerkratzt. Da die Aufsichtspflicht der Eltern nicht verletzt war, weil sie gesehen haben, dass die Kinder dort gespielt haben, hat der Geschädigte den Schaden nicht reguliert bekommen. Der Richter sinngemäß: Der Geschädigte hätte ja entsprechend reagieren können, da sein Fahrzeug unter seinem Küchenfenster gestanden hat.
G

Kann ich mir gar nicht vorstellen, denn selbst wenn der Geschädigte es gesehen hätte ,- da war es ja schon zu spät der Schaden ist ja da schon entstanden. Ich finde das Thema schon interessant, denn die Kinder werden ja immer frühreifer und die Eltern immer blauäugiger.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 25. Oktober 2018 um 12:26:09 Uhr:



Zitat:

@hjluecke schrieb am 25. Oktober 2018 um 11:28:39 Uhr:


Moin!
Das mit der Rechtsfähigkeit bei Kindern ist das so eine Sache. Ich kenne einen Fall, da haben Nachbarskinder die Motorhaube eines e30 mit Bodendreck und Wasser - sog. Eierpampe - zerkratzt. Da die Aufsichtspflicht der Eltern nicht verletzt war, weil sie gesehen haben, dass die Kinder dort gespielt haben, hat der Geschädigte den Schaden nicht reguliert bekommen. Der Richter sinngemäß: Der Geschädigte hätte ja entsprechend reagieren können, da sein Fahrzeug unter seinem Küchenfenster gestanden hat.
G

Kann ich mir gar nicht vorstellen, denn selbst wenn der Geschädigte es gesehen hätte ,- da war es ja schon zu spät der Schaden ist ja da schon entstanden. Ich finde das Thema schon interessant, denn die Kinder werden ja immer frühreifer und die Eltern immer blauäugiger.

Ob der Geschädigte es hätte sehen können oder nicht, spielt hier auch gar keine Rolle. Was der Richter hier sinngemäß gesagt haben soll, ist total sinnfrei und hat mit der eigentlichen Begründung des Urteils sicher auch wenig zu tun. Die Eltern haben im genannten Fall ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, ergo haften sie für den von ihren Kindern verursachten Schaden nicht. Das ist nach § 832 BGB halt einfach so.

Ganz interessant dazu ist dieser Fall (zwar älter aber passt dennoch sehr gut). Da sieht es auch eher danach aus, als ob der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen bleibt, weil weder privat HP (Benzinklausel) noch KFZ HP (Kind unter 7 Jahre, keine Verletzung der Aufsichtspflicht) für den Schaden haften.

Ihr verwechselt etwas, rechtsfähig ist man von Geburt an, ich denke ihr meint deliktunfähig.
Gute Privathaftpflichtversicherungen haben deliktunfähige Kinder oder Schäden durch öffnen von Autotüren mitversichert

Um das hier mal abzuschließen, Versicherungen sind teils richtige Ratten!

Ich hatte der Versicherung mehrmals schriftlich angezeigt, dass der geltend gemachte Schaden (seitenwand hinten links) niemals von meiner Tochter verursacht wurde, da Bilder, Unfallanzeige und Zeugenaussagen belegten, dass die Anstoßstelle vorne links war.

Dennoch war die Versicherung der Meinung, mich hochzustufen und der SChaden wäre korrekt abgerechnet worden.

Erst nachdem ich meinen Anwalt eingeschaltet habe und Anzeige wegen Versicherungsbetrugs (gegen denjenigen der den Schaden geltend gemacht hat) erstattet habe, hat die Versicherung zurückgerudert und den Vertrag bereinigt. Vorher ewig lange geschrieben und erklärt, ohne Erfolg

Deine Antwort
Ähnliche Themen