nach drei Monaten Post vom geschädigten Türrempler
Hallo zusammen,
meine Frau war Anfang Juni mit den Kindern unterwegs. Beim aussteigen hat eines der Kinder beim öffnen der Tür ein anderes Auto berührt. Meine Frau hat ohne das ganze zu sehen, erstmal die Polizei angerufen.
Diese hat bei der "Schadensaufnahme" die betroffene Stelle saubergewischt und es war danach praktisch nix mehr zu sehen. Keine Beule, kein Kratzer. Man hat das ganze dennoch aufgenommen und der Halterin an die Scheibe die Rufnummer meiner Frau hinterlegt.
Heute über drei Monate danach, kam Post des Anwalts (ob das nun übertrieben ist bei dem Schaden oder nicht sei dahingestellt), man möge doch die Daten der privaten Haftpflicht mitteilen.
Selbst einen Anwalt wegen der Lapalie möchte ich nicht beauftragen. Kann man denn über drei Monate danach noch einen Schaden geltend machen? Wer weiß was in der Zeit etc. passiert ist?
Beste Antwort im Thema
Um das hier mal abzuschließen, Versicherungen sind teils richtige Ratten!
Ich hatte der Versicherung mehrmals schriftlich angezeigt, dass der geltend gemachte Schaden (seitenwand hinten links) niemals von meiner Tochter verursacht wurde, da Bilder, Unfallanzeige und Zeugenaussagen belegten, dass die Anstoßstelle vorne links war.
Dennoch war die Versicherung der Meinung, mich hochzustufen und der SChaden wäre korrekt abgerechnet worden.
Erst nachdem ich meinen Anwalt eingeschaltet habe und Anzeige wegen Versicherungsbetrugs (gegen denjenigen der den Schaden geltend gemacht hat) erstattet habe, hat die Versicherung zurückgerudert und den Vertrag bereinigt. Vorher ewig lange geschrieben und erklärt, ohne Erfolg
36 Antworten
Jetzt im Ernst? Das Kind muß nur jung genug sein und man bleibt auf seinem Schaden hängen? Auch in der PKW HP?
Zitat:
@Ich kann alles schrieb am 24. Oktober 2018 um 12:01:54 Uhr:
Zitat:
@Oetteken schrieb am 24. Oktober 2018 um 11:45:28 Uhr:
Warum sollte die Aufsichtpflicht denn wohl nicht verletzt worden sein.
Für so etwas gibt's Kindersicherungen in den hinteren Türen.Mitdenkende Eltern schalten die auch ein, aber ob das schon ausreicht.
Beispiel eigene Erfahrung, 4J. Kind aufm Laufrad - Mutter mit Ki-Wagen hinter her, auf dem Gehweg. Am Strassenrand, ordentlich, geparktes Fzg wird am Hi-Kotfl durch den Lenker verkratzt.
Was denkste wie das ausgegangen ist..........?
Das ist eine ganz andere Situation, in deinem Beispiel wurde die Aufsichtspflicht nicht verletzt, also bleibt der Geschädigte auf dem Schaden sitzen.
Als unsere Kinder klein waren, gab es in vielen Fahrzeugen noch keine Kindersicherungen an den hinteren Türen, damals waren Kinder aber noch folgsamer als heute.
Wenn ein Fahrer die Kinder im Griff hat, könnte er auf die Kindersichung verzichten, würde ich aber trotzdem nicht tun, denn kleine Kinder reagieren nicht immer wie erwartet.
Im Fall des TE hätte die Fahrerin den Kindern das selbständige Aussteigen, besonders in einer engen Parklücke oder gefährlichen Situationen, untersagen müssen. Weil das nicht geschah oder nicht befolgt wurde und die Kindersicherung nicht aktiviert war, ist IMO eine Verletzung der Aufsichtspflicht gegeben.
Das 4-jährige Kind des TE ist dem TE in seinem Fall nicht für den Schaden an seiner eigenen Pkw-Tür in der Haftung. Er als Halter und Fahrer sowie die Pkw-HP sind aber direkt verpflichtet, den Schaden am gegnerischen Pkw zu ersetzen (wenn es den denn gibt).
Ich klinke mich dann mal aus dem heiteren Ansprücheerraten aus. Was in dem Fall des TE richtig ist, habe ich ja bereits geschrieben. *winkewinke* 🙂
@Oetteken
Ich würde das so sehen wie du, nur leider gibt es da auch andere Meinungen und gerade von denen die Entscheiden.
Aber es gibt sogar Priv. Haftpl. Vers die auch bei Kinder unter 7J die Schäden übernehmen, Hallelujah!
In meinem Fall (10J. her) waren die Eltern frisch migriert aus Afrika, da gab es weder eine Vers noch privat was zu holen.
Blieb nur Mund abwischen, weiter machen................
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aus Afrika?.....da gab`s aber auch keine Laufräder 😉 😰
Aber im Ernst: ich würde da aber auch kotzen wenn es mein Auto gewesen wäre! 🙁
Nur weil man für bestimmte, von Kleinkindern verursachte Schäden nicht zahlen muss, bedeutet das doch nicht, dass man den Schaden nicht zahlen darf. Alles eine Frage des Charakters (der Eltern).
Den Fall, dass ein Kleinkind mit der Autotür einen Schaden verursacht, hatte ich schon selber. Von meiner Privathaftpflicht habe ich genau die Auskunft bekommen, wie berlin-paul geschrieben hat. Das Öffnen der Türen gehört zum Betrieb des Kfz und deswegen ist die Kfz Haftpflicht zuständig.
Also den Schaden der KFZ Haftpflicht melden und denen überlassen, wie sie den Schaden regulieren.
So wie ich das verstanden habe, ist es ja nicht sicher, dass dabei ein Schaden entstanden ist. Ein Schaden melden, der dann aufgrund irgend welcher Unterlagen abgerechnet wird, heißt Hochstufung.
Offensichtlich will ja der Geschädigte einen Schaden geltend machen. Den wird er in irgendeiner Weise belegen, eventuell über ein Gutachten. Ich würde das der Versicherung melden, entsprechend schildern und die machen lassen. Auf eigene Faust würde ich nicht dagegen angehen, zumal der Geschädigte auch von sich aus an die Haftpflicht herantreten kann.
Nur als Info, ich hab meine KFZ Haftpflicht heute angerufen, die sind für den Schaden aufgrund der Umstände nicht zuständig und wenn überhaupt die Privathaftpflicht.
Es ist ja nicht so, dass wir einen Schaden nicht bezahlen wollen, wir hätten sonst nicht die Polizei angerufen und unsere Daten dem geschädigten hinterlegt (es gab auch keine Zeugen)
Aber nach drei Monaten wollen wir erstmal wissen, was man da überhaupt geltend machen will und rücken nicht einfach so mal alles raus.
Mach eine Schadenmeldung (Fax / online). Dazu bist Du nach dem Versicherungsvertrag verpflichtet!!! Die Kfz-HP ist allein zuständig.
Zitat:
@TunisDream schrieb am 23. Oktober 2018 um 20:10:01 Uhr:
...
Heute über drei Monate danach, kam Post des Anwalts (ob das nun übertrieben ist bei dem Schaden oder nicht sei dahingestellt), man möge doch die Daten der privaten Haftpflicht mitteilen.
...
Kann man denn über drei Monate danach noch einen Schaden geltend machen?
...
Ich würde denen die Daten meiner privaten Haftpflichtversicherung mitteilen.
Tust für das nicht, wirst du vermutlich in Kürze eine Zahlungsaufforderung zugestellt bekommen.
Wie die Versicherung reagiert bleibt anzuwarten und auch, welche weiteren Schritte die Gegenseite dann ggf. unternimmt.
Möglicherweise treten sie dann an deine Kfz-Haftpflichtversicherung heran.
Auch da würde ich abwarten, wie die Versicherung reagiert und was die Gegenseite ggf. dann weiter unternimmt.
Der mögliche Anspruch gegen dich ist nach drei Monaten noch nicht verjährt .
Zitat:
@TunisDream schrieb am 24. Oktober 2018 um 20:44:25 Uhr:
Nur als Info, ich hab meine KFZ Haftpflicht heute angerufen, die sind für den Schaden aufgrund der Umstände nicht zuständig und wenn überhaupt die Privathaftpflicht.
Das ist nicht richtig, der AS hat das Recht es über die KFZ Haftpflicht regulieren zu lassen. Ihm kann es egal sein ob dann seine Haftpflicht den Schaden später ersetzt.
Das Aus und Einsteigen gehört, wie das Beladen zum Betrieb des KFZ
(Gefährdungshaftung)
Ansprüche für Schadenersatz können 3 Jahre lang gestellt werden.
Auf jeden Fall beiden (!) Haftpflichtversicherungen vorsichtshalber den Schaden melden, nicht dass da noch eine Pflichtverletzung nach Versicherungsvertrag unterstellt wird. Dem Unfallgegner die Versicherung mitteilen und gut ist erstmal. Es gehört nunmal auch zu den Aufgaben eines Haftpflichtversicherers ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren.
Es obliegt dem Geschädigten den Nachweis über den Schaden und die Schadenhöhe zu liefern, z.B. über Kostenvoranschlag oder Gutachten.
Zitat:
@Ich kann alles schrieb am 24. Oktober 2018 um 11:33:37 Uhr:
Nicht Rechtsfähig, wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde wird's lustig.............
:-)
Die sind sehr wohl rechtsfähig. Aber die meisten Mitleser wissen wohl was gemeint war.