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Mutter schweissen - Achstraeger / Querlenker

Themenstarteram 30. Dezember 2007 um 16:02

Hallo,

habe bei meinem Coupe FX Bj. 11/96 folgendes Problem:

Musste den linken Querlenker ausbauen. Dabei ist leider die Schweissmutter zerstört worden, in die der vordere 12mm-Bolzen eingeschraubt wird, um den der Querlenker schwingen kann. Dummerweise ist diese Mutter in dem Achsträger und man kommt von aussen nicht ran (siehe Bilder).

Desweiteren ist die Mutter auch lose - man kann also kein neues Gewinde schneiden - einzig ein Austausch der Mutter oder komplett neuer Achsträger ist möglich.

Meine Frage ist nun, ob es zulässig/unbedenklich ist entweder von der Seite oder von unten in den Achsträger eine Öffnung zu flexen (ca 5x5cm), neue Mutter einsetzen und anschweissen und dann das rausgeflexte Blech wieder einzuschweissen.

Und wo sollte man die Öffnung setzen ohne die Belastbarkeit herabzusetzen? Seitlich oder von unten?

Im Anhang sind einige Bilder. Ich hoffe mich verständlich ausgedrückt zu haben.

Der Querlenker wird auch noch weiter hinten an den Achsträger geschraubt - der Bolzen ist also nicht die einzige Befestigung.

Danke schonmal für eure Beiträge.

Grüße,

Johnny.

20 Antworten
Themenstarteram 2. Januar 2008 um 19:49

Ja, so seh ich das auch....

Ne andere Frage, die ich mir gerade Stelle:

Sollte man ein Auto so (geschweißt) irgendwann privat weiterverkaufen... Wie ist da die Rechtslage?

Grüße

Der ist jetzt schon -zumindest von unten -10Jahre älter als sein Baujahr. Was willste da noch verkaufen, irgendwann, irgendwo???

 

Und die Rechtslage ist eindeutig: wer nachgewiesen Pfusch am Auto betreibt und dadurch andere beschädigt hat, ist erstmal dumm dran. Ganz dumm.

Themenstarteram 6. Januar 2008 um 1:16

Schon klar, die Frage präzisiert:

Wenn ich in den Kaufvertrag schreibe: Achsträger vorne links provisorisch geschweißt. Bin ich dann raus aus der Sache?

Auf der anderen Seite hast Du recht... Wer kauft mir den noch ab ;)

Zitat:

Original geschrieben von johnny-g

Schon klar, die Frage präzisiert:

Wenn ich in den Kaufvertrag schreibe: Achsträger vorne links provisorisch geschweißt. Bin ich dann raus aus der Sache?

 

Auf der anderen Seite hast Du recht... Wer kauft mir den noch ab ;)

 

 

 

Richtiger wäre. ...dann noch ab.

Ich bin kein Rechtsanwalt, aber könnte mir vorstellen, du kommst da gar nicht raus, egal was du schreibst. Die finden ja immer was.

Höchstens als nicht fahrbereites Bastlerfahrzeug zum Verkauf stellen. Preis??? iibääh wird dir's dann sagen.

 

am 6. Januar 2008 um 17:25

http://www.vwn-aufbaurichtlinien.de/.../

Hallo, da steht das es nicht zulässig ist an Achsen zu schweissen.Das wird schon seinen Sinn haben.

MfG.

am 11. Januar 2008 um 0:40

Ex/Import.. ne andere Möglichkeit sehe ich ehrlich gesagt kaum, solltest du den Wagen verkaufen wollen.

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