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Muss mit Unfallauto rumfahren - Entschädigung ?

Themenstarteram 16. November 2014 um 15:15

Seit fast 8 Wochen muss ich mit meinem Auto rumfahren. Da die Versicherung lahm ist und ich ständig angeglotzt und angelabert werde, frage ich:

Gibts eine Entschädigung, wenn man mit so einem zerbeulten Auto rumfahren muss?

 

Beste Antwort im Thema

Hallo,

Dann würd ich damit aber auch nicht mehr rumfahren. Hast du die Versicherung drauf hingewiesen dass der Wagen nicht verkehrssicher ist? Im Zweifelsfall würde ich an deiner Stelle mir einen Anwalt nehmen - vorausgesetzt du hast keine Schuld, denn dann muss den eh die gegnerische Haftpflicht bezahlen.

MfG Michi

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solange das Auto nach Feststellung der WS / des Gutachters noch fahrbereit UND verkehrssicher ist, wirst Du eine Ausfallentschädigung nur für die Dauer der Reparatur erhalten, sollte der Schaden reparabel sein und die Reparatur wirtschaftlich sinnvoll sein...

Themenstarteram 16. November 2014 um 17:06

Danke. Habe mal ins Gutachten geschaut. Da steht: "nach Unfall fahrbereit, nicht verkehrssicher".

Hallo,

Dann würd ich damit aber auch nicht mehr rumfahren. Hast du die Versicherung drauf hingewiesen dass der Wagen nicht verkehrssicher ist? Im Zweifelsfall würde ich an deiner Stelle mir einen Anwalt nehmen - vorausgesetzt du hast keine Schuld, denn dann muss den eh die gegnerische Haftpflicht bezahlen.

MfG Michi

Heißt im Klartext stehen lassen! Bei einem Unfall egal ob verschuldet oder nicht, zahlt niemand bzw. Du wirst in regress genommen

Zitat:

@Joehlinger schrieb am 16. November 2014 um 18:18:28 Uhr:

Heißt im Klartext stehen lassen! Bei einem Unfall egal ob verschuldet oder nicht, zahlt niemand bzw. Du wirst in regress genommen

Von wem und für was bitte ?

Ich meine zukünftige wenn auch nicht wünschenswerte Unfälle!

Dann zahlt niemand, da das Fahrzeug bis zur Reparatur nicht verkehrssicher ist/wäre!

Ich denke er meint bei einem weiteren Unfall mit dem nicht verkehrssicheren Auto?

dann aber auch nur wenn das nicht Verkehrssichere Bauteil Unfallverursachend ist.

sorry-Doppelpost:rolleyes:

Habe ich was überlesen?

Ist das ein Haftpflicht- oder ein Kaskoschaden?

ich hab jetzt aus dem bild einen haftpflichtschaden vermutet.

Wenn es einer ist, dann ist in deinem Gutachten ein sogenannter Nutzungsausfall vermerkt. Das ist ein Betrag, den Privatpersonen (wenn also für das Auto keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht) erstattet bekommen (ggfls. aber auch erst, wenn er geltend gemacht wird).

Spekulieren wir weiter auf einen Haftpflichtschaden, wird der Nutzungsausfall vom Tag des Unfalls an erstattet bis zum Tag, an welches das Gutachter erstellt wurde und zusätzlich

a) im Reparaturfall: Für die Dauer der vollständigen, fachgerechten Reparatur (auf Nachweis)

b) im Totalschadenfall: Für die Dauer der Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeuges (steht im Gutachten).

Allerdings wird es nicht für die Zeit entschädigt, welche die Versicherung braucht, die Haftung zu klären.

Sie werden sich in diesem Fall in der Regel darauf berufen, dass sie die Aufgabe haben, dir deine unfallbedingten Aufwendungen zu erstatten, NICHT vorzufinanzieren. Hilft dir zwar nicht weiter, aber wenn Du finanziell nicht das Polster hast, eine Reparatur vorzufinanzieren, hast du auf deutsch gesagt schlicht die Arschkarte gezogen wie leider so viele Autofahrer ( darunter GANZ SICHER auch viele mit Anwalt)...

Themenstarteram 16. November 2014 um 20:09

Herzlichen Dank. Ja, es ist ein Haftpflichtschaden. Vorfinanzierung geht nicht, hab wie andere auch, die Arschkarte gezogen ;)

Also bekomme ich eine Entschädigung für die veranschlagten 9 Tage in der Werkstatt plus 5 Tage vom Unfalltag bis Gutachtenerstellung. Das klingt plausibel und annehmbar.

Wenn das Auto nicht verkehrssicher ist, dann muss es eigentlich vor weiterer Nutzung repariert werden.

Das ist dein Risiko, wenn du ein nicht verkehrssicheres Auto fährst.

Wenn du nachweislich das Geld zur Reparatur nicht aufbringen kannst, dann ist die Versicherung zur Übernahme der Finanzierungskosten verpflichtet.

Wenn bei mir eine Versicherung acht Wochen lang rumzicken würde und ich zweifelsfrei unschuldig bin, dann hätte ich schon einen Fachanwalt für Verkehrsrecht eingeschaltet, den darf die Versicherung dann auch noch bezahlen.

PS: du kannst auch noch eine Kostenpauschale fordern - 30 € würde ich nennen.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 16. November 2014 um 21:44:33 Uhr:

Wenn bei mir eine Versicherung acht Wochen lang rumzicken würde und ich zweifelsfrei unschuldig bin, dann hätte ich schon einen Fachanwalt für Verkehrsrecht eingeschaltet, den darf die Versicherung dann auch noch bezahlen.

So zweifelsfrei unschuldig wird er vermutlich - zumindest nach der Würdigung der Aussagen BEIDER Beteiligten erstmal nicht mehr sein.... wäre so meine Vermutung

Ich habe keinerlei Angaben des TE gefunden, die eine Mitschuld erkennen ließen und habe die zweifelsfreie Unschuld des TE, als Voraussetzung für die Einschaltung eines RA, genannt.

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