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Muss ich 200km zu einem Gutachten bzw Gegenüberstellung fahren ?

Themenstarteram 25. Februar 2023 um 14:27

Hi,

Ich hätte da mal eine Frage.

Hatte vor circa 1 ½ jahren einen Unfall auf einem Parkplatz.

Beim zurücksetzen meinerseits und dem Unfallgegner kam es zum Zusammenstoß. Bei mir eine kleine Delle beim anderen eine etwas größere, keine verletzte aber..

Hatte es meiner Versicherung sofort gemeldet und mit dem Unfallgegener die Daten ausgetauscht. Ich bin dann auch nach Hause gefahren. Ich habe nichts beanstandet da mein Auto als ich es gekauft habe eh schon gefühlt 100 Beulen hatte.

Nach 1 ½ Jahren verlangt die Gegnerische Versicherung eine Gegenüberstellung am Unfallort. Dieser ist 200km entfernt.

Meine Frage nun, muss ich da hin fahren ?

Kann nicht einfach ein Gutachter zu mir kommen und Fotos machen? Ich habe nämlich nicht mal so eben Geld un da hin zu fahren...

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20 Antworten

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 28. Februar 2023 um 17:51:18 Uhr:

Hat eigentl. jemand eine Ahnung was die gegnerische Versicherung überhaupt vom TE will, wenn der doch überhaupt keine Ansprüche bei denen geltend gemacht hat?

Darüber wundere ich mich seit dem ersten Beitrag.

Da der TE sich aber für seinen (angeblichen) Fall nicht weiter zu interssieren scheint hab ich mir die Frage gespart.

Ja, ist mir auch aufgefallen - TE scheint wenig Interesse zu haben.

Frage war auch mehr an die Schwarmintelligenz gerichtet.

Mir fiel auch auf, dass sich der TE extra neu angemeldet hat.

Hatte ich bereits im 2. Beitrag gepostet, dann aber gelöscht.

Vielleicht will der "Gegner" zuviel reparieren und die Versicherung will nur prüfen ob das plausibel ist?

Nicht die regulierende Versicherung des TE, sondern die Versicherung des Beteiligten will eine Gegenüberstellung.

Und da der TE ja gar keine Forderung gestellt hat, erschließt sich nicht die Absicht der anderen Versicherung.

So wie es im Moment vorliegt, ist die Gegenüberstellung unplausibel. Warum soll eine Gesellschaft freiwillig Kosten mit Gutachter verursachen, wenn Sie nicht leisten soll?

Kann verschiedene Gründe haben.

Der erste Grund wäre, es liegen Forderungen vor, von denen der VN nichts weiß, dann wäre die Aufklärung schon im Interesse des VN.

Ein weiterer Grund könnte sein, der Schaden liegt in der Betrugsabteilung und es wurden Zusammenhänge zwischen verschiedenen Schäden in Verbindung der beteiligten Personen/ Fahrzeuge vermutet.

Dann wäre die Aufklärung im Interesse der Gesellschaften.

Egal was wir hier diskutieren, so wie es hier beschrieben wurde, ist es nicht nachvollziehbar.

 

Tipp an den TE, anrufen bei der eigenen Gesellschaft und die Frage stellen.

Warum soll ich 200 km zur Gegenüberstellung fahren, wenn keine Forderungen gestellt werden? Auf die Antwort bin ich gespannt.

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