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Muss ich 200km zu einem Gutachten bzw Gegenüberstellung fahren ?

Themenstarteram 25. Februar 2023 um 15:27

Hi,

Ich hätte da mal eine Frage.

Hatte vor circa 1 ½ jahren einen Unfall auf einem Parkplatz.

Beim zurücksetzen meinerseits und dem Unfallgegner kam es zum Zusammenstoß. Bei mir eine kleine Delle beim anderen eine etwas größere, keine verletzte aber..

Hatte es meiner Versicherung sofort gemeldet und mit dem Unfallgegener die Daten ausgetauscht. Ich bin dann auch nach Hause gefahren. Ich habe nichts beanstandet da mein Auto als ich es gekauft habe eh schon gefühlt 100 Beulen hatte.

Nach 1 ½ Jahren verlangt die Gegnerische Versicherung eine Gegenüberstellung am Unfallort. Dieser ist 200km entfernt.

Meine Frage nun, muss ich da hin fahren ?

Kann nicht einfach ein Gutachter zu mir kommen und Fotos machen? Ich habe nämlich nicht mal so eben Geld un da hin zu fahren...

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20 Antworten

gelöscht

Die gegnerische Versicherung? Du hast doch - liest sich jedenfalls so - keine Schadenersatzansprüche gestellt. Was will also die gegnerische Versicherung von dir?

Ansonsten kann die gegn. Versicherung verlangen, was sie immer möchte. Und du kannst im Gegenzug ablehnen, was immer du möchtest.

Sehr merkwürdig.

Und Du hast wirklich keine Ansprüche gestellt?

Seit Ihr Beide zugleich rückwärts gefahren?

Frag doch ob du eine Aufwandsentschädigung erhältst

Aber nur bei Vorkasse, ist schließlich eine Versicherung, die zahlen nicht gerne.

Ich würd da nicht hinfahren

Nicht hinfahren!

Da du ja keine Leistung von der gegnerischen Versicherung willst, frage ich mich wieso diese Versicherung eine Gegenüberstellung will.

Ich würde auch nicht hinfahren, sondern dort mal telefonisch nachfragen wozu das dienen soll.

Und mal die eigene Versicherung kontaktieren - inwieweit diese Zahlungen tw evtl abgelehnt hat

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 27. Februar 2023 um 11:40:51 Uhr:

Und mal die eigene Versicherung kontaktieren - inwieweit diese Zahlungen tw evtl abgelehnt hat

So wird sich niemals der Grund finden lassen, warum die gegnerische Versicherung eine Gegenüberstellung veranlasst hat.

Einfach mal bei dieser Versicherung nachfragen könnte schnell Klarheit bringen.

Vor allem die Sache deiner Versicherung melden damit die unberechtigte Ansprüche abwehren können.

Ich kann mich erinnern dass mal ein Gutachter nach dem gegnerischen Fahrzeugtyp gefragt hat um zu sehen ob die Höhe der Beschädigung der übereinstimmt.

Also am sinnvollsten wird sein erstmal die eigene Haftpflichtversicherung (bei der du vor 1½ Jahren warst) fragen und das melden, ansonsten kann gut sein dass es einfach reicht erstmal die Höhe der Dellen über der Fahrbahn mit einem Meterstab auf Photo zu dokumentieren.

Vielleicht hat der damalige Unfallgegner die Geschichte seiner Versicherung gemeldet und die sagen jetzt 50/50 Haftung oder er hat es über die Vollkaskoversicherung abrechnen wollen und die will sich das Geld von dir wieder zurückholen.

@IchFahrHierNur

3 Tage vergangen, kommt noch was vom Fragesteller?

Sind die Antworten hilfreich?

Hat eigentl. jemand eine Ahnung was die gegnerische Versicherung überhaupt vom TE will, wenn der doch überhaupt keine Ansprüche bei denen geltend gemacht hat?

Oder will die (bzw. deren Versicherungsnehmer) einfach nur den Fall abschliessen um die Rückstufung wieder zu korrigieren. Das sollte aber eigentlich doch auch einfacher gehen.

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