Muss Firmenwagen umgemeldet werden
Hallo,
ich hoffe, hier erhalte ich evtl. eine hilfreiche Antwort, sollte ein anderes Forum weiterhelfen können, bitte verschieben.
Nun zu meinem Anliegen: (inkl. Vorgeschichte)
Wir haben einen Dienstleistungsbetrieb mit Fuhrpark von 10 Fahrzeugen. Die Frima lief von 1999 bis 2008 als Einzelpersonenfirma auf meine Mutter. Firmensitz ist im Landkreis Hof mit Niederlassung u.a. in Stuttgart.
2005 haben wir 4 zusätzliche Fahrzeuge für unseren Fuhrpark angeschaft und auf die NL in Stuttgart angemeldet - die S-Nummer gab in Kombination unseren Frimennamen "SQS" sowie 1111, 2222 usw.
Zum 1.1.2006 wurde die Zulassungsverordnung dahingehend geändert, dass Fahrzeug nur noch auf den Hauptsitz des Unternehmens zugelassen werden dürfen - alle ab diesen Zeitpunkt gekauften Fahrzeuge mussten wir somit in Hof zulassen.
2008 firmierte die Einzelpersonenfirma in eine GmbH um. Die NL in Stuttgart wurde aber nicht übernommen und läuft noch bis heute als Gewerbe der Privatperson (meiner Mutter). Alle Fahrzeuge mit Zulassung in Hof wurden in die GmbH übernommen und auf die GmbH 2008 umgemeldet - die S-Fahrzeuge wurden nicht übernommen und somit auch nicht umgemeldet.
So und nun zur eigendlichen Frage:
Letzte Woche erhielten wir vom Landratsamt Hof die Benachrichtigung, dass die S-Fahrzeuge nach Hof umgemeldet werden müssen, da ja die Privatperson, auf die diese zugelassen sind ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Hof hat ????
Wir wissen auch nicht, warum und wie die Zulassungsstelle Hof nach 4 Jahren darauf kommt.
Gibt es da nicht Bestandsschutz?? Wir würden gerne die S-Nummern behalten.
Vielleicht weis ja jemand guten Rat....
Danke vorab
DS
Beste Antwort im Thema
Hallo Leute,
ich muss das hier jetzt mal wieder ausgraben, auch um euch zu sagen wie es ausgegangen ist.
Man kann diesen Behördenirrsinn gar nicht verstehen....
Nachdem wir die Aufforderung bisher gekonnt ignoriert haben und von der Zulassungsstelle außer der Aufforderung nichts mehr nachkam haben wir aus eigener Veranlassung nun gehandelt.😁
Das Fahrzeug wurde auf meine (Einzel)Firma in einem anderen Landkreis in Norddeutschland ohne Probleme zugelassen - obwohl auch mein Hauptwohnsitz im Lkr. Hof ist😕
Nach Rückfrage in der dortigen Zulassungsstelle ist das, was von Hof als "nicht rechtens" bezeichnet wurde durchaus möglich🙄
Hof wollte hier wohl unbedingt die Steuer kassieren, der Fehler wurde aber bemerkt, sonst wäre ja eine Nachforderung zur Aufforderung gekommen.
Sachen gibts.....
24 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Die Einzelpersonenfirma ist aber keine juristische Person. Genauso eine GbR ist keine eigene juristische Person, zwar angenähert, aber eben nicht so wie z.B. GmbH, AG, KG etc.Zitat:
Original geschrieben von Schrepfer
Hallo,meine Mutter ist Gewergetreibende der ursprünglichen Einzelpersonenfirma. Die Fahrzeuge sind und waren immer Firmenfahrzeuge. Zugelassen eben auf die juristische Person - hab da falsch formuliert.
Eben ! Und deswegen muß dann eigentlich das kleine Wörtchen "Firma" vor den Namen, damit es auch ein "Firmenwagen" ist.
Was mir noch aufgefallen ist:
Zitat:
Original geschrieben von Schrepfer
da es eine Einzelpersonenfirma ist, steht in der Zulassung die Privatperson Schrepfer mit der Meldeadresse im Lk Hof - als Zusatz steht die Adresse der NL in Stuttgart - so war das bis zur Änderung 2006 oder 2007 möglich.
Das habe ich noch nie gehört -
Privatpersonmit 2 Anschriften in den Papieren, also einer Niederlassung 🙄 ? Lasse mich aber, wie immer, gerne aufklären 😉.
Hallo,
nein , noch nicht, Frist läuft noch bis zum 16.Mai😁
Ich halt euch auf dem Laufenden...
Gruß
DS
Ähnliche Themen
Moin,
wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, ist Deine Mutter Versicherungsnehmerin mit Wohnsitz in Hof (ggf. dort auch Gewerbe angemeldet) und Halter des KFZ ist die NL Stuttgart ?
Kann eine gewerbetreibende Person ausschließlich nur eine NL haben, obwohl sie nirgens wo anders eine weitere NL betreibt ? Nicht mal am Wohnsitz ?
Richtigerweise müßte doch die einzige Fa. (Deiner Mutter) in Stuttgrat gewerbemäßig angemeldet sein.
Ich schätze mal, dass hat alles seinen Sinn, denn der Gwerbesteuerhebesatz wird in Suttgart um einiges höher sein.
Richtigerweise müßte doch die einzige Fa. (Deiner Mutter) in Stuttgrat gewerbemäßig angemeldet sein.
Genauso ist es, nur der Wohnsitz ist eben in Hof ....
Zitat:
Original geschrieben von Schrepfer
Richtigerweise müßte doch die einzige Fa. (Deiner Mutter) in Stuttgrat gewerbemäßig angemeldet sein.
Genauso ist es, nur der Wohnsitz ist eben in Hof ....
Dann kann ich allerdings die Zulassungsbehörde in Hof nicht verstehen.
Möglicherweise ist dort die Firmenentflächtung nicht bekannt, wäre für mich der einzige Grund.
Ich gehe auch davon aus, dass die in Hof den Hintergrund mit der Gewerbemeldung in S nicht kennen - wir werden sehen.
Gruß
DS
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Die Einzelpersonenfirma ist aber keine juristische Person. Genauso eine GbR ist keine eigene juristische Person, zwar angenähert, aber eben nicht so wie z.B. GmbH, AG, KG etc.Zitat:
Original geschrieben von Schrepfer
Hallo,
meine Mutter ist Gewergetreibende der ursprünglichen Einzelpersonenfirma. Die Fahrzeuge sind und waren immer Firmenfahrzeuge. Zugelassen eben auf die juristische Person - hab da falsch formuliert.
Und das ist endlich mal richtig! Man kann keine Fahrzeuge auf die Adresse der Einperson
firmaanmelden, sondern die Fahrzeuge werden auf die private Adresse angemeldet, die Kaufverträge und sonstiges laufen über die Firmenadresse, da Firmenbestand, steuerlich gesehen.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Moin,1. wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, ist Deine Mutter Versicherungsnehmerin mit Wohnsitz in Hof (ggf. dort auch Gewerbe angemeldet) und Halter des KFZ ist die NL Stuttgart ?
2. Kann eine gewerbetreibende Person ausschließlich nur eine NL haben, obwohl sie nirgens wo anders eine weitere NL betreibt ? Nicht mal am Wohnsitz ?
3. Richtigerweise müßte doch die einzige Fa. (Deiner Mutter) in Stuttgrat gewerbemäßig angemeldet sein.
4. Ich schätze mal, dass hat alles seinen Sinn, denn der Gwerbesteuerhebesatz wird in Suttgart um einiges höher sein.
1. Wie soll das gehen? Wenn ich es richtig verstanden habe, die Mutter hat den Wohnsitz in Hof und die Hauptniederlassung in S. Es gibt keine Zweigniederlassung (Filiale).
2. Ja. Man muss allerdings verstehen, wie das mit der Gewerbeordnung geht. Man muss doch angeben, womit man ein Gewerbe betreiben will, und den Unterschied zwischen der Hauptniederlassung und der Zweigniederlassung erkennen. Link
3. Ist sie auch. Hauptniederlassung, soweit ich das verstanden habe.
4. Hat aber damit nichts zu tun, denn die Gewerbesteuer wird dort erhoben wo das Geschäft seine Tätigkeit ausübt, hier S.
Hallo Leute,
ich muss das hier jetzt mal wieder ausgraben, auch um euch zu sagen wie es ausgegangen ist.
Man kann diesen Behördenirrsinn gar nicht verstehen....
Nachdem wir die Aufforderung bisher gekonnt ignoriert haben und von der Zulassungsstelle außer der Aufforderung nichts mehr nachkam haben wir aus eigener Veranlassung nun gehandelt.😁
Das Fahrzeug wurde auf meine (Einzel)Firma in einem anderen Landkreis in Norddeutschland ohne Probleme zugelassen - obwohl auch mein Hauptwohnsitz im Lkr. Hof ist😕
Nach Rückfrage in der dortigen Zulassungsstelle ist das, was von Hof als "nicht rechtens" bezeichnet wurde durchaus möglich🙄
Hof wollte hier wohl unbedingt die Steuer kassieren, der Fehler wurde aber bemerkt, sonst wäre ja eine Nachforderung zur Aufforderung gekommen.
Sachen gibts.....