Muss Firmenwagen umgemeldet werden
Hallo,
ich hoffe, hier erhalte ich evtl. eine hilfreiche Antwort, sollte ein anderes Forum weiterhelfen können, bitte verschieben.
Nun zu meinem Anliegen: (inkl. Vorgeschichte)
Wir haben einen Dienstleistungsbetrieb mit Fuhrpark von 10 Fahrzeugen. Die Frima lief von 1999 bis 2008 als Einzelpersonenfirma auf meine Mutter. Firmensitz ist im Landkreis Hof mit Niederlassung u.a. in Stuttgart.
2005 haben wir 4 zusätzliche Fahrzeuge für unseren Fuhrpark angeschaft und auf die NL in Stuttgart angemeldet - die S-Nummer gab in Kombination unseren Frimennamen "SQS" sowie 1111, 2222 usw.
Zum 1.1.2006 wurde die Zulassungsverordnung dahingehend geändert, dass Fahrzeug nur noch auf den Hauptsitz des Unternehmens zugelassen werden dürfen - alle ab diesen Zeitpunkt gekauften Fahrzeuge mussten wir somit in Hof zulassen.
2008 firmierte die Einzelpersonenfirma in eine GmbH um. Die NL in Stuttgart wurde aber nicht übernommen und läuft noch bis heute als Gewerbe der Privatperson (meiner Mutter). Alle Fahrzeuge mit Zulassung in Hof wurden in die GmbH übernommen und auf die GmbH 2008 umgemeldet - die S-Fahrzeuge wurden nicht übernommen und somit auch nicht umgemeldet.
So und nun zur eigendlichen Frage:
Letzte Woche erhielten wir vom Landratsamt Hof die Benachrichtigung, dass die S-Fahrzeuge nach Hof umgemeldet werden müssen, da ja die Privatperson, auf die diese zugelassen sind ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Hof hat ????
Wir wissen auch nicht, warum und wie die Zulassungsstelle Hof nach 4 Jahren darauf kommt.
Gibt es da nicht Bestandsschutz?? Wir würden gerne die S-Nummern behalten.
Vielleicht weis ja jemand guten Rat....
Danke vorab
DS
Beste Antwort im Thema
Hallo Leute,
ich muss das hier jetzt mal wieder ausgraben, auch um euch zu sagen wie es ausgegangen ist.
Man kann diesen Behördenirrsinn gar nicht verstehen....
Nachdem wir die Aufforderung bisher gekonnt ignoriert haben und von der Zulassungsstelle außer der Aufforderung nichts mehr nachkam haben wir aus eigener Veranlassung nun gehandelt.😁
Das Fahrzeug wurde auf meine (Einzel)Firma in einem anderen Landkreis in Norddeutschland ohne Probleme zugelassen - obwohl auch mein Hauptwohnsitz im Lkr. Hof ist😕
Nach Rückfrage in der dortigen Zulassungsstelle ist das, was von Hof als "nicht rechtens" bezeichnet wurde durchaus möglich🙄
Hof wollte hier wohl unbedingt die Steuer kassieren, der Fehler wurde aber bemerkt, sonst wäre ja eine Nachforderung zur Aufforderung gekommen.
Sachen gibts.....
24 Antworten
Wenn vor Einführung der FZV zugelassen, also zu Zeiten der StVZO, dann gibt es einen Bestandsschutz. Zumindestens bei Privatpersonen bin ich mir da sicher, die Fahrzeuge können z.B. auch auf einem Nebenwohnsitz angemeldet bleiben. Ich vermute, dass dies bei Firmen, die unverändert bestehen, auch so ist, einfach mal übertragen die Regelung. Mit Sicherheit weiß ich es aber nicht und müsste auch erst nachschauen.
Gruß Tecci
Es wäre gut, wenn wir das genau erfahren könnten, bis zum 15.5. müssen wir reagieren, da die Fahrzeuge sonst "angeblich" zwangsstillgelegt werden.
Das Einzelgewerbe meiner Mutter besteht weiterhin in Stuttgart, deswegen wurden die Fahrzeuge ja auch 2008 nicht umgemeldet.
Danke
DS
Wenn die Fahrzeuge auf das Einzelgewerbe zugelassen sind, sehe ich persönlich derzeit überhaupt keinen Grund, dass die Fahrzeuge umgemeldet werden müssen. Firmensitz und Wohnsitz müssen ja nicht zusammenfallen, auch nicht bei einer Einzelperson. Und "zwangsabgemeldet" wird auch nicht so schnell und kann die Zulassungsstelle in Hof ja auch gar nicht. Noch ist Stuttgart kennzeichenführende Behörde und dafür zuständig 😉 Wenn von denen ein Schreiben kommen würde, dann wäre das was anderes 😉 Hast du denn der Zulassungsstelle schon mitgeteilt, dass das Gewerbe weiter besteht als Einzelfirma und unabhängig ist von der neuen GmbH?
Hallo,
wir haben uns mit Hof noch nicht in Verbindung gesetzt, werden denen aber sagen, dass die Fahrzeuge auf die NL der Einzelfirma in Stuttgart zugelassen sind, war vor der Änderung zum 1.1.2006 ja noch möglich - Bestandsschutz??
Hof hängt sich daran auf, dass eben der Hauptwohnsitz meiner Mutter bei Ihnen ist - ist hier aber nicht maßgeblich.
Mit der GmbH hat das eigendlich alles überhaupt nichts zu tun.
Werden das nächste Woche mal in Angriff nehmen.
Für weitere Info´s bin ich dankbar, ich halte auch auch auf dem laufenden.
Danke DS
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Kann man nicht jetzt bei einer Ummeldung das Kennzeichen behalten?
Dann wäre das Problem doch schon gelöst.
Nicht in Bayern.
Die FZV trat übrigens am 01.03.2007 in Kraft, alles vorher wurde also im Sinne der StVZO zugelassen. Aber auch in der FZV gilt das Prinzip, dass Firmensitz und Wohnsitz einer Einzelunternehmung bzw. Person nicht zusammenfallen müssen. Daher sehe ich persönlich hier ja auch keine Grundlage gegeben, die eine Ummeldung der Fahrzeuge rechtfertigen würde nach den bisherigen Informationen.
@ Schrepfer:
Was steht genau in den Papieren in Stuttgart:
a) Firma Maria 😉 Schrepfer
b) Maria Schrepfer und der Wagen wird gewerblich benutzt
Beides ist rechtlich möglich
Hallo,
da es eine Einzelpersonenfirma ist, steht in der Zulassung die Privatperson Schrepfer mit der Meldeadresse im Lk Hof - als Zusatz steht die Adresse der NL in Stuttgart - so war das bis zur Änderung 2006 oder 2007 möglich.
Gruß
DS
Hmmm...heute ist es so, dass einfach die Firmenanschrift mit der Einzelperson drin steht und das im örtlichen Register als gewerbliche Zulassung erfasst ist. Aber ich denke, da müsste wohl auch die Bestandsschutzregelung greifen. Evtl. kannst du ja noch mal mit Hof reden, vielleicht auch mal anfragen, ob die sich nicht evtl. auf der falschen Fährte befinden, wenn sie FZV-Recht zur Anwendung bringen wollen, obwohl die Fahrzeuge nach StVZO zugelassen sind. Wohlgemerkt, einfach mal freundlich nachfragen, wird dir das negativ beschieden, dann evtl. auch noch mal in S nachfragen. 100% verbindlich kann dir halt im Moment keiner hier zumindestens was sagen 😉
Hallo,
erstmal dankeschön für euere Antworten - da lieg ich mit meinen Gadanken ja nicht so falsch.
Ich werd kommende Woche in Hof und S nachfragen, dann wird sich die Sache schon klären.
Gruß
DS
Wie Tecci richtig schreibt, ist es (und war es nie) kein Problem, ein Fahrzeug auf eine sog. Einzelfirma zuzulassen. "GmbH" sagt ja nur aus, daß es eine Kapitalgesellschaft ist, mehr nicht. Das Gross der freien Berufen (Berater etc.) firmiert als Einzelfirma. Der Nachweis der Unternehmereigenschaft erfolgt über die Gewerbeanmeldung und die Nachweise im Rahmen der Steuererklärung, bei den sog. freien Berufen nur über letztere.
Und hier liegt m.E. nach das Problem:
Die Wagen in Stuttgart sind dann wohl keine "Firmenwagen" gewesen, sondern liefen auf Firmenkosten.
Zitat:
Original geschrieben von Schrepfer
Letzte Woche erhielten wir vom Landratsamt Hof die Benachrichtigung, dass die S-Fahrzeuge nach Hof umgemeldet werden müssen, da ja die Privatperson, auf die diese zugelassen sind ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Hof hat
Was nur konsequent wäre. Jetzt gibt es eine Zentrale. Ich bin mir deshalb nicht sicher, ob der Bestandsschutz da überhaupt greifen kann.
Zitat:
Original geschrieben von Schrepfer
...
2008 firmierte die Einzelpersonenfirma in eine GmbH um. Die NL in Stuttgart wurde aber nicht übernommen und läuft noch bis heute als Gewerbe der Privatperson (meiner Mutter)
Das gibt es nicht. Deine Mutter ist Gewerbetreibende oder nicht.
Hallo,
meine Mutter ist Gewergetreibende der ursprünglichen Einzelpersonenfirma. Die Fahrzeuge sind und waren immer Firmenfahrzeuge. Zugelassen eben auf die juristische Person - hab da falsch formuliert.
Die Zentrale gab es ja schon immer, nur die NL ist jetzt separat, da diese nicht in die GmbH übernommen wurde. gewerbeanmeldung läüpft hier nach wie vor auf meine Mutter.
Nächste Woche erfahren wir mehr...
Danke.
DS
Zitat:
Original geschrieben von Schrepfer
Hallo,meine Mutter ist Gewergetreibende der ursprünglichen Einzelpersonenfirma. Die Fahrzeuge sind und waren immer Firmenfahrzeuge. Zugelassen eben auf die juristische Person - hab da falsch formuliert.
Die Einzelpersonenfirma ist aber keine juristische Person. Genauso eine GbR ist keine eigene juristische Person, zwar angenähert, aber eben nicht so wie z.B. GmbH, AG, KG etc.